DXXL am 21 Dez 2020 11:58:45
Hallo Manni und Hilde,
Jedes Fahrzeug, das in Europa in Verkehr gebracht werden soll, muß von einer europäischen Zulassungbehörde (eine reicht) zugelassen werden (Homologation). Dabei werden die technischen Kenndaten, die du im Fahrzeugschein findest, festgelegt. Das macht der Fahrzeughersteller (in meinem Fall Dethleffs).
Die Daten des Basisfahrzeugs spielen hierbei keine Rolle, außer, daß dessen Werte nicht ohne Begründung über- bzw. unterschritten werden dürfen.
Und nein, in den Fahrzeugpapieren gibt es normalerweise keine Eintragungsfehler.
Bezüglich des Gewichts gibt es mehrere Angaben:
zulässiges Gesamtgewicht, z.B. bei meinem Fahrzeug 6000 kg
Anhängelast, gebremst 3500 kg
Gesamtgewicht des Zuges, 9500 kg
vordere Achslast, max. 2300 kg, min. 20% des realen Gewichtes
hintere Achslast, 4650 kg
Alle diese Daten sind immer einzuhalten.
Wem diese Werte zu gering sind, der kann sein Fahrzeug auflasten lassen, je nachdem mit oder ohne Umbau. Da mein Fahrzeug schon serienmäßg Luftfederung hat, ohne Umbau.
Allerdings benötigt man dazu ein technisches Gutachten bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers. Das Problem bei Wohnmobilen ist, daß es mindestens 2 Hersteller gibt, den des Basisfahrzeugs und den des Aufbaus. Und die zeigen gern mal gegenseitig mit dem Finger auf den anderen.
Im Übrigen hat das zulässige Gesamtgewicht nichts mit der Anhängelast zu tun. Durch eine Verringerung der Anhängelast läßt sich jedenfalls kein höheres zGG eintragen.
Ich werde mal in einem extra Thread von der Auflastung meines Fahrzeugs berichten....
Viele Grüße aus dem Süden Deutschlands
Dieter