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Wohnmobil gemietet - storniert wegen Übernachtungsverboten 1, 2


SchoedingersKatze am 05 Nov 2020 18:27:08

Hallo Forum,

Wir haben uns vor ein paar Wochen ein WoMo gemietet, da wir dachten das wäre in Deutschland die sicherste Art zu reisen momentan. Leider hat uns der November einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Jetzt hat uns der Vermieter unseren Mietpreis zurückerstattet, jedoch nur 2/3 des Summe. Knapp 600€ hat er einbehalten wegen angeblicher Kosten, sie entstanden wären.

Wir kennen uns da leider nicht so wirklich aus, ist das so rechtens? Haben wir da irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Die 600€ reißen ein echt großes Loch in unsere Urlaubskasse, es ist echt ärgerlich die zu verlieren, ohne einen einzigen Kilometer gefahren zu sein.

Danke für eure Einschätzungen.

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Tinduck am 05 Nov 2020 18:38:05

Was steht denn im Mietvertrag? Die Regelungen dort und in den AGB sind einzuhalten, auch seitens des Händlers.

Nächstes mal fragen, ob ihr die Miete nicht verschieben statt stornieren könnt, dann kostet es eventuell gar nichts extra. Haben Freunde von uns gemacht. Die wollten mit uns nach Norwegen, ist wegen Corona ausgefallen. Reservierung auf nächstes Jahr verschoben, ohne Extrakosten.

bis denn,

Uwe

SchoedingersKatze am 05 Nov 2020 18:43:04

Wir hätten es echt gern verschoben, leider haben wir noch keinen Urlaub genehmigt bekommen und bekommen definitiv nicht noch einmal so lange wie in diesem Jahr.

Ich habe die AGB Mal angehängt, leider steht da nicht so viel drin.



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xiquadrat am 05 Nov 2020 18:44:40

SchoedingersKatze hat geschrieben:Wir kennen uns da leider nicht so wirklich aus, ist das so rechtens? Haben wir da irgendeine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

da mußt du vielleicht einfach mal in deinen Mietvertrag schauen was du da an Regelungen zur Stornierung unterschrieben hast. Grundsätzlich ist es so, wenn er über die vereinbarten Stornierungskosten hinausgehende Kosten geltend macht, dann müssen die auch nachgewiessen werden.

Allerdings ergibt sich aus dem Übernachtungsverbot in Deutschland m.E. kein Sonderrücktrittsrecht für dich, solange der Vermieter nicht als Reiseveranstalter auftritt, sondern es sich um eine reine Fahrzeugvermietung handelt. Es liegt ja keine Verunmöglichung der Leistung (Überlassung eines Wohnmobils) vor, nur weil du das Fahrzeug nicht an dem Ort so benutzen kannst wie du dir das vorgestellt hast.

xiquadrat am 05 Nov 2020 19:12:12

SchoedingersKatze hat geschrieben:Ich habe die AGB Mal angehängt, leider steht da nicht so viel drin.

da steht doch alles drin. Ihr habt vereinbart, dass eine Kündigung/Stornierung des Vertrags ausgeschlossen ist. Ob das Beherbergungsverbot zu touristischen Zwecken im Rahmen einer Fahrzeugvermietung einen 'wichtigen Grund' nach §543 BGB darstellt, wage ich - wie bereits erwähnt - dann doch zu bezweifeln.
So gesehen ist die Erstattung eigentlich noch relativ kulant.

Aber grundsätzlich ist es schon so wie Tinduck schrieb. Es ist eigentlich immer besser vorher mit dem Vermieter zu reden, ob man da nicht eine andere einvernehmliche Lösung finden kann.

ManfredK am 05 Nov 2020 19:19:17

Ich würde mir hier bei einem Verbraucherschutzverein, bei einem Rechtsanwalt (wenn Rechtschutzversicherung) sachkundige Hilfe holen.

Das Beherbergungsverbot in DE kann durchaus eine Unmöglichkeit der Leistung zur Folge haben (BGB 275) und daher eine fristlose Kündigung (BGB 543) ermöglichen.

