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Winterreifenpflicht in Österreich unklare Gesetzeslage


Fledermaus am 24 Nov 2020 16:58:17

Servus
Durch das Thema "Wie alt dürfen Winterreifen werden" ist mir eingefallen das widersprüchliche Meinungen um das Thema Winterreifen in Ö. bestehen.
Unklare Auslegung und ewig lange Diskussionen.

Also hab ich eine Anfrage bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Verkehrsrecht (BH) und beim ÖAMTC Rechtabteilung gemacht.

Kurzfassung meiner Anfrage. M1 Wohnmobil 4,5t welche Winterreifen Regelung.
Erhalten hab ich am Montag folgende Antwort: BH, wie LKW über 3,5t.
ÖAMTC, M1 ist PKW und es gibt keine Gewichtsbeschränkung also wie PKW.

BH und ÖAMTC die gegenseitige Auskunft mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten.

Heute Erhalten: ÖAMTC, M1 kann kein N2 oder N3 sein, also gilt Regelung wie PKW
BH, Kopie eingefügt
Sehr geehrter Herr...……...

zu den unterschiedlichen Rechtsauslegungen kommt es leider auch bei uns, da im KFG, KDV und in sämtlichen Erlässen vom Gesetzgeber diesbezüglich keine genaue Regelung getroffen oder einfach vergessen wurde.

Es wurde anscheinend für Wohnmobile eine Sonderregelung M1 (PKW) über 3,5 t gemacht. Früher wurden alle Wohnmobile als Spezialkraftwagen genehmigt.

Da aufgrund der Gesetzeslage und der unterschiedlichen Rechtsauslegungen keine Klarheit (Rechtssicherheit) hergestellt werden konnte wurde diese Thema einer internen Arbeitsgruppe zur Diskussion und Abklärung weitergeben.

Sobald ich eine Entscheidung bekomme, werde ich ihnen diese natürlich umgehen bekanntgeben.

Unser Juristin teilt auch die Rechtsmeinung der ÖAMTC-Rechtsabteilung.

Wenn sie das Wohnmobil auch im Winter benützen, würde ich Winterreifen – wie beim PKW - montieren. Ist meine persönliche Meinung....

Ich hoffe ihnen trotzdem irgendwie weitergeholfen zu haben und


Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann


Sollte ich von der BH noch Informationen bekommen werde Ich das umgehend mitteilen.

Ich Teile auch die Meinung vom ÖAMTC und die BH ebenso. Wohnmobil M1 kann kein N1, N2. N3 sein. Also gilt Winterreifenpflicht auf allen 4 Rädern vom 1. November bis zum 15.April bei Winterlichen Fahrverhältnissen, ob die 3Achser 6 Winterreifen brauchen :?:
Schneeketten Mitnahme Pflicht :?:

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Rotti am 24 Nov 2020 19:47:22

Danke dir für diese Info !

Gruß aus dem Pongau ins Weinviertel :top: :top:

Fledermaus am 26 Nov 2020 12:38:44

Servus
Habe heute Post von der BH erhalten, die ich euch gleich weiter geben möchte.

S.g. Herr …………..,
unsere Arbeitsgruppe der Kfz-Techniker ist sehr rasch zu einer Entscheidung gekommen, die ich ihnen nachstehend gerne übermittle.
nach Abklärung kann ich Ihnen nun mitteilen, dass hier die Rechtsabteilung des ÖAMTC richtig gelegen ist.

Für die Klasse M1 (allgemein) gilt nur bei winterlichen Bedingungen eine Winterreifenpflicht, wobei jedoch an allen Reifen ausreichend Profiltiefe und M&S-Kennzeichnung vorhanden sein muss.

Mindestprofiltiefe unter 3,5t Gesamtgewicht: 4mm bei Radialreifen (5mm bei Diagonalreifen)
Mindestprofiltiefe über 3,5t Gesamtgewicht: 5mm bei Radialreifen (6mm bei Diagonalreifen)
Gültiger Zeitraum: 01. Nov. bis 15. April.



