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Vertragsgegenstand - Stornokosten Einbehalten der Anzahlung


minexe am 03 Dez 2020 12:59:01

Hallo zusammen,
wir wollten im April 2020 ein Wohnmobil mit Hubbett mieten, steht auch so im Mietvertrag.
Dann mussten wir die Reise wegen Corona absagen und wollten sie 2021 nachholen.
Jetzt bietet der Händler aber 2021 kein Modell mehr mit Hubbett an - und verweist darauf, dass wir lediglich eine bestimmte Kategorie buchen könnten, kein bestimmtes Modell - und lässt uns deswegen nicht aus dem Vertrag und will die Anzahlung = Stornokosten einbehalten.
Für uns war das Mieten eines Hubbetts aber Bedingung. Ein anderes Modell macht für uns keinen Sinn.

Kann ich darauf bestehen, weil im Mietvertrag "Hubbett" steht, dass er von seiner Seite her den Vertrag nicht erfüllt?
Er verweist in den AGB lediglich auf einen buchbaren Grundriss, nicht auf ein bestimmtes Modell. Aber eben auch nicht nur auf eine Kategorie.

Kennt sich hier wer aus?

Danke und Griß

minexe

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wolfherm am 03 Dez 2020 13:02:54

Hallo und herzlich Willkommen,

wenn er im Mietvertrag das Hubbett ausdrücklich nennt, wird er Schwierigkeiten haben, sich auf seine AGB zurückzuziehen. Die ersetzen nämlich nicht die Regelungen im Mietvertrag. Nimm dir einen Anwalt oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder den ADAC zur Hilfe.

minexe am 03 Dez 2020 13:09:13

Ja das dachte ich auch. Er meint jetzt, dass er uns die Stornokosten nicht schon im April verrechnet hat wäre reine Kulanz seinerseits.
Aber er hat einer Umbuchung/Terminverschiebung zugestimmt und jetzt kann er aber das gewünschte Modell nicht mehr liefern. Ich kann nicht abschätzen wie gut meine Chancen hier stehen...

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Pechvogel am 03 Dez 2020 13:17:20

minexe hat geschrieben:Ja das dachte ich auch. Er meint jetzt, dass er uns die Stornokosten nicht schon im April verrechnet hat wäre reine Kulanz seinerseits.
Aber er hat einer Umbuchung/Terminverschiebung zugestimmt und jetzt kann er aber das gewünschte Modell nicht mehr liefern. Ich kann nicht abschätzen wie gut meine Chancen hier stehen...


Hat er einer Umbuchung oder einer Terminverschiebung zugestimmt?
Bei einer Terminverschiebung hat er ein Problem wenn er den Mietvertrag ( "mit Hubbett" ) nicht erfüllen kann.
Bei einer Umbuchung wird das schon schwieriger. Umbuchung könnte auch "anderes Modell zum anderen Zeitpunkt" sein.

Hast Du über die Umbuchung / Verschiebung irgendwas schriftliches?
Wenn nicht könnte es für den Vermieter auch schwierig werden wenn der Mieter vor Gericht die "Terminverschiebung im beidseitigen Interesse" plausibel darlegen kann ( Reiseverbot wegen Corona ).



Grüße
Dirk

xiquadrat am 03 Dez 2020 13:34:02

Pechvogel hat geschrieben:Bei einer Terminverschiebung hat er ein Problem wenn er den Mietvertrag ( "mit Hubbett" ) nicht erfüllen kann.
Bei einer Umbuchung wird das schon schwieriger. Umbuchung könnte auch "anderes Modell zum anderen Zeitpunkt" sein.

solange es keinen neuen Mietvertrag gibt, und sich beide Seiten lediglich auf einen neuen Termin zur Erbringung der Leistung im Rahmen des bestehenden Vertrags geeinigt haben, gibt's da eigentlich wenig zu deuteln. Wenn er nicht liefern kann, muß er eben die Anzahlung zurückzahlen. Verhältnis Vertrag/AGB hat Wolfgang ja schon erklärt.
Da kann er jetzt auch nicht ersatzweise auf seine - tatsächlich gewährte - Kulanz (Verschiebung statt Stornokosten) verweisen.

Was ich aber schon auch zu Bedenken geben möchte, der Vermieter hätte ja tatsächlich zum ursprünglichen Zeitpunkt auch Stornokosten geltend machen können, ist dir insofern auch entgegen gekommen. Vielleicht kannst du ihm vor diesem Hintergrund ja auch finanziell ein wenig entgegen kommen. Auch wenn du nicht müßtest.

goldfinger am 03 Dez 2020 14:04:56

minexe hat geschrieben:.....Für uns war das Mieten eines Hubbetts aber Bedingung. Ein anderes Modell macht für uns keinen Sinn.....

Ich denke, dass es einen Richter auch interessieren würde warum das Hubbett für Euch zwingend erforderlich ist und ob nicht eine andere Lösung zumutbar wäre. Geht es um die Anzahl der Schlafplätze, um die Bequemlichkeit des Bettenbaus oder warum muss das Wohnmobil unbedingt ein Hubbett haben?


Andreas

rkopka am 03 Dez 2020 14:22:55

goldfinger hat geschrieben:Geht es um die Anzahl der Schlafplätze, um die Bequemlichkeit des Bettenbaus oder warum muss das Wohnmobil unbedingt ein Hubbett haben?

Vielleicht wollten sie es testen ?

