rump
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Wohnmobil gemietet - storniert wegen Übernachtungsverboten 1, 2


Fledermaus am 04 Jan 2021 01:34:32

Servus
Zur Geschichte vom TE zurückzukommen.
Steht im Vertrag Nutzung nur in Deutschland, Weis nicht wie die Corona Regelung bei euch ausgeschaut hatte, hättest nicht zur Erbtante aufs Landfahren dürfen und bei ihr im Garten stehen/übernachten dürfen. Oder im Eigenen Garte mit dem Womo stehen weil Renovierung angesagt ist. Oder selber mit dem Womo auf Montage fahren.
Hättest ja auch ins Ausland fahren können, Nur wegen einer eventuellen Reisewarnung, kann man doch trotzdem fahren.

Finde sehr kulantes Vorgehen vom Vermieter.
Jetzt gibt dir der Vermieter 2/3 vom Geld zurück, und soll sich noch mit Anwälten herumärgern.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

FWB Group am 04 Jan 2021 22:22:16

Das sehe ich ähnlich.

Torsti5 am 04 Jan 2021 22:22:41

FWB Group hat geschrieben:Das ist richtig. Wohnmobilvermieter sind Vermieter und kein Reisebüro!
Wir unterliegen also dem Vermietrecht und nicht dem Reiserecht!

Was heißt das!
Wir als Vermieter wissen nicht um den Zweck der Anmietung.
Es kann sein, das das Wohnmo0bil beruflich benutzt wird.


Wow, dies ist mal ein super Argument (bauernschlau). Der Vermieter von Reisemobilen weiß nicht den Bestimmungszweck von Reisemobilen. Alleine so eine plumpe Aussage wäre es mir wert einen Richter entscheiden zu lassen. Nur gut, dass hier potentielle Mieter aber auch Käufer mitlesen. Nur gut, dass es noch Vermieter und Verkäufer gibt die die Kirche im Dorf lassen und trotz aller AGB´s usw. noch so etwas wie Kundenfreundlichkeit und Kulanz kennen. Es kommen wieder schlechte Zeiten für Vermieter/Käufer. Die Guten bleiben die Arroganten gehen dann über den Jordan. Und dies ist gut so.

Anzeige vom Forum


schnecke0815 am 05 Jan 2021 06:22:38

Also dürften deiner Meinung nach Kombis nur als Klein-Lkw´s, Geländewagen nur auf nicht öffentlichen Straßen, Sportwagen nur auf
Rennstrecken, Kleinwagen nur in Großstädten etc. betrieben/genutzt werden.

Seit dem 5.November hat sich der TE nicht mehr gemeldet, was sagt uns das?

Beduin am 05 Jan 2021 09:03:02

Torsti5 hat geschrieben:
Wow, dies ist mal ein super Argument (bauernschlau). Der Vermieter von Reisemobilen weiß nicht den Bestimmungszweck von Reisemobilen.


HÄ?
Wenn es vom Mieter nicht deutlich gesagt wird, wofür er das Mobil braucht, woher soll er das dann wissen?
Wir haben einige die gemietet haben, um damit weiterhin arbeiten zu können und als Handlungsreisender ect nicht weiter in Hotels müssen
*kopfschüttel* was ich mir nicht vorstellen kann gibts nicht?

Fledermaus am 05 Jan 2021 09:16:21

Guten Morgen

Zwei treffen sich und vereinbaren ( setzten einen Vertrag auf) was sie in Zukunft machen und wie sie sich verhalten wollen.
dann kommt einer und sagt: ich mag nicht mehr, da spiel ich nicht mehr mit. und die Vereinbarung gefällt mir nicht mehr, ich möchte rückwirkend eine andere Vereinbarung...…

Eigenartig

Mir fehlen die Worte

Acki am 05 Jan 2021 09:39:28

Schwarze Listen sind auch in der Schweiz immer wieder ein Thema .. besonders auch im Gesundheitswesen!

