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ich habe mir nach langer Überlegung ein neues Wingamm OASI 610 Wohnmobil zugelegt. Bei der Zulassungsstelle wurde mir die Zulassung verweigert, weil auf der COC Bescheinigung kein CO² Wert eingetragen ist, lediglich min.- und Maxwerte unterschiedlicher Motorlast (High, Low, etc.) Dies reicht aber lt. Kfz.-Zulassungsbehörde nicht aus, da ein fester Wert eingetragen werden muss, ansonsten kann keine Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgedruckt werden. Mein Händler hat sich mit Wingamm angeblich in Verbindung gesetzt, die Antwort war, das man den schlechtesten Wert eintragen lassen kann, dies muß ich aber beim TÜV bestätigen lassen, bzw. das Fahrzeug vorführen, was wiederum mit hohen Kosten verbunden sein dürfte. Dies wurde mir auch beim TÜV bestätigt. Mein Eindruck war jedoch, dass man sich bei den Sachverständigen auch nicht genau sicher ist, was zu tun ist. Hat jemand ähnliches erlebt bzw. kann mir einen Tipp geben, wie ich schnellstens aus der Nummer wieder raus komme? Evtl. gibt es im Forum auch einen Foristen mit einem OASI 610 mit EURO 6d Temp Motor, der mir evtl. eine Kopie der Zulassungsbescheinigung zukommen lassen könnte? Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Ist das ein Neufahzeug? Was ist das für ein Basisfahrzeug? Welches BAUJAHR? Das ist auf jeden Fall ein erheblicher Mangel, der Händler ist in der Pflicht oder du kannst das Fahrzeug zurückgeben. Du musst bei deinem Händler schriftlich reklamieren und eine angemessene Frist setzen.
Gruß Hans
wolfherm am 17 Feb 2021 21:10:15
Vielleicht ein Ladenhüter aus den letzten Jahren?
Anzeige vom Forum
palstek am 17 Feb 2021 21:18:57
Der TE schreibt "Euro 6d Temp", daher sollte es kein Ladenhüter sein. Umso unverständlicher, dass es keine zulassungsfähigen Papiere gibt.
chrisc4 am 17 Feb 2021 21:21:35
palstek hat geschrieben:Der TE schreibt "Euro 6d Temp", daher sollte es kein Ladenhüter sein. Umso unverständlicher, dass es keine zulassungsfähigen Papiere gibt.
Ja, aber irgendwas stimmt offensichtlich nicht!
Gibt es einen Adblue Tank?
Gruß Hans
mv4 am 17 Feb 2021 21:26:29
Der Händler wird schon gewusst haben warum er das Mobil nicht für dich zugelassen hat.
Gast am 17 Feb 2021 21:30:12
Das sieht so aus, als wenn in der 2. Stufe der Typgenehmigung kein WLTP-Test gemacht wurde.
Pinola am 17 Feb 2021 21:45:40
RETourer hat geschrieben:Das sieht so aus, als wenn in der 2. Stufe der Typgenehmigung kein WLTP-Test gemacht wurde.
Hallo,
ja Daniela hat Recht, ist auch meine Einschätzung.Es ist tatsächlich ein neues Fahrzeug, wie geschrieben EURO 6 d temp, Automatic, 160 PS Fiat Basis. Zur Berichtigung: Das Fahrzeug ist zulassungsfähig, aber da muss ich erstmal zum TÜV und es mir bescheinigen lassen. Außerdem kann es mir wesentlich mehr Kfz.-Steuern kosten, bis zu 800 € jährlich lt. Einschätzung TÜV. Die Kosten wiederum für Steuer legt dann das Zollamt fest, anhand der Testergebnisse beim TÜV. Deshalb kann ich auch nicht den Händler in Regreß nehmen, da ja eine Möglichkeit zur Zulassung besteht. Rechtlich ist kein Händler verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Kfz. einen WLTP Test gemacht hat, dies obliegt dem (Aufbau-)Hersteller, sagt jedenfalls der TÜV. Mit Wingamm stehe ich auch in Verbindung, weiß jedoch nicht, wie lange ich auf entsprechende Informationen/Dokumente warten muß. Danke an alle für Eure Antworten. Dankeschön.
