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Ich habe mein Womo an eine Firma verkauft. Der Kaufvertrag wurde am 12.12.20 geschlossen und angezahlt. Das Fahrzeug sollte innerhalb einer Woche abgeholt werden, mündliche abmachung) Jetzt werde ich dauernd vertröstet, das Fz nicht abgeholt und das Geld ist in weiter Ferne. Frage: Wenn ich von den Kaufvertrag wiederrufen möchte, wie lange muß ich der Firma dann noch Zeit geben? Was steht denn im Kaufvertrag zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abholung des Fahrzeuges?
Klaus, was steht denn in der ursprünglichen Vereinbarung dazu ? Gibt´s da was eindeutiges ? Wenn nichts Eindeutiges im Vertrag steht: per Einschreiben eine angemessene Frist setzen - je eher Du das tust, desto besser ..... Wegen Abholung steht nichts im Vertrag, wurde mir nur mündlich zugesagt. Hab vorhin mit der Firma telefoniert, der "Herr" meinte sie könnten wegen :virus: und Lockdown nichts abholen. Er meinte auch, wenn ich den Vertrag wiederrufe, müßte ich ihnen 14 Tage Zeit geben im das Fahrzeug abzuholen. Hab denen den Brief aufgesetzt, noch nicht verschickt. Geht das in Ordnung? Sehr geehrte Damen und Herren, am 12.12.2020 haben Sie mein Wohnmobil Frankia 650 FD (xxxxxx) erworben. Es wurde mündlich von Herrn XXXXXX zugesagt, daß das Fahrzeug innerhalb einer Woche abgeholt und der Kaufpreis von 16300,--€, abzüglich der Anzahlung von 200,--€ in bar bezahlt wird. Leider haben Sie das Fahrzeug bis zum heutigen Tage nicht abgeholt, ein verbindlicher Abholtermin wurde mir auch nicht genannt. Ich gebe Ihnen hiermit bis zum 23.12.2020 12.00 Uhr Zeit das Wohnmobil abzuholen und zu bezahlen. Eine spätere Abholung ist nicht mehr möglich, da sich das Fahrzeug auf einem verschlossenen Gelände befindet und ich keinen Zugang habe. (Weihnachten) Sollten Sie das Fahrzeug bis zum o.g. Zeitpunkt nicht abgeholt oder wenigstens bezahlt haben, wiederrufe ich den mit ihnen geschlossenen Kaufvertrag zum 23.12.2020 12.01 Uhr. Ihre Anzahlung von 200,-- € werde ich ihnen dann nach bekanntgabe ihrer Bankverbindung zurück erstatten. Hochachtungsvoll Ich würde die ANzahlung NICHT zurückerstatten, sondern als Aufwandsentschädigung geltend machen. Du hättest das Fahrzeug ansonsten ja ev. anderweitig wekaufen können. Wozu leistet man sonst eine Anzahlung? Die Frist erscheint mir zu knapp. Das Einschreiben wird frühestens Montag den 21sten zugestellt. Andreas
Darum bekommen die es noch vorab per Mail. Das Womo ist abgemeldet und die Firma bei der es untergestellt ist, macht Urlaub bis irgendwann im Januar. Wärend der Zeit kommt niemand an das Fahrzeug und ich stelle das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Grund ohne Anmeldung. (Versicherungsschutz)
Anfangs möchte ich anmerken das ich nicht Jura studiert habe und daher alles ohne Gewähr. Die von dir gesetzte Nachfrist zur Vertragserfüllung ist nicht ausreichend. Die Frist beginnt erst mit dem Zugang des Schreibens in der die Frist genannt wird und sollte mindestens 14 Tage betragen. Hiervon würde ich, um sicher zu sein, die Feiertage ausnehmen. Außerdem haben wir eine Pandemie mit entsprechenden Restriktionen, diese sind u.U. relevant und bei der Fristsetzung zu berücksichtigen.
