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Hallo WOMO Freunde,
ich habe mal eine Frage an Euch. Wir sind am 23.12.2006 nach Pettneu Österreich in Urlaub gefahren. In Zierl habe ich unsere GO BOX an einer Tankstelle abfragen lassen, um genügend Guthaben für die Hin.- und Rückfahrt zu haben. Mir wurde gesagt das genug Guthaben drauf sei. Vor 4 Wochen erhielt ich ein Schreiben von der Mautgebührenstelle mit der Aufforderung umgehend 220€ zu bezahlen, da das Guthaben nicht ausreichend war und das wurde mir mit Pieptönen von der GO BOX signalisiert. Wer achtet während der Fahrt bei Musik auf Pieptöne? Ich schaltete einen Anwalt ein, aber der riet mir nach 2 Briefwechseln mit ASFINAG zur Zahlung der Rechnung. Ich habe mir die Gebühren ausdrucken lassen und festgestellt, dass ich 22,10€ bezahlen müsste und ich ein Guthaben von 20,96€ hatte. Ich soll somit für 1,14€, 220€ bezahlen. Wer von Euch hat so was schon erlebt und was habt ihr dagegen gemacht? Hasi Ich habe dies zwar selbst noch nicht erlebt, aber es ist durchaus bekannt das die ASFINAG "keinen Spaß" versteht wenn es um Mautgebühren geht.
Das Argument, dass du bei Musik, Unterhaltung u.ä. nicht auf das piepen der Box achtest wird dir wohl auch nicht weiterhelfen, da die Bedienungsanleitung der Box die Piepsignale erläutert und, soweit ich mich jetzt noch recht entsinne, auch das erwartete Verhalten bei einer Fehlermeldung nennt. Insoweit dürfte erstmal die ASFINAG das bessere Blatt auf der Hand haben. Fraglich ist jetzt, ob die dir berechnetet Buße einen Ermessensspielraum (der ASFINAG) enthält und ob, wenn Ermessensspielraum besteht, dieses Ermessen auch ausgeübt wurde. dies wäre eine Frage, die man ggf. nochmals rechtlich klären lassen sollte. Weiterhin wäre zu klären, welche Möglichkeiten der Vollstreckung die ASFINAG nach Deutschland hinein hat. Stephan Moin,
Du wirst dem geforderten Betrag zufolge wie ein "Mautsünder" behandelt. (Als wenn du ganz ohne Go-Box gefahren wärst). Das ist nach der Bußenverordnung der ASFINAG (Entrichtung der Ersatzmaut) zulässig.
Die asfinag kann die verhängte Ersatzmaut in Deutschland nicht vollstrecken, sie wird aber bei Nichtzahlung eine behördliche Verwaltungsstrafe beantragen/erlassen -> diese wiederum ist in Deutschland dann vollstreckbar, da Deutschland & Österreich ein Rechtshilfeabkommen haben. Ich würde zahlen, alles andere wird deutlich teurer :wink: :eek: Auch wenn das jetzt Hasi nicht weiterhilft: Länder, in denen ich etwas zahlen muß, um sie zu bereisen....werden von mir nicht angefahren.
