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Iveco Daily 65 C 15 - zulässiges Gesamtgewicht nur 6000 KG


nrw1709 am 21 Nov 2020 11:59:29

Hallo zusammen. Ich fahre einen Iveco Daily 65 C 15 Baujahr 2001. Zulässiges Gesamtgewicht im Fahrzeugschein 6000 Kg. Anhängelast 3500 Kg und Stützlast von 200 Kg. Vergleichbare Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 6500 Kg. Was könnte der Grund für mein Gesamtgewicht von 6000 Kg sein ? Danke für evt. Ideen.


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thomas56 am 21 Nov 2020 12:23:54

der Grund wird die grosse Anhängelast, also Zuggesamtgewicht sein.

nrw1709 am 21 Nov 2020 12:30:36

Danke für die schnelle Antwort . Werde beim nächsten Tüv mal mit dem Prüfer sprechen. Sollte es an der Anhängelast liegen werde ich versuchen diese nach unten zu korregieren. Ich brauche die Hängerkupplung nicht da ich nicht mit Anhänger fahren werde. Mich wundert nur das ein Kollege von mir mit dem gleichen Fahrzeug 6500 Kg Gesamtgewicht hat. Der hat auch 3500 Kg Anhängelast

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wosch03 am 21 Nov 2020 17:37:18

Die 3500 Kg Anhängelast sind bei den xxC Modellen eigentlich Standard. Mein 50C hat das auch, somit kann es daran nicht liegen. Wenn es wirklich ein 65C ist, dann müsste er auch 6500kg z.G. haben. Es gibt aber auch einen 60C. Was sagen denn die Typenschilder im Motorraum?

LG Wolfgang

thomas56 am 21 Nov 2020 18:37:02

Hier ist auch ein Zuggewicht von 10t angegeben.--> Link
Allerdings die Anhängelast begrenzt auf 12% Steigung, vielleicht ist das der Unterschied?

wosch03 am 21 Nov 2020 19:05:37

Es wurde damals wie heute ein 60C und ein 65C Daily angeboten mit eben 500kg unterschiedlichem zulässigem Gesamtgewicht, immer 3500kg Anhängelast und den daraus resultierenden Zuggesamtgewichten. Daher ja auch meine Frage, ob es nach Papieren und Typenschild wirklich ein 65C ist.

Beide Varianten sind meines Wissens technisch baugleich. Im LKW Bereich wird allgemein nach z.G. bepreist. Wie hier ggf. Auflastungen behandelt werden, kann ich nicht genau sagen. Da aber beim 50C für Womo-Anwedung 400kg mehr eingetragen werden können, wird das bei einem 60C und 65C noch deutlich mehr sein.

LG Wolfgang

nrw1709 am 21 Nov 2020 19:08:44

Danke für die Antworten. Werde morgen bei Tageslicht mal auf das Typenschild schauen. Es ist definitiv ein 65 C 15 mit 145 Ps. Im kfz Brief steht 6000 Kg zulässiges Gesamtgewicht.

nrw1709 am 22 Nov 2020 10:49:48

Moin Habe soeben auf dem Typenschild unter der Motorhaube geschaut dort steht 6000 Kg Darunter steht 9500 kg was das auch immer zu bedeuten mag. Schaun wir mal was nächstes Jahr der Tüv dazu sagt ? Schönen Sonntag nach aus dem sonnigen Spanien.

Birdman am 22 Nov 2020 10:56:57

nrw1709 hat geschrieben:... Darunter steht 9500 kg was das auch immer zu bedeuten mag. ...

6000kg plus 3500kg Anhängelast?

wosch03 am 22 Nov 2020 12:43:48

Die 9500kg sind das Zuggesamtgewicht das sich aus Anhängelast und dem zulässigem Gesamtgewicht zusammensetzt.

Du kannst mir ja mal die letzten 7 Stellen deiner Fahrgestellnummer zukommen lassen, hier oder per PN, dann kann ich das prüfen.

LG Wolfgang

nrw1709 am 22 Nov 2020 14:06:32

Hallo Wolfgang , die letzten 7 Fahrgestellnummern lauten 5305449 Vielen Dank für Deine Mühe.

