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Servus Zur Geschichte vom TE zurückzukommen. Steht im Vertrag Nutzung nur in Deutschland, Weis nicht wie die Corona Regelung bei euch ausgeschaut hatte, hättest nicht zur Erbtante aufs Landfahren dürfen und bei ihr im Garten stehen/übernachten dürfen. Oder im Eigenen Garte mit dem Womo stehen weil Renovierung angesagt ist. Oder selber mit dem Womo auf Montage fahren. Hättest ja auch ins Ausland fahren können, Nur wegen einer eventuellen Reisewarnung, kann man doch trotzdem fahren. Finde sehr kulantes Vorgehen vom Vermieter. Jetzt gibt dir der Vermieter 2/3 vom Geld zurück, und soll sich noch mit Anwälten herumärgern. Das sehe ich ähnlich.
Wow, dies ist mal ein super Argument (bauernschlau). Der Vermieter von Reisemobilen weiß nicht den Bestimmungszweck von Reisemobilen. Alleine so eine plumpe Aussage wäre es mir wert einen Richter entscheiden zu lassen. Nur gut, dass hier potentielle Mieter aber auch Käufer mitlesen. Nur gut, dass es noch Vermieter und Verkäufer gibt die die Kirche im Dorf lassen und trotz aller AGB´s usw. noch so etwas wie Kundenfreundlichkeit und Kulanz kennen. Es kommen wieder schlechte Zeiten für Vermieter/Käufer. Die Guten bleiben die Arroganten gehen dann über den Jordan. Und dies ist gut so. Also dürften deiner Meinung nach Kombis nur als Klein-Lkw´s, Geländewagen nur auf nicht öffentlichen Straßen, Sportwagen nur auf Rennstrecken, Kleinwagen nur in Großstädten etc. betrieben/genutzt werden. Seit dem 5.November hat sich der TE nicht mehr gemeldet, was sagt uns das?
HÄ? Wenn es vom Mieter nicht deutlich gesagt wird, wofür er das Mobil braucht, woher soll er das dann wissen? Wir haben einige die gemietet haben, um damit weiterhin arbeiten zu können und als Handlungsreisender ect nicht weiter in Hotels müssen *kopfschüttel* was ich mir nicht vorstellen kann gibts nicht? Guten Morgen Zwei treffen sich und vereinbaren ( setzten einen Vertrag auf) was sie in Zukunft machen und wie sie sich verhalten wollen. dann kommt einer und sagt: ich mag nicht mehr, da spiel ich nicht mehr mit. und die Vereinbarung gefällt mir nicht mehr, ich möchte rückwirkend eine andere Vereinbarung...… Eigenartig Mir fehlen die Worte Schwarze Listen sind auch in der Schweiz immer wieder ein Thema .. besonders auch im Gesundheitswesen! Hier ein wahrscheinlich gut mit Wohnmobilvermietung vergleichbarer Bundesartikel zu diesem Thema aus dem Gastgewerbe ... --> Link Ob in Deutschland da andere Massstäbe gelten ... :nixweiss: Geschichte am Rande: Bei uns in der Halle steht ein Vermieter mit 4 Mobilen - die letzten Jahre immer über den Winter abgemeldet, klar. Heuer hat er 2 (!) Mobile angemeldet und mit Winterreifen bestückt, er gibt diese an Vertreter o.ä raus, die damit momentan ihre Touren fahren. Das bewirbt er so auch auf seiner HP. Natürlich dürften die Geschäftsreisenden auch im Hotel übernachten, es haben aber aktuell so wenige Hotels offen und es ist wohl relativ aufwändig einzuchecken ("Papierkram"), dass sie lieber mit dem `eigenen´Bett unterwegs sind. Also so selbstverständlich ist der "Verwendungszweck Urlaub" auch nicht. :?
Hallo Mal ehrlich, beim überwiegenden Teil der Wohnmobil-Mieter wird man doch von einer Urlaubsfahrt ausgehen können, oder nicht ? Abgesehen davon, wenn man nicht gerade Trump heißt, sollte einfach das gültig sein, was man in einem Vertrag geschrieben und unterschieben hat. Gruß Ulf Eben. Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Alter Grundsatz, der für beide Seiten gilt.
Da hat die Mieterin wohl keine ordentliche Einweisung bei der Übergabe bekommen? :D
Verträge sind nur so gut wie sich beide daran Halten, ...