Hier ein wahrscheinlich gut mit Wohnmobilvermietung vergleichbarer Bundesartikel zu diesem Thema aus dem Gastgewerbe ...
--> Link
Ob in Deutschland da andere Massstäbe gelten ... :nixweiss:

topolino666 am 05 Jan 2021 09:45:54

Geschichte am Rande: Bei uns in der Halle steht ein Vermieter mit 4 Mobilen - die letzten Jahre immer über den Winter abgemeldet, klar.

Heuer hat er 2 (!) Mobile angemeldet und mit Winterreifen bestückt, er gibt diese an Vertreter o.ä raus, die damit momentan ihre Touren fahren. Das bewirbt er so auch auf seiner HP.

Natürlich dürften die Geschäftsreisenden auch im Hotel übernachten, es haben aber aktuell so wenige Hotels offen und es ist wohl relativ aufwändig einzuchecken ("Papierkram"), dass sie lieber mit dem `eigenen´Bett unterwegs sind.

Also so selbstverständlich ist der "Verwendungszweck Urlaub" auch nicht. :?

Ulf_L am 05 Jan 2021 11:14:52

Beduin hat geschrieben:HÄ?
Wenn es vom Mieter nicht deutlich gesagt wird, wofür er das Mobil braucht, woher soll er das dann wissen?[...]


Hallo

Mal ehrlich, beim überwiegenden Teil der Wohnmobil-Mieter wird man doch von einer Urlaubsfahrt ausgehen können, oder nicht ?
Abgesehen davon, wenn man nicht gerade Trump heißt, sollte einfach das gültig sein, was man in einem Vertrag geschrieben und unterschieben hat.

Gruß Ulf

wolfherm am 05 Jan 2021 11:23:18

Eben. Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Alter Grundsatz, der für beide Seiten gilt.

Womofreund2 am 05 Jan 2021 14:38:56

FWB Group hat geschrieben:Was für ein kaputtes Wohnmobil! Nach 9 Tagen mit 4 Personen ist das Wasser alle. Es kommt nichts mehr aus dem Hahn.
Wie stelle ich mir das als Vermieter vor?


Da hat die Mieterin wohl keine ordentliche Einweisung bei der Übergabe bekommen? :D

Fledermaus am 05 Jan 2021 17:29:51

wolfherm hat geschrieben:Eben. Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten. Alter Grundsatz, der für beide Seiten gilt.


Verträge sind nur so gut wie sich beide daran Halten, ...

FWB Group am 05 Jan 2021 22:22:13

Womofreund2 hat geschrieben:
Da hat die Mieterin wohl keine ordentliche Einweisung bei der Übergabe bekommen? :D


Natürlich hatte Sie das! :D
Doch anscheinend war das nicht von Dauer!
Ich hab das auf Dauer mit dem Fingernägel lackieren auch nicht begriffen, sie schon......l

Mehr als ihr die Werksvideos zu senden und mit der Mieterin gemeinsam vor Abfahrt den Wassertank zu füllen
kann man nicht machen!

2 Stunden Einweisung müssen reichen, plus Probefahrt

Ahornsirup am 07 Jan 2021 16:33:59

FWB Group hat geschrieben:Das ist Name und Adresse, nichts weiter! Was daran Datenschutzrelevat sein soll, erschließt sich mir nicht!
...
Das ist nicht öffentlich und ist abgesichert in den AGBs.


Abgesichert in den AGB?

Du hast - scheinbar unter Nutzung deines Firmennamens - hier gepostet, dass du Name und Adresse eines Mieters an andere Vermieter in deinem Ort so weitergeleitet hast, dass dies dazu führt, dass es für diesen Mieter "... von uns und anderen Vermietern hier im Grossraum Dresden ... demnächst kein Womo mehr..." gibt. Demnach hast du eben nicht "nur Name und Adresse weitergegeben".