und noch eine Prophezeiung hinterher: würden das alle Urlauber so halten, gäbe es ganz schnell in den entsprechenden Ländern freie Fahrt für Touristen........ Das Problem mit dem Nichtbereisen ist aber doch, dass man manche Raubritter-Fürstentümer durchqueren muß, um an das Ziel zu kommen und selbst wenn es geht, nicht immer die Zeit hat, darum herum zu fahren. Aber gerade bei unseren Nachbarn habe ich aus Motorradfahrerkreisen schon so viel Horrorgeschichten über Umleitungen auf Autobahnen und dortiges Abkassieren gehört, dass ich schon rein prophylaktisch meine Frontscheibe mit Pickerl aller Kategorien und Preislagen zugeklebt habe :D Hallo zusammen,
Dakota hat recht. In diesem Falle würde ich auch bezahlen. Wegen eines Parkvergehens in Italien vor 8 Monaten habe ich Ähliches gerade laufen und beim ADAC angefragt. Die Antwort des ADAC von gestern Morgen- Die Besonderheit in Europa ist ÖSTERREICH: "Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, werden in Deutschland - mit der Ausnahme von Österreich - derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt. Es gibt nämlich - außer mit Österreich - zurzeit keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeldsachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU- Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer. Am 08.05.2003 haben sich allerdings die EU-Justizminister auf einen Rahmenbeschluss geeinigt, demzufolge künftig Geldbußen ab 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Diese Vereinbarung wird voraussichtlich ab Herbst 2007 praxisrelevant. Bislang ist noch nicht geklärt, ob auch zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter die neue Vollstreckungsregelung fallen werden." Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher momentan grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden. Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden sonstigen Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im Allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland und so weiter." Mein Neffe wurde in Österreich mit falsch eingestellter Achsenzahl (Flair Doppelachse) erwischt und mußte vor Ort bezahlen. Da er aber nachweisen konnte (schriftlicher Einspruch bei der ASFINAG), dass er beim Kauf der GO Box korrekte Angaben gemacht hatte und der Einstellungsfehler nicht von ihm war, wurde ihm das Geld einige Wochen später zurück erstattet. Ich persönlich mache seit 10 Jahren einen großen Bogen um Österreich - kann mein Geld auch woanders sinnvoller los werden. Viel Glück - vielleicht klappt es ja mit einem Einspruch (nach dem Bezahlen), um den Druck einer höheren "Strafe" aus dem Weg zu räumen. Frank
Das kann für Dich aber noch teurer werden, man darf nur ein gültiges Pickerl an der Scheibe haben, ansonsten Mautbetrug. Wenn ich einen Anwalt gleich einschalte bin ich selber Schuld, es ist immer besser es ohne Anwalt zu versuchen, man kann auch mal anrufen und die Situation persönlich erklären, aber typisch D :!: :D Hallo,
das mit der Vollstreckung ist hoch Interessant. Habe diese Woche einen Bescheid aus der Schweiz bekommen, war auf der Autobahn 11 km/h zu schnell knapp 80 Euro. (kostet bei uns 10 Euro) Von Deutschland in die Schweiz wird nicht gesandt. Hat jemand Erfahrung, muss ich bezahlen ??? bei mir wurde von der deutschen Polizei vor 10 Jahren mal ein "Lichtzeichenverstoß" in der Schweiz/Zürich vollstreckt. Habe dummerweise des nachts von der Autobahn kommend eine (rote) Ampel übersehen und es hat wirklich von allen Seiten "gewittert". Die Fotoserie haben Sie mir auf Nachfrage ausgehändigt, waren verdammt teure Bilder. Wenn ich nicht gezahlt hätte, wäre es zu Problemen bei einer künftigen Einreise gekommen, da diese Vergehen anscheinend gespeichert werden und bei einer Kontrolle überprüt werden........entscheide selbst. Hai!
Go-Box: Gibt deutliche Signale, die den Ladezustand anzeigen. 1 x piepsen: Guthaben über 30 Euro 2 x piepsen: Guthaben unter 30 Euro 4 x piepsen: Guthaben aufgebraucht. Dann hat man aber immer noch 70 km bzw. einige Stunden (glaube 5) Zeit, die fehlende Maut nachzubezahlen. Ohne Zusatzkosten. Die Höhe des Guthabens kann auch über die KOSTENFREI Rufnummer, die in der Betriebsanleitung aufgeführt ist, abgefragt werden. Dort erhält man auch gemnau Auskunft, ob das event. Guthaben für die Ausreise ausreicht. Nur zur Ergänzung: Geldbussen im Ausland: In F, I oder auch der Schweiz wird man bei nicht stationären Kontrollen angehalten und zur sofortigen Zahlung aufgefordert. Notfalls darfst du dann halt nicht weiterfahren, wenn du nicht bezahlen willst! CU Wolf @Advantage
Der ADAC Jurist schreibt zwar am Anfang von "ausländischen Verwaltungsbehörden" für die in Deutschland nicht vollstreckt wird, geht dann aber im Folgetext insbesondere auf die EU ein. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, vielleicht der Tip - falls Du im ADAC bist - maile den ADAC mit Deinem Schweizer Thema an. Die Erfahrung von MichaelW mit der Schweiz scheinen ja anders zu sein (wobei die Polizei eigentlich gar nicht vollstrecken kann - war vielleicht ein übereifriger Service in Stuhr-Brinkum) Das Ganze beim ADAC ist kostenfrei. Ansonsten wäre ich mit der Schweiz vorsichtig: Da sie auch mit dem Schengener Abkommen nichts zu tun haben, gibt es ja dort die Grenzkontrollen. Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Einreise ertappt zu werden, solange die "Straftat" nicht verjährt ist, ist höher als in anderen Ländern, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Denn offensichtlich kennen die Schweizer nicht nur Dein Nummernschild, sondern auch Deinen Namen und Adresse oder erfahren sie von den deutschen Behörden. Frank Irgendwie verstehe ich das nicht. Wenn ich im Ausland eine Verkersübertretung begehe, wieso suche ich nach Wegen, die nicht bezahlen zu müssen?
