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Stellplatz für 2 Nächte Nähe Walchensee


Klinger am 09 Mai 2021 21:21:50

Hallo an alle,

ich hoffe, ich steche hier nicht in ein Wespennest. Wir möchten gerne in der kommenden Woche mit der Familie die Wanderung Herzogstand - Heimgarten machen. Wir kommen aus Norddeutschland und würden Donnerstag Abend in der Region Bad Tölz aufschlagen. Freitag früh würden wir mit dem Wohnmobil Richtung Walchensee aufbrechen und Freitag Abend zwecks Übernachtung zurückkehren. Samstag früh würden wir dann Richtung Heimat starten.

Wir möchten uns dabei Corona-Konform verhalten und bringen Testergebnisse vom Mittwoch mit. Außerdem werden wir Selbsttests dabeihaben. Ich weiß, daß im Landkreis Bad Tölz aller Voraussicht nach dann eine Ausgangsperre gilt.

Wir suchen also einen Platz, wo wir die Nacht von Donnerstag auf Freitag und von Freitag Abend auf Samstag stehen können. Möglichst in der Nähe vom Walchensee, z.B. im LK GAP, in einem Landkreis also, in dem keine Ausgangssperre über Nacht gilt. Wir sind dabei völlig autark.

Weiß jemand einen Ort, wo wir uns hinstellen können?

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Gast am 09 Mai 2021 22:07:16

Hallo,

hier die aktuellen Informationen zur derzeitigen Situation in Bayern, eurem Reiseziel: --> Link und --> Link.

Bei allen Bemühungen eurerseits wird es schwierig werden offizielle und privat geführte Stell- und Campingplätze zu finden.

topolino666 am 10 Mai 2021 06:33:03

Auch wir haben keinen konkreten Tipp für Euch, aber nochmal zwei Gedankengänge:

- der Wetterbericht für das nächste Wochenende meldet relativ schlechtes Wetter, nochmal überlegen / nachlesen!
--> Link
--> Link

- Euer angestrebtes Ziel (Oberbayern) ist zum einen an sich relativ "wohnmobilunfreundlich" eingestellt, da es als "Urlaubshotspot" natürlich unglaublich viele private SP, CP, ....Hotels, FeWo, .... vorhanden sind (die natürlich gerade zwangsgesperrt sind); zum anderen natürlich gerade jetzt in der C-Zeit eine sehr von Tagesausflüglern überschwemmte Region.

Man lest und hört von vielen Kontrollen, und gerade eben das muss Euch klar sein dass Ihr nirgendwo "offiziell" unterkommt!

Den Test könnt Ihr Euch sparen, der bringt Euch ja nichts (ausser natürlich das Ergebnis für Euch selbst).

8) 8)

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Lancelot am 10 Mai 2021 07:41:09

Klinger hat geschrieben:Wir sind dabei völlig autark.
Weiß jemand einen Ort, wo wir uns hinstellen können?

Du könntest den Nachtparkplatz Einsiedl am Walchensee probieren ... --> Link
Glaube nicht, daß der (auch) gesperrt ist, aber vorsichtshalber würde ich mal den Platzbetreiber (mail ist angegeben) dort fragen :ja:

topolino666 am 10 Mai 2021 07:51:17

Wolfgang, auf der angegebenen HP steht es schon recht deutlich:

Wir öffnen ab Samstag wieder als Tagesparkplatz.
Das Übernachten ist weiterhin nicht erlaubt.

Lancelot am 10 Mai 2021 07:54:13

Oha ... wer lesen kann ... :oops:
:sorry:

Gast am 10 Mai 2021 08:19:08

In Benediktbeuern ist ein Stellplatz, an der Glentleiten der Parkplatz nachts ein freier Stellplatz nur zum Übernachten.

Fragen ob geöffnet ist, müsst ihr selbst.