Lies dazu einmal das hier § 42 BDSG und denke einmal darüber nach, was passieren würde, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte deines Bundeslandes zu so einem Statement einen Hinweis bekäme. Die Ladendesdatenschutzbeauftragten machen so eine Meldung bewusst sehr einfach (google spaßeshalber mal "Meldung Datenschutzverstoß Sachsen"), um eine entsprechende abschreckende Wirkung zu erzielen. Weil diese Meldung auch unbeteiligte Konkurrenten, Neider, unzufriedene Mieter usw. machen können, siehe in dem § unter (3), kommt das inzwischen sehr, sehr oft vor.

EIn Miminum wenigstens laienhafter Grundkenntnisse zum Datenschutz schaden daher keinem Unternehmer. Zurückhaltung beim Beschreiben zweifelhaften Geschäftsgebarens ebenfalls.

FWB Group am 07 Jan 2021 21:07:44

Nun habe ich scheinbar nicht. Da steht nur mein Forums Name, wie in vielen Foren!
Wie du auf deine Äußerung kommst, erschließt sich mir nicht!
Warum das so ist, kannst du gern googlen.

Ich kann nicht ganz nach vollziehen, was du mit 2 Postings als "Ahornsirup" von mir willst!

Es gibt sehr viele normale Mieter, auch auch andere und darum geht es.
In vielen Branchen schützt man sich im geschlossenen Kreis vor so was!

Zu deinem Datenschutzbeauftragten nur soviel!
Der Name und die Adresse ist so ganz dolle geheim, das der Datenschutzbeauftragte total schon damit zu tun hätte,
weil der jenige oder die jenige alles, aber auch alles in den Sozialmedia selber preisgegeben haben.

Denken wir mal ein Beispiel aus der Praxis!

Ich war so ganz dolle verwerflich, so wie Du schreibst!
Ok. Ein Mitbewerber ( den gibt es eigentlich nicht, weil wir Vermieter regional bei bestimmten Dingen zusammenhalten) hat einen Namen und eine Adresse!
Oh, ganz böser Vorfall!

Mann ruft nach dem Datenschutzbeauftragten......

Derweil kommt man jetzt von Mieterseite hochherrschaftlich auf die glorreiche Idee, das Wohnmobil nicht mehr von sich, sondern von der Tochter anmieten zu lassen.
Anderer Name, andere Adresse.

Problem dabei, es ist dann immer noch die selbe Messitruppe auf meinem Auto.

Das Auto gehört mir, oder einen Kollegen, ist 60.000 € wert und davon habe ich ein wenig mehr als nur eins!
Unsere Investition, nicht die eines anderen!
Unterschlagungsversicherung ist bei uns selbstverständlich!

Nun, ich habe demnächst Besuch von unserem Datenschutzbeauftragten und weis dann problemlos, wem ich das zu verdanken habe!

Frage, du bist Besitzer eines Wohnmobils oder eher gefrusteter Mieter.
Und weil wir gerade dabei sind, du bist Unternehmer oder eher nicht. Unternehmer habe zur Zeit ganz andere Sorgen!

xiquadrat am 08 Jan 2021 11:45:12

FWB Group hat geschrieben:Unsere Investition, nicht die eines anderen!
Unterschlagungsversicherung ist bei uns selbstverständlich!

also so ganz klar ist mir dein Posting nicht, aber ich denke, es ist natürlich dein gutes Interesse, dass du deine Investition schützen möchtest. Finde ich nachvollziebar, speziell wenn's um höherwertige Gebrauchsgüter geht.

Es ist ja auch nicht so, dass das nicht möglich ist. Aber es gibt eben Regeln dafür, bei uns ist das die DSGVO. Auch in deren Rahmen lassen sich solche Warn-/Bewertungssysteme betreiben. Ohne jetzt ins Detail zu gehen ist dabei eben Transparenz, Einwilligung, Regelbasiertheit und Datensparsamkeit wichtig. Acki hat doch dazu einen ganz guten Link gesetzt wie das in der Schweiz re Gastgewerbe gehen kann. So ungefähr müßte das bei uns in deinem Gewerbe auch legal sein.