Mich ärgern die Autofahrer aus dem nahen Ausland ( :wink: ) bei uns auf der Bahn auch immer, die sich im Wissen, dass ihnen im Moment wohl nicht viel passiert, überhaupt nicht an die Geschwindigkeitsberenzung selbst an den festen Blitzanlagen halten. :eek: Hallo Heinz,
Du gibst eigentlich die Begründung: GOBOX um 1,49€ überzogen (Eigentlich noch nicht mal ein Verkehrsverstoß), aber 220€ Strafgebühr, 11km zu schnell auf der Schweizer Autobahn (Verkehrsverstoß: 80€ in Deutschland 10€), Parken auf absolut leerem, italienischen Parkplatz nicht für WOMOs außerhalb einer Ortschaft ohne jegliche Behinderung: Verkehrsverstoß: 71,20€ in Deutschland ab 10 bis 40€ (bei Behinderung !!!!!von Rettungsfahrzeugen!!!)...Ich habe das Gefühl, als Deutscher abgezockt zu werden...Parallel: Siehe Deinen Text, über was Du Dich ärgerst. Gleichzeitig entstehen EU-Verodnungen, die länderübergreifend dieses Abzocken vollstreckungsreif machen. Das wäre auch Okay, wenn die gleichen Politiker in der Lage wären, im selben Moment ein EINHEITLICHES EOROPÄISCHES VERKEHRSRECHT MIT EINHEITLICHEN STRAFEN auf den Weg zu bringen. Und dann zahle ich auch "gerne" meine Strafe, denn ich habe sie verursacht und verdient. Solange das nicht der Fall ist, versuche ich mich möglichst zu entziehen. Am Rande der Legalität ist immer noch innerhalb der Legalität. Was einem Herrn Ackermann, Esser, etc. billig ist, ist auch für uns gut: Nutze das geltende Recht, um so preiswert wie möglich davon zu kommen. Viele Frank @Ausderasche: Du sagst es, es sind auch die unterschiedlichen Regelungen, die zur "Betrafung bzw. Bußgeld" führen. Bei meinem schweizer Lichtzeichenverstoß sagte mir die deutsche Polizei nur, dass dieser Fall in D auch viel, viel niedriger geahndet worden wäre, da es in D Bußgeldunterschiede z.B. innerhalb bzw. nach der Sekunde nach aufleuchten des Rotlichtes gibt. Also sind nicht nur die Strafen (unverschämt) höher, sondern teilweise auch die Entstehung des Vergehens......und solange da von einem einheitlichen EUROPA nichts zu spüren ist, muß ich Dir Recht geben..............so gehts nicht ! Ausderasche schrieb:
Von einer Abzocke der Deutschen kann doch nur die Rede sein, wenn sie anders behandelt werden als Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten. Hast du dafür Anhaltspunkte ? Ansonsten gilt: Wenn ein anderer Staat höhere Strafen als in Deutschland nimmt, so kann man sich hierüber vorher informieren und wenn einem dann das "vermeindliche deutsche Kavaliersdelikt" teuer zu stehen kommt, dann ist das nun mal so. Wenn ich hier in D mal wegen eines Tempoverstoßes geblitzt werde, gebe ich ja auch nicht dem Fotografen sondern mir die Schuld. Und wenn das im Ausland passiert und die dortigen Gebührenordnungen zur Anwendung kommen bin immer noch ich selber schuld. Stephan Hai!
