Liebe Womo Gemeinde,
hätte folgende Frage: Kann ein Womo aus dem Baujahr 2018 mit Euro 6 und 0km erst jetzt im 2020 zulassen werden?
Laut Händler handelt sich um ein Ausstellung-Wohnmobil. Danke!
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Liebe Womo Gemeinde, hätte folgende Frage: Kann ein Womo aus dem Baujahr 2018 mit Euro 6 und 0km erst jetzt im 2020 zulassen werden? Laut Händler handelt sich um ein Ausstellung-Wohnmobil. Danke! Servus Natürlich, ich habe meines 2017 gekauft, bis zur Zulassung 4.2018 beim Händler, als Ausstellungsmobil, stehen gelassen. Für jeden Monat ca 1000€ billiger...gleich als Orientierung für dich. Das mit der Zulassung ist das Problem des Händlers, bei Übergabe, mit gültigen Nummernschilder, wird bezahlt. Der Händler muss eine gültige Ausnahmegenehmigung für dieses Fahrzeug beibringen. Sonst geht es nicht im europäischen Raum. Gruß Hans Unter Umständen ja! Wenn das KBA eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Konkretes Beispiel: Mein Eura Mobil wurde im Mai 2018 dem Händler ausgeliefert und ich habe es problemlos mit der Ausnahmegenehmigung die bis zum 28.02.2021gültig ist im Januar 2020 zulassen können, obwohl Fahrzeuge der Schadstoffklasse 6c nur bis zum 01.09.2018 als zulassungsfähig eingestuft wurden. In diesem Faden kannst du mehr Details lesen --> Link ![]() Danke für Eure Antworten, sehr Hilfreich. Seit 2 Jahren suche ich mein Traummobil und dieses erfühl alle meine Wünsche und der Preis scheint attraktiv zu sein. Habe langes Gespräch mit dem Händler geführt, er versichert dass es sich über ein Ausstellungsmobil handelt der zu lange gestanden hatte und dass es eigentlich für ihn bereis ein Verlust ist. Da ich mich auf dieses Modell bereits lange festgelegt hatte, beobachte ich die Preise seit über einem Jahr. Daher eigentlich passt alles bis auf das Baujahr 2018 und jetzt die Erstzulassung. Wie stelle ich sicher, dass ich später ein Wohnmobil besitze das ich nicht zulassen kann :eek: :cry: . Die Kaufabwicklung möchte ich wegen Entfernung per E-Mail/Post erledigen. Und noch eine Frage wegen der Gewährleistung/Garantie, laut Händler ist Garantie von dem Hersteller des Wohnmobils abgelaufen aber nur für den Aufbau. Die Garantie für den Motor und Fahrwerk beginnt mit der Erstzulassung, stimmt das?. Ist es nicht so, dass auch der Händler eine 24 monatige Gewährleitung geben muss. Es handelt sich um ein voll intergrierten Reisemobil bis 1500kg mit Fiat Ducato 110kW/150PS, welches ein autorisierter Händler anbietet. Hoffe weiter auf eure kompetente Hilfe. Danke und Gruß! Grundsätzlich läuft die Garantie immer ab Erstzulassung. Wenn der Händler dir was anderes erzählt ist was faul. War das Fahrzeug vielleicht schon mal als Tageszulassung angemeldet? Manche Händler versuchen Ladenhüter als "Gebrauchtwagen" zu verkaufen, dann müssen sie nur 1 Jahr Garantie gewähren, klappt aber bei Neufahrzeugen ohne vorherige Zulassung auch nicht. :D Höchstwahrscheinlich müsste der Händler eine Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragt haben ( steht da nicht sogar die FIN / Fahrgestell Nummer drin? ). Ich glaube nicht dass das KBA heute noch Ausnahmegenehmigungen für Euro 6 ausstellt. Ansonsten Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung, die aber auf Grund von Abgasvorschriften, soweit ich weiß, noch nie eine ausgestellt haben. Ohne Ausnahmegenehmigung ist das Fahrzeug in der EU nicht mehr erstzulassungsfähig!! Also lass dir die Ausnahmegenehmigung zeigen / aushändigen... Oder Kauf das Womo nur zugelassen! Grüße Dirk Nochmals danke für eure Antworten, werde nach der KBA Ausnahmegenehmigung fragen und mir Kopien der sämtliche Dokumente zusenden, dann wenn alles passt das Wohnmobil von dem Händler zulassen. Macht es Sinn sich direkt beim Hersteller wegen Garantie zu erkundigen? Gruß
Wird evtl. schwierig :eek:
Bei dem Gewicht ist vielleicht noch eine Zulassung als Kleinwagen möglich :lol:
Moin, das ist nicht so. Ich kauf ein Fahrzeug und stelle es 20 Jahre bei mir auf den Hof, dann Melde ich es zum ersten mal an. Meinst du dann habe ich noch 2 Jahre Garantie ? ;-) Meist steht es so im Kaufvertrag : Garantie läuft ab Erstzulassung oder Übergabe, je nachdem was zuerst eintritt. Grüße Ralf. Danke Ralf, verstehe ich es richtig, es kann also sein, dass die Garantie für das Mobil ab dem Tag der Übergabe an den Händler lief, im Klartex, diese praktisch abgelaufen?. schnecke0815, natürlich bis 3.500kg -:). Gruß Wolle Hallo Wolle, ja, das kann sein, muss aber nicht sein ! Kläre das auf alle Fälle vor dem Kauf, wenn noch Garantie drauf sein soll, würde ich mir das schriftlich zusichern lassen. Grüße Ralf. Bei meinem neuen Wohnmobil steht in den Garantieunterlagen die Garantie beginnt am Tag der ersten Zulassung oder mit der Übergabe, je nachdem was zuerst eintritt. Es könnte sein, dass der Händler damals eine Tageszulassung gemacht hat, dann wäre es ein Gebrauchtfahrzeug und die Werksgarantie wäre abgelaufen. Dann muss er aber eine Gebrauchtwagengarantie (Sachmängel Haftung) geben, mindestens 1 Jahr. Das kann er nicht umgehen. Vielleicht noch ein Tipp im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung. Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir sagen, dass das Kleingedruckte zu dem Fahrzeug passen muss ! Ich hatte 2017 einen E5 KaWa gekauft, der im Sep 2017 nicht zugelassen werden konnte, weil eine Ziffer in der Ausnahmegenehmigung nicht mit den CoC Papieren übereinstimmte. In dem Schreiben des KBA war eine ganze Serie von Nummern aufgelistet, welche für ca 15.000 Fahrgestelle galt. Das war eine furchtbare Situation für mich, da das Fahrzeug bereits bezahlt war ... letzten Endes kam es bei der Übergabe der Papiere zu einer Verwechslung. Da der Händler etwa 200km entfernt war, wurde der Vorgang dann per mail und Telefon aufgeklärt, wobei die örtliche Zulassungsstelle mir sehr geholfen hatte. Deshalb meine Empfehlung, um Ärger zu vermeiden bitte unbedingt auf alle Details achten und diese mit den CoC Papieren vergleichen (lassen). . .