Es spricht doch nichts dagegen, sich zu schützen, und sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten.

pipo am 08 Jan 2021 14:18:02

Ahornsirup hat geschrieben:EIn Miminum wenigstens laienhafter Grundkenntnisse zum Datenschutz schaden daher keinem Unternehmer. Zurückhaltung beim Beschreiben zweifelhaften Geschäftsgebarens ebenfalls.

Also, personengebundene Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, ausser ich habe der Weiterleitung zugestimmt. Stimmt Punkt. So wie ich das sehe wurden die Daten weitergegeben, um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Auch in diesem Fall ist die Weitergabe der Daten aus reiner DSGVO Sicht grds. nicht erlaubt, es könnte aber zum Beispiel ein Gesetz geben, welches die Weitergabe unter gewissen Umständen rechtfertigt bzw. in der Einzelfallentscheidung das Abwenden eines wirtschaftlichen Schadens über das Datenschutzrecht stellt.

Darüber hinaus würde ich den Fall so einschätzen, dass der Vermieter wohlmöglich bzw. wenn überhaupt lediglich eine Verwarnung erhält.

FWB Group am 08 Jan 2021 14:20:39

Ok.....
Nun, ich habe mir selbstverständlich den Link von Acki angeschaut.

Was ich im Grunde mit meinen Posting sagen wollte ist, das die Sache ein ziemlich stumpfes Schwert ist und
der Mieter durchaus Optionen hat.

Was mich ärgert ist, die Dinge passieren halt, der Mieter dann nicht dazu steht.
Wäre ich dagewesen und nicht nur ein Mitarbeiter, wäre das nicht so verlaufen und wir hätten die
Dinge in Ruhe geklärt.

So bin ich daran schuld, der Mieter hat seine volle Kaution wieder und es liegt an mir, die Dinge richtig zu organisieren.
Und das tue ich auch!

Fledermaus am 08 Jan 2021 14:25:16

Servus

Ist es schon Datenweitergabe wenn ich in einer whats… Gruppe schreibe. Mustermann - Ar...?

Ihre Daten werden zur Statistik ausgewertet Welche Statistik?

Und wie hoch wäre die Strafe? man könnte diese auch berücksichtigen.

Ulf_L am 08 Jan 2021 16:00:13

Hallo

Hier sind die Geldstrafen beschrieben --> Link. Das einzupreisen ist wohl nicht so einfach.

Gruß Ulf

Ahornsirup am 08 Jan 2021 19:14:47

pipo hat geschrieben:... ausser ich habe der Weiterleitung zugestimmt...
...So wie ich das sehe wurden die Daten weitergegeben, um einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden ...


Einen potentiellen wirtschaftlichen Schaden eines unbeteiligten Dritten zu verhindern, ist sicher keine Rechtfertigung für eine Weiterleitung ohne ausdrückliche Zustimmung.

FWB Group hat geschrieben:Ok.....
Nun, ich habe mir selbstverständlich den Link von Acki angeschaut.


Der ist sicher sehr interessant, bezieht sich aber auf die Schweiz und die ist nicht einmal in der EU.

Was ist so schwierig daran, sich mit dem geltenden Recht in Deutschland auseinanderzusetzen und sich vielleicht sogar daran zu halten?

pipo am 08 Jan 2021 19:43:51

Ahornsirup hat geschrieben:Einen potentiellen wirtschaftlichen Schaden eines unbeteiligten Dritten zu verhindern, ist sicher keine Rechtfertigung für eine Weiterleitung ohne ausdrückliche Zustimmung.

Deine Persönliche Einschätzung oder Fachwissen welches Du mit Urteilen belegen kannst?

Versicherungen sehen das im Übrigen ganz anders und warnen untereinander vor nicht solventen Kunden.

xiquadrat am 08 Jan 2021 19:59:15

Ahornsirup hat geschrieben:Der ist sicher sehr interessant, bezieht sich aber auf die Schweiz und die ist nicht einmal in der EU.

das ist sie zwar nicht, es existiert für die Schweiz aber ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO. Das heißt es dürfen im Prinzip personenbezogene Daten aus der EU in der Schweiz verarbeitet werden. Dies deshalb, weil von einem vergleichbaren Datenschutzniveau im Drittland ausgegangen wird.

