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Servus Durch das Thema "Wie alt dürfen Winterreifen werden" ist mir eingefallen das widersprüchliche Meinungen um das Thema Winterreifen in Ö. bestehen. Unklare Auslegung und ewig lange Diskussionen. Also hab ich eine Anfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Verkehrsrecht (BH) und beim ÖAMTC Rechtabteilung gemacht. Kurzfassung meiner Anfrage. M1 Wohnmobil 4,5t welche Winterreifen Regelung. Erhalten hab ich am Montag folgende Antwort: BH, wie LKW über 3,5t. ÖAMTC, M1 ist PKW und es gibt keine Gewichtsbeschränkung also wie PKW. BH und ÖAMTC die gegenseitige Auskunft mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Heute Erhalten: ÖAMTC, M1 kann kein N2 oder N3 sein, also gilt Regelung wie PKW BH, Kopie eingefügt Sehr geehrter Herr...……... zu den unterschiedlichen Rechtsauslegungen kommt es leider auch bei uns, da im KFG, KDV und in sämtlichen Erlässen vom Gesetzgeber diesbezüglich keine genaue Regelung getroffen oder einfach vergessen wurde. Es wurde anscheinend für Wohnmobile eine Sonderregelung M1 (PKW) über 3,5 t gemacht. Früher wurden alle Wohnmobile als Spezialkraftwagen genehmigt. Da aufgrund der Gesetzeslage und der unterschiedlichen Rechtsauslegungen keine Klarheit (Rechtssicherheit) hergestellt werden konnte wurde diese Thema einer internen Arbeitsgruppe zur Diskussion und Abklärung weitergeben. Sobald ich eine Entscheidung bekomme, werde ich ihnen diese natürlich umgehen bekanntgeben. Unser Juristin teilt auch die Rechtsmeinung der ÖAMTC-Rechtsabteilung. Wenn sie das Wohnmobil auch im Winter benützen, würde ich Winterreifen – wie beim PKW - montieren. Ist meine persönliche Meinung.... Ich hoffe ihnen trotzdem irgendwie weitergeholfen zu haben und Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann Sollte ich von der BH noch Informationen bekommen werde Ich das umgehend mitteilen. Ich Teile auch die Meinung vom ÖAMTC und die BH ebenso. Wohnmobil M1 kann kein N1, N2. N3 sein. Also gilt Winterreifenpflicht auf allen 4 Rädern vom 1. November bis zum 15.April bei Winterlichen Fahrverhältnissen, ob die 3Achser 6 Winterreifen brauchen :?: Schneeketten Mitnahme Pflicht :?: Danke dir für diese Info ! Gruß aus dem Pongau ins Weinviertel :top: :top: Servus Habe heute Post von der BH erhalten, die ich euch gleich weiter geben möchte. S.g. Herr ………….., unsere Arbeitsgruppe der Kfz-Techniker ist sehr rasch zu einer Entscheidung gekommen, die ich ihnen nachstehend gerne übermittle. nach Abklärung kann ich Ihnen nun mitteilen, dass hier die Rechtsabteilung des ÖAMTC richtig gelegen ist. Für die Klasse M1 (allgemein) gilt nur bei winterlichen Bedingungen eine Winterreifenpflicht, wobei jedoch an allen Reifen ausreichend Profiltiefe und M&S-Kennzeichnung vorhanden sein muss. Mindestprofiltiefe unter 3,5t Gesamtgewicht: 4mm bei Radialreifen (5mm bei Diagonalreifen) Mindestprofiltiefe über 3,5t Gesamtgewicht: 5mm bei Radialreifen (6mm bei Diagonalreifen) Gültiger Zeitraum: 01. Nov. bis 15. April. Somit gilt Wohnmobil als "M1" egal bis 3,5t oder über 3,5t die Winterreifenpflicht auf allen Rädern Die Empfehlung vom ADAC ( über 3,5t) ist somit nicht richtig. Vielleicht kann das ein ADAC-Mitglied an den ADAC weiterleiten, und die können es dann eventuell neu Diskutieren oder ändern :roll: Allen eine gute Fahrt und bleibt gesund
Ich kann leider nicht erkennen was der ADAC empfiehlt :gruebel: --> Link Zitat: Für Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t, die als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen sind, empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Problemen – wie für Lkw über 3,5 t – im Zeitraum vom 1. November bis 15. April des Folgejahres zumindest die Räder einer Antriebsachse mit Winterreifen auszurüsten. Richtig wäre für WoMo über 3,5t ALLE Räder mit Winterreifen nach AT Definition auszustatten Servus
Fast richtig " bei Winterlichen Verhältnissen" Es wird nicht unterschieden ob "SA" oder sonst wie, ein "M1" ist "M1 auf jeden fall bei der Winterreifenregelung. Also wer die Regelung vom ADAC ( über 3,5t) anwendet wäre somit nicht mit den richtigen Reifen unterwegs. Vorher war es mir klar, jetzt nicht mehr. :?: 4,2 t M1 M1 - 4,2t = Winterreifen auf allen Achsen bei entsprechenden Straßenverhältnissen Servus
