miller_erie am 21 Apr 2007 12:29:39 @ Robbi
Danke für deine sehr gute Einschätzung der Situation, alles was du hier vorschlägst wurde in der Zwischenzeit schon von meinem RA veranlasst (Brief an den Händler ist unterwegs). Auch sind die Lieferfristen im Vertrag klar definiert, auch steht im Vertrag groß & fett NEUWAGEN (handschriftlich vom Verkäufer). Wegen der Kosten mache ich mir keine Gedanken, da meine sehr gute Privatrechtschutzversicherung bis in sehr hohe Instanzen alles abdeckt (Aussage meines RA).
Ja ich wohne in A und auch dort ist besagter Händler, also Gerichtsstand ist A.
migula am 21 Apr 2007 14:59:46 Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung profitieren nur die Rechtsanwälte. Wir bezahlen alle mit, nämlich in Form höherer Beiträge für die Rechtsschutzversicherung. Ich denke, dass der Käufer keine so guten Karten hat. Am 25.03. hat er "dem Händler nochmals gemailt, dass er auf einem Neufahrzeug besteht". Kann dies als Rücktritt vom Vertrag ausgelegt werden? Der erste Streitpunkt ist: Wann ist ein "Neufahrzeug"nicht mehr neu! War der Verkauf des Ausstellungsfahrzeugs an einen Dritten ein Entgegenkommen des Händlers, damit diese Frage nicht gerichtlich geklärt werden muss? Lieferverzögerungen kommen immer vor, deshalb wird wohl im kleingedruckten des Kaufvertragen eine Regelung zugunsten des Verkäufers enthalten sein. [/quote]
miller_erie am 21 Apr 2007 15:13:16 @ migula
Und genau auf dieses "Kleingedruckte" basiert das Schreiben meines RA, welches momentan zum Händler unterwegs ist, genaueres kann/will ich noch nicht dazu sagen...bitte um verständnis...
Robbi am 21 Apr 2007 17:17:34 @ migula
Wieso sinierst du auf irgend etwas kleingedruckten im Vertrag.
Und Anwälte sind da um so etwas zu regeln. Und das sie dafür was verlangen ist auch klar.
Aber nicht nur die Anwälte verdienen.
Für sowas schließt man doch eine Rechtschutzversicherung ab.
Ich kann dich hier nicht verstehen. So wie du schreibst hast du ja auch eine Rechtschutzversicherung.
Für was denn dann überhaupt? Wenn man sie nicht nutzen soll.
Also ich verstehe dein Post überhaupt nicht.
Ich habe übrigens keine Rechtschutzversicherung, würde dies aber dem Anwalt trotzdem übergeben.
Und auch ich habe schon Wohnmobile gekauft. Übrigens mit schriftlichem Kaufvertrag. Und da steht einiges drin.
Einfach mal lesen. Andere Sachen sind dann nicht wirksam. Es werden sogar manchmal Sachen ausgeschlossen, die ein Händler reinschreibt.
Gast am 21 Apr 2007 17:52:09 Hallo,
also ich denke, ein Neuwagen ist ein Neuwagen und kein Ausstellungsfahrzeug.
Wenn ich ein neues Auto kaufe, dann ist da auch keiner zur Probe dringesessen, es sei denn, es ist ein Ausstellungs- oder Lager-Neufahrzeug des Händlers; das muss aber angegeben sein und dann wird das auch unter Listenpreis verkauft.
Insofern kann ich Migulas Einwände nicht verstehen.
migula am 21 Apr 2007 19:07:29 Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist meiner Meinung nach der letzte Ausweg. Kein Rechtsanwalt wird seinem Mandanten sagen, dass die Aussichten höchstens bei 50% liegen. Oft lese ich im Forum jetzt muss das Gericht entscheiden. Wie das Gericht entschieden hat, das erfahren wir meistens nicht. Mehr als die Hälfte der Verfahren enden mit einem Vergleich.
Bergbewohner1 am 21 Apr 2007 20:01:30 migula hat geschrieben:Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist meiner Meinung nach der letzte Ausweg. Kein Rechtsanwalt wird seinem Mandanten sagen, dass die Aussichten höchstens bei 50% liegen. Oft lese ich im Forum jetzt muss das Gericht entscheiden. Wie das Gericht entschieden hat, das erfahren wir meistens nicht. Mehr als die Hälfte der Verfahren enden mit einem Vergleich.
Oder mit der Klageabweisung, dann sind ganz schnell 8 T€ weg und die Kiste steht noch rum :D
Lloyd am 21 Apr 2007 21:18:42 migula hat geschrieben:Kein Rechtsanwalt wird seinem Mandanten sagen, dass die Aussichten höchstens bei 50% liegen.
Du hast noch nicht viel mit seriösen Rechtsanwälten zu tun gehabt, oder?
Gast am 22 Apr 2007 08:58:56 Du hast noch nicht viel mit seriösen Rechtsanwälten zu tun gehabt, oder?
Kennst Du einen???
Lloyd am 22 Apr 2007 10:34:58 Ja, einer war für mich gerade tätig. Er hat mir von vornherrein gesagt wie meine Chancen stehen...