Klinger am 10 Mai 2021 09:22:17

Vielen Dank für die Tips!
Offizielle Wohnmobil Stellplätze kommen allerdings nicht in Frage, da die ja alle zur Zeit geschlossen sind. Beim letzten mal vor vier Wochen habe ich einen öffentlichen Parkplatz gefunden, auf dem ich für ein paar Tage ganz offiziell geparkt habe. Leider liegt der im Landkreis Weilheim-Schongau, und dort gilt diese Woche noch Ausgangssperre. Und da ich nicht weiß, ob die dortigen Behörden ein Wohnmobil als Wohnung ansehen, möchte ich das lieber nicht riskieren. Wobei... ich könnte ja eigentlich mal dort per E-Mail anfragen. Was wäre denn da die zuständige Stelle? Das Landratsamt?

mkiefer am 10 Mai 2021 09:22:47

Vor wenigen Tagen hat mir mein Freund aus Bayern berichtet, das er nicht über Nacht stehen bleibt. Am Walchensee wurde schon mehrmals der Parkplatz Einsiedel kostenpflichtig geräumt. Der Stellplatz in Benediktbeuern ist zu komplett abgesperrt.
Bad Tölz ist geöffnet wir aber auch unregelmäßig immer wieder kostenpflichtig geräumt. Das ist in Bayern nicht billig.

Michael

Klinger am 10 Mai 2021 09:37:25

Im LK Bad Tölz ist ja ebenfalls Ausgangssperre. Deswegen suche ich ja im LK GAP. :)
Wer es noch nicht kennt: --> Link

Gast am 10 Mai 2021 09:50:36

Klinger hat geschrieben:...Wer es noch nicht kennt: --> Link


Dann schaue dir deinen Link gerne nochmal etwas genauer an und du findest mehrfach die Antwort für deine Reisezeit, den mit der Ausgangssperre alleine ist es leider nicht getan.

Klinger am 10 Mai 2021 10:25:56

Worauf spielst Du an? Auf öffentlichen Parkplätzen, die nicht nur für Pkw sind (2,8t-Regel), darf ich solange mit meinem Wohnmobil (3,5t) parken, wie ich möchte. Und ich darf mich dabei auch in meinem Fahrzeug aufhalten. Auch nachts. Ich darf halt nicht "campen", also Markise raus, Tische und Stühle aufbauen etc. Oder hat sich daran generell etwas geändert? Daß sich daran etwas nicht generell, sondern speziell durch Corona etwas geändert hat, ist natürlich möglich. Darüber habe ich aber bislang nichts gefunden; Wenn Du da also mehr weißt (also "weißt" wie "Wissen", nicht wie "Ich habe gehört"), wäre ich dankbar, wenn Du das hier kundtust.

Das obige hat noch nichts mit der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zu tun, zu deren Wiedererlangung ein üblicherweise bis zu 10 Stunden dauerndes Stehen überall geduldet wird, wo parken im Rahmen der StVO erlaubt ist.

Gast am 10 Mai 2021 10:32:57

Okay, du bist auf der Schlupflochsuche.

Damit endet mein Einsatz hier. Viel Spaß!

jochen-muc am 10 Mai 2021 10:40:41

Es gab in Bad Tölz mal das Alpamare Schwimmbad wurde 2015 geschlossen.

Der Parkplatz ist aber noch vorhanden und hat keine Schranke :)

Wir parken dort z.B. immer wenn die Rosentage in Tölz sind ;D

Gast am 10 Mai 2021 10:40:57

Klinger hat geschrieben:Wer es noch nicht kennt: --> Link

Es heisst doch in Deinem Link ausdrücklich, dass touristische Angebote (u.a. Campingplätze) frühestens ab 21. Mai möglich sind, und das unter der Voraussetzung der geforderten Inzidenzwerte.

Das ist doch eindeutig!

Das Einzige, was Dir bleibt, ist dezentes Abstellen auf Privatgrund.

Im Sinne der Corona-Regeln ist das allerdings nicht.... Du bist nicht der Einzige, der sich seine Reise verkneifen sollte.... uns geht's doch genauso! :?

duca250 am 10 Mai 2021 10:45:58

Klinger hat geschrieben:... Und ich darf mich dabei auch in meinem Fahrzeug aufhalten. Auch nachts.