RK

Gast am 03 Dez 2020 14:26:52

wolfherm hat geschrieben:Hallo und herzlich Willkommen,

wenn er im Mietvertrag das Hubbett ausdrücklich nennt, wird er Schwierigkeiten haben, sich auf seine AGB zurückzuziehen. Die ersetzen nämlich nicht die Regelungen im Mietvertrag. Nimm dir einen Anwalt oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale oder den ADAC zur Hilfe.


Moin

Genau so - alles andere hier bringt nichts.

Gruss
Jürgen

minexe am 03 Dez 2020 14:36:22

Danke für eure Antworten! Ja genau, wir wollten GENAU so ein Modell (mit Hubbett) testen, weil wir überlegen uns eins zu kaufen.
Die Marke/Hersteller ist uns egal. Lediglich der Grundriss zählt. Und so gibt ers in den AGBs an. Man kann nur einen Grundriss buchen.

Viele raten vorher zum Test, um zu guggen, passts zu uns und unserem Urlaubsalltag oder brauchen wir doch besser ein dauerhaft festes Bett...
Die komplette Korresponzen lief über E-Mail. Es ging um eine Terminverschiebung bis Ende 2021.
Dann werde ich den Fall mal einem Anwalt vortragen.

xiquadrat am 03 Dez 2020 14:43:30

minexe hat geschrieben:Danke für eure Antworten! Ja genau, wir wollten GENAU so ein Modell (mit Hubbett) testen, weil wir überlegen uns eins zu kaufen.
Die Marke/Hersteller ist uns egal. Lediglich der Grundriss zählt. Und so gibt ers in den AGBs an. Man kann nur einen Grundriss buchen.

ja was steht denn nun im Vertrag ?!? Integriert/Teilintegriert/Alkoven oder steht da ausdrücklich was von Ausstattung mit Hubbett ?

goldfinger am 03 Dez 2020 14:45:04

minexe hat geschrieben:...Dann werde ich den Fall mal einem Anwalt vortragen.

Da habe ich echt Mitleid mit dem Vermieter. Egal wie es ausgeht, der wird sich künftig auch überlegen ob er noch mal kulant ist.
Wäre nicht eine 50/50 Regelung für beide Seiten akzeptabel?


Andreas

minexe am 03 Dez 2020 14:47:39

Im Mietvertrag steht "[Modellbezeichnung] mit Hubbett und Kinderbetten"
in seinen AGB: Grundsätzlich bucht der Mieter eine Fahrzeuggruppe, d.h. den Grundriss wie er im Vermietprospekt bzw. im Prospekt des Fahrzeugherstellers der entsprechenden Gruppe zugeordnet ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Fahrzeug eines bestimmten Typs bzw. Herstellers gebucht wird oder gebucht werden kann.

Er meinte, ich könne lediglich die Kategorie buchen...
"Wohnmobiltyp ist nie Bestandteil unserer Mietverträge, sie buchen bei uns immer nur die Kategorie."

Finde das beißt sich....

minexe am 03 Dez 2020 14:51:29

Wir haben ja nicht just for fun storniert....wir hatten fest vor ein Modell mit Hubbett bei ihm für 2021 zu mieten um diesen Grundriss auszuprobieren.
Aber er kann uns das nicht mehr anbieten, obwohl er es im Mietvertrag stehen hat.

xiquadrat am 03 Dez 2020 15:26:32

minexe hat geschrieben:Er meinte, ich könne lediglich die Kategorie buchen...
"Wohnmobiltyp ist nie Bestandteil unserer Mietverträge, sie buchen bei uns immer nur die Kategorie."

ja, dann darf er halt keinen spezifischen Typ und spezifische Ausstattungsmerkmale in den Mietvertrag reinschreiben ;) Was denkt der denn wozu man Verträge abschließt ?!?

Trotzdem, ich meine, er ist dir mit der Verschiebung entgegen gekommen, ich würd's zumindest mal - ohne Anerkennung irgendeiner Verpflichtung - versuchen, mich mit dem Vermieter gütlich zu einigen.

Tinduck am 03 Dez 2020 16:29:51

Normalerweise kennt man sich in der Branche. Kann eigentlich kein Problem sein, ein passendes Womo von einem anderen Händler oder Verleiher zu organisieren. Wenn er nicht will... hat er eben Ärger am Hals.

Da der Grundriss mit Hubbett im Vertrag steht, kommt er da nicht raus. Wenn Vertrag und AGB sich widersprechen, gilt der Vertrag, den beide Unterschrieben haben.

bis denn,

Uwe

Pechvogel am 03 Dez 2020 19:55:50

Tinduck hat geschrieben:...Da der Grundriss mit Hubbett im Vertrag steht, kommt er da nicht raus. Wenn Vertrag und AGB sich widersprechen, gilt der Vertrag, den beide Unterschrieben haben...


Es sei denn in dem Mietvertrag steht was in Richtung "... Mobil der Kategorie XY, wahrscheinlich <<Hersteller>> <<Typ>> mit Hubbett und..."
Und dann steht im Kleingedruckten auch gerne mal was wie "... der Vermieter behält sich das Recht vor ein gleichwertiges Fahrzeug ..."

Letztlich kann es einem Vermieter ja auch immer passieren das ein Womo defekt vom Vormieter zurück kommt, oder ein Transit einen Motorschaden hat ( ja OK, kann jeden Hersteller treffen ),...
Der wird sich schon abgesichert haben?!


Grüße
Dirk

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