Da gibt es eine site einer österreichischen Fahrschule. Heißt glaube ich Fürbeck. Dort kann man z.B. auf verschiedene Gesetzestexte zurückgreifen. Und dort habe ich auch gelesen, daß die EU-Regelung bezügl. der Vollstreckung EU-Bußgeldern in den jeweiligen Heimatländern des "Übeltäters" nunmehr in Kraft getreten ist. Fraglich scheint nur noch zu sein, wie es mit den bisherigen rechtskräftigen noch nicht verjährten Geldbußen ist. CU Wolf Auch ich ärgere mich über ungerecht erscheinende Strafen bzw. viel zu hohe Gebühren im Verhältnis zur Strafe wie im Fall hier.
Scheinbar geht es den Eintreiberfirmen garnicht um die Strafe. Die leben wohl von den Gebühren. Gerade icn Österreich die Mauteintreiber. Was man so im TV sieht... Aber ich habe mich vorher über die Gegebenheiten im Ausland erkundigt. Wenn ich nicht will, dass mir sowas wie oben widerfährt, halte ich mich penibel an die Gesetze, meide das jeweilige Ausland oder finde mich mit der Zahlung ab, auch wenn es schwer fällt. Außerdem finde ich bei allem gemeinsamen Europa sollten die Länder schon noch ihre eigenen Gesetze haben. Wer sagt denn, dass bei Angleichung dieser die lascheren Gesetze für alle Länder Anwendung finden? Das haben wir bei anderen Sachen aber etwas anderes erlebt... :? Die "Nachbarstaaten" sollen ja ihre eigenen Gestze haben, nur sind manche Bußgelder schon unverschämt, egal ob ich mich vorher im Internet informiert habe oder nicht und es ist ja sehr löblich, wenn sich hier viele "penibel" an die Gesetze bzw. Verordnungen der anderen Länder halten. Trotzdem hat es nicht selten was mit "Fallenstellerei" gerade für Touris zu tun.........aber "Camping" ist in D incl. An- und Abreise ja eh nahezu am günstigsten :D :wink:
Übrigens halte ich mich natürlich auch an die Gegebenheiten im nachbarlichen Ausland (bis auf die teuren Urlaubsfotos aus der Schweiz habe ich mir bisher auch nichts zu Schulkden kommen lassen), aber Kritik wird man schon üben dürfen :!: Moin.
Gast hat es doch auf den Punkt gebracht. Im Auslang gelten andere Regeln, an die ich mich halte. Ansonsten werde ich nach den dort gültigen Gesetzen zur Rechenschaft gezogen :wink: Das in den besagten Ländern auch die Kontrolldichte höher, die Gefahr "erschischt" zu werden größer ist weiß m.E. jeder. Und so werden z.B. aus McLaren-Mercedes-Womos, Trabbi-Womos - sobald die Grenzen überfahren werden. Schon eigenartig, oder ? :D @ Dirk,
dann wirst du wohl bald dein WOMO verkaufen müssen wenn in D die Maut ebenfalls kommt. Wenn jemand meint alle WOMO's die über den Brenner fahren würden Österreich bereisen, dann lasse ich ihn in dem Glauben und er darf weiter träumen. :D Die wollen alle auf "unsere" Kosten nur durchfahren und billig tanken, SOOO schauts aus. 8) Auch scheint man hier in Dirk's WOMO Kreisen noch nichts davon gehört haben, dass geplant ist, Strafen in Zukunft EU weit einheben zu können. :razz: also wenn ich das so über die schweiz lese, dann kommt es mir vor, als wenn wir bösen schweizer nur auf die armen deutschen warten, um dann ja recht tief in ihre geldbörse zu greifen. Ihr solltet euch mal die schweizer bussenverordnung durchlesen, denn wir werden nicht anders behandelt, und ich finde es richtig. Wenn ich in einem fremden land fahre, dann muss ich mich an die gesetze halten, und wenn ich dagegen verstosse nicht jammern "ach ich armer deutscher werde ja immer nur abgezockt" ich kann dieses gejammern schon bald nicht mehr hören.