Richtig Und was ist da jetzt neu oder anders? Servus peffersalz Was für dich neu ist weis ich nicht, wenn du das so gehandhabt hast dann ist es super Es ist nicht neu das Behörden immer die richtige Antwort geben, darum habe ich unterschiedliche Meinungen eingeholt und siehe da: erst aussage wurde korrigiert. Manche haben gemeint wie der ADAC empfiehlt, sie müssen die Bereifung wie LKW machen, nur auf der Antriebsachse Winterreifen montieren und das ist falsch . Andere wiederum haben gemeint das Wohnmobil über 3,5t ist mit LKW gleichgestellt und haben aus Sicherheitsgründen trotzdem alle Reifen mit Winterreifen ausgestattet , das ist Gesetzeskonform Wohnmobil M1 über 3,5t = Winterreifen auf allen Reifen bei Winterlichen Straßenverhältnissen in der Zeit vom 1.11 bis 15.4 Tja, in meinen Papieren steht aber nix von M1, also gilt doch die LKW-Regelung? Antriebsachse mit WR plus Schneeketten dabei? Wobei wir halt rundrum GJR mit M+S Kennung drauf haben, was ja auch zulässig ist über 3,5 Tonnen... Wird Zeit, dass der landesspezifische (auch deutsche!) Uraltschrott an Verordnungen auf den Müll kommt und was EU-weit Gültiges erstellt wird. bis denn, Uwe
Das wäre toll, scheint aber Nationales Recht zu sein, und wir hätten nichts mehr zu diskutieren , :mrgreen:
Wenn ich denn ÖAMTC Jurist richtig verstanden habe gibt es nur mehr M1 oder N1,N2,N3. Ja und andere Traktor etc. Was ist dein Womo? Interessiert mich halt. M+S ist okay Mein Womo ist ganz altmodisch ein Sonder Kfz Wohnmobil über 2,8 Tonnen, zGG 5,2 Tonnen. So stand das in den alten Papieren von 2002 und wurde bei unserer Anmeldung in 2015 so übernommen. Weit und breit keine M-Einstufung, kein Wort von PKW. Die neue Einstufung betrifft wahrscheinlich nur Fahrzeuge ab einem bestimmten Neuzulassungsdatum? bis denn, Uwe so isses, negativer Bestandschutz grüße klaus Servus Ja sowas hat der von der BH auch geschrieben , das es sowas früher gegeben hat, wurde das beibehalten oder wurde es in eine Gruppe eingegliedert? Egal Endloses Thema :D
Und was in neueren Verordnungen nicht erfasst ist gilt auch nicht. Wenn die nicht von "Son Kfz" schreiben ist man auch nicht betroffen. Gruß Andreas
Andreas da müsstest dich dann selber schlau machen ob es in einer neuen Verordnung erfasst ist . Laut BH, aber wer weis ob es wirklich so ist. Sind "Son KFZ" in der LKW Regelung. Also Pflicht zwischen 1.11 und 15.4 Winterreifen auf der Antriebsachse montiert zu haben. Dann gilt auch Schneeketten Mitnahmepflicht. Und nicht nur bei Winterlichen Verhältnissen. kein Vorteil ohne Nachteil Es kann natürlich jeder handhaben wie er es für richtig empfindet, für mich ist es klar. Gute Fahrt Die Ketten liegen eh immer im Mobil, muss ja kein Gewicht sparen :D wo ist da der Nachteil? Die kann man ja vielleicht auch noch mal auf ner Matschwiese gebrauchen... bis denn, Uwe
Der Nachteil bezog sich auf muss Winterreifen haben nicht nur bei Winterlichen Verhältnissen. Mit den Schneeketten mach ich das genauso.
Sorry, ich muss meinen Einwand spezifizieren: Ich habe aus deutscher Zulassungssicht/Kfz Papieren geantwortet. Für Österreich weiß ich es nicht! Gruß Andreas Hallo bei den ganzen Verordnungen blicke ich nicht mehr durch. Wohnmobil bis 3,5t Winterreifen vom 01.11 bis 15.04 immer drauf oder nur wenn wirklich Schnee liegt? Wohnmobil in A gleich PKW? Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in sicht, geht das noch mit den Sommerreifen oder muss ich schon mit Winterreifen nach Südtirol und Italien fahren nur weil es erst im November zurück geht. Gilt nicht für dieses Jahr, wegen Corona daheim geblieben.
Das Zaberwort heißt "auf schneebedeckten Straßen" also auch wenn es plötzlich anfängt zu Schneien. Mehr zu Wintereifen und Ländern hier: --> Link Gruß Andreas
Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in Sicht, geht das noch mit den Sommerreifen - Ja - oder muss ich schon mit Winterreifen nach Südtirol und Italien fahren nur weil es erst im November zurück geht - Zu empfehlen ! Wäre zu empfehlen, sonst musst bei winterlichen Verhätnissen in Italien abwarten, bis die Straßen verläßlich frei sind oder entsprechende Reifen nachrüsten. Helmut Servus Winterlichen fahrverhältnisse Schnee, Eis, Reif,.. Pflicht vom 1.11 bis 15.4 Ohne winterliche Verhältnisse kannst du mit sommer oder Winterreifen fahren
In Italien gibts auf verschiedenen AB oder Bezirken Vorschriften zu Winterreifen. Also lieber mal nachlesen. RK
Ergänzung Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in Sicht, geht das noch mit den Sommerreifen - Ja Nicht einheitlich. Manchmal durch Schilder angezeigt, in Südtirol Winterreifen von 15.11. bis 15.4. --> Link trotzdem Winterreifen zu empfehlen ! Helmut[/quote] Danke für die vielen Antworten. Servus Um eine bessere Rechtssicherheit zu haben, machte ich noch eine Anfrage beim Ministerium. Hatte auch angeregt das es eine klarere Aussage auf Help.GV gemacht werden sollte. Mal schauen ob sich was ändert. Anbei eine Kopie des Antwortschreiben Sehr geehrter Herr...….. Bei Fahrzeugen der Klasse M1 gibt es keine Gewichtsbeschränkung. Wie bereits in meiner letzten E-Mail ausgeführt dürfen Fahrzeuge der Klasse M1 im Zeitraum 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Die „Schneekettenmitnahmepflicht“ gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse M1. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Sektion IV, Abteilung ST1 Mag. ……. |
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