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Um die Übersichtlichkeit zu bewahren, bitte nur in Bezug auf dieses Bundesland diskutieren! es gilt als gesetzt, dasz wir spätestens am 29. mai (also vor pfingsten) wieder öffnen dürfen. :ja: die variante 18.mai (also noch vor männertag) wird diese wochenende durch die landesregierung beraten. wenn der 18. mai bestätigt wird, öffnen wir zum zeitpunkt! wir öffnen auf jeden fall nur mit 50% der stellplätze. ich versuche, unsere homepage immer aktuell zu halten, die "verhaltensregeln" habe ich halt ersma selbstgebastelt... :roll: bis dann ! hartmut Beschluss vom 09. Mai durch die Landesregierung: Campingplätze dürfen ab 18. Mai öffnen, Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben. Auf Wanderparkplätzen ist die Übernachtung erlaubt. Davon gibt es auf der Alb und im Schwäbisch-Fränkischen Wald unzählige. Die Stellplätze sind in der Regel noch geschlossen (Stand 9.5.). Übernachtungsplätze dürfen öffnen. Wir standen z.B. in Heubach, Stromversorgung funktionierte, nur Frischwasserversorgung noch nicht. Liegt aber nicht am Stellplatzbetreiber, sondern an dem noch nicht geöffneten Freibad, an dem die Wasserversorgung hängt. Die Stellplätze in Ba-Wü sind in der Regel mit Bändern abgesperrt, die Versorgungseinrichtungen funktionieren aber meistens, jedenfalls die, die wir ausprobiert haben. Da muss man halt parken wo es grad geht und dann mit der Kassette zur Versorgungseinrichtung gehen. Die Webseite der Coronaverordnung ist nun aktuell: --> Link CPs dürfen ab 18.5. öffnen, ohne Gemeinschaftseinrichtungen. SPs dann vermutlich auch. Restaurants auch. folgendes habe ich gefunden in der, ab 11.05.20 geltenden, Coronaverordnung für BW : ab 18. Mai 2020 geöffnet Campingplätze im Fall von Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften, Wohnmobil Stellplätze sowie die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen, jeweils soweit eine Selbstversorgung ohne die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. kann aber nichts finden über eine Belegungsvorschrift für CP bzw. SP, also ob nur die Hälfte der Plätze benutzt werden dürfen. für Sporteinrichtungen gibt es die Vorschrift, daß Duschen geschlossen bleiben müssen, aber Toiletten benutzt werden können, aber es muß Seife und Einmalhandtücher immer da sein. Aber auch das kann ich nicht finden für CP und SP Weiß jemand etwas genaueres dazu oder wo etwas schriftliches zu finden ist? nee christa, die vorschrift gips (noch) nicht. morgen (montag) sollen konkretisierungen kundgetan werden. schaumermal! alleswirdgut hartmut es gibt KEINE konkretisierte abstandsregel, auszer die ("1,5m besser 2m")! wenn die nicht doch noch nachgeschoben wird, können alle cp/sp am montag, den 18. mai parzellenmäszig komplett öffnen! alleswirdgut hartmut Rückfrage bei Campingplatz Sulzbachtal (Sulzburg) vom 13.05. - und wahrscheinlich ähnlich für andere CPs in BW: Nur "autarke" Fahrzeuge werden zugelassen, da WCs, Duschen usw. geschlossen bleiben. Evtl. werden Lösungen im Außenbereich geschaffen. Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwassertank) natürlich normal. Brötchen gibt es auch, aber Gaststätte bleibt -vorerst-geschlossen. Jeder CP kocht sein eigenes Süppchen. Der CP am Badsee bei Isny zB lässt momentan nur Dauercamper rein. ab freitag, dem 29.05. greift die nächste lockerung für beherbergungsbetriebe. cp/sp mit "gemeinschaftseinrichtungen" (=sanitär) dürfen diese wieder öffnen, d.h. auch nicht autarke (touristen)camper dürfen wieder diese übernachtungsform nutzen. im gegenzug ist einchecken "zwingend", da die pers daten der gäste erhoben und 2 (?) wochen gespeichert werden müszen. dazu kommen klar definierte regeln zu abstand, masken.....für die aushänge anzufertigen sind. alleswirdgut hartmut Gerade im Lokalradio (SWR4 FN) gehört : ab 6.6. sollen Saunen und Thermalbäder wieder öffnen können, nach Ausarbeitung von Hygienekonzepten die momentan in Arbeit seien. die landesregierung hat heute um 11 uhr die neue verordnung online gestellt, welche ab 0 uhr gilt. in der relevanz für womo-fahrer gips einen (wesentlichen) unterschied zu den mir bekannten verordnungen der anderen bl: gäste, die vor dem 2.11. angereist sind, dürfen an diesem beherbergungsort (auch als touristen) bleiben! wir müszen also nicht morgen früh evt anwesende gäste vom platz schmeiszen :!: ich vermute mal, das ist ein "handwerklicher fehler" beim verfassen der vo... alleswirdgut hartmut Hallo, ist aber auch zweideutig: "Eine Verlängerung der ursprünglichen vor dem 1. November gebuchten Zeit ist nicht erlaubt. Als touristische Übernachtungsangebote gelten auch Wohnmobilstellplätze – auch wenn diese gebührenfrei genutzt werden können." Das gilt also nur, wenn ein Womo mehrere Tage vor dem 1. November gebucht hat. Wenn man später ein Ticket löst oder so, dann geht das wohl nicht mehr? Gruß Klaus "gefühlt" eiert die vo in jeder 2. zeile, aber wir sind keine juristen... wie gesagt, das ist einfach "handwerklich" schlecht, vmt scharren schon zig anwälte mit den hufen! :ja: alleswirdgut hartmut Aus der Verordnung: "Die Untersagung gilt nicht für Übernachtungsangebote, die vor dem 2. November 2020 angetreten worden sind. " Handwerklicher Fehler? Scheint mir vernünftig zu sein. Hallo zusammen, wie seht Ihr aktuell sie Lage für normale Wanderparkplätze. Im Mai war ja noch Einigkeit darüber, dass das OK sei... es ist ganz einfach: auswärts übernachten zu TOURISTISCHEN zwecken ist untersagt, egal ob diese übernachtung was kostet, oder nicht! wenn du woanders arbeiten muszt, einen werkstatttermin hast, eine genehmigte kur...., ddann ist das nicht touristisch und du darfst. alleswirdgut hartmut
Wo steht das? Verboten ist gewerbliche Übernachtungen zur Verfügung zu stellen.
Gewerbliche Übernachtungen für Geschäftsreisende sind erlaubt, für Private nicht.
Andersherum wird ein Schuh draus --> Link Ich rede von Hotels oder Campingplätzen, die keine Übernachtungen zur Verfügung stellen dürfen für - sagen wir mal 'Normalbürger', eben gewerbliche Angebote von Übernachtungen. Nirgends steht was von einem Verbot von touristischen Übernachtungen. Wenn ich bei meiner Tante Erna auf der Couch schlafe um den Dom in Köln zu sehen ist das auch nicht verboten. Es gibt eben KEIN Verbot auswärts zu touristischen Zwecken zu übernachten. Aber jeder wie er will, angeblich wollen ja sowieso alle zu Hause bleiben. :lol:
Es gibt ein Beherbergungsverbot. Dh. Freizeiteinrichtungen (Camping-/Stellplätze) dürfen keine Stellplätze im Touristischen Sinne anbieten. Ergo verboten -> --> Link Wenn Du mit dem Womo zu Tante Erna fährst und in ihrem Gästezimmer pennst, ist das nicht verboten. Richig. Was die Übernachtung auf einem Parkplatz betrifft, entscheiden die jeweiligen Ordungsbehörden vor Ort. Kann funktionieren, muss aber nicht. In Ba-Bü ist jetzt die (pauschale) nächtliche Ausgangssperre vom Verwaltungsgerichthof gekippt worden: --> Link Habe etwas interessantes gefunden: BGH: Wohnwagen/Wohnmobil gilt als Wohnung, wenn er vorübergehend als Unterkunft dient Zur Problematik, ob eine Wohnwagen oder ein Wohnmobil als Wohnung gilt, führte der BGH Folgendes aus: „Wohnmobile und Wohnwagen sind somit jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Für die vorübergehende Nutzung als Wohnung genügt die Übernachtung zB. auf einem Autobahnparkplatz. (…) Fassen wir zusammen: Touristische Reisen sind nicht verboten, es wird nur davon abgeraten. Stellpläte sind dicht, das ist Fakt. Parkplätze sofern es nicht verboten ist dürfen zu wiederherstellung der ......kennen wir ja Wenn dann noch die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden, wird es für den Gesetzgeber schwierig die Anschuldigung aufrecht zu erhalten. (Gründe gegen das generelle Ausgangsverbot gibt es genug, soll wieso ab dem 15.2. gekippt werden) Aber mal ehrlich, macht es Spaß sich einsam auf einen Parkplatz zu stellen? Keine Restaurants, Biergärten, Kaffees keine Kulturellen Angebote, keine Schwimmbäder, Saunen, Wellnesstempel? Uns nicht, deshalb bleiben wir zu Hause und machen es und gemütlich. Jeder wie er will, aber bitte hört auf mit euren Bevormundungen oder sogar Beleidigungen anderen gegenüber. In diesem Sinne, genießt den Tag und bleibt gesund. Wir gehen jetzt Schneewandern hinter unserem Haus. LG Thomas |
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