Somit gilt Wohnmobil als "M1" egal bis 3,5t oder über 3,5t die Winterreifenpflicht auf allen Rädern
Die Empfehlung vom ADAC ( über 3,5t) ist somit nicht richtig. Vielleicht kann das ein ADAC-Mitglied an den ADAC weiterleiten, und die können es dann eventuell neu Diskutieren oder ändern :roll:

Allen eine gute Fahrt und bleibt gesund

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pipo am 26 Nov 2020 13:15:06

Fledermaus hat geschrieben:Somit gilt Wohnmobil als "M1" egal bis 3,5t oder über 3,5t die Winterreifenpflicht auf allen Rädern
Die Empfehlung vom ADAC ( über 3,5t) ist somit nicht richtig. Vielleicht kann das ein ADAC-Mitglied an den ADAC weiterleiten, und die können es dann eventuell neu Diskutieren oder ändern :roll:

Ich kann leider nicht erkennen was der ADAC empfiehlt :gruebel:

ManfredK am 26 Nov 2020 13:24:35

--> Link

Zitat: Für Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t, die als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen sind, empfiehlt es sich, zur Vermeidung von Problemen – wie für Lkw über 3,5 t – im Zeitraum vom 1. November bis 15. April des Folgejahres zumindest die Räder einer Antriebsachse mit Winterreifen auszurüsten.

Richtig wäre für WoMo über 3,5t ALLE Räder mit Winterreifen nach AT Definition auszustatten

Fledermaus am 26 Nov 2020 13:56:48

Servus

ManfredK hat geschrieben:https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/
Richtig wäre für WoMo über 3,5t ALLE Räder mit Winterreifen nach AT Definition auszustatten

Fast richtig " bei Winterlichen Verhältnissen"

Es wird nicht unterschieden ob "SA" oder sonst wie, ein "M1" ist "M1 auf jeden fall bei der Winterreifenregelung.

Also wer die Regelung vom ADAC ( über 3,5t) anwendet wäre somit nicht mit den richtigen Reifen unterwegs.

Gast am 26 Nov 2020 14:03:45

Vorher war es mir klar, jetzt nicht mehr. :?:

4,2 t M1

ManfredK am 26 Nov 2020 14:05:39

M1 - 4,2t = Winterreifen auf allen Achsen bei entsprechenden Straßenverhältnissen

Fledermaus am 26 Nov 2020 14:09:16

Servus

ManfredK hat geschrieben:M1 - 4,2t = Winterreifen auf allen Achsen bei entsprechenden Straßenverhältnissen


Richtig

Gast am 26 Nov 2020 14:55:22

Und was ist da jetzt neu oder anders?

Fledermaus am 29 Nov 2020 10:00:57

Servus peffersalz

Was für dich neu ist weis ich nicht, wenn du das so gehandhabt hast dann ist es super
Es ist nicht neu das Behörden immer die richtige Antwort geben, darum habe ich unterschiedliche Meinungen eingeholt und siehe da: erst aussage wurde korrigiert.

Manche haben gemeint wie der ADAC empfiehlt, sie müssen die Bereifung wie LKW machen, nur auf der Antriebsachse Winterreifen montieren und das ist falsch .
Andere wiederum haben gemeint das Wohnmobil über 3,5t ist mit LKW gleichgestellt und haben aus Sicherheitsgründen trotzdem alle Reifen mit Winterreifen ausgestattet , das ist Gesetzeskonform

Wohnmobil M1 über 3,5t = Winterreifen auf allen Reifen bei Winterlichen Straßenverhältnissen in der Zeit vom 1.11 bis 15.4

Tinduck am 29 Nov 2020 18:29:39

Tja, in meinen Papieren steht aber nix von M1, also gilt doch die LKW-Regelung? Antriebsachse mit WR plus Schneeketten dabei? Wobei wir halt rundrum GJR mit M+S Kennung drauf haben, was ja auch zulässig ist über 3,5 Tonnen...

