abenn am 30 Sep 2020 08:40:25 Hallo,
wir sind aktuell auf der Suche nach einem neuen Wohnmobil. Dabei laufen auch immer wieder ehemalige Vermiet-Fahrzeuge in die Auswahl. Nun habe ich an einer Stelle hier im Forum gelesen, das sämtliche Garantien erlöschen, wenn das gewerblich als Vermit-Fahrzeug genutzt wird.
Wer kann etwas dazu sagen, ist das tatsächlich so und wenn ja ist das bei allen Herstellern so und auch rechtlich in Ordnung?
Danke und Gruß Alf
Rockerbox am 30 Sep 2020 08:42:41 Gerne auch hier nochmal:
Ich kann das nicht bestätigen. Ich habe einen Carado, der eine Saison als Mietfahrzeug fuhr, dann war er ca. 6 Monate beim Vorbesitzer und danach bei uns.
Ich hatte dann einen Dichtigkeitsfall an der Garagentüre, die wurde anstandslos im Rahmen der 6-jährigen Dichtheitsgarantie getauscht. Da war auch nichts mit Kulanz, das ging seinen regulären Weg (lediglich die Durchführung der regelmäßigen Dichtheitsprüfungen wurden überprüft).
wolfherm am 30 Sep 2020 08:44:15 Bei einer Garantie legt der Garantiegeber (hier der Hersteller) die Bedingungen fest. Es wäre also theoretisch möglich. Ist mir aber praktisch gegenüber einem Privatkunden noch nicht ungekommen. Bei meinem Dethleffs, ehemaliges Mietmobil, habe ich auch einen Garantiefall abgewickelt.
topolino666 am 30 Sep 2020 09:08:43 ... auch wir haben einen Dethleffs aus Vermietung - kein Problem, normale Garantie (2 (!) Jahre) und Dichtigkeitsgarantie (6 Jahre) und auch wir haben allerhand über Garantie und Dichtigkeitsgarantie abgewickelt (neues Waschbecken, gewellte Lichtabdeckung, diverse Klappen nach Alufraß,...).
Wenn alle Garantien (also auch die Dichtigkeitsgarantie) wegfallen würden und das würde publik / bekannt werden wäre von heute auf morgen die Mietflotte unverkaufbar.
:?
Marsu123 am 30 Sep 2020 09:16:24 Moin Moin,
bei Gewerblicher Nutzung kann der Verkäufer die Gewährleistung auf 1 Jahr herabsetzen.
Kaufe ich dann von diesem Gewerbetreibendem (Vermieter), habe ich halt nur noch die Restdauer von diesem Jahr (gegenüber dem Hersteller).
Garantie ist eine andere Geschichte.
Grüße Ralf.
thomas56 am 30 Sep 2020 09:16:52 vielleicht denken auch einige sie hätten Garantie, obwohl es nur Gewährleistung ist?
Tipsel am 30 Sep 2020 09:26:30 Also bei Hobby hätten wir hier den Text betreffend Garantiebedingungen für die freiwillige Langzeitgarantie auf Dichtheit der Aufbau-verbindungen. Unter §5 Punkt 5 steht der Ausschluss, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Schaden und dem Ausschlussgrund besteht. --> Link
Pechvogel am 30 Sep 2020 09:27:39 Marsu123 hat geschrieben:... Kaufe ich dann von diesem Gewerbetreibendem (Vermieter), habe ich halt nur noch die Restdauer von diesem Jahr (gegenüber dem Hersteller). ...
Nö! Denn wenn ein privater Käufer von einem gewerblichen Verkäufer ( und das wäre bei einer gewerblichen Vermietung ja so ) kauft so hat der Käufer wieder einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer! Grüße Dirk
chrisc4 am 30 Sep 2020 09:28:03 thomas56 hat geschrieben:vielleicht denken auch einige sie hätten Garantie, obwohl es nur Gewährleistung ist?
... und Gewährleistung gibt es nicht mehr, sondern Sachmängelhaftung :)
dieterk am 30 Sep 2020 09:45:56 abenn hat geschrieben:Nun habe ich an einer Stelle hier im Forum gelesen, das sämtliche Garantien erlöschen, wenn das gewerblich als Vermit-Fahrzeug genutzt wird.
Wer kann etwas dazu sagen, ist das tatsächlich so und wenn ja ist das bei allen Herstellern so und auch rechtlich in Ordnung?
Danke und Gruß Alf
Ich habe einen Carado aus Vermietung, war bei Kauf rd. 5 Monate alt und hatte 19.000 Km. Garantie war vollkommen normal, wie bei einem Neufahrzeug. Hatte bei mir keine Auswirkungen. Einziger Unterschied: die Händler haben in Vermietung nur 1 Jahr TÜV, d.h. mein Mobil (EZ04.2011) hätte bereits 04.2012 zum TÜV gemusst. Händler hat mir dann die Wahl gelassen, entweder macht er die TÜV neu (dann für 2 Jahre, da ja nicht mehr gewerblich) oder er gibt mir die TÜV-Gebühr und ich soll in 04.2012 selbst hin fahren. Gruß Dieter
Marsu123 am 30 Sep 2020 09:56:12 "] Marsu123 hat geschrieben:... Kaufe ich dann von diesem Gewerbetreibendem (Vermieter), habe ich halt nur noch die Restdauer von diesem Jahr (gegenüber dem Hersteller). ...
Pechvogel hat geschrieben:Nö! Denn wenn ein privater Käufer von einem gewerblichen Verkäufer ( und das wäre bei einer gewerblichen Vermietung ja so ) kauft so hat der Käufer wieder einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer!