In der schweiz ist nun mal grundsätzlich nur 120 km/h erlaubt, und das ist auch gut so, wenn ich sehe was in deutschland jeden tag für unfälle wegen diesen rasern passiert, kann die strafe nicht hoch genung sein, meiner meinung nach sollte solch ein mensch sogar mit einer versuchten mordanklage angeklagt werden (wie es jetzt endlich bei uns in der schweiz auch gemacht wird). Auch finde ich diese wunderschöne ausrede "ich habe es nicht gesehen, oder wusste es nicht" einfach nur daneben, wenn ich in einer fremden gegend bin, dann passe ich meine geschwindigkeit so an dass ich auch die verkehrschilder sehen und lesen kann. Ausserdem gilt die ausrede eh nicht, da bei der einreise in jedes land die höchstgeschwindigkeiten sogar angegeben werden. Ach ja und wegen dem leidlichen gejammer wegen parkbussen in der schweiz, in jeder stadt gibt es parkhäuser, und da bezahlt ein deutscher nicht mehr als ein schweizer, und wem das zu teuer ist, vor jeder stadt gibt es P/R parkplätze vor bahnhöfen, und wenn man die paar franken nicht übrig hat um dann in die stadt zu fahren, tja sorry selber schuld. Das ist meine persönliche meinung zu der sache locke
Ich muß mein Womo sicher nicht verkaufen, selbst wenn in Deutschland Maut erhoben wird. Mir doch egal, fahr ich halt Landstrasse - ist eh viel schöner und eilig hab ich es im Urlaub sowieso nicht........
Da kann ich Dir nur voll zustimmen, die Deutschen Raser und Drängler gehören runter von der Straße. Ich bin auch nicht gerade ein langsam Fahrer, aber was sich derzeit auf unseren Straßen abspielt, ist jenseitz von Gut und Böse. Da scheinen manche gar keine Hemmschwelle mehr zu haben, wie schon bei den Schlägern, wenn er halt stirbt hat er Pech gehabt. Bei uns D wird gegen solche Leutchen einfach zu wenig unternommen, es sei denn sie haben keine Haare auf dem Kopf oder Springerstiefel an, dann wird die Staatsmacht aktiv. @locke: ich fahre nach wie vor sher gerne in die wunderschöne Schweiz :) ......und Du brauchst die Schweiz nicht verteidigen, Ihr Eidgenossen seid echt nett und harmlos :wink: (meine Meinung)..... @ Lockenhaupt
:daumen2: Du hast mir aus der Seele gesprochen! Thomas @RaiWO
Tipsel hat hier im Forum unter EU-Knöllchen auf eine Veröffentlichung des ACE hingewiesen: "Stuttgart (ACE) 19. März 2007 - Im Ausland verhängte Geldstrafen oder Geldbußen etwa wegen Verkehrsvergehen sollten ursprünglich von diesem Donnerstag an (22. März) Grenzen überschreitend eingetrieben werden. Daraus wird wohl nichts. Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart berichtete, ist Deutschland mit der Umsetzung des europäischen Abkommens in nationales Recht in Verzug geraten. "Es gibt noch kein deutsches Gesetz, das Wirksamkeit entfalten könnte", sagte ACE-Verkehrsrecht?perte Volker Lempp. Verkehrssünder, die im europäischen Ausland ein Knöllchen kassiert haben, seien folglich ZUNÄCHST vor Strafverfolgung in Deutschland geschützt. Vorgesehen war, dass