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COC, Brief und Stufenzulassung - wie hängt das zusammen?


kdupke am 19 Nov 2020 18:14:37

Hi,

sorry für den Begriff Stufenzulassung, aber mir viel nichts besseres ein.

Wenn wir ein neues Wohnmobil jetzt bereits überführen wollen aber erst mit der neuen Saison zulassen wollen, dann brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung und hinterher eine normale Zulassung.

(Versicherung lasse ich hier mal außen vor, da gab es einen Thread zu)

Ich habe aber am Anfang nur die COCs für Chassis und Aufbau. Wann wird denn daraus ein 'Brief' (Zulassungbescheinigung II)?

Passiert das mit der Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens bzw. *kann* das damit zusammen gemacht werden? (Dann wäre ja auch eine elektronische Zulassung on-line möglich, oder?)

Oder gehe ich mit den COCs aufs Amt für Kurzzeitkennzeichen und dann nochmals mit den COCs aufs Amt für die Zulassung?

Wie und wann wird da überprüft, dass ich auch das Fahrzeug habe, was ich behaupte zu haben? Oder bekomme ich das Kurzzeitkennzeichen/endgültige Kennzeichen auf dem Amt fertig gesiegelt und schraube es zu Hause an? (so war es bei dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, da hat sich niemand dafür interessiert, ob ich die Kennzeichen an das richtige Fahrzeug schraube)

Ich würde ja unsere KFZ-Stelle anrufen, aber die sind soetwas von dicht....

gruss kai

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duca250 am 19 Nov 2020 18:23:01

kdupke hat geschrieben:Oder gehe ich mit den COCs aufs Amt für Kurzzeitkennzeichen und dann nochmals mit den COCs aufs Amt für die Zulassung?


Servus,
genau so :)
Die Zulassungsbescheinigungen I und II werden bei der Zulassung ausgestellt. Und denke bitte an eine Kaskodeckung für die Überführung!
Grüße
der Duc

BestiaNegra am 19 Nov 2020 19:37:46

duca250 hat geschrieben:Servus,
genau so :)
Die Zulassungsbescheinigungen I und II werden bei der Zulassung ausgestellt. Und denke bitte an eine Kaskodeckung für die Überführung!


'n Abend,

vor drei Jahren habe ich zwei neue Audis und meinen neuen Knaus zugelassen. Zusammen mit dem COC habe ich auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals KFZ-Brief) vom Hersteller erhalten. Nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals KFZ-Schein) wird von der Zulassungsstelle ausgestellt.

Zum Erhalt der Kurzzeitkennzeichen sind der Zulassungsstelle bei Neufahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II, (meist reicht eine Kopie) die Kurzzeit-EVB und der Personalausweis vorzulegen. Dann erhält man den speziellen KFZ-Schein und die Siegel auf die Kennzeichen.

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Gast am 19 Nov 2020 19:43:58

Wir haben ja auch gerade zugelassen. Es waren 2 CoC und der "Brief" dabei.

duca250 am 19 Nov 2020 19:59:29

...jeep, den Brief erhält er zusammen mit der COC aber blanko, ohne den Haltereintrag. Der folgt dann mit der Zulassung.
Grüße
der Duc

BestiaNegra am 19 Nov 2020 20:09:48

duca250 hat geschrieben:...jeep, den Brief erhält er zusammen mit der COC aber blanko, ohne den Haltereintrag. Der folgt dann mit der Zulassung.
Grüße
der Duc


'n Abend,

blanko nicht, aber natürlich ohne Haltereintrag. Die technischen Daten sind eingetragen. :)

Gast am 19 Nov 2020 20:43:25

Aber man erhält den Brief in jedem Fall zusammen mit den CoC vom Händler und nicht von der Zulassungsstelle

kdupke am 20 Nov 2020 00:05:40

Hm, als ich das letzte Mal wg. einer anderen Sache beim Bürgerbüro war, hiess es, die erzeugen auch den Brief - nicht nur den Schein. Weil wenn es ein Brief (Teil II) wäre, dann könnte ich ja elektronisch zulassen und alles wird einfacher.

Ist das evtl. vom Hersteller abhängig? (Bei uns Itineo)

gruss kai

Ahorne7500 am 20 Nov 2020 09:06:57

Hallo,
Wir haben Okt 2017 NUR die COC zugeschickt bekommen.
Mit nur COC zum StVA, die haben Zulassungsbescheinigung Teil I UND Teil II neu ausgestellt.

Zu Kurzzeitkennzeichen.
Frag oder google mal nach, da sind die Regeln geändert worden.
Ich glaube, man darf damit nicht mehr über (Bundes !!)Landgrenzen fahren.
Bin aber nicht sicher !

Viel Spaß mit dem neuen Auto.
.

Pechvogel am 20 Nov 2020 09:28:14

Ahorne7500 hat geschrieben:...
Zu Kurzzeitkennzeichen.
Frag oder google mal nach, da sind die Regeln geändert worden.
Ich glaube, man darf damit nicht mehr über (Bundes !!)Landgrenzen fahren.
...


Wenn man keine gültige Hauptuntersuchung ( TÜV ) nachweisen kann darf man mit dem Kurzzeitkennzeichen den Zulassungsbezirk nicht verlassen und nur zur nächsten, geeigneten Prüfstelle fahren.
Wobei diese "geeignete Prüfstelle" u.U. aber trotzdem im Nachbarbezirk liegen darf.


Zu den Zulassungsbescheinigungen:
ich habe diesen Sommer ein Motorrad zugelassen. Da hat das Strassenverkehrsamt sowohl die Zulassungsbescheinigung 1 als auch die 2 ausgestellt.




Grüße
Dirk

nap1d am 21 Nov 2020 06:04:57

Ich habe jetzt 2x Neufahrzeuge zugelassen, beide male hatte ich nur ein COC und einen Kaufvertrag. Damit wurden dann Teil I und II vom Straßenverkehrsamt erstellt. Beide Fahrzeuge kamen allerdings aus dem EU Ausland. War gar kein Problem. Neuwagen bekommen automatisch 3 Jahre TÜV (bis 3.5t), nach drei Jahren braucht man beim Import eines gebrauchten aus dem EU Ausland mit COC eine gültige HU. So haben wir unser Womo gekauft, auch das relativ einfach. Hat nur eine h auf der Zulassungsstelle gedauert, da die COC Daten händisch eingetragen werden mussten und ich den Azubi erwischt hatte.

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