Das wird den Händler freuen! Dann kann er sich schon mal darauf einstellen, dass es für Dich sehr aufwendig werden wird, Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Bei solch einem Schnäppchen über weite Entfernungen kann Sparen extrem nervig und teuer werden. Hallo, wir haben gerade (im Februar) genau dasselbe gemacht. Wir haben ein Wohnmobil Mod. 2018 mit 0 km beim Händler gekauft und zugelassen. Der Händler (ein extrem freundliches Wohnmobilcenter in Sachen) hat uns nicht nur enormen Preisnachlass gegeben, unser gebrauchtes Womo für einen guten Preis in Zahlung genommen, sondern noch eine Garantieverlängerung für Fahrzeug und Aufbau über WEITERE 3 Jahre nach Ablauf der 2-Jährigen Werksgarantie, die erst am Tag der Zulassung beginnt, draufgelegt. Da sind wir auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Der Händler hat uns den neuen vorbei gebracht und den alten gleich mitgenommen, die Papiere hatte er vorab geschickt, damit ich den Wagen schon zulassen kann (ich wollte mein Kennzeichen übernehmen). Die Zulassung in Berlin ist allerdings etwas besonderes: erstmal braucht man einen Termin, da beträgt die Wartezeit zwischen 2 und 4 Wochen, dann war man bei der Zulassungsstelle der Meinung, wenn das Fahrzeug ein Lagerfahrzeug ist, genügt in Berlin nicht, wenn man alle benötigten Papiere nach Fahrzeugzulassungsverordnung dabei hat (eben auch die Ausnahmebescheinigung des KBA, da stehen alle Fahrzeuge drauf, die noch zugelassen dürfen, obwohl sie kein EURO6d temp haben). Der Sachbearbeiter wollte unbedingt ein Technisches Gutachten nach §5(3) FZV haben, im Original, eine Zusendung per Fax reicht nicht. Das hat der Händler dann auch noch beim TÜV machen lassen (die haben davon auch noch nie gehört). zwei Wochen später der nächste Termin bei der Zulassungsstelle, anderer Sachbearbeiter, hat nicht nach dem Gutachten gefragt! Dafür gab es Probleme, weil im COC ein Wert nicht vorlag, den man aber in die Maske eingeben muss (der RDE-CO2-Wert wurde 2018 noch nicht gemessen). Trotzdem wurde das Fahrzeug dann doch noch zugelassen, wir sind sehr zufrieden und würden das immer wieder machen. Im Endeffekt hat uns der Händler knapp 15 t€ Preisnachlass gewährt, der Wagen ist trotzdem neuwertig (wenn man von den 2 Jahre alten Reifen absieht. Wenn ich unsicher wäre, aber den guten Preis bekommen möchte, dann würde ich a) alles vorher klären und bestätigen lassen und b) den Händler das Fahrzeug anmelden lassen. Wenn b) nicht geht, dann Zusendung der Papiere und Anmeldung vor Abnahme/voller Bezahlung bzw. Rückabwicklung bei nicht-Anmeldung vereinbaren. Der Händler will Dir ja nicht ein nicht-zulassungsfähiges Fahrzeug andrehen, denn dann hätte er die Rückabwicklung und Anzeige wg. Betruges sehr schnell am Hals. Auch wir hätten ein älteres neues Fahrzeug genommen, wenn wir nur eines gefunden hätten mit der gewünschten Ausstattung. gruss kai Nicht vergessen , dein Neufahrzeug ist jetzt schon 2 Jahre alt - d.h. bei Zulassung bist du auf jeden Fall schon mal 50% des Neuwertes los - unabhänig was jetzt in den Coronazeiten noch alles passiert . Nochmals vielen Dank für Eure hilfreiche Ratschläge, inzwischen habe dem Händler einige "Aufgaben" gesendet, bis jetzt aber noch keine Antwort. Ich denke der beste Weg wäre wie hoppecorp beschreibt. Danke! |
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