Grüße Dirk
Hallo Dirk der Verkäufer gibt keine Gewährleistung, nie ! Das macht der Hersteller ;-) Wenn der Gewerbetreibende das Fahrzeug an eine Privatperson weiterverkauft ändert sich nichts an diesem einem Jahr Gewährleistung. Der Käufer kann dann wieder ein neues Jahr Gebrauchtwagengarantie erhalten, aber nie und nimmer mehr die Gewährleistung. Grüße Ralf
abenn am 30 Sep 2020 10:00:32 Ich hätte noch eine Anschlussfrage, wie sieht es denn mit den Garantien, hier vor allem Dichtigkeit und die für das Basisfahrzeug, bei Vorjahres- (oder älter) Modellen aus? Also wenn das Fahrzeug bereits 1-2 Jahre beim Händer auf dem Hof steht, ich denke die Garantie des Basisfahrzeugs wird ablaufen, aber wie handhaben die Händler bzw. Hersteller das mit der Dichtigkeitsgarantie?!
Danke und Gruß Alf
wolfherm am 30 Sep 2020 10:03:43 Hallo Ralf (Marsu123),
du würfelst da allerhand durcheinander. Der gewerbliche Verkäufer muss immer Gewährleistung/Sachmängelhaftung gegenüber einem Nichtkaufmann einräumen. Er kann bei Gebrauchtgegenständen diese auf ein Jahr begrenzen.
thomas56 am 30 Sep 2020 10:07:32 mit der Dichtigkeitsgarantie weiß ich es nur von PhoeniX. Hier beginnt die Garantie zu laufen, wenn der Händler das Fahrzeug übernimmt. Wenn der Wagen nun 2 Jahre mit Null km in der Halle steht und der Händler kümmert sich nicht um die nötigen Dichtheitsunterlagen, ist die Garantie verfallen!
Pechvogel am 30 Sep 2020 10:18:42 Ich weiß es nur von Knaus: mein Womo hat fast drei Jahre auf dem Hof / in der Ausstellung gestanden bevor es das erste Mal zugelassen wurde und die Garantien, sowohl die von Fiat als auch die von Knaus ( also auch die Dichtigkeitsg. ), liefen ab dem Datum der Erstzulassung! Grüße Dirk
Pechvogel am 30 Sep 2020 10:24:40 Ach Du schei.: und ein halbes Jahr in der Vermietung ist mein Womo auch noch gelaufen! Hat auch keinen interessiert!
Grüße Dirk
Tipsel am 30 Sep 2020 10:25:16 Wir haben auch ein Ausstellungsfahrzeug von Knaus. Messe, Hausmesse, Hof.... Wir hatten zweimal Dichtigkeitsprobleme am Übergang Hutze - Fahrzeug. Zweimal wurde der Schaden behoben. Dabei wurde die Wand und Decke freigelegt, getrocknet und neu gemacht, und die Küchenschränke ausgetauscht, da sich später das Furnier gelöst hat. Die zu groß bemessene Heizung hat durch ein unzureichend abgeschirmtes Heizungsrohr die Badezimmerwand (Kunststoff, rundum aus einem Stück) verzogen. Alles wurde problemlos komplett erneuert.
dieterk am 30 Sep 2020 10:46:00 Pechvogel hat geschrieben:Ich weiß es nur von Knaus: mein Womo hat fast drei Jahre auf dem Hof / in der Ausstellung gestanden bevor es das erste Mal zugelassen wurde und die Garantien, sowohl die von Fiat als auch die von Knaus ( also auch die Dichtigkeitsg. ), liefen ab dem Datum der Erstzulassung!
Grüße Dirk
So kenne ich das bei PKW auch..... Mein Womo hatte Garantie ab EZ 04.2011, sowohl 2 Jahre auf die Basis als auch 5 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Gruß Dieter
Marsu123 am 30 Sep 2020 12:16:56 wolfherm hat geschrieben:Hallo Ralf (Marsu123),
du würfelst da allerhand durcheinander. Der gewerbliche Verkäufer muss immer Gewährleistung/Sachmängelhaftung gegenüber einem Nichtkaufmann einräumen. Er kann bei Gebrauchtgegenständen diese auf ein Jahr begrenzen.
Ich Würfel etwas durcheinander ? Hier geht es um die HERSTELLER Gewährleistung, lies noch mal die Überschrift ;-) Was hat ein gewerblicher Wiederverkäufer damit zu tun ? Richtig, nix ;-) Ich bin jetzt hier raus, hier wird tatsächlich Fleisch mit Bananen verglichen.....
wolfherm am 30 Sep 2020 12:26:37 Hallo Marsu,
Du solltest die Begriffe Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung des Verkäufers (Händler) im Verhältnis zur freiwilligen Garantie des Herstellers (z.B. für Dichtigkeit) mal auseinanderhalten und dann die richtigen Begriffe verwenden.
pwglobe am 01 Okt 2020 16:53:39 Hallo, unseren Karmann Ontario hatten wir von einem insolventen Händler gekauft. Er war ein Jahr in der Vermietung. Für das Basisfahrzeug habe ich eine Garantieversicherung abgeschlossen. Die Dichtigkeitsprüfungen waren vom Händler und im Anschluss von mir entsprechend durchgeführt worden. Am HEKI kam es zu einem Wassereintritt dies wurde im Rahmen der Herstellergarantie behoben und die Innenverkleidung gereinigt. Man hatte etwas mit Dekalin gespart. Weitere Problem traten nicht auf.
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