Betrachte es bitte nicht als Schulmeisterei aber der Widerruf wird ohne ie geschrieben. Ich kann dir nicht sagen ob dieser Umstand Berücksichtigung findet da erkennbar sein sollte welchen Weg du gehen möchtest. Die Anzahlung von € 200 würde ich ebenso wie mein Vorschreiber anmerkt nicht zurückzahlen da schon allein durch die Nichteinhaltung der Vereinbarungen für dich Ärger und Kosten entstanden sind. Schlussendlich sehe ich die Sache als ärgerlich an aber du solltest deinem Vertragspartner schon die Gelegenheit geben in dieser Zeit (Feiertage und Pandemie) angemessen zu reagieren.
Nachtrag: Das mit dem Versicherungschutz verstehe ich und das Abstellen ohne Zulassung wäre auch nicht erlaubt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache das du angemessene Fristen setzen must, in deinem Fall eben auch irgendwann im Januar.
Hab schon gesehen das es ein paar Fehler gibt, aber leider kann man hier nach dem Absenden nicht mehr Editieren :( Hallo, lass Dich hier nicht in Rechtsfragen unterrichten. Lass Dir auch deinen Textvorschlag nicht in einem Forum bewerten ! Sorry, ich meine das jetzt nicht böse an die, die mit Ihren Beiträgen helfen möchten! Aber wie so oft wird mit Wissen, Halbwissen, Nichtwissen - aber mitreden wollen- die Lage nur noch komplizierter gemacht! Wende Dich an einen Fachanwalt und lass ihn die Sache regeln, Punkt! Alles was Du jetzt machst, schreibst, telefonierst usw....bringt Dir letztendlich u.U. nur Ärger. Viel Glück! Andreas Ich würde sowie schnecke0815 geschrieben hat vorgehen, Anwalt dauert auch, Kostenübernahme fraglich, kannst du danach machen. Andreas auch ich meine es nicht böse aber das eine Frist angemessen sein muß kann man an diversen Stellen auch mit Halb-, Nicht-, oder Wissen nachlesen. Schaltet man direkt einen Anwalt ein muß man zu diesem in die Kanzlei, vorher Termin vereinbaren, Sachlage schildern, Mandat unterschreiben, eventuell Vorschuß zahlen und dann? Dann setzt der Anwalt eine Nachfrist. Dann ist der TE aber auch schon irgendwann im Januar. Hier geht es bis jetzt nur um eine Terminvereinbarung zwecks Übergabe und dieser Termin muß beiden Parteien zusagen bzw. rechtlich standhalten. Klaus, Dein Text ist bis auf die bereits korrigierte Rechtschreibung nicht zu beanstanden. Einzig die Fristen sind zu kurz. Soweit mir bekannt, müssen diese mindestens 8 Werktage betragen. Ich bin zwar auch kein Anwalt, habe mit deren Unterstützung leider einige hundert Prozesse wegen nicht eingehaltener Verträge führen müssen. War aber in einem anderen Leben. G.G. Wenn der Käufer keinen Zugriff auf rote Nummern (Händlerkennzeichen) hat muss das noch nicht mal eine Schutzbehauptung sein. Hier beträgt die Wartefrist für Kurzzeitkennzeichen so um die drei Wochen. Kann also gut sein dass er will aber nicht kann. Die Frist muss angemessen sein, in der Rechtsprechung etabliert haben sich hier 14 Tage. Ich würde dem Käufer eine Frist bis mindestens 4. oder 7.1. (in Bundesländern mit Dreikönig als Feiertag) setzen (Zustellung am 21.12, ab dann 14 Tage) und bei dann immer noch nicht erfolgter Abholung unter Einbehaltung der Anzahlung vom Vertrag zurücktreten. Das Ganze verursacht ja Kosten und Aufwand. Der Unterstellplatz muss weiter bezahlt werden, das Mobil muss wieder inseriert werden etc...