Natürlich hatte Sie das! :D Doch anscheinend war das nicht von Dauer! Ich hab das auf Dauer mit dem Fingernägel lackieren auch nicht begriffen, sie schon......l Mehr als ihr die Werksvideos zu senden und mit der Mieterin gemeinsam vor Abfahrt den Wassertank zu füllen kann man nicht machen! 2 Stunden Einweisung müssen reichen, plus Probefahrt
Abgesichert in den AGB? Du hast - scheinbar unter Nutzung deines Firmennamens - hier gepostet, dass du Name und Adresse eines Mieters an andere Vermieter in deinem Ort so weitergeleitet hast, dass dies dazu führt, dass es für diesen Mieter "... von uns und anderen Vermietern hier im Grossraum Dresden ... demnächst kein Womo mehr..." gibt. Demnach hast du eben nicht "nur Name und Adresse weitergegeben". Lies dazu einmal das hier § 42 BDSG und denke einmal darüber nach, was passieren würde, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte deines Bundeslandes zu so einem Statement einen Hinweis bekäme. Die Ladendesdatenschutzbeauftragten machen so eine Meldung bewusst sehr einfach (google spaßeshalber mal "Meldung Datenschutzverstoß Sachsen"), um eine entsprechende abschreckende Wirkung zu erzielen. Weil diese Meldung auch unbeteiligte Konkurrenten, Neider, unzufriedene Mieter usw. machen können, siehe in dem § unter (3), kommt das inzwischen sehr, sehr oft vor. EIn Miminum wenigstens laienhafter Grundkenntnisse zum Datenschutz schaden daher keinem Unternehmer. Zurückhaltung beim Beschreiben zweifelhaften Geschäftsgebarens ebenfalls. Nun habe ich scheinbar nicht. Da steht nur mein Forums Name, wie in vielen Foren! Wie du auf deine Äußerung kommst, erschließt sich mir nicht! Warum das so ist, kannst du gern googlen. Ich kann nicht ganz nach vollziehen, was du mit 2 Postings als "Ahornsirup" von mir willst! Es gibt sehr viele normale Mieter, auch auch andere und darum geht es. In vielen Branchen schützt man sich im geschlossenen Kreis vor so was! Zu deinem Datenschutzbeauftragten nur soviel! Der Name und die Adresse ist so ganz dolle geheim, das der Datenschutzbeauftragte total schon damit zu tun hätte, weil der jenige oder die jenige alles, aber auch alles in den Sozialmedia selber preisgegeben haben. Denken wir mal ein Beispiel aus der Praxis! Ich war so ganz dolle verwerflich, so wie Du schreibst! Ok. Ein Mitbewerber ( den gibt es eigentlich nicht, weil wir Vermieter regional bei bestimmten Dingen zusammenhalten) hat einen Namen und eine Adresse! Oh, ganz böser Vorfall! Mann ruft nach dem Datenschutzbeauftragten...... Derweil kommt man jetzt von Mieterseite hochherrschaftlich auf die glorreiche Idee, das Wohnmobil nicht mehr von sich, sondern von der Tochter anmieten zu lassen. Anderer Name, andere Adresse. Problem dabei, es ist dann immer noch die selbe Messitruppe auf meinem Auto. Das Auto gehört mir, oder einen Kollegen, ist 60.000 € wert und davon habe ich ein wenig mehr als nur eins! Unsere Investition, nicht die eines anderen! Unterschlagungsversicherung ist bei uns selbstverständlich! Nun, ich habe demnächst Besuch von unserem Datenschutzbeauftragten und weis dann problemlos, wem ich das zu verdanken habe! Frage, du bist Besitzer eines Wohnmobils oder eher gefrusteter Mieter. Und weil wir gerade dabei sind, du bist Unternehmer oder eher nicht. Unternehmer habe zur Zeit ganz andere Sorgen!
also so ganz klar ist mir dein Posting nicht, aber ich denke, es ist natürlich dein gutes Interesse, dass du deine Investition schützen möchtest. Finde ich nachvollziebar, speziell wenn's um höherwertige Gebrauchsgüter geht. Es ist ja auch nicht so, dass das nicht möglich ist. Aber es gibt eben Regeln dafür, bei uns ist das die DSGVO. Auch in deren Rahmen lassen sich solche Warn-/Bewertungssysteme betreiben. Ohne jetzt ins Detail zu gehen ist dabei eben Transparenz, Einwilligung, Regelbasiertheit und Datensparsamkeit wichtig. Acki hat doch dazu einen ganz guten Link gesetzt wie das in der Schweiz re Gastgewerbe gehen kann. So ungefähr müßte das bei uns in deinem Gewerbe auch legal sein. Es spricht doch nichts dagegen, sich zu schützen, und sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten.