Pinola
Torsti5 am 17 Feb 2021 22:44:40
Entweder begreife ich gar nix mehr oder mein Rechtsempfinden stimmt nicht.
Es ist jetzt schon der zweite Fall dieser Art den ich mitbekomme. Kann ich als Verbraucher und Laie nicht davon ausgehen und erwarten bei Kauf eines neuen Autos ein Vehikel zu bekommen welches auf ganz normalen Weg zugelassen werden kann?
Ich verstehe die Welt nicht mehr wenn hier nicht der Händler (Fachhändler) in die Verantwortung genommen werden kann!! :?
chrisc4 am 17 Feb 2021 22:51:48
Für mich ganz klar, der Händler ist sein Vertragspartner, nur mit dem hat er einen Vertrag. Der muss auch alle Kosten übernehmen, die über das normale hinaus gehen. Bei freiwilligen Garantien, die über die gesetzlichen Sachmängelhaftung hinaus gehen kann der Hersteller der Vertragspartner sein. Das trifft hier nicht zu.
Gruß Hans
tweiner am 17 Feb 2021 23:08:13
Moinsen, das mit dem öfter vorkommen würde mich auch einmal interessieren! Unsere Bekannten haben sich ein "Neues" gekauft und berichten von Ungereimtheiten bei der Zulassung / Versicherung / Steuer. Was ich noch im Gedächtnis habe: Neues Womo eines Prämiumherstellers aus dem Vorjahr (MJ2020) 4,25 to, 160 PS Fiat, Euro 6D Temp, Zulassung erfolgte nicht als Womo sondern als "Multifunktionsfahrzeug" (oder ähnlich) seitens der Zulassungsstelle. Das sollte bei der Zulassungsstelle aber noch geklärt werden, habe ich aber noch keine Info von. Wegen "Multifikationsfahrzeug" hat die Versicherung erklärt, das die zugesagte Versicherungsprämie nicht zu halten ist. Der Bescheid der KFZ Steuer sollte sich auf ~ 800 Euro belaufen. Dabei diverse aufaddierten Summen die als CO2 Werte gelistet sind. Gehört das auch in diese Problematik mit WLTP und unvollständigen Daten? Danke Thomas
Swch am 17 Feb 2021 23:20:21
Hi Pino Und willkommen im Forum. ;-)
Entweder a) du hast einen Sau billigen Preis bekommen und zahlst jetzt die Differenz
b) nimm dir einen RA, ich glaube jeder der sich eine WoMo für 50+k€ kauft, schließt zuvor eine Rechtschutzversicherung ab ;-)
Aber anscheinend gibt es mehrere Fahrzeuge, die in EU nicht zulassungsfähig sind und von einem Händler zum nächsten wandern.
LG, Sascha
Teamavanti am 18 Feb 2021 08:39:57
Hallo Pino,
wurdest Du vom Verkäufer nicht vor dem Kauf ausdrücklich über diesen Sachverhalt aufgeklärt, ist das ein Fall für den Rechtsanwalt. Die Steuer und Versicherungsproblematik hast Du ja dannn ewig. Und unter "zulassungsfähig" kann der Endverbraucher nicht erwarten das er erst noch beim TÜV um eine Zulassung bangen muss.
Viele Grüße Andi
Pechvogel am 18 Feb 2021 09:30:11
Pinola hat geschrieben:... Zur Berichtigung: Das Fahrzeug ist zulassungsfähig, aber da muss ich erstmal zum TÜV und es mir bescheinigen lassen. ...