Ja, da sind wir nicht weit auseinander mit unserer Ansicht. Ich setze hier nur voraus, dass der TE seinen Fahrzeugbrief zwecks Zulassung übergeben hat. Die Fristen für Zulassungen in unserer heutigen Zeit sind auch weitestgehend bekannt. Mir ist bekannt, was man mit Fahrzeugunterlagen gemacht haben könnte, wenn sie später zurück gegeben werden aus irgendwelchen Gründen..... Ist halt ne schwere Zeit, um das sauber auseinander dividieren zu können. Daher mein Einwand, nicht zu gutmütig zu sein. Gruß Andreas
Das Problem ist, das die Firma am 23.12. Nachmittags zu macht und erst am 11.01.21 wieder öffnet. Ich bin halt (leider) manchmal etwas zu genau, aber meine Einstellung ist, wenn ich etwas ausmache und Zusage, dann wird sich auch daran gehalten. Dies wird von mir erwartet und so erwarte ich es auch gegenüber meinen Geschäftspartnern. Übrigens hat die Firma genug rote Nummern, das wurde mir schon bestätigt. :ja:
Hallo Andreas, würdest du für 200,-- € deinen Fahrzeugbrief an jemand Unbekannten geben? Mach ich nicht, nur Bares ist Wahres und den Brief gibts erst wenn das Fahrzeug voll bezahlt ist. Der Käufer ist übrigens eine Firma. Hallo an den TE du schreibst, daß du dauernd vertröstet wirst, dieses dauernd kann ja maximal 6 Tage sein, die Woche für die Abholung ist also noch nicht mal abgelaufen. In anbetracht der aktuellen Situation finde ich dein Verhalten etwas kleinlich. Wenn dein Stellplatz bis zum Tag X geschlossen ist dann Teile das dem Käufer mit und macht einen Termin danach aus, aber auch da kann es dir passieren, daß der Käufer nicht abholen kann weil es Corona nicht zuläßt. Also ein bischen Tolleranz und Geduld wäre in der aktuellen Situation angepaßt. Vielleicht ist er ja bereit bei der Anzahlung, die ich bei diesem geringen Betrag nie akzeptiert hätte, was draufzulegen. Gruß Joachim War eigentlich jemand von der Firma bei Dir und hat das Womo besichtigt oder wurde alles per Telefon/Mail abgewickelt? Würde mich nicht wundern, wenn bei Abholung noch der Preis gedrückt wird. Oft liest man bei privaten Angeboten "verkauf nur an Privat" oder ähnlich. Das hat schon seine Gründe. Leider gibt es bei den Firmen die Womos ankaufen auch schwarze Schafe. Ich sehe es so, das die Anzahlung ein Wille ist, dein Womo zu kaufen. Klar- ärgerlich, wenn es sich etwas hinzieht, aber du hast schon eine geringen Teil bekommen, also sind die auch gewillt, es zu kaufen.Ich finde die Anzahlung auch sehr gering,- aber jedem das seine. Zu verschenken hat niemand etwas..... Ich sehe es entspannt- die kommen es schon holen.....hoffe für dich, das du nicht deine evt. Verbindlichkeiten ,die du mit dem Verkaufspreis woanders eingeplant hast und der nächste dann wiederum auf das Geld warten muss... Ich würde dem Käufer eine bestimmte Frist setzen, mit dem Hinweis, das nach dieser Frist sämtliche Kosten, die für dich zwangsläufig entstehen, an ihm weiter getragen werden. Ich würde hiermit Pokern.....ob es rechtens ist, weiß ich nicht, würde es aber so machen..... Servus Also wenn du auf einen womokäufer gekommen bist der ein Spiel mit dir Spiel. Sprich er läßt dich warten und warten, und hoft das du Geldnot hast und bei Nachverhandlungen nachgibst, er sich dadurch einige tausend sich sparen kann. Wenn du das Gefühl hast, brauchst viel Geduld und wahrscheinlich auch einen Anwalt. Oder es ist ganz anders, der Käufer will es erst 2021 übernehmen. Hallo, Ich bin auch keine Anwältin, würde aber auch nach so kurzer Zeit noch kein Fass aufmachen. Die Zeiten sind schwierig und die Feiertage stehen vor der Tür. Ich würde im Schreiben darauf hinweisen, dass eine Abholung erst ab 11.1. möglich ist und wenn in der Woche dann nicht abgeholt wird, behältst du die Anzahlung als Aufwandsentschädigung und Trittst vom Vertrag zurück. Ich hoffe du bist auf das Geld nicht dringend angewiesen. Gruß BiggiK Moin. der TE hat offensichtlich ein schlechtes Gefühl bei der vorgesehen Abgabe des Wohnmobils. Das Fahrzeug, welches verkauft werden soll, befindet sich noch im Eigentum des Verkäufers. Insofern hat er alle Möglichkeiten, darüber zu verfügen. Vorschlag: Er teilt dem Käufer (Interessenten) mit, dass das Wohnmobil nicht mehr zum Verkauf steht. Dann wird sich der potenzielle Käufer äußern. Grüße aus NI
Ich würde auch empfehlen unter Corona eine vierwöchige Frist zu setzen.