Wird Zeit, dass der landesspezifische (auch deutsche!) Uraltschrott an Verordnungen auf den Müll kommt und was EU-weit Gültiges erstellt wird.

bis denn,

Uwe

Fledermaus am 29 Nov 2020 18:39:41

Tinduck hat geschrieben:
Wird Zeit, dass der landesspezifische (auch deutsche!) Uraltschrott an Verordnungen auf den Müll kommt und was EU-weit Gültiges erstellt wird.

bis denn,

Uwe


Das wäre toll, scheint aber Nationales Recht zu sein, und wir hätten nichts mehr zu diskutieren , :mrgreen:

Fledermaus am 29 Nov 2020 18:56:29

Tinduck hat geschrieben:Tja, in meinen Papieren steht aber nix von M1, also gilt doch die LKW-Regelung? Antriebsachse mit WR plus Schneeketten dabei? Wobei wir halt rundrum GJR mit M+S Kennung drauf haben, was ja auch zulässig ist über 3,5 Tonnen

Uwe


Wenn ich denn ÖAMTC Jurist richtig verstanden habe gibt es nur mehr M1 oder N1,N2,N3. Ja und andere Traktor etc.
Was ist dein Womo? Interessiert mich halt.

M+S ist okay

Tinduck am 29 Nov 2020 19:10:24

Mein Womo ist ganz altmodisch ein Sonder Kfz Wohnmobil über 2,8 Tonnen, zGG 5,2 Tonnen. So stand das in den alten Papieren von 2002 und wurde bei unserer Anmeldung in 2015 so übernommen. Weit und breit keine M-Einstufung, kein Wort von PKW.

Die neue Einstufung betrifft wahrscheinlich nur Fahrzeuge ab einem bestimmten Neuzulassungsdatum?

bis denn,

Uwe

willi_chic am 29 Nov 2020 19:16:19

so isses, negativer Bestandschutz

grüße klaus

Fledermaus am 29 Nov 2020 19:19:46

Servus
Ja sowas hat der von der BH auch geschrieben , das es sowas früher gegeben hat, wurde das beibehalten oder wurde es in eine Gruppe eingegliedert? Egal
Endloses Thema :D

andwein am 30 Nov 2020 12:05:06

willi_chic hat geschrieben:so isses, negativer Bestandschutz grüße klaus

Und was in neueren Verordnungen nicht erfasst ist gilt auch nicht. Wenn die nicht von "Son Kfz" schreiben ist man auch nicht betroffen.
Gruß Andreas

Fledermaus am 30 Nov 2020 12:28:19

andwein hat geschrieben:Und was in neueren Verordnungen nicht erfasst ist gilt auch nicht. Wenn die nicht von "Son Kfz" schreiben ist man auch nicht betroffen.
Gruß Andreas


Andreas da müsstest dich dann selber schlau machen ob es in einer neuen Verordnung erfasst ist .
Laut BH, aber wer weis ob es wirklich so ist.
Sind "Son KFZ" in der LKW Regelung. Also Pflicht zwischen 1.11 und 15.4 Winterreifen auf der Antriebsachse montiert zu haben. Dann gilt auch Schneeketten Mitnahmepflicht.
Und nicht nur bei Winterlichen Verhältnissen.
kein Vorteil ohne Nachteil

Es kann natürlich jeder handhaben wie er es für richtig empfindet, für mich ist es klar.

Gute Fahrt

Tinduck am 30 Nov 2020 12:30:34

Die Ketten liegen eh immer im Mobil, muss ja kein Gewicht sparen :D wo ist da der Nachteil? Die kann man ja vielleicht auch noch mal auf ner Matschwiese gebrauchen...

bis denn,

Uwe

Fledermaus am 30 Nov 2020 12:35:08

Tinduck hat geschrieben:Die Ketten liegen eh immer im Mobil, muss ja kein Gewicht sparen :D wo ist da der Nachteil? Die kann man ja vielleicht auch noch mal auf ner Matschwiese gebrauchen...

bis denn,

Uwe


Der Nachteil bezog sich auf muss Winterreifen haben nicht nur bei Winterlichen Verhältnissen.
Mit den Schneeketten mach ich das genauso.

andwein am 01 Dez 2020 11:44:11

Fledermaus hat geschrieben:......Andreas da müsstest dich dann selber schlau machen ob es in einer neuen Verordnung erfasst ist .
Sind "Son KFZ" in der LKW Regelung. Gute Fahrt