Ja was denn nu? Wenn es zulassungsfähig ist dann brauchst Du nicht erst zum TÜV! Dann kannst Du direkt zum Strassenverkehrsamt und zulassen. Wenn Du erst zum TÜV musst und Eintragungen vornehmen lassen musst ( am Besten noch ´ne §29 ) dann ist es NICHT zulassungsfähig sondern Du machst es erst zulassungsfähig dadurch dass Du zum TÜV fährst.
Oder es ist zulassungsfähig, oder sogar schon zugelassen, aber nicht so wie Du es wolltest und jetzt willst Du Steuern und Versicherung sparen??
Und was genau steht im Vertrag mit dem Händler? Hast Du explizit ein Womo gekauft? Oder ein Freizeitfahrzeug? Ein Sonderfahrzeug mit Wohnmöglichkeit :D ?..... Oder war der Händler nur "Vermittler"?....
Warum hast Du das Womo eigentlich nicht durch den Händler anmelden lassen?
Grüße Dirk
Sam2008 am 18 Feb 2021 09:32:45
Servus Pino,
in der COC des Herstellers steht bei mir :
Ist jetzt ein anderer Hersteller, aber Fiat Basis MJ2020 und 160 PS Motor. Zulassung ohne Probleme.
Gruß Alex
andwein am 18 Feb 2021 16:55:30
tweiner hat geschrieben:......Neues Womo eines Prämiumherstellers aus dem Vorjahr (MJ2020) 4,25 to, 160 PS Fiat, Euro 6D Temp, Zulassung erfolgte nicht als Womo sondern als "Multifunktionsfahrzeug" (oder ähnlich) seitens der Zulassungsstelle. Danke Thomas
Was ist bitte ein "Multifunktionsfahrzeug"?????? Bei Google finde ich dafür Schneeräumer und Holzlader Fragend, Andreas
tweiner am 18 Feb 2021 21:59:48
andwein hat geschrieben:Was ist bitte ein "Multifunktionsfahrzeug"?????? Bei Google finde ich dafür Schneeräumer und Holzlader Fragend, Andreas
Moinsen, das hat sich geklärt: Zulassungsstelle hat falsche Schlüsseldaten des Fahrzeuges eingegeben, dadurch ist es ein Mehrzweckfahrzeug geworden, das hat die Steuer so horrend ansteigen lassen. Übrigens anscheinend gerne bei Zulassungsstellen das diese nicht wissen was sie tun (bei 2 Fahrzeugen 3,5 to den ersten TÜV nur auf 24 Monate gestellt, das 3. Fahrzeug ist der oben geschilderte Fall). gruß Thomas
leuscheid am 18 Feb 2021 23:00:17
Hallo pinola,
es gibt dazu ein Schreiben vm 14.1. 2021 vom KBA an die Zulassungsstellen:
"Sehr geehrte Damen und Herren, auf Veranlassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) übersende ich Ihnen folgende Erläuterung zur Zulassung von Wohnmobilen in Verbindung mit der Erhebung von CO2-Daten. Bei Wohnmobilen mit einer Bezugs- bzw. Referenzmasse von mehr als 2.610 kg sind keine NEFZ/WLTP-Werte vorhanden, wenn diese nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 typgeprüft sind. Bitte prüfen Sie daher in der Übereinstimmungsbescheinigung die Nummer 48, welche den Basisrechtsakt für die Emissionen enthält. Bei Angabe der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sind keine NEFZ/WLTP-Werte zu erheben und somit auch nicht an das ZFZR zu übermitteln. Die entsprechenden Datenfelder sind freizulassen und evtl. erzeugte Informationshinweise können als plausibel anerkannt werden. Die Referenz- bzw. Bezugsmasse wird nicht in der Übereinstimmungsbescheinigung ausgewiesen. In der Verordnung 595/2009 wird diese wie folgt definiert: „Bezugsmasse“ die Masse des fahrbereiten Fahrzeugs abzüglich der Pauschalmasse des Fahrers von 75 kg und zuzüglich einer Pauschalmasse von 100 kg Aufgrund der Definitionen der Masse des fahrbereiten Fahrzeuges und der technisch zulässigen Gesamtmasse in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 ist die Begrifflichkeit der Bezugs- bzw. Referenzmasse am ehesten der Leermasse zuzuordnen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vorgenannten Definitionen somit bei der Leermasse 25 kg zu addieren sind, um zu ermitteln, ob das Wohnmobil den Wert von 2.610 kg überschreitet. Ergänzend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Wohnmobile als „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ aus dem Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2019/631 ausgenommen sind und nicht dem CO2-Monitoring unterliegen. Wohnmobile sind in der Übereinstimmungsbescheinigung unter der Nummer 51 mit dem Code „SA“ gekennzeichnet. Ich bitte Sie um Beachtung und Unterrichtung Ihrer Mitarbeiter*innen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag "
also: noch mal hingehen und freundlich um Prüfung bitten.