Da hätte ich Angst das ich Post vom gegnerischen Anwalt bekomme,. Die haben ja schon einen Kaufvertrag, nur die Übergabe ist noch nicht geklärt. Das blöde ist das der TE das Fahrzeug behüten muss
Ich habe bereits geschrieben, wenn so etwas schreiben, dann eine ausreichende Frist. Allerdings hast Du mit dem Käufer einen offenbar gültigen Kaufvertrag geschlossen, was "mündlich" vereinbart wurde, wird sehr schwer zu beweisen sein. Ich würde dem Käufer eine wie gesagt vierwöchige Frist setzen, dass Fahrzeug abzuholen und mitteilen, dass Du ansonsten gerichtliche Maßnahmen durch Deinen Anwalt durchführen läßt. Wenn Du jetzt zum Anwalt gehst, zahlst Du den ganz allein, der Käufer ist noch nicht in Verzug. In Verzug musst Du ihn erst einmal setzen udn eine ausreichende Frist benennen, in der die Übergabe, Fahrzeug gegen Geld geschehen soll. Meine Meinung
Ah ok, hast alles richtig gemacht ;-) Du glaubst gar nicht, was unbekannte Käufer alles bekommen nach einem netten Gespräch! :eek: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet Dich die Beratung durch einen Anwalt zunächst mal gar nix. Dann entwickelst Du aber einen Vorgang, mit der Anwalt später arbeiten könnte, sollte dies erforderlich werden. Kannst Du die Firma im Internet (Auftritt/Bewertungen) recherchieren? Schönes Wochenende Andreas
Grundsätzlich soll man eine angemessene Frist setzen. Angesicht des bevorstehenden Weihnachtsfestes und dem Jahreswechsel sollte diese Frist ungefähr 10 Werktage sein. Alles andere ist unrealistisch. Ich frage mich, wieso Du dich so unter Druck setzt?
Ja, das frage ich mich auch. Der Kaufvertrag ist heute gerade mal eine Woche alt. Der Lockdown kam am 16.12. dazwischen, die Auswirkungen auf den Händler kann ich nicht beurteilen, aber dass Reisetätigkeiten möglichst eingeschränkt werden, ist durchaus im Sinne des Lockdowns, also quasi "höhere Gewalt"! Oder hast Du Dein Womo an einen der hier im Forum bekannten "Experten" mit den langen Threads verkauft? Dann würde ich mir vermutlich auch Gedanken machen! :lach: :lach: Oder.... :gruebel: .... könntest Du Dein Womo zwischenzeitlich besser an Privat verkaufen? :D Wenn beides "nein" ist und der Händler auch nach einigem googeln immer noch einen seriösen Eindruck macht.... .... geniesse die Feiertage und mach Dir keinen Kopf.... "s'chunnt scho guet" sagt man hier! :ja: Hi ;-) Hier mal eine kapitalistische Sicht: Du hast ein WoMo verkauft. Der Käufer stellt sein WoMo auf fremden Grund. Verlang 300€ pro Tag Stellplatz Gebühr. Nach 2 Monaten gehört das WoMo wieder dir, da du den Kaufpreis mit dem Stellplatz verrechnest. Vermutlich greift in Deutschland der Wucher Paragraph, aber die Idee habe ich in der CH schon mal gesehen. Da wurde ein Klappschild aufgestellt und 50CHF pro Stunde (Manor Parkplatz St Jakob) verlangt :-( 300 CHF fürs Abschleppen, wenn man die Parkgebühr nicht bezahlen kann :-( Was mich aber wundert, dass die Anzahlung nur 200€ ist. Lieber Gruss, Sascha Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer, aber bei dem Kaufpreis 200,-- € Anzahlung? Mit einer Anzahlung verschaffen sich die Vertragspartner doch eine gewisse Sicherheit, also wären aus meiner Sicht eher 2000,-- € oder mehr angemessen gewesen. Den Mist hast Du Dir letztendlich selbst eingebrockt, schon allein damit, dass Du Dich weiter um das Fahrzeug kümmern musst. Also locker bleiben, Mitte Januar sieht die Welt sicher anders aus und Dein Ärger löst sich auf. Schöne Festtage