Also, personengebundene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, ausser ich habe der Weiterleitung zugestimmt. Stimmt Punkt. So wie ich das sehe wurden die Daten weitergegeben, um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Auch in diesem Fall ist die Weitergabe der Daten aus reiner DSGVO Sicht grds. nicht erlaubt, es könnte aber zum Beispiel ein Gesetz geben, welches die Weitergabe unter gewissen Umständen rechtfertigt bzw. in der Einzelfallentscheidung das Abwenden eines wirtschaftlichen Schadens über das Datenschutzrecht stellt. Darüber hinaus würde ich den Fall so einschätzen, dass der Vermieter wohlmöglich bzw. wenn überhaupt lediglich eine Verwarnung erhält. Ok..... Nun, ich habe mir selbstverständlich den Link von Acki angeschaut. Was ich im Grunde mit meinen Posting sagen wollte ist, das die Sache ein ziemlich stumpfes Schwert ist und der Mieter durchaus Optionen hat. Was mich ärgert ist, die Dinge passieren halt, der Mieter dann nicht dazu steht. Wäre ich dagewesen und nicht nur ein Mitarbeiter, wäre das nicht so verlaufen und wir hätten die Dinge in Ruhe geklärt. So bin ich daran schuld, der Mieter hat seine volle Kaution wieder und es liegt an mir, die Dinge richtig zu organisieren. Und das tue ich auch! Servus Ist es schon Datenweitergabe wenn ich in einer whats… Gruppe schreibe. Mustermann - Ar...? Ihre Daten werden zur Statistik ausgewertet Welche Statistik? Und wie hoch wäre die Strafe? man könnte diese auch berücksichtigen. Hallo Hier sind die Geldstrafen beschrieben --> Link. Das einzupreisen ist wohl nicht so einfach. Gruß Ulf
Einen potentiellen wirtschaftlichen Schaden eines unbeteiligten Dritten zu verhindern, ist sicher keine Rechtfertigung für eine Weiterleitung ohne ausdrückliche Zustimmung.
Der ist sicher sehr interessant, bezieht sich aber auf die Schweiz und die ist nicht einmal in der EU. Was ist so schwierig daran, sich mit dem geltenden Recht in Deutschland auseinanderzusetzen und sich vielleicht sogar daran zu halten?
Deine Persönliche Einschätzung oder Fachwissen welches Du mit Urteilen belegen kannst? Versicherungen sehen das im Übrigen ganz anders und warnen untereinander vor nicht solventen Kunden.
das ist sie zwar nicht, es existiert für die Schweiz aber ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO. Das heißt es dürfen im Prinzip personenbezogene Daten aus der EU in der Schweiz verarbeitet werden. Dies deshalb, weil von einem vergleichbaren Datenschutzniveau im Drittland ausgegangen wird. Grundsätzlich unterscheiden sich die datenschutzrechtlichen Regelungen dort nicht allzu sehr von den unseren. Und nein, das ist auch kein Zufall. Das wurde in der Schweiz eben angepasst um Standortnachteile gegenüber der EU zu vermeiden. Kuckst du hier: --> Link
...zum ersten zitierten Satz. Das musst gerade Du posten. Dauert mich mehr lange, dann sitzt Du im Glashaus... Und zum zweiten zitierten Satz: Bei den Versicherern unterzeichnen die Freigabe der Daten die Antragsteller im Antrag! Grüße der Duc Dann ist das doch die Lösung: Passende Passage in den Vertrag. Wird bestimmt schon passende Verträge geben.......
Dass sich die Schweiz an die EU anlehnt, ist grundsätzlich sehr interessant, die Hintergründe zum Thema Wettbewerb auch, aber für eine Firma mit Sitz in Deutschland ohne ADV bei einem Unternehmen in der Schweiz ohne Belang. alles klar, NIEMAND gibt daten lästiger/säumiger/... kunden, mitarbeiter oder mieter an mitbewerber weiter! ich schwöre. :mrgreen: alleswirdgut hartmut
Die Verträge gibt es und werden auch benutzt. Ahornsirup! Du hattest meine Fragen noch nicht beantwortet?
Und was ist so schwierig daran fremdes Eigentum zu schützen und sich daran zu halten dieses auch pfleglich zu behandeln? Es ist ja schon bezeichnend, dass dieser Ahornsirup (warum auch immer er so heißt) es nicht mal nötig hatte, sich hier im Forum vorzustellen und ein paar nähere Angaben zu sich zu machen... vielleicht ist ja einfach ein Troll und wir sollten uns nicht trollen lassen! LG Peter
na ja, also wenn du schon den gedanklichen Transfer zu deinem ursprünglichen Einwand nicht machen möchtest, seh' ich in einer Diskussion mit dir eigentlich keinen weiteren Sinn. Merkwürdige Diskussion hier, die mit der ursprünglichen Frage gar nichts mehr zu tun hat! Statt dessen macht man sich Gedanken, wie ein "Täter" geschützt und ein "Opfer" bestraft werden kann. Verkehrte Welt! :? Da ja anscheinend zum Thema nichts mehr kommt, machen wir mal zu. |
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