Tinduck am 22 Nov 2020 14:44:57

Wurde das Fahrzeug vielleicht abgelastet?

bis denn,

Uwe

nrw1709 am 22 Nov 2020 15:24:39

Hallo , zur Ablastung kann ich nichts sagen. Bin dritter Besitzer . Der Vorgänger hatte einen Reiterhof und das Womo oft zum Pferdetransport gebraucht. Mit 2 Reitpferden und Tandemhänger wird der wohl die Anhägelast von 3,5 tonnen gebraucht haben

thomas56 am 22 Nov 2020 15:28:32

gucke mal F1 und F2 im Schein, ob das Gewicht gleich ist.

wosch03 am 22 Nov 2020 17:08:46

Hallo Manni,

schon etwas seltsam, in meiner Datenbank wird das Fahrzeug wie folgt gelistet:
Baureihe: LIGHT
Vertriebsmodell: 65C13
PIC: A4DB16B1
Radstand: 4750
Lenkung: LHD
Version: TRUCK
Aufhängungen: MECHANICAL
Fahrerhaus: LSTS
Motor: 8140.43K
Getriebe: S6-300

Diesen Motor gab es mit 103 und 107kW.
Warum dein 65C nur 6t eingetragen hat, kann ich auch nicht sagen. Der TÜV wir dir da auch nicht weiter helfen können.
Diese Frage musst du stellen an:

IVECO Magirus AG
Edisonstraße 4
85716 Unterschleißheim

LG Wolfgang

nanniruffo am 22 Nov 2020 17:30:24

nrw1709 hat geschrieben:Hallo , zur Ablastung kann ich nichts sagen. Bin dritter Besitzer . Der Vorgänger hatte einen Reiterhof und das Womo oft zum Pferdetransport gebraucht. Mit 2 Reitpferden und Tandemhänger wird der wohl die Anhägelast von 3,5 tonnen gebraucht haben


Aber macht es denn überhaupt Sinn, zur Erreichung der maximalen Zuglast des Anhäners das Wohnmobil abzulasten. Den 3,5 Tonnen schweren Anhänger darf ich doch auch mit einem 6,5 Tonner ziehen, dazu darf das Womo dann aber alleine eben nur 6.000 Kg wiegen und dazu muss ich doch im Zweifelsfall nur die "überschiessenden Kilo´s" für die Dauer des 3,5-Tonnen-Anhängerziehens solange ausladen. Für das Zuggesamtgewicht ist die tatsächliche und nicht die maximale zulässige Masse des Zuges maßgeblich.

Ich würde da eher schlicht einen Eintragungsfehler vermuten, gibt´s oft genug.

Tom

Tinduck am 22 Nov 2020 18:02:10

nanniruffo hat geschrieben:
Ich würde da eher schlicht einen Eintragungsfehler vermuten, gibt´s oft genug.

Tom


In den Papieren, OK. Aber auf dem Typenschild auch??

bis denn,

Uwe

nrw1709 am 22 Nov 2020 18:42:05

Hallo ich danke Euch für die Tips und werde dann mal eine Anfrage bei Iveco in Oberschleißheim stellen. Werde bei Antwort von denen berichten.

DXXL am 21 Dez 2020 11:58:45

Hallo Manni und Hilde,

Jedes Fahrzeug, das in Europa in Verkehr gebracht werden soll, muß von einer europäischen Zulassungbehörde (eine reicht) zugelassen werden (Homologation). Dabei werden die technischen Kenndaten, die du im Fahrzeugschein findest, festgelegt. Das macht der Fahrzeughersteller (in meinem Fall Dethleffs).
Die Daten des Basisfahrzeugs spielen hierbei keine Rolle, außer, daß dessen Werte nicht ohne Begründung über- bzw. unterschritten werden dürfen.
Und nein, in den Fahrzeugpapieren gibt es normalerweise keine Eintragungsfehler.

Bezüglich des Gewichts gibt es mehrere Angaben:
zulässiges Gesamtgewicht, z.B. bei meinem Fahrzeug 6000 kg
Anhängelast, gebremst 3500 kg
Gesamtgewicht des Zuges, 9500 kg
vordere Achslast, max. 2300 kg, min. 20% des realen Gewichtes
hintere Achslast, 4650 kg

Alle diese Daten sind immer einzuhalten.
Wem diese Werte zu gering sind, der kann sein Fahrzeug auflasten lassen, je nachdem mit oder ohne Umbau. Da mein Fahrzeug schon serienmäßg Luftfederung hat, ohne Umbau.
Allerdings benötigt man dazu ein technisches Gutachten bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers. Das Problem bei Wohnmobilen ist, daß es mindestens 2 Hersteller gibt, den des Basisfahrzeugs und den des Aufbaus. Und die zeigen gern mal gegenseitig mit dem Finger auf den anderen.

Im Übrigen hat das zulässige Gesamtgewicht nichts mit der Anhängelast zu tun. Durch eine Verringerung der Anhängelast läßt sich jedenfalls kein höheres zGG eintragen.

Ich werde mal in einem extra Thread von der Auflastung meines Fahrzeugs berichten....

Viele Grüße aus dem Süden Deutschlands
Dieter

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