Bußgelder ab einer Höhe von mindestens 70 Euro in allen EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und dann im Heimatland von den eigenen nationalen Behörden vollstreckt werden. Nach Angaben des ACE steht auch Österreich wegen eines fehlenden eigenen Gesetzes vor dem Problem, Strafmandate nicht unmittelbar vollstrecken zu können. Die Behörden der Alpenrepublik verweisen aber auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Eintreibung, weil unter anderem Verkehrsstrafen in Österreich drei Jahre lang nicht verjähren. In Deutschland gilt nach Darstellung von ACE-Recht?perte Lempp ebenfalls eine Vollstreckungsverjährung von drei Jahren. Das in dieser Sache federführende Bundesjustizministerium hat den Angaben des Clubs zufolge sein Versäumnis in der Gesetzgebung offiziell noch nicht eingeräumt." Demnach wäre die EU-Richtlinie weder in Österreich noch in Deutschland NOCH NICHT in Kraft. Rechtsunsicherheit für den "Verbraucher" bedeuten aber in beiden Ländern die Möglichkeit der rückwirkenden Eintreibung. Und darüber habe ich auch keine Informationen gefunden, obwohl dieses Thema mit einer Reihe von Fragen verknüpft ist, u.a. ob dies überhaupt zulässig ist - ähnlich wie die rückwirkende Höherbesteuerung von WOMOS - so was geht dann wieder bis vor das BVG. Oder bis wann rückwirkend eingetrieben werden darf....nehmen wir mal an, da zählen Verjährungsregelungen. Nach diesen habe ich nämlich den ADAC Juristen gefragt: Antwort: "Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt in Italien 2 Jahre." Aha... in Deutschland aber 3 Jahre...und was zählt jetzt: 2 Jahre wie in Italien oder 3 Jahre wie in Deutschland?....D.h ich werde in D. noch zur Kasse gebeten, was in I längst verjährt ist? (Deshalb mein Kommentar: Wenn schon grenzübergreifend, dann einheitlich..alles andere ist handwerklicher, europolitischer Schwachsinn) aber vielleicht gibt es ja auch noch einen Unterschied zwischen Vollstreckungsverjährung und Verfolgungsverjährung? @Gast Ungleichbehandlung: Ja, ich habe einen Anhaltspunkt, kann ihn aber nicht faktenfest belegen. Mein Nachbar war als Soldat in Decimomannu (Sardinien). Er hat mir erzählt, dass ausländische KFZs häufig die 71,20€ Starfe erhielten, italienische aber mit ca. 40€ davon kämen. Grund: Die EU-Regelung. @Dakota Es geht mir nicht um: "Im Auslang gelten andere Regeln, an die ich mich halte. Ansonsten werde ich nach den dort gültigen Gesetzen zur Rechenschaft gezogen." Gerade dieser Satz wird durch die EU-Regelung (wie am Beispiel Verjährung gezeigt) ausgehebelt. Sondern es geht darum, dass mit der EU-Regelung politisch irgend etwas geschaffen wird, was in seinen Folgen überhaupt nicht definiert und absehbar ist. Es geht darum: Wenn europäische Regeln, dann einheitlich für alle Europäer. Viele Frank Ausderasche schrieb:
ich schrieb:
Dann ist es ja "keine Abzocke von Deutschen" sondern ein - scheinbar rechtlich begründeter - "Ausländertarif". Stephan Hai!
