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Verkehrszeichen Wohnmobil Übernachtung


russ1973 am 20 Jun 2020 18:37:03

Hallo, mich würde folgendes Interessieren. Auf Parkplätzen gibt es doch manchmal das Verkehrszeichen mit dem "Wohnmobil" drauf und drunter dann irgendein Verbotszeichen. Also, man darf hier nicht mit dem Wohnmobil übernachten z. B. Da ja mein Bus keine Wohnmobilzulassung hat, ist er ja auch kein Wohnmobil, auch wenn ich drin schlafe. Gilt das Zeichen dann nur für zugelassene Wohnmobile oder ist es eher allgemein gedacht, dass man hier nicht übernachtet darf.

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huohler am 20 Jun 2020 19:40:08

russ1973 hat geschrieben:.... . Gilt das Zeichen dann nur für zugelassene Wohnmobile oder ist es eher allgemein gedacht, dass man hier nicht übernachtet darf.


Ich denke das ist in der Regel kein Verkehrszeichen nach StVO sondern ein Hinweis der Gemeinde/Ordnungsamt. Deshalb gibt es auch keine pauschale Antwort sondern es kommt auf den Einzelfall an. Ich vermute die meisten Ordnungsämter interessieren deine Spitzfindigkeiten nicht. Es ist dann an dir dagegen Einspruch zu erheben, gegebenenfalls vors Gericht zu ziehen und das ganze mit ungewisse Ausgang. Viel Spaß!
Hubert

Labrador am 20 Jun 2020 19:50:47

russ1973 hat geschrieben:..... Gilt das Zeichen dann nur für zugelassene Wohnmobile oder ist es eher allgemein gedacht, dass man hier nicht übernachtet darf.


Dieses Zeichen gilt nur für Fahrzeuge welche auch in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) als Wohnmobil eingetragen sind.
Ich hatte mal einen VW Bus Multivan mit Aufstelldach und Kühlschrank, der war im Fahrzeugschein als Pkw eingetragen. Für dieses Fahrzeug hätte das Verbotszeichen in diesem Fall nicht gegolten.

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DigiMik am 20 Jun 2020 22:38:15

Moin,

Verkehrszeichen werden von oben nach unten gelesen. Bei dem Zusatzkennzeichen kommt es darauf an, was in der Zulassung eingetragen ist.
Am Rande bemerkt: Nur weil unter einem P ein Wohnmobilzeichen ist, bedeutet das noch lange nicht, dass man dort auch übernachten darf, es bezeichnet lediglich einen Parkraum für Wohnmobile.

LG vom Mikesch

Swch am 07 Aug 2020 22:50:08

Hi russ1973

Wenn du keine WoMo Zulassung hast, dann kannst du alles ignorieren was WoMo, Motorrad, LKW ist.
Für dich gilt nur PKW, rechtlich ;-)

Denk einfach mal, warum das Schild wohl hier steht?!? Vielleicht hat es einen guten, klaren, schnell erkennbaren Grund - dann vielleicht auch das Schild berücksichtigen ;-)

Beamte und Vollstrecker sind auch nur Menschen. Gemeinsam ist besser als gegeneinander Arbeiten.

LG, Sascha

Trashy am 08 Aug 2020 07:32:40

Da einige Wohnmobile als PKW zugelassen und dann aber doch keine PKW sind würde ich mich beim Schildaufsteller erkundigen.
Vielleicht sind keine Wohnmobile doch Wohnmobile...

Tinduck am 08 Aug 2020 08:51:46

Wenn alles so einfach wäre, könnte ja jeder 3,5-Tonnen-Fahrer sein Womo als PKW zulassen und alle Verbote ignorieren. Oder als LKW, wobei man da wieder andere Probleme bekommt :)
Lustig wäre dann allerdings, dass man dann auf einem Parkplatz mit Zusatzschild Wohnmobil nicht mehr parken dürfte...

Egal wie es läuft, wenn nachts Polizei oder Ordnungsamt anklopfen, musst du so oder so den Platz räumen und kannst dann hinterher dagegen vorgehen, wenn Dir sowas Spass bereitet.

bis denn,

Uwe

launig am 08 Aug 2020 09:52:37

Vielleicht hilft ja auch einfach den Kopf einschalten und überlegen wann es
Sinn macht technisch Womo/PKW zu unterscheiden und wann es Sinn macht die Nutzung (Übernachten) zu bedenken.
Und was der wahrscheinliche Grund des Schildanbringens ist.
Dann wird es mir in den meisten Fällen schon klarer.
.

Julia10 am 08 Aug 2020 10:35:49

russ1973 hat geschrieben: Gilt das Zeichen dann nur für zugelassene Wohnmobile oder ist es eher allgemein gedacht, dass man hier nicht übernachtet darf.


Ich würde es so interpretieren, das Übernachten, bzw. das stehen von im Wohnmobil dort in einem festgeschriebenen Zeitraum nicht erlaubt ist.

Gilt somit nicht für andere Fahrzeuge.

An sonsten müßte es ein allgemeines Übernachtungsverbot dort geben.

willi_chic am 08 Aug 2020 11:03:34

Tinduck hat geschrieben:Wenn alles so einfach wäre, könnte ja jeder 3,5-Tonnen-Fahrer sein Womo als PKW zulassen .....


..ist bereits als Fahrzeug zur Personenbeförderung klassifiziert (Fahrzeugklasse M1)

Die Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (Fahrzeugklasse M)..... sind nach der EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 29. April 2009[2] in Verbindung mit der teilweise ersetzenden und teilweise ändernden Verordnung (EU) Nr. 678/2011 der Kommission vom 14. Juli 2011, die als Rahmenrichtlinie verabschiedet wurde,[1] klassifiziert.
Klasse M (Personenbeförderung)
Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse)
Klasse M1
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile).

das "SoKfz Wohnmobile" gibt es in der EU nicht mehr

dass die Behörden in D sich großflächig weigern EU-Recht umzusetzen ist eine andere Sache

grüße klaus

dieter2 am 08 Aug 2020 11:05:12

Ist doch ganz einfach,
Fahrzeugschein rausholen,reinkucken,steht das nichts mit Wohnmobil drinn ,Schild ignorieren :mrgreen:

Tinduck am 08 Aug 2020 15:14:13

...genau, und dann nachts trotzdem weggescheucht werden :D Diskussionen über Spitzfindigkeiten mit Ordnungsorganen gehen meist zuungunsten des Schlaubergers aus.

bis denn,

Uwe

Julia10 am 08 Aug 2020 15:46:05

Tinduck hat geschrieben:...genau, und dann nachts trotzdem weggescheucht werden :D Diskussionen über Spitzfindigkeiten mit Ordnungsorganen gehen meist zuungunsten des Schlaubergers aus.

bis denn,

Uwe



Was ist daran spitzfindig?

Verkhrsszeichen Wohnmobil ist eindeutig. Wohnmoblile klar deklariert und im Fahrzeugschein ausgewiesen.

Alle anderen Fahrzeuge sind keine Wohnmobile.
Egro dürfen diese dort über Nacht stehen, sofern Camping nicht expliziert verboten ist.

WomoToureu am 08 Aug 2020 15:46:48

Irgendwo hatte ich mal vor Jahren ein Urteil gefunden, dass aussagte das vom "tatsächlichen" ausgegangen wird, d.h z.B. ein VW Bus in dem prov. Schlafgelegenheiten eingebracht wurden, zählte ebenfalls als Wohnmobil obwohl im Fahrzeugschein nicht davon die Rede war. Aber muss jeder selber wissen.

Schön war das zitat des Richters zu lesen, beim Überholverbot von Anhängern wird ja auch nicht mit oder ohne Fenster unterschieden sondern es ist lediglich ein Symbol das deutlich machen soll, was unerwünscht ist, d.h. das übernachten in Fahrzeugen wird lediglich durch ein bekanntes Symbol eines Wohnmobiles dargestellt.

WomoToureu am 08 Aug 2020 15:49:47

Julia10 hat geschrieben:... sofern Camping nicht expliziert verboten ist.
Wo ist denn kein Camping auf einem Waldparkplatz, in Strandnähe usw. verboten ? Hier sind wir wieder bei der "Sondernutzung" die ja nicht erlaubt ist, was auch durch zahlreiche Urteile immer wieder bestätigt wird.

Aber jeder wie er mag, schließlich wollen die Behörden weiter Bussgelder und die Anwälte müssen auch von was leben.

Tinduck am 08 Aug 2020 15:52:44

Julia10 hat geschrieben:Was ist daran spitzfindig?


Spitzfindig daran ist, dass, wenn Übernachtungen in Wohnmobolen verboten sind, nicht davon auszugehen ist, das Übernachtungen in umgelabelten Wohnmobilen beliebt sind.

Mal ganz davon ab, dass ein Parkplatzschild mit Womo-Zusatzzeichen rein gar nix darüber aussagt, ob man da übernachten darf. Siehe Naturschutzgebiet-Diskussionen im Forum.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 08 Aug 2020 16:09:09

War es nicht so dass z.B. auf Fehmarn Wohnmobile auf den Parkplätzen nur bis 22.00 Uhr stehen dürfen?
Darf dann ein VW-Bus, ein Caddy oder gar ein PickUp mit Wohnkabine dort übernachten? :gruebel:


Grüße
Dirk

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