ManfredK am 05 Nov 2020 19:21:48

Ausführlich wurde das auch hier schon besprochen --> Link

xiquadrat am 05 Nov 2020 19:35:32

ManfredK hat geschrieben:Das Beherbergungsverbot in DE kann durchaus eine Unmöglichkeit der Leistung zur Folge haben (BGB 275)

errm... dazu würde ich mir mal beispielsweise sowas --> Link hier antun, und mich bisschen näher mit der 'Zweckstörung' befassen ;)

ManfredK am 05 Nov 2020 21:52:47

Die juristische Bewertung überlasse ich gerne den studierten Fachleuten..... und ja ich weiß wenn man 2 fragt hört man mindestens 3 Meinungen

xiquadrat am 05 Nov 2020 22:04:08

ManfredK hat geschrieben:Die juristische Bewertung überlasse ich gerne den studierten Fachleuten..... und ja ich weiß wenn man 2 fragt hört man mindestens 3 Meinungen


Das ist sicher nicht verkehrt, allerdings solltest du dann mit solchen Aussagen

ManfredK hat geschrieben:Das Beherbergungsverbot in DE kann durchaus eine Unmöglichkeit der Leistung zur Folge haben (BGB 275) und daher eine fristlose Kündigung (BGB 543) ermöglichen.

vorsichtig sein, wenn du sie nicht begründen kannst.

Solofahrer am 05 Nov 2020 23:10:33

... und wenn man sich mal in die Position des Vermieters hineinversetzen mag, dann kann man auch nur feststellen, dass ihn auch keine Schuld an dieser Situation trifft. Also kann er auch nicht verpflichtet werden, einen Schaden zu erstatten.
Höhere Gewalt ist halt höhere Gewalt. :(

Trashy am 06 Nov 2020 08:18:18

Solofahrer hat geschrieben:... und wenn man sich mal in die Position des Vermieters hineinversetzen mag, dann kann man auch nur feststellen, dass ihn auch keine Schuld an dieser Situation trifft. Also kann er auch nicht verpflichtet werden, einen Schaden zu erstatten.
Höhere Gewalt ist halt höhere Gewalt. :(


Höhere Gewalt wars wohl nicht, denn es war absehbar.
Kommt natürlich drauf an wann der Mietvertrag zu Stande kam, aber als die Pandemie im vollen Gange war waren solche Abschlüsse ein Spiel mit dem Feuer.
Evtl. kommt hier auch die Gutscheinregelung in Betracht.
Also hol die juristischen Rat ein beim Anwalt wenn du versichert bist oder bei der Verbraucherzentrale.

xiquadrat am 06 Nov 2020 08:56:55

Trashy hat geschrieben:Kommt natürlich drauf an wann der Mietvertrag zu Stande kam,

An der Stelle würde ich vielleicht aber auch nochmal Beratung suchen. Ich weiss es wirklich nicht, aber mir scheinen die AGB in Sachen Stornierung bzw. vollständiger Ausschluß derselben doch recht einseitig das Risiko auf den Kunden abzuwälzen. Ob das in der Form bei der Vermietung von Urlaubsfahrzeugen tatsächlich zulässig ist .... keine Ahnung.

fomo am 06 Nov 2020 12:14:33

Ich empfehle hier, die Einstellung zum "Verlust" des Geldes zu ändern.

Diese 600 € können definitiv kein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Wenn die Anmietung nicht storniert worden wäre, wären sogar 1800 € "weg" gewesen. Dazu kämen dann sicher noch die Kraftstoffkosten.
Klar, so viel Geld für "keine" Reise ist ärgerlich, begründet aber sicher keinen Ruin.

Ich versetze mich hier auch in den Vermieter, der das Fahrzeug vorhält und dafür ganz sicher Kosten hat. Diese werden hier nur zum Teil ersetzt.
Der Vermieter muss sicher Steuer, Versicherung, Standplatz, Finanzierung,... weiter bezahlen.

belabw am 06 Nov 2020 13:19:10

Also ich würde, auch wenn ich noch keinen genehmigten Alternativurlaubszeitraum habe, eine Verschiebung / Gutscheinlösung anstreben. Ihr wollt ja immer noch einen Urlaub mit einem gemieteten Wohnmobil unternehmen.
Von der Coronasituation sind schließlich beide Seiten nachteilig betroffen, da würde ich schon nach einer Lösung suchen, die auch für beide Seiten ok ist. Also 2/3 der Vorauszahlung erst mal zurückbekommen und das andere Drittel beim Vermieter lassen und zu den vereinbarten Konditionen dann mieten, wenn Reisen wieder möglich ist.
Wir haben bei der Campingplatzbuchung während der Pfingstferien in Italien auch einfach um ein Jahr verschoben und die Anzahlung nicht zurückgefordert. Und wenn es Pfingsten 2021 noch nicht klappt, dann halt im Herbst.

FWB Group am 06 Nov 2020 13:43:52

Kurz betrachtet, aus der Sicht eines Vermieters.
Wir haben insgesamt 14 Wohnmobile in der Vermietung und haben eben gerade, geschuldet der Corona Situation 9 Stornos bearbeiten müssen.

Fakten:
Ein Fahrzeugvermieter unterliegt nicht dem Reiserecht, sondern dem Vermietrecht.
Ein Mieter kann auch in Coronazeiten jederzeit mit dem Wohnmobil deutsche Strassen befahren. Ob der Mieter damit touristische Zwecke oder
berufliche Zwecke verfolgt, können wir als Wohnmobilvermieter nicht festlegen. Das ist Mietersache.

Soviel zu den Spitzfindigkeiten.

Nun mal aus Sicht eines normalen Menschenverstandes:

Weder der Mieter noch der Vermieter kann für die Coronasituation. Daher plaudere ich mal aus der Praxis!
Das schlimmste was einem Mieter, aber auch dem Vermieter passieren kann, ist der derzeitige Lockdown.
Die Konsequenz daraus, zumeist 75 Prozent Stornokosten für den Mieter für nichts!

Das geht so nicht!!

Daher haben wir bei uns die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung auf das nächste Jahr für unsere Mieter geschaffen.
Das kostet den Mieter Null Euro und wir können jederzeit weiterhin kostenfrei für den Mieter verschieben, sollte sich das mit Corona länger hinziehen.

Viele Mieter argumentieren so wie der Themenersteller und jammern dann wegen dem Verlust des Geldes.
Vernünftig argumentiert sieht jeder Mieter für oder später ein, das eine kostenlose Verschiebung für beide Parteien das beste in der Situation ist.

Ich habe es geschafft, bei 120 Vermietungen pro Jahr, nur ein einziges wirkliches Storno zu haben.
Dem Mieter war nicht zu helfen und hat von sich aus, ohne vorherige Kommunikation mit uns, den Vertrag von sich aus frühzeitig storniert.
Damit hatte er 30 Prozent Storno und das war dann aber gar nicht gut und endete so ähnlich wie hier bei der Frage des TE.

Hätte er vorab mit mir gesprochen, hätten wir die Möglichkeiten ausloten können, was das beste für beide Seiten wäre. Hat er aber nicht.
Im Nachherein erklärte mir dieser Mieter, das eine Verschiebung für ihn überhaupt nicht in Frage kommt, er trennt sich gerade von seiner Frau,
der Hund wäre krank und das Dach seines Hauses wäre so schlecht.......Häh......??
Seelenklempner gefragt??

Wenn man hier ein bisschen weiterdenkt, kommt man leicht zu einem Ergebnis aus Sicht eines Mieters, wie man in der derzeitigen
Coronasituation das Problem mit dem nun fehlenden Geld für sich am besten hätte lösen können!

Pechvogel am 06 Nov 2020 13:57:06

Hallo Frank,

grundsätzlich sehe ich das auch so, bzw sogar noch etwas schlechter für einen Mieter:
wenn ich etwas anmiete und später nicht nutzen kann dann kann ich zwar stornieren, aber halt nur zu den "üblichen" Bedingungen.
Das gleiche wenn jemand außerhalb von Corona ein Womo mieten würde und das dann nicht nutzen kann / will weil er lieber auf Kegeltour o.ä. geht.

Hier aber noch eine Anmerkung:
wenn ich die Buchung auf nächstes Jahr verschiebe und der Vermieter, was der liebe Gott verhüten möge, insolvent wird, dann ist die Kohle ( erstmal ) futsch!
Ich hatte jetzt eine Insolvenz bei einem Kunden von mir und habe 1/8 meiner Forderungen bekommen. Dann doch lieber 2/3??

Und im Moment ist die Insolvenzantrags-Pflicht immer noch ausgesetzt ( zumindest im Bereich Überschuldung )!!


Grüße
Dirk

FWB Group am 06 Nov 2020 14:45:24

Nun Dirk, das Wagnis einer Insolvenz kann ich für uns und unsere Mieter ausschließen.

1. Der Mieter zahlt nicht direkt an uns, sondern an ein von uns zwischen geschalteten Zahlungsdienstleister.
Das heißt konkret, ich habe den Mietbetrag vor Abreise des Mieters nicht! Kann der Mieter nicht reisen, bleibt das Geld beim Zahlungsdienstleister.
Der Zahlungsdienstleister unterliegt dem dt. Banken Einlagensicherungsfond, das Geld des Mieters ist also bei Anmietung eines Wohnmobil bei uns in jedem Fall sicher.

2. Die Kaution ist bei uns erst 14 tage vor Abfahrt fällig. Das heißt unsere Mieter haben alle, bis auf einen, noch keine Kaution bezahlt.
Bei dem einen wurde die Kaution ordentlich zurück überwiesen.

Unsere Kunden schätzen das Vorgehen von uns diesbezüglich ausgesprochen.
So vergraule ich keine Mieter, die Dinge sind bei klar und strukturiert geregelt!

Pechvogel am 06 Nov 2020 14:54:37

FWB Group hat geschrieben:...
1. Der Mieter zahlt nicht direkt an uns, sondern an ein von uns zwischen geschalteten Zahlungsdienstleister.
...
Der Zahlungsdienstleister unterliegt dem dt. Banken Einlagensicherungsfond, das Geld des Mieters ist also bei Anmietung eines Wohnmobil bei uns in jedem Fall sicher.


:top: :top:

FWB Group hat geschrieben:Unsere Kunden schätzen das Vorgehen von uns diesbezüglich ausgesprochen.
So vergraule ich keine Mieter, die Dinge sind bei klar und strukturiert geregelt!


Das finde ich zwar VORBILDLICH; ist aber eben nicht bei allen so!!


Grüße
Dirk

FWB Group am 06 Nov 2020 21:31:55

Ja Dirk, so ist das.
Die wenigsten wissen das und ich bin dankbar, unsere Vorgehensweise mal erwähnen zu dürfen.
Letztlich gehören immer 2 zu einem Geschäft. Selbiges ist nur gut, wenn beide Partner einen Vorteil daraus ziehen!

Manche Mieter sehen die Dinge nur aus ihrer Sicht, andere wiederum erkennen den Vorteil eines Vermittlungsangebotes und handeln danach.
Ich wette, das dem Themenersteller auch sein Vermieter auf entsprechende Nachfrage entgegen gekommen wäre.

So wie beschrieben, wird das jedenfalls bei uns so gehandhabt.

Nicht das das jetzt heißen soll, bei uns ist immer Friede, Freude, Eierkuchen, dem ist nicht so!
Manchmal fliegen, ob der Ansichten eines Mieters auch die Fetzen, aber insgesamt ist unsere Bewertungslinie sehr positiv.

Selbstverständlich haben auch wir manchmal mit Zitronen gehandelt.
Eben gerade passiert, ich war nicht da ( weil in Griechenland mit einer, von uns geführten Tour, für Wohnmobilmieter)
und Mitarbeiter von uns, haben bei der Rückgabe eines Womos, Schäden schlicht übersehen.

Kratzer außen auf dem GFK, fehlende Staukiste in der Garage, abgerissener kleiner Monitor zum feststellen, ob der Sat. passt,
stark verschmutze Einstiege vorn, irgendwelche Aufkleber am Auto ( um ein Tuch oder so was zu befestigen) usw..
Außerdem war das Fahrzeug rund rum sehr stark verharzt.

Einer meiner Mitarbeiter hat das Auto eher lustlos zurück genommen und alles im Rücknahmeprotokoll als Ok bestätigt.
Daran bin ich selber schuld! Mist!
Dennoch sprach ich den Mieter darauf an. Ehrlich, ich sprach den Mieter nett und freundlich telefonisch darauf an.
So blöd war ich........

Ergebnis war im Telefonat, "er wäre ja wohl im falschen Film", die Einstiege waren schon bei Übergabe ( selbige habe ich gemacht) "saudreckig"
( davon gibt es Fotos, wo dem nicht so ist), die fehlende Staukiste fehlte schon bei Abfahrt usw.,usw., usw...

Ehrlich, wer sich so doof wie ich anstellt, dem ist nicht zu helfen!

Wäre ich vor Ort gewesen, hätten wir klare Verhältnisse gehabt.
So aber hat der tolle Mieter gewonnen.
Man lernt eben jeden Tag dazu! Schuld bin ich, das passiert mir nie wieder!

Was der Mieter nicht weis, von uns und anderen Vermietern hier im Grossraum Dresden gibt es für Ihn demnächst kein Womo mehr!
Punkt!!

Bin ich zu böse? :wink:

Elgeba am 07 Nov 2020 00:14:32

Nein, konsequent.


Gruß Bernd

teuchmc am 07 Nov 2020 23:38:07

Moin Frank! Bist de nisch. Der Dumme ist Dein ehm.Mieter, weil die Welt halt doch klein ist.
Geile Ansage.
Sonnigen weiterhin. Uwe

Ahornsirup am 27 Dez 2020 23:22:55

FWB Group hat geschrieben:Was der Mieter nicht weis, von uns und anderen Vermietern hier im Grossraum Dresden gibt es für Ihn demnächst kein Womo mehr!
Punkt!!

Bin ich zu böse? :wink:


Verstehe ich das richtig? Personenbezogene Daten an Firmen weitergeben, die kein Vertragsverhältnis mit dieser Person haben? Da wäre "böse" nicht ganz der treffende Begriff.

wolfherm am 27 Dez 2020 23:37:59

Warum nicht? Mieter tauschen sich doch auch über "böse" Vermieter aus. Nennt man Waffengleichheit. Finde ich gut.

schnecke0815 am 28 Dez 2020 07:07:30

Warum sollen schwarze Schafe die ganze Herde in Verruf bringen dürfen?

Daten werden überall gespeichert - Schufa, Versicherungen etc.....

ManfredK am 28 Dez 2020 12:18:16

Es geht nicht um das speichern, dass mit Zustimmung ja erlaubt ist, sondern um die potentielle Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte (ohne Zustimmung). Das ist dann nach BDSG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldbuße sanktioniert. Ob bei dieser Weitergabe auch noch kartellrechtliche Verstöße begangen werden?

Als gewerblicher Anbieter sollte man sich hüten so etwas zu schreiben.....

wolfherm am 28 Dez 2020 12:25:37

Vielleicht steht das sogar im Vertrag oder den AGB....weiß man es?

Jagstcamp-Widdern am 28 Dez 2020 12:34:25

wenn man bei einem kleineren betrieb eine bewerbung eines (papiermäszig) top-an hat, ruft man auch häufig bei seinem letzten (nicht dem aktuellen) ag an... 8)
ist bestimmt nicht erlaubt. :eek:

alleswirdgut
hartmut

babenhausen am 28 Dez 2020 12:37:03

Das liest sich eher nach einem Bewertungsportal für Mieter genau so wie es dies auch für Vermieter oder andere Anbieter gibt.
Im Großen Kaufhaus am Meer wird ja auch nach Bewertungen gefragt...

xiquadrat am 28 Dez 2020 12:44:54

wolfherm hat geschrieben:Vielleicht steht das sogar im Vertrag oder den AGB....weiß man es?

wir wissen es natürlich nicht, wollen es im Interesse des Forummitglieds aber schwer hoffen. Wäre es anders, wär's in der Tat nicht ganz ohne.

Es sollte sich einfach mal langsam in den Köpfen festsetzen, dass man mit Daten von anderen Leuten nicht nach belieben umgehen kann. Und falls jetzt jemand große Social Media Plattformen o.ä. im Kopf hat... wenn sich der Kleinbetrieb die entsprechenden Rechts- und Lobbyingabteilungen leisten kann, kann er's ja gern versuchen. Blos nicht hinterher jammern, wenn's dann doch ins Geld geht.

xiquadrat am 28 Dez 2020 12:57:18

babenhausen hat geschrieben:Das liest sich eher nach einem Bewertungsportal für Mieter genau so wie es dies auch für Vermieter oder andere Anbieter gibt.
Im Großen Kaufhaus am Meer wird ja auch nach Bewertungen gefragt...

Der Vergleich hinkt auf mehreren Ebenen. Erstens sind Gewerbe und ihr Tätigkeitsbereich von vorneherein öffentlich (unvorstellbar... manche machen sogar Werbung ... ;)), ganz im Gegensatz zu Kunden, die ihre Daten zum Zweck der aktuellen Vertragsabwicklung zur Verfügung stellen, und für sonst gar nichts.

Zweitens müssen Bewertungsportale Mechanismen vorhalten, um mit unerwünschten bzw. unlauteren Bewertungen umzugehen. Das tun die auch. Was ganz anderes ist es, wenn sich ein intransparentes Bewertungskartell bildet, von dem die Bewerteten weder Kenntnis von der Existenz, noch den Kriterien, noch den Bewertungen haben.

Wie auch immer, kann ja jeder sein Geschäft betreiben wie er will, sollte sich halt keiner hinterher wundern, dass wir nur noch teilweise im wilden Westen leben ;)

xiquadrat am 28 Dez 2020 13:35:35

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:wenn man bei einem kleineren betrieb eine bewerbung eines (papiermäszig) top-an hat, ruft man auch häufig bei seinem letzten (nicht dem aktuellen) ag an... 8)

das ist jetzt wirklich OT, aber offen gestanden hätte ich dem Kollegen AG nie eine andere Auskunft gegeben, als das was ich im AZ bestätigt habe. Bin ja nicht mit dem Klammer-Affen gebeutelt. Weshalb sollte ich mich arbeitsrechtlich angreifbar machen... und das auch noch zum Wohle der Konkurrenz ?!?!?

Gast am 28 Dez 2020 13:37:39

Der Vergleich mit den Bewertungsportalen hinkt!

Hier geht es vielmehr um eine "Selbsthilfegruppe für Vermieter“, deren Liste nicht öffentlich ist, sondern zwischen den Vermietern auf dem "kleinen Dienstweg" aktualisiert wird. Dass man sich vor unlauteren Mietern schützen will, ist doch nicht zu beanstanden.

Absagen an diese potentiellen Mieter müssen nicht begründet werden, eine Ablehnung ist durch die Vertragsfreiheit abgedeckt.

Labrador am 28 Dez 2020 14:03:05

Alle großen Autovermieter haben eine eigene Warndatei. Der Unterschied ist nur, dass diese gespeicherten Daten im eigenen Konzern bleiben und nicht mit anderen Autovermietern geteilt werden (Dies wäre auch schon wegen dem Datenschutz problematisch, da die geforderte Datenschutzerklärung vom Kunden ja in der Regel eben nur diese Vermietfirma hat).
Mehr brauchen diese Firmen aber auch nicht, denn alle großen Vermietgesellschaften haben eine Unterschlagsversicherung. Die Vermietung wird zeitgleich gemeldet und abgeglichen. Kommt ein Warnhinweis sieht diesen der Vermieter schon auf dem Bildschirm noch bevor er den Fahrzeugschlüssel übergibt. Zudem werden ohnehin weitere Sicherheiten (Kreditkarte, Referenz Arbeitgeber etc. ) gefordert. Klar im Nachteil sind hier leider die vielen kleinen Vermieter.

ManfredK am 28 Dez 2020 14:26:52

tztz2000 hat geschrieben:.....Dass man sich vor unlauteren Mietern schützen will, ist doch nicht zu beanstanden.....


Verständlich - aber ohne Zustimmung des Datenbesitzers trotzdem ein Verstoß gegen geltendes Recht und immer eine Anzeige wert.
Darf ja jeder in seinen Vertrag aufnehmen und sich explizit die Zustimmung für die Weitergabe an andere Unternehmen einholen (Macht ja z.B. jede Bank, jedes Telefonunternehmen usw. für die Schufa - nur in den AGB versteckt, dürfte sehr problematisch werden). Tut er das nicht, bekommt er halt möglicherweise einen kostenpflichtigen Lernprozess.....

spinnerei am 28 Dez 2020 19:13:36

... kommt ja auch immer darauf an, wie man die Daten weitergibt. Eine Datei mit Namen, Anschrift und sonstigen Daten im Rundkurs verteilen, ist sicher ungeschickt.

Wenn aber die Womo-Verleiher bei der Jahresabschlussesfeier in geselliger Runde über ihre Erlebnisse reden und gesagt wird, da war doch ein Müller aus Dummenhausen bei mir, der das Mobil in versaut hat, ist es anders. Und wenn dann dieser Müller aus Dummenhausen bei einem Kollegen auftaucht, rattert es entsprechend und kein Mobil ist mehr frei.

Gast am 28 Dez 2020 19:50:01

xiquadrat hat geschrieben:.....

Allerdings ergibt sich aus dem Übernachtungsverbot in Deutschland m.E. kein Sonderrücktrittsrecht für dich, solange der Vermieter nicht als Reiseveranstalter auftritt, sondern es sich um eine reine Fahrzeugvermietung handelt. Es liegt ja keine Verunmöglichung der Leistung (Überlassung eines Wohnmobils) vor,......

Genau so ist es , kenne das aus der Yachtvermietung und sich die daraus ergebenden Konsequenzen für die Mieter -> können natürlich die Yacht haben , ob damit gefahren werden kann ist nicht des Vermieters Sache- das war nicht voraus zu sehen -> Diese 2/3 Regelung ist Üblich und auch Rechtsklagen der Mieter brachten nichts ..
Ärgerlich aber wahr -> diese 2/3 Regelung deines Vermieters waren demnach sogar Kulant .
Auch wenn es sich hart anhört ..und Verständlicherweise auch sehr ärgerlich ist.

Joachim260 am 28 Dez 2020 21:27:55

FWB Group hat geschrieben:...

Was der Mieter nicht weis, von uns und anderen Vermietern hier im Grossraum Dresden gibt es für Ihn demnächst kein Womo mehr!
Punkt!!

Bin ich zu böse? :wink:


Also ich wüßte jetzt auf jedenfall schon mal wo ich kein Womo mieten würde.
Daß der Angestellte zu faul war das Womo richtig zu kontrollieren ist das eine, wie sich der Kunde verhält das andere, aber sowas hier zu posten ist schön mehr als dämlich.
Mit dem Datenschutz habt ihr es wohl nicht so.

Gruß
Joachim

Tinduck am 28 Dez 2020 21:49:09

In jedem Netzwerk werden Informationen informell ausgetauscht.

Wer sich hier über Datenschutz aufregt, kann sich ja mal überlegen, was er schon so an Erfahrungen weitergegeben hat, die irgend jemandem nicht zum Vorteil gereichen.

Ich kann nix Schlimmes daran finden, dass Dreckspatzen und Bescheixxer durch so etwas kein Mietfahrzeug mehr bekommen. Seine Kunden kann sich jeder Vermieter nämlich immer noch selber aussuchen! Und wer seinem Geschäftspartner dumm daherkommt, macht halt keine Geschäfte mehr. Gilt umgekehrt genauso für Vermieter, die mit fingierten Schäden o. Ä. noch nen Euro extra machen, das wollt ihr doch auch erfahren, oder?

bis denn,

Uwe

xiquadrat am 28 Dez 2020 22:54:32

Tinduck hat geschrieben:In jedem Netzwerk werden Informationen informell ausgetauscht.

es ist sogar geradezu die Definition eines Netzwerks ;)
Tinduck hat geschrieben:Gilt umgekehrt genauso für Vermieter, die mit fingierten Schäden o. Ä. noch nen Euro extra machen, das wollt ihr doch auch erfahren, oder?

du würdest nicht glauben, was ich nicht alles erfahren möchte... blöderweise hängt da halt gelegentlich einfach eine Rechtsordnung davor. Und wenn ich anfange, mich allzu sehr darüber zu echauffieren, mache ich mir halt klar, dass die umgekehrt auch mich vor so Informationshungrigen wie mich schützt ....

Ich find's jedenfalls keine übertriebene Zumutung, mich so einigermaßen an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. YMMV

Torsti5 am 28 Dez 2020 23:43:20

Fakt ist, dass der Mieter den Mietgegenstand nicht bestimmungsgerecht nutzen kann. Damit zu argumentieren, dass der Mieter das Fahrzeug trotz Übernachtungsverbot abholen kann, damit zum einkaufen fahren kann und die Anmietung eines Wohnmobils mit der Anmietung eines PKW´s vergleicht ist absurd. Die meisten Mieter werden wahrscheinlich mit einer kostenfreien Terminverschiebung - wie hier als Ideallösung mehrfach vorgeschlagen wird - einverstanden sein. In diesem Fall hat wohl der Vermieter keine laufenden Kosten zu tragen wenn das Womo dann herumsteht und die Leistung vom Kunden später abgerufen wird? Das unternehmerische Risiko auf dem einzelnen Kunden abwälzen zu wollen wäre für mich Grund genug bei diesem Vermieter/Händler nie mehr etwas zu mieten oder zu kaufen. Eine vertretbare Bearbeitungsgebühr würde ich als Kunde akzeptieren, mehr aber nicht. Ich hätte auch keine Hemmungen es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Dem Vermieter möchte ich wünschen, dass alles seine Kunden rein vorsorglich für die nächsten 1 - 2 Jahre kein Womo mehr bei ihm anmieten. Es könnte ja sein, dass die nächste Coronawelle ausgerechnet dann einschlägt wenn mein 4-wöchiger Sommerurlaub mitten in der Hauptsaison geplant ist. Ich meine ja nur, sicher ist sicher........

Bin auf jeden Fall froh darüber, dass ich mich mit den Vermiethaien nicht herumschlagen muss.

xiquadrat am 29 Dez 2020 00:49:51

Torsti5 hat geschrieben:Fakt ist, dass der Mieter den Mietgegenstand nicht bestimmungsgerecht nutzen kann.

Den Fakt fände ich jetzt doch erstmal erklärungsbedürftig. Zunächst mal ist ein Wohnmobil ein Fahrzeug, es muss also fahren können. Zusätzlich sollte es über eine Schlafgelegenheit, eine Kochgelegenheit und u.U. über sanitäre Einrichtungen verfügen.
Es ist aber nicht eine Eigenschaft eines Wohnmobils an einem bestimmten Platz, zu einem eingegrenzten Zeitraum für einen bestimmten Zweck (Tourismus) zu stehen. Das wirst du auch in keinem Wohnmobilmietvertrag vereinbart finden.

Wo also siehst du genau die grundsätzliche Unmöglichkeit der *bestimmungsgemäßen* Nutzung eines Wohnmobils, im Gegensatz zur Unmöglichkeit der *gewünschten* Nutzung mit dem Wohnmobil im geplanten Zeitraum den Urlaub auf dem Camping-/Stellplatz deiner Wahl zu verbringen ?

FWB Group am 03 Jan 2021 23:54:23

Das ist richtig. Wohnmobilvermieter sind Vermieter und kein Reisebüro!
Wir unterliegen also dem Vermietrecht und nicht dem Reiserecht!

Was heißt das!
Wir als Vermieter wissen nicht um den Zweck der Anmietung.
Es kann sein, das das Wohnmo0bil beruflich benutzt wird.

Ähnlich einer Pension, die Arbeitskräfte beherbergt und keine Urlauber.
Erstere hat geöffnet und 2. zur Zeit nicht.

Zu der Frage einer Datenweitergabe unter Vermietern!
Was wird intern weiter gegeben?

Das ist Name und Adresse, nichts weiter! Was daran Datenschutzrelevat sein soll, erschließt sich mir nicht!
Diese Daten stehen an Haustüren ( Name ) und die Adresse ist ja wohl logisch, man steht ja vor dem Haus!

Es geht uns darum, dafür zu sorgen, das Vermieter ( da geht es um 50 000 € aufwärts) ähnlich bei Mietnomaden
vor sinnlosen Verlust geschützt werden. Das ist nicht öffentlich und ist abgesichert in den AGBs.

Das betrifft aber fast niemanden hier im Forum, da hier alles Besitzer sind.

Der Spruch, ich weis genau, wo ich schon mal nicht mieten werden, sagt alles.
Konkret, das ist mir völlig egal.

Warum ist das so?
Wir tun alles, das ein Urlaub mit einem gemieteten Wohnmobil zum Highlight wird. Auch in Coronazeiten1
mit kostenlosen verschieben des Reisetermins und ähnlichem.

Das heißt aber nicht, das wir uns von gewitzten Mietern versch... ern lassen!

Ich lade jeden hier ein, sich mal ein Jahr gegen Entgeld zur Info dazu gesellen zu dürfen.
Fakt ist: Es gibt nichts, was es nicht gibt!

Beispiel:
Nach neun Tagen ist das Wasser alle. Ok, das passiert.
Die Mieterin rief mich an und schrieb mir zur Sicherheit ne Whatsup Nachricht.

Der Inhalt:

Was für ein kaputtes Wohnmobil! Nach 9 Tagen mit 4 Personen ist das Wasser alle. Es kommt nichts mehr aus dem Hahn.
Wie stelle ich mir das als Vermieter vor?

Ich antwortete schriftlich per Whatsup, weil meine Handyverbindung auf Sizilien dünne war.
Ich erklärte, das ein Wohnmobil einen Wassertank hat. Dieser ist nun leer.
Lösung: Wasser wieder auffüllen und Abwassertank sinnvollerweise leer machen!

Bei der schriftlichen Antwort, der Mieterin fiel mir das Handy aus der Hand!
Sie verbat sich, das ich sie belehren wollte. Sie kennt sich ja mit einem Wohnmobil aus!
Sie fragte ernsthaft, wo das Wasser denn hin sei?

Ergebnis der Aktion.

Sie hat es fertiggebracht, den Wasserhahn in der Küche komplett abzubrechen.
Vielleicht kommen ja noch ein paar Tropfen, das war ihre Intension!

Die Mieterin kam zurück und erklärte, der kaputte Wasserhahn, war ja wohl nicht ihr Problem.
Sie kann ja wohl als Mieterin nicht wissen, das Wasser im Wohnmobil endlich ist!

Nun noch Fragen zur Vermietung?

Joachim260 am 04 Jan 2021 00:40:08

Hallo Frank

also ich kann durchaus verstehen, daß die Vermieter so eine Art Sünderdatenbank haben, und wenn die Weitergabe von Daten von unzuverlässigen Mietern in den AGB's steht ist das ja auch OK, das hattest du aber oben nicht erwähnt. Ich an deiner Stelle würde den Beitrag oben löschen oder ergänzen lassen.
Zum Datenschutz, da solltet ihr euch noch mal schlau machen, denn die Weitergabe eines Namens ohne die Zustimmung des Betroffenen ist sehrwohl ein Verstoß gegen die DSGVo.

Gruß
Joachim

Wuidsau am 04 Jan 2021 01:16:31

at FWB

Jawoll!
Das Wasser kommt aus dem Hahn, der Strom aus der Steckdose.
Wie zu Hause!

Oder etwa doch nicht???
Kenne das von nem Typen mit der Heizungsstörung.

Anruf: Scheixxe, Heizung geht nicht.

Meine Frage, ob noch Brennmaterial vorhanden ist, wurde positiv beantwortet.
Also Anfahrt und mal den Rüssel spaßeshalber durch die Tankluke im Keller gehängt.
Bingo!! Die Entnahmesonde stand auf dem Tankboden, bis auf einige kleine Ölpfützen war das Ding trocken.

Eigentümer: Schxxxx! Vor einem halben Jahr war das Ding aber noch voll.

Also dem Eigentümer erklärt, daß eine Ölheizung auch nur mit Öl im Tank funktioniert

MfG Charly

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