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Ich habe mir ein Wohnmobil (Kastenwagen) bestellt und stehe kurz vor der Auslieferung. Bei einer Fahrzeug Neubestellung muss man meistens Überführungskosten bezahlen. Im Katalog des Ausbauers sind diese sogenannten Vorfracht- und Frachtkosten in Höhe von 1.200,00 € auch aufgeführt. Sowohl in meiner verbindlichen Bestellung als auch in meiner verbindlichen Auftragsbestätigung ist dieser Posten allerdings nicht aufgeführt. Auch in den AGB's des Händlers steht nichts dergleichen wie z.B. "Zuzüglich Frachtkosten." Nun habe ich große Sorge, dass ich bei Auslieferung eine Rechnung bekommen werde, wo diese Überführungskosten plötzlich aber doch auftauchen könnten. Vereinbart waren sie nicht. *Was gilt?* Der Vertrag gilt. Warte es doch einfach ab und mach nicht vorher die Pferde scheu. Moderation:Ich verschiebe das mal in das juristische Forum.... es ist kein kawa-spezifisches Thema!
So sehe ich das auch! Oder sprich mit dem Verkäufer. Der will ja auch den Verkauf mit möglichst wenig Stress abrechnen. Evtl. als Frage verkleiden und ggf. mit der Frage nach 16% Umsatzsteuer verknüpfen? gruss kai Der ADAC meint: Überführungskosten können Ihnen nur berechnet werden, wenn dies im Kaufvertrag vereinbart wurde. Im Kaufvertrag muss der Endpreis genannt sein. Die Überführungskosten sind Bestandteil des Kaufpreises und können daher frei verhandelt werden. --> Link Ich würde da einfach mal die Füsse still halten, abwarten und wenn dann bei der Endrechnung die Überführungskosten auftauchen nachfragen wieso das nicht im Kaufvertrag steht.
Das würde ich nicht. Dann kommt er mit Versehen, üblicher Praxis oder so und du diskutierst dir einen Heißen. Ich würde ihn nach der vertraglichen Grundlage fragen. Fertig. Und die scheint er ja nicht zu haben. Und ich würde nicht im Vorfeld die Pferde scheu machen wollen. Es gilt der abgeschlossene und beidseitig unterschriebene Kaufvertrag. Für die Summe X bekommst du die Ware Y. Fertig. Kommt der Händler bei der Auslieferung noch mit Sonderkosten, wird es für ihn sehr eng werden dies zu argumentieren und einzubehalten. Und es gibt auch nur ganz wenig gerichtsfeste Gründe, die einen Aufpreis auf den zuvor abgeschlossenen Preis rechtfertigen würden. Überführungskosten gehören jedenfalls nicht dazu. Ich selbst hatte mal das Problem beim Kfz, dass mein Fahrzeug im Verkaufsraum mit dem Wert X stand und anschließend wollte das Autohaus noch die Überführungskosten auf diesen Preis hinzurechnen. Als ich mit dem Preisauszeichnungsgesetz argumentierte, war anschließend von den Überführungskosten keine Rede mehr. Wie gesagt, ich würde abwarten wie sich die Übergabe gestaltet. Eine Berufung auf "alte Sitten" und "das war immer schon so" kann der Händler nämlich nicht anführen. Meine 2Cent Roland Was passiert eigentlich wenn der Händler bei Übergabe die Reifen zusätzlich verrechnet, oder das Lenkrad oder die erste Füllung mit Motoröl?
Hallo! Keinen schlafenden Polizisten wecken! Die Verkäufer sind doch nicht blöd, oder? Entweder die berechnen das immer oder nicht, da wird doch nichts geweckt. Es kann sein, dass ein Verkäufer das einfach berechnet und erst bei Widerspruch zurücknimmt. Das ist für mich dann kein 'Zufall' mehr sondern mag von manchem als Betrug angesehen werden. Solch einer würde durch die Klärung aber bereits vorher abgeschreckt. Und wenn man geeignet fragt, dann wird da auch niemand geweckt. gruss kai Bei mir stand dieser Posten in der Auftragsbestätigung.
Moin, Wenn Du Pech hast fährst mit dem Radl wieder heim. :razz: Gruß Hallo, Fakt ist Kaufvertrag und Auftragsbestätigung sind für beide Seiten bindend. Gehe einfach davon aus, dass der Entfall der Überführungskosten ein Rabatt ist. Hallo Blinki! Hast du deinen Adria Kawa inzwischen erhalten und wie sind deine ersten Erfahrungen? Bin sehr neugierig! Gern auch Austausch über persönliche Mitteilung, falls es das hier gibt. Bin neu hier... Hallo "neu hier" äh Ruhrianer, wenn sich alle per persönlichen Mitteilungen austauschen hättest du diesen Thread nicht lesen können weil es ihn nicht gegeben hätte. Schon mal drüber nachgedacht? |
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