Sorry, ich muss meinen Einwand spezifizieren: Ich habe aus deutscher Zulassungssicht/Kfz Papieren geantwortet. Für Österreich weiß ich es nicht!
Gruß Andreas

haryhirsch am 04 Dez 2020 18:12:06

Hallo bei den ganzen Verordnungen blicke ich nicht mehr durch. Wohnmobil bis 3,5t Winterreifen vom 01.11 bis 15.04 immer drauf oder nur wenn wirklich Schnee liegt? Wohnmobil in A gleich PKW? Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in sicht, geht das noch mit den Sommerreifen oder muss ich schon mit Winterreifen nach Südtirol und Italien fahren nur weil es erst im November zurück geht. Gilt nicht für dieses Jahr, wegen Corona daheim geblieben.

andwein am 04 Dez 2020 18:33:18

haryhirsch hat geschrieben:Hallo bei den ganzen Verordnungen blicke ich nicht mehr durch. Wohnmobil bis 3,5t Winterreifen vom 01.11 bis 15.04 immer drauf oder nur wenn wirklich Schnee liegt?

Das Zaberwort heißt "auf schneebedeckten Straßen" also auch wenn es plötzlich anfängt zu Schneien.
Mehr zu Wintereifen und Ländern hier: --> Link
Gruß Andreas

basste315 am 04 Dez 2020 18:53:07

haryhirsch hat geschrieben: Wohnmobil bis 3,5t Winterreifen vom 01.11 bis 15.04 Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn . -leider gekürzte Zitatfunktion

Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in Sicht, geht das noch mit den Sommerreifen - Ja

- oder muss ich schon mit Winterreifen nach Südtirol und Italien fahren nur weil es erst im November zurück geht - Zu empfehlen !

Wäre zu empfehlen, sonst musst bei winterlichen Verhätnissen in Italien abwarten, bis die Straßen verläßlich frei sind oder entsprechende Reifen nachrüsten.

Helmut

Fledermaus am 04 Dez 2020 18:58:12

Servus
Winterlichen fahrverhältnisse Schnee, Eis, Reif,.. Pflicht vom 1.11 bis 15.4
Ohne winterliche Verhältnisse kannst du mit sommer oder Winterreifen fahren

rkopka am 06 Dez 2020 11:50:25

basste315 hat geschrieben:Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in Sicht, geht das noch mit den Sommerreifen - Ja

In Italien gibts auf verschiedenen AB oder Bezirken Vorschriften zu Winterreifen. Also lieber mal nachlesen.

RK

basste315 am 06 Dez 2020 12:29:17

haryhirsch hat geschrieben: Wohnmobil bis 3,5t Winterreifen vom 01.11 bis 15.04 Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn .


Ergänzung
Hintergrund Rückfahrt aus Italien im November über die Autobahn aber kein Schnee in Sicht, geht das noch mit den Sommerreifen - Ja
Nicht einheitlich. Manchmal durch Schilder angezeigt, in Südtirol Winterreifen von 15.11. bis 15.4. --> Link

trotzdem Winterreifen zu empfehlen !

Helmut[/quote]

haryhirsch am 06 Dez 2020 19:30:58

Danke für die vielen Antworten.

Fledermaus am 13 Jan 2021 23:16:38

Servus

Um eine bessere Rechtssicherheit zu haben, machte ich noch eine Anfrage beim Ministerium.
Hatte auch angeregt das es eine klarere Aussage auf Help.GV gemacht werden sollte. Mal schauen ob sich was ändert.

Anbei eine Kopie des Antwortschreiben

Sehr geehrter Herr...…..

Bei Fahrzeugen der Klasse M1 gibt es keine Gewichtsbeschränkung. Wie bereits in meiner letzten E-Mail ausgeführt dürfen Fahrzeuge der Klasse M1 im Zeitraum 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Die „Schneekettenmitnahmepflicht“ gilt nicht für Fahrzeuge der Klasse M1.

Mit freundlichen Grüßen


Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sektion IV, Abteilung ST1

Mag. …….

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