Wer sollte das denn sein? :gruebel: :-D So liebe Leute, damit ihr versteht warum ich so reagiert hab. Ich wurde am 11.12 von einem Herrn XXXX angerufen, ob das Womo noch da wäre. Er würde gleich am nächsten Tag jemand vorbei schicken, der das Womo begutachte. Dieser Herr XXX ist auch gekommen, nett und freundlich, alles angeschaut, Vertrag gemacht und fertig. Das Fahrzeug sollte im laufe der kommenden Woche abgeholt werden. Es hat dann nicht allzulange gedauert bis es hieß wir können nicht Abholen weil kein Fahrer da ist, dann kam "ganz überraschend" Corona etc, etc. Mittlerweile hab ich jedoch raus gefunden, welche Firma das Fahrzeug gekauft hat, was vorher nicht ganz ersichtlich für mich war. Da die Firma mit solchen Aktionen nicht unbekannt ist, die Verkäufer ettliche Wochen in der Luft hängen zu lassen, mußte ich denen Feuer machen. Ich habe es ja schon oben geschrieben, das ich viele Sachen sehr genau nehme und das gleiche erwarte ich von meinem gegenüber. Wenn mir der Käufer sagt er holt und bezahlt das Fahrzeug innerhalb einer Woche, dann verlasse ich mich darauf, da ich auch Planen muß. Kommen dann 1000 Ausreden warum dies und das nicht klappt, dann werd ich echt fuchtig. Wie ich so bin kann man ja auch hier sehen. --> Link Fakt ist: Der Brief hat gefruchtet, das Fahrzeug wurde abgeholt, ich hab mein Geld und alles ist gut. Alles gut gegangen, super , und das vor den Feiertagen. :ja: Hallo,na siehste manchmal kommt es besser als man denkt,na den frohes Fest. Hallo Klaus, ich freue mich über deine positive Rückmeldung. Super, dass alles gut ausgegangen ist, nun kann Weihnachten kommen für euch. Plant ihr, ein neues Wohnmobil anzuschaffen?
Derzeit plane ich nicht mit einem Neukauf. Bin jetzt seit über 5 Jahren allein unterwegs gewesen und hab immer mehr gemerkt, das ich jedesmal weniger Freude an den Reisen gehabt habe. Sollte ich mal wieder eine Partnerin haben welche auch Freude am Womo hat, werde ich mir bestimmt wieder eins zulegen.
Dann drücke ich dir sehr die Daumen ...... gibt doch bestimmt irgendwo ein reiselustiges Frauchen, was dein Herz im Sturm erobern wird. :daumen2: Und ja - alleine reisen ist sicher nicht so schön -------- kann ich nachvollziehen.
Da hilft vielleicht ein Hund - gesetzt dem Fall er hat noch keinen. Ich war/bin ja auch Alleinreisender, aber auf die WoMo-Reiserei bin ich erst gekommen, als mein erster Hund hundefreundliche Hotels als "echt doof" fand ;), das Womo aber echt toll. BTT: Es ist schon abenteuerlich, mit welchen zum Teil abstrusen Ausreden so manche Händler agieren. Was lernen wir daraus: Mündliche Absprachen sind wie in Wasser geschrieben (Keats), also nehme man besser Papier und Tinte. Die Besten Ideen hat man immer erst hinterher. Hier eine davon: Beim nächsten Verkauf an Händler -Keine Anzahlung nehmen -Klausel in den Vertrag: "Wenn das Geld nicht nach 3 (oder4) Werktagen beim Verkäufer eingegangen, und das Wohnmobil nicht innerhalb von 7 Werktagen abgeholt ist, wird dieser Vertrag aufgelöst, ohne das es weiterer Hinweise von Seiten des Verkäufers bedarf." (Letzteres muss man noch besser formulieren, aber es ist spät, ich muss morgen um 5 zur Arbeit, und der Sinn ist vermutlich klar) Wenn der Käufer wirklich will schafft er das... |
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