(Am Ende bekam ich sogar 75% Recht)
Campoverde am 22 Apr 2007 11:06:42 Hallo Xtrail,
ich kenne einen seriösen und kompetenten Anwalt:
Herr RA Dähn aus Bad Hersfeld (nähere Angaben pm)!
Miller: Dir würde ich empfehlen, zunächst die Angelegenheit mit Deinem Anwalt, Du hast ja einen, durchzuziehen und hier mit Rücksicht auf das laufende Verfahren sich zurückzuhalten.
Ich beobachte seit einiger Zeit die Kommentare, einige sind sehr ähnlich wie in meiner Angelegenheit. Deshalb halte ich mich auch jetzt bedeckt.
Ich habe auch gedacht, man ist hier nur unter Gleichgesinnten!!!!
MfG
Campoverde
migula am 22 Apr 2007 14:04:30 Der Käufer hat all unsere Sympathien! Aber es könnte sein, dass noch kein wirksamer Kaufvertrag besteht! Am 25.03. schrieb er, dass er einen Kaufantrag für Neufahrzeuge unterzeichnet hat, am 20.04. im Vertrag (Bestellantrag). Erst wenn der Händler die Annahme der "Bestellung" bestätigt, ist ein Vertrag zustande gekommen. D.h. wenn nur ein Wort falsch (Vertrag statt Antrag) wieder gegeben wird, haben wir eine ganz andere Situation.
Gast am 22 Apr 2007 16:14:38 ich kenne einen seriösen und kompetenten Anwalt:
Herr RA Dähn aus Bad Hersfeld (nähere Angaben pm)!
Hallo
Ulrich kenne ich auch, schon aus dem Camperforum, nur ist der für mich etwas weit entfernt.
Ich hatte nur in der letzten Zeit 2x Verkehrssachen und beide mal eine Pfeiffe als Anwalt. Nur wenn Dir der über Adac oder sonstwoher empfohlen wird weiß man das vorher nicht, denn die versprechen grundsätzlich das blaue vom Himmel und hinterher war dann der Richter schuld.
miller_erie am 22 Apr 2007 16:28:14 migula hat geschrieben:Der Käufer hat all unsere Sympathien! Aber es könnte sein, dass noch kein wirksamer Kaufvertrag besteht! Am 25.03. schrieb er, dass er einen Kaufantrag für Neufahrzeuge unterzeichnet hat, am 20.04. im Vertrag (Bestellantrag). Erst wenn der Händler die Annahme der "Bestellung" bestätigt, ist ein Vertrag zustande gekommen. D.h. wenn nur ein Wort falsch (Vertrag statt Antrag) wieder gegeben wird, haben wir eine ganz andere Situation.
das ändert aber auch nichts daran, dass er unser WoMo erstens ausgestellt & zweitens weiterverkauft hat ohne unser einverständnis...schliesslich haben wir das WoMo bar angezahlt !!!
agu am 22 Apr 2007 17:36:48 Ich verstehe immer "angezahlt" !
Sind das neue Sitten ?
Bei Autos und Wohnmobilen gibts doch keine Anzahlung !
Man holt ein Neufahrzeug ab und erst dann wird gezahlt.
miller_erie am 22 Apr 2007 17:44:18 genau so ist es...
musste bei der Bestellung 12% des Gesamtbetrages überweisen...sonst keine Bestellung !
Gast am 22 Apr 2007 17:48:48 miller_erie hat geschrieben:genau so ist es... musste bei der Bestellung 12% des Gesamtbetrages überweisen...sonst keine Bestellung !
Wozu gibt es Verträge? Vorab hätte kein Verkäufer Geld von mir bekommen. Im schlimmsten Fall rennt man dann seiner Anzahlung nach und ein Womo hat man auch nicht...
Drücke Dir die Daumen das alles schnellstens so verläuft wie Du es Dir vorstellst.
miller_erie am 25 Apr 2007 23:24:41 Bin ich froh, mein Anwalt hat ganze Arbeit geleistet, der Händler hat den gesamten Anzahlungsbetrag rücküberwiesen und somit bin ich raus aus dem Vertrag. Natürlich hätte ich einiges mehr geltend machen können oder Schadenersatzforderungen einklagen können, aber am wichtigsten war mir, dass ich in Zukunft mit diesem unseriösen Händler nichts mehr zu tun habe. Ich nehme es als Erfahrung auf und werde in Zukunft noch vorsichtiger sein, wobei ich glaube, dass der Grossteil der Reisemobilhändler absolut seriös, korrekt und tolerant mit ihren Kunden umgehen, ich habe einfach nur Pech gehabt. Diesen Freitag schon habe ich einen recht vielversprechenden Termin bei einem anderen Händler, es handelt sich um ein neues WoMo, sofort lieferbar, weil lagernd. Ich melde mich wieder... und bedanke mich bei euch Allen für die Mithilfe, Anregungen & Kommentare.
migula am 26 Apr 2007 09:32:12 Meine Vermutung vom 22.04., dass es keinen Vertrag gibt, sondern nur einen Kaufantrag war zutreffend. Der Rechtsanwalt war wohl seriös und hat keine weiteren Forderungen gestellt. Ich denke beide Seiten können mit dieser Lösung sehr gut leben!
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