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Reisen und Corona - Marokko 1, 2


uli644 am 24 Okt 2021 14:33:45

cheldon hat geschrieben:„ Auch vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen nun einen PCR-Test mit QR-Code, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf.“

Machen eine Reise mit der Fähre doch unmöglich. Überfahrten ab Sete oder Genua dauern mindestens 50h.


Üblicherweise wird das fahren auf die Fähre als Boarding gezählt. Das heißt dann, dass der Test bei Abfahrt Max 48 Stunden alt sein darf.

Blöder finde ich die aktuelle Regel, bzgl der notwendigen Impfung, wenn man im Land reisen will.
Dann benötigt man (nach meinem Leseverständnis) entweder schon die dritte Impfung, oder die zweite darf weniger als 6 Monate her sein…

Originaltext Auswärtiges Amt dazu
Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.

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uli644 am 24 Okt 2021 16:17:54

cheldon hat geschrieben:„ Auch vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen nun einen PCR-Test mit QR-Code, wobei die Probenentnahme nicht mehr als 48 Stunden vor dem Boarding erfolgt sein darf.

Machen eine Reise mit der Fähre doch unmöglich. Überfahrten ab Sete oder Genua dauern mindestens 50h.


Die 48 Stunden laufen bis zum Boarding, also dem Zeitpunkt, an dem Du das Flugzeug / die Fähre betrittst. Sollte also kein Problem sein.

Blöder finde ich die Reiseeinschränkugen im Land. Du musst entweder dreimal geimpft sein, oder die Zweitimpfung darf Max 6 Monate her sein, sonst gelten im öffentlichen Bereich Einschränkungen für Zutritt / Reisen…

Text vom auswärtigem Amt dazu
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2021, 18 Uhr, gilt der Ausnahmezustand und eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.

Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.

Es besteht ein Reiseverbot für Personen ohne besondere Genehmigung oder ohne Impfnachweis zwischen Städten, Provinzen und Regionen. Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein oder sind ganz geschlossen. Der ÖPNV verkehrt eingeschränkt und darf ebenfalls nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner weitreichende Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.

Aus Infektionsschutzgründen gibt es z.T. Zugangsbeschränkungen für die Großräume Marrakech, Casablanca und Agadir; öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung.

cheldon am 24 Okt 2021 22:37:26

--> Link

Das Ministerium soll die Einreisebestimmungen erneut geändert und für Reisende aus Ländern Gruppe B auf 72h erweitert haben.

Wir sind geimpft, ein Test in Sete oder Genua sollte möglich sein…

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