Die Tarife in D sind halt außergewöhnlich niedrig! Im Ausland waren die schon immer höher. So wurde ich z.B. in CH 1982 mit 13 km über dem Limit gemessen. Das kostete damals 250,-- DM. Und die wurden sofort kassiert! Von ALLEN also auch von CHlern. Zwischenzeitlich sind einige Staaten dazu übergegangen, auch die Geldbußen nach dem Einkommen zu bemessen, was in meinen Augen auch das einzig richtige ist. So mußte z.B. ein Finne in Finnland 150.000 Euro berappen, weil er ca. 15 km/h zu schnell war. Auch in der Schweiz sollen die bisher schon recht deftigen Bußen nach Einkommen berechnet werden, so zumindest ein Radiobericht. Da mußte ien Schweizer eine 5-stellige Geldbuße zahlen. CU Wolf Moin,
Erstens gebe ich nichts auf "hörensagen", zweitens sind unterschiedliche Bußgeldhöhen für Verstöße auch in Deutschland möglich. Die Polizei bzw. die festsetzende Behörde hat (meist) einen "Spielraum", dazu kommen unterschiedliche Bewertungen der Situation durch die handelden Personen. Beispiel: Mit 80 durch die Stadt, das kann "nur" eine "Geschwindigkeitsüberschreitung" sein... oder auch ein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Gefährdung"
Das sehe ich anders. Ich werde mit der in dem Ursprungsland geltenden Buße belegt. Mein Satz: "Im Auslang gelten andere Regeln, an die ich mich halte. Ansonsten werde ich nach den dort gültigen Gesetzen zur Rechenschaft gezogen." wird weder durch ein örtliches, noch durch EU-Recht ausgehebelt.... höchstens durch mich, wenn ich mich nicht an die Vorschriften halte. Hallo,
mich hat zum Ersten geärgert, dass Deutschland nicht in´s Ausland verfolgt und dass es die Schweizer nicht für nötig befunden haben, ein Foto mitzuschicken, das soll noch einmal "Extra" kosten. Somit wird die Geschwindigkeitübertretung schon zum Glaubensfall. Ein Zahlen - oder Buchstabendreher reicht schon aus, dass der "falsche Halter" den Bescheid zugesandt bekommt. ..... und auch Schweizer sind nur Menschen ( und machen Fehler :D ) Hallo ,
ich möchte nochmal auf folgendes hinweisen: Es kam die Bemerkung typisch deutsch gleich zum Anwalt zu gehen. Ich habe die ASFINAG angeschrieben und meinen Standpunkt dargelegt. Die sind bei ihrem Antwortschreiben mit keiner Silbe auf mein Schreiben eingegangen. Sie haben lediglich nochmal klargmacht, dass ich umgehend bezahlen soll ansonsten steigt die Strafe auf 400 - 4000€. Was soll ich denn machen? Ich ging zum Anwalt um mich beraten zu lassen. Auch das Schreiben vom Anwalt ist wie meins behandelt worden. Ich habe mich bei einer Mautstelle nach meinem Guthaben erkundigt und einen Ausdruck machen lassen. Mir wurde gesagt das Guthaben reicht. Jetzt bin ich schlauer und muss für einen Fehlbetrag von 1,14 €, 220€ bezahlen und das finde ich ungerecht. Hasi Hallo Hasi,
einen ANwalt einzuschalten um sich beraten zu lassen ist auch meiner Meinung nach richtig. Wozu hat mein einen Verkehrsrechtschutz. Sich beraten zu lassen ist doch nicht verkehrt. Labraodor Hallo an alle,auch an die Schweizer.
Ich bin auch der Meinung Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Und wenn andere Länder einen härteren Strafenkatalog haben,so muß man das akzeptieren. Mein Wohnort liegt 40 Km von der Grenze weg.So kommt es öfters vor ,das ich gerade mit dem Motorrad bei Touren durch die Schweiz komme.Ich habe auch schon in der Schweiz bezahlt,und das nicht wenig. Bei 80 auf der Landstrasse,kippt man mit dem Moped ja um,gerade die Pässe rauf. Im Schaffhausen wurden wir mal als Gruppe mit 3 Mot. von hinten geblitzt,weil einer 52 Km/h fuhr. Ich bekam den Zettel zugeschickt.Ohne Bild. Mit Anwalt haben wir dann das Bild bekommen.Siehe da ,mein Kennzeichen war das einzige von den dreien das eindeutig zu erkennen war. Bloß wer ist von uns zu schnell geweseh, und hat den Blitz ausgelöst. Strafzettel war 80 €. Wir habe Ihn dann durch 3 geteilt und bezahlt. Gibt sonst nur ein riesen Act. Gerechnet an der Ersparnis beim Tanken,habe ich die ca.27 öre bei Saisonhalbzeit wieder drin. :D :D :D Aber nur wenn nix dazwischen kommt :cry: Ralf Hallo,
jetzt sind wir beim Thema, ohne das Bild anzufordern hätten alle drei bezahlt :oops: und das ist dies, was ich nicht als Recht empfinden kann. Dann wären wir beim Thema abzocke. Der Sachbearbeiter, welcher drei Bußgeldbescheide verschickt hat, wusste wohl was er tat, der hat halt versucht, "3 Blöden Ausländern" das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ohne Beweisfoto Bußgeldbescheide zu verschicken grenzt meiner Meinung nach schon an Betrug. Es wird beim angeschriebenen ein Beweisfoto vorgetäuscht, um zu einem Vermögensvorteil zu kommen.