Grundsätzlich unterscheiden sich die datenschutzrechtlichen Regelungen dort nicht allzu sehr von den unseren. Und nein, das ist auch kein Zufall. Das wurde in der Schweiz eben angepasst um Standortnachteile gegenüber der EU zu vermeiden.

Kuckst du hier: --> Link

duca250 am 08 Jan 2021 20:34:26

pipo hat geschrieben:Deine Persönliche Einschätzung oder Fachwissen welches Du mit Urteilen belegen kannst?

Versicherungen sehen das im Übrigen ganz anders und warnen untereinander vor nicht solventen Kunden.


...zum ersten zitierten Satz.
Das musst gerade Du posten. Dauert mich mehr lange, dann sitzt Du im Glashaus...

Und zum zweiten zitierten Satz:
Bei den Versicherern unterzeichnen die Freigabe der Daten die Antragsteller im Antrag!
Grüße
der Duc

wolfherm am 08 Jan 2021 20:52:08

Dann ist das doch die Lösung: Passende Passage in den Vertrag. Wird bestimmt schon passende Verträge geben.......

Ahornsirup am 08 Jan 2021 20:59:42

xiquadrat hat geschrieben:das ist sie zwar nicht, es existiert für die Schweiz aber ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO.[/url]


Dass sich die Schweiz an die EU anlehnt, ist grundsätzlich sehr interessant, die Hintergründe zum Thema Wettbewerb auch, aber für eine Firma mit Sitz in Deutschland ohne ADV bei einem Unternehmen in der Schweiz ohne Belang.

Jagstcamp-Widdern am 08 Jan 2021 21:14:02

alles klar,
NIEMAND gibt daten lästiger/säumiger/... kunden, mitarbeiter oder mieter an mitbewerber weiter!
ich schwöre. :mrgreen:

alleswirdgut
hartmut

FWB Group am 08 Jan 2021 21:17:44

wolfherm hat geschrieben:Dann ist das doch die Lösung: Passende Passage in den Vertrag. Wird bestimmt schon passende Verträge geben.......


Die Verträge gibt es und werden auch benutzt.

Ahornsirup!
Du hattest meine Fragen noch nicht beantwortet?

schnecke0815 am 08 Jan 2021 21:35:47

Ahornsirup hat geschrieben:
Was ist so schwierig daran, sich mit dem geltenden Recht in Deutschland auseinanderzusetzen und sich vielleicht sogar daran zu halten?


Und was ist so schwierig daran fremdes Eigentum zu schützen und sich daran zu halten dieses auch pfleglich zu behandeln?

WomoTechnikService am 08 Jan 2021 21:50:57

Es ist ja schon bezeichnend, dass dieser Ahornsirup (warum auch immer er so heißt) es nicht mal nötig hatte, sich hier im Forum vorzustellen und ein paar nähere Angaben zu sich zu machen... vielleicht ist ja einfach ein Troll und wir sollten uns nicht trollen lassen!

LG Peter

xiquadrat am 09 Jan 2021 09:24:48

Ahornsirup hat geschrieben:....


na ja, also wenn du schon den gedanklichen Transfer zu deinem ursprünglichen Einwand nicht machen möchtest, seh' ich in einer Diskussion mit dir eigentlich keinen weiteren Sinn.

Gast am 09 Jan 2021 09:52:02

Merkwürdige Diskussion hier, die mit der ursprünglichen Frage gar nichts mehr zu tun hat!

Statt dessen macht man sich Gedanken, wie ein "Täter" geschützt und ein "Opfer" bestraft werden kann.

Verkehrte Welt! :?

wolfherm am 09 Jan 2021 09:52:50

Da ja anscheinend zum Thema nichts mehr kommt, machen wir mal zu.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Empfehlung für Verleiher im Raum Bonn
Wohnmobil mieten trotz Corona ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt