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Versicherung für abgemeldetes Wohnmobil


karlh am 18 Nov 2020 09:30:19

Hallo zusammen,

mein Wohnmobil steht abgemeldet in meiner Halle.

Habe es mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Isny geholt und werde es im Januar 2021 zulassen.

D.h. das Wohni ist aktuell nicht versichert. Brennt jetzt die Halle ab, habe ich keine Versicherung - richtig?

Wie kann es jetzt für den einen Monat versichern:

- über die Gebäudeversicherung von der Halle (ist aber landwirtschaftlich...)
- über die Kfz-Versicherung, per Sondervereinbarung?

Schon mal Danke im Voraus.

Gruß

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abenn am 18 Nov 2020 09:36:32

Hallo,

warum willst DU es denn erst im Januar zulassen?
Wenn Du es jetzt zulässt, auch mit Saison Kennzeichen, ist es auf jeden Fall versichert, Thema Ruheversicherung!

VG
Alf

karlh am 18 Nov 2020 09:37:03

Erstzulassung 2021

Etz darf ich sowieso net fahren...

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duca250 am 18 Nov 2020 09:38:23

karlh hat geschrieben:D.h. das Wohni ist aktuell nicht versichert. Brennt jetzt die Halle ab, habe ich keine Versicherung - richtig?

Korrekt!

über die Gebäudeversicherung von der Halle (ist aber landwirtschaftlich...)

Ganz klares NEIN!

über die Kfz-Versicherung, per Sondervereinbarung?

Ist Deine einzige Chance.

Laut Bedingungen wird erst Kaskodeckung mit dem Tage der Zulassung erteilt und in der Reegel auch nur dann, wenn der Erstbeitrag bezahlt wurde! Insofern hattest Du schon keinen Kaskoschutz bei der Überführung! Versuche eine individuelle Vereinbarung mit Deinem Versicherer zu treffen.
Grüße
der Duc

abenn am 18 Nov 2020 09:43:32

karlh hat geschrieben:Erstzulassung 2021


Was ist 2021 anders?

karlh am 18 Nov 2020 09:49:12

Der Wiederverkaufswert, wenn ich es mal verkaufen möchte...

Muss nicht, aber kann!

palstek am 18 Nov 2020 10:07:54

Dafür darfst bei EZ 2021 auch die neue Kfz-Steuer für das Womo bezahlen, die wegen der CO2-Bepreisung deutlich höher ausfallen könnte, sofern es keine Ausnahmeregelung für Womos geben wird. Unterm Strich könnte eine eine EZ in 2021 nach hinten losgehen.

Grüße
Frank

Energiemacher am 18 Nov 2020 11:41:52

karlh hat geschrieben:Der Wiederverkaufswert, wenn ich es mal verkaufen möchte...

Muss nicht, aber kann!


Verkauf ist aber nur möglich, wenn die Hütte nicht abbrennt, einstürzt oder das Fahrzeug aus der Halle gestohlen wird.
Muss man sich eben überlegen um welche Summen es so oder so geht und dann abwägen, was einem wichtiger ist.

Kläre doch die Möglichkeiten mit der Versicherung die du ausgesucht hast, die können dir zuverlässige Aussagen und evtl. Angebote unterbreiten.

pipo am 18 Nov 2020 11:53:39

Richtig, Versicherung anrufen und ggf. für ein paar Euro eine Ruheversicherung abschließen..

Gast am 18 Nov 2020 12:24:41

karlh hat geschrieben: Brennt jetzt die Halle ab, habe ich keine Versicherung - richtig?



- über die Gebäudeversicherung von der Halle (ist aber landwirtschaftlich...)


Schon mal Danke im Voraus.

Gruß

Servus
Über die Gebäudeversicherung ist die Halle, ohne Inhalt versichert. Für den Inhalt gibt es eine landwirtschaftliche Inhaltsversicherung, und selbst da wirst nichts bekommen...weil dein Womo offiziell nichts mit deiner Landwirtschaft zu tun hat.
Hab auch Landwirtschaftliche Gebäude,und mich vor kurzem auf das Kleingedruckte eingeschossen.
Mein Womo steht auch in der Halle.
Ich würde es, wie schon oben geschrieben, gleich auf Saisonkennzeichen anmelden, und abklären was ist wenn die Halle brennt, ob dann die Teilkasko auch greift, denn offiziell hat das Womo nichts in einem landwirtschaftlichen Gebäude zu suchen.
Nicht vergessen es dir schriftlich geben zu lassen.

Zählt auch für die, die bei einem Bauern mehr oder weniger ,,schwarz,, stehen.

Gruß
Franzl aus der Holledau, wo das Bier wächst :wink:

bhomburg am 18 Nov 2020 12:59:21

palstek hat geschrieben:Dafür darfst bei EZ 2021 auch die neue Kfz-Steuer für das Womo bezahlen, die wegen der CO2-Bepreisung deutlich höher ausfallen könnte, sofern es keine Ausnahmeregelung für Womos geben wird. Unterm Strich könnte eine eine EZ in 2021 nach hinten losgehen.


Ich glaube dass das für Wohnmobile nicht gilt. Quelle: --> Link

palstek am 18 Nov 2020 13:22:43

bhomburg hat geschrieben:Ich glaube dass das für Wohnmobile nicht gilt. Quelle: --> Link


Danke, gut zu wissen. Hoffen wir, dass es so kommt.

karlh am 18 Nov 2020 14:28:07

Die Versicherung vom Gebäude sagt mir, dass Sie leistungsfrei wäre, wenn die Ursache bei einem Brand das Wohnmobil ist.

Werde mich mal erkundigen, wie ich die Halle anders versichern könnte. Landwirtschaft gibt es schon keine mehr, seitdem ich die Hall von meinen Eltern übernommen habe. Aber war halt immer so versichert, möchte da zukünftig auch meine Pkws reinstellen.

thomas56 am 18 Nov 2020 14:35:05

karlh hat geschrieben:möchte da zukünftig auch meine Pkws reinstellen.


dann musst du eine Nutzungsänderung auf Garage beantragen und kannst es dann als Garage versichern.

Trollo am 18 Nov 2020 14:41:55

Moin

Alle meine Fahrzeuge sind das ganze Jahr über angemeldet und Vollkasko versichert.

Gerade bei einem hochpreisigen Wohnmobil hätte ich keine Ruhe, es unversichert in eine Halle zu stellen oder auch nur ohne Vollkasko mit Kurzkennzeichen oder roter Nummer zu überführen.

Die Fixkosten sind doch im Vergleich zum Risiko absolut überschaubar.

Und ein teures Fahrzeug auch nur eine Nacht unversichert irgendwo hinzustellen, nur damit als EZ Januar des Folgejahres steht: diese Idee würde ich für mich sofort verwerfen. Die Kosten- / Nutzen- und Risikoabwägung ist für mich eindeutig.

Außerdem würde ich besser schlafen.

Aber das ist MEINE Ansicht, sicherlich nicht allgemeingültig und letztendlich muss es jeder selber für sich entscheiden.

Viele Grüße
Michael

karlh am 18 Nov 2020 20:00:32

Um das Thema abzuschließen.

Die Ruheversicherung bei der HUK kostet mich bis Jahresende 25 Euro.

Somit habe ich das Risiko abgesichert.

Ist schon unterschrieben und weg, somit ist das Fahrzeug ab heute versichert.

Gast am 19 Nov 2020 13:59:58

karlh hat geschrieben:Die Versicherung vom Gebäude sagt mir, dass Sie leistungsfrei wäre, wenn die Ursache bei einem Brand das Wohnmobil ist.


Aus dieser Sicht hab ich es noch nicht gesehen.
Muß das gleich mal abklären....

....auch was ist, wenn der Traktor oder die Enduro brennt. Sind ja Alle im Winter an einer batterieschonenden Ladungserhaltung.

schaetzelein am 19 Nov 2020 14:30:40

eine Gebäudebrandversicherung zahlt nie den Inhalt, immer nur das brennende Gebäude.

topolino666 am 19 Nov 2020 15:58:23

Schon, aber zahlt sie auch noch, wenn das Feuer vom Traktor, der Enduro oder dem
WoMo ausgeht?
... so habe ich die letzten Gedankengänge des TE verstanden!

pipo am 19 Nov 2020 16:23:33

topolino666 hat geschrieben:Schon, aber zahlt sie auch noch, wenn das Feuer vom Traktor, der Enduro oder dem
WoMo ausgeht?

Eine Gebäudeversicherung ersetzt nur das Gebäude und nicht den Inhalt des Gebäudes. Der Inhalt muss separat versichert werden..

Trashy am 19 Nov 2020 16:30:08

pipo hat geschrieben:
Eine Gebäudeversicherung ersetzt nur das Gebäude und nicht den Inhalt des Gebäudes. Der Inhalt muss separat versichert werden..


Und die holt es sich von der WoMoHaftpflicht wenn die Kiste das Feuer verursacht hat.

pipo am 19 Nov 2020 16:45:16

Trashy hat geschrieben:Und die holt es sich von der WoMoHaftpflicht wenn die Kiste das Feuer verursacht hat.

Richtig..

schaetzelein am 19 Nov 2020 18:13:42

pipo hat geschrieben:Eine Gebäudeversicherung ersetzt nur das Gebäude und nicht den Inhalt des Gebäudes. Der Inhalt muss separat versichert werden..


hmmmm..... :gut: ich hätts nicht besser sagen können 8) nur früher :lol:

pipo am 19 Nov 2020 18:38:56

schaetzelein hat geschrieben:hmmmm..... :gut: ich hätts nicht besser sagen können 8) nur früher :lol:

Richtig, aber ich wollte es noch einmal erwähnen, weil die Diskussion weiter ging ;D

schaetzelein am 20 Nov 2020 17:26:54

pipo hat geschrieben:Richtig, aber ich wollte es noch einmal erwähnen, weil die Diskussion weiter ging ;D


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