smeagol schrieb:
Nur um bei den Tatsachen zu bleiben. Ich kann bei smeagol nicht lesen ds 3 Tickets versand wurden. Ganz im Gegenteil, er schrieb das nur sein Kennzeichen eindeutig zu lesen war. Wem sollten dann also noch Tickets zugestellt werden ? Mir geht es hierbei darum, nich in Stammtischparolen zu verfallen sondern die jeweiligen Informationen zu bewerten. Ich stimme zu, dass es nicht sein kann, einem Fahrzeughalter ein Ticket zu senden ohne den Nachweis zu führen, das dieser die Ordnungwisdrigkeit begangen hat. Stephan ich mache schon längst ein weiten Bogen um dieses Land. Hier wird wo es nur irgend geht abgezockt und abgezockt.
ich bin vor drei jahren mit meinem Womo (über 3,5 t) den Brenner hochgefahren und hatte ein Gobox an der Frontscheibe kleben. Beim durchfahren der Mautstelle hat das Ding eine Töne von sich gegeben. ein paar Meter weiter wurde ich dann angehalten, mit dem Hinweis, ich habe die box zu wit oben an derscheibe und ´deshalb konnte der Betrag nicht abgebucht werden. Die Person wurd dann sogar noch unverschähmt, ich hääte es doch am pipsen merken müssen und im übrigen könnte ich mit doch denken, dass bei einem Alkoven, der Empfang eingeschränkt ist. Mein Komentar: das müssste ihr halt was anstäniges bauern und nicht so einen Mist der nicht richtig funktioniert. Dann wurde er erst richtig unverschähmt. für mich sit dieses Abzockerland gestorben. Wenn ich in den Süden will, dann fahre ich über die Schweiz. Klaus @KlausGibisch
Wer lesen kann ist klar im Vorteil da in der Bedienungsanleitung ganz klar steht wo die Box anzubringen ist. In der Mitte der Windschutzscheibe kurz oberhalb der Scheibenwischer. Aber bleibt nur alle aus Östereich weg, dann kann ich dort nämlich entspannter Urlaub machen. Thomas Wir haben auch einen Alkoven und die Go-Box in der Mitte UNTEN angebracht - sie piept und funktioniert ... Hai Klaus!
Und dann wunderst du dich, wenn dein Gesprächspartner auch kiebig wird? So wie man in den Wald hineinruft, sso schallt es zurück!! CU Wolf @ Thomas
So angenehme Zeitgenossen wie du, werden auch immer herzlich Willkommen sein. :D Hallo RaiWolf,
Ich versteh das schon. Wenn jemand einen Phoenix 8300G fährt dann muss er natürlich sparen. :kuller: hai!
Wie kommst du darauf, daß ich einen Phönix fahre. :? Im übrigen hat Freundlichkeit auch bei einem Fehlverhalten des anderen noch nie geschadet. Allerdings geht mir manchmal auch " der Gaul durch". Aber dann beschwereich mich auch nicht . CU Wolf Sorry RaiWo,
da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit dem Phönix natürlich den Klaus. Alles klar? :D Hallo,
bin auch kein Freund von Mautgebühren. Aber gerade in Österreich gibt es doch genug Möglichkeiten, die Mautstrecken zu vermeiden. -Alte Brennerstrasse, - Reschenpass, - Felbertauern, Dauert natürlich ein wenig länger, bzw. liegt nicht immer auf direktem Weg, dann kann man immer noch auf Mautstr. ausweichen. Ansonsten bringt ein "Anmaulen" der Kontrolleure eher weniger...... bzw. mehr. 8) Wer aus Mautgründen Österreich meidet, schneidet sich selber ins eigene Fleisch, schöne Landschaften usw. und Stellplatzsituation wird sich auch noch bessern. aus Kiel Eddy |
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