Gruß leuscheid
Pinola am 26 Feb 2021 20:17:34
Hallo Gemeinde,
kurzes Update: Womo ist zugelassen, Zulassungsstelle hat eine TÜV-Bescheinigung gefordert. Diese wurde mir auch problemlos ausgestellt (für ca. 70 €), ohne dass das Fahrzeug zur Begutachtung vorgefahren werden musste. Jetzt ist alles Womo-konform, so dass die Kfz. Steuer die üblichen 240 € beträgt und das Fahrzeug auch als Wohnmobil ausgewiesen ist. Danke für Eure Tipps.
Liebe Grüße
Pinola
dnalor am 28 Mai 2021 18:26:30
Hallo ,
diese Geschichte mit der gescheiterten Zulassung ist sicher ärgerlich, hat aber nicht im Geringsten etwas mit Wingamm oder dem Händler zu tun. Es sollten daher Bemerkungen wie "der wird schon schon wissen, warum er den icht für Dich zugelassen hat...." unterlassen werden, denn sie sind spekulativ, unsachlich und unfair. Meine Erfahrungen mit Wingamm (wir fahren einen Oasi 540 N , 148 PS, Bj. 2013, jetzt 65000Km) sind rundum positiv. Es gab keinerlei funktionale Mängel, eine schlecht lackierte Dachhutze über der Windschutzscheibe wurde von einem örtlichen Lackierer auf Kosten von Wingamm ohne jede Diskussion neu lackiert. Das Womo erregt immer wieder ein überdurchschnittliches Interesse, weil es sich deutlich von fast allen Konkurrenten positiv unterscheidet. Die Höhe der Preise ist aufgrund des Fertigungsaufwands absolut gerechtfertigt. Monocoque Aufbauten sind nun ein einmal mit deutlich höheren Ferigungskosten als die üblichen "Fachwerkbauten" oder zusammengestückelten Kabinen mit diversen Dichtstreifen verbunden.Deshalb sind die Preise der wenigen Hersteller von Monocoque Aufbauten ohne Ausnahme (Wanner, La Strada, Reimo) deutlich teurer die Hersteller mit traditioneller Technik.Hinzu kommt bei Wingamm aus meiner Sicht exklusive Optik Außen wie Innen. Der neue Händler in Lengfeld (Rhein-Main-Odenwald Reisemobil Zentrum) bei Darmstadt ist ein alt eingesessener Betrieb für Fiat , Alfa usw. , der seit wenigen Jahren als "zweites Standbein" auch Reisemobile verkauft. Der Geschäftsführer ist ein absoluter Wingamm Fan mit sehr hohen Verkaufszahlen und einem hohen Anspruch an sich selbst.Er ist bei welchen Problemen mit Wingamm auch immer , ein engagierter Ansprechpartner. Das sind meine eigenen Erfahrungen.