Moinsen,
na ja, Du planst hier eine "touristische Reise" mit Übernachtung und die sind aktuell auch in Bayern nicht erlaubt. Aber vielleicht verstehe ich ja den Sinn dieses Thread bzw. seines Themas nicht... :gruebel: :nixweiss:
Grüße
der Duc

Birdman am 10 Mai 2021 10:47:19

Klinger hat geschrieben:Im LK Bad Tölz ist ja ebenfalls Ausgangssperre. Deswegen suche ich ja im LK GAP. :)

Der Landkreis Bad Tölz hat mit Stand heute den vierten Tag in Folge eine Inzidenz unter 100. Sollte der Wert morgen (Dienstag) ebenfalls unter 100 liegen, dann sollte ab Donnerstag die so genannte Notbremse mit der nächtlichen Ausgangsbeschränkung dort nicht mehr gelten. Du könntest also Glück mit der Ausgangssperre haben. Dies allerdings ohne Gewähr.

Unabhängig davon halte ich persönlich vom Freistehen in der jetzigen Zeit hier im oberbayerischen Raum herzlich wenig. Im Herbst letzten Jahres hat das hier teilweise chaotische Formen angenommen und erheblichen Unmut der Bevölkerung hervorgerufen, teilweise wurden geduldete Stellplätze darufhin mit Verboten belegt. Ich weiß, alle hier im Forum verhalten sich beim Freistehen vorbildlich - die Anwohner unterscheiden da aber leider nicht. :wink:

mkiefer am 10 Mai 2021 14:01:20

Ist günstig
Ca. 500 Euro pro Person, wenn die Polizei bzw. Das Ordnungsamt kommt. Ruhege Stellplätze haben die gerne im Visier. Touristisches Reisen ist nicht verboten aber übernachten. Wie willst du erklären warum du dich da aufhälst?
Kann man versuchen, kann klappen. Muss aber nicht.
Ist illegal!
Eine Woche kann man doch noch durchhalten.
Pfingsten macht der Markus auf.

Michael

Klinger am 10 Mai 2021 14:30:34

Als ich vor 4 Wochen auf dem öffentlichen Parkplatz in Bayern stand (Zu der Zeit galt in dem LK keine Ausgangssperre), war am dritten Tag morgens um 8 Uhr die Polizei da. Fuhr einmal über den Parkplatz und ist wieder weggefahren. Am nächsten Morgen war das Ordnungsamt (vermutlich) da und hat die Parkscheine kontrolliert.
Der Aufenthalt in einem geparkten Fahrzeug ist keine touristische Übernachtung. Zu einer touristischen Übernachtung gehören gastgeberische Dienstleistungen. Ich muss niemandem erklären, warum ich auf einem Parkplatz parke. Solange ich außer parken nichts anderes mache. Daran ist nichts illegal. Natürlich kann es sein, daß die Polizei anklopft und nachfragt. Dann spricht man höflich miteinander. Und natürlich darf die Polizei bei gegebenem Anlass einen Platzverweis aussprechen. Keine Frage.

Ich habe vom Landratsamt die implizite Bestätigung erhalten, daß eine Übernachtung in einem Wohnmobil auf einem öffentlichen Platz in Gebieten, in denen keine Ausgangssperre herrscht, nicht verboten ist.
Woher kommt die Zahl 500,- als Strafe für den Aufenthalt über Nacht in einem geparkten Fahrzeug auf öffentlichem Grund in einem Gebiet ohne Ausgangssperre?

topolino666 am 10 Mai 2021 14:52:26

.... also ist doch alles gut: fahrt dahin wo Ihr wollt, nehmt einen Landkreis ohne Ausgangssperre, stellt Euch auf den nächsten Parkplatz und "parkt" da.

Wenn Ihr doch schon alles vorgefertigt habt und Bescheid wisst wie es wirklich läuft wieso fragt Ihr dann hier nach? :?:

Sorry, ich bin ein Freund des Freistehens und kein Freund des aktuellen politischen Handelns, aber genau Euer Benehmen fällt UNS Mobilisten GEMEINSAM auf die Füße!

:!:

;-(

Klinger am 10 Mai 2021 15:05:23

Der Sinn dieses Threads war und ist, unter Gleichgesinnten möglicherweise einen privaten Ort zu finden, an dem wir für zwei Nächte stehen können. Idealerweise z.B. ein Bauernhof oder ein Firmengelände.

Die Belehrungen kamen dann unaufgefordert und off Topic hinzu. Sehr gerne lasse ich ich auf Diskussionen ein, die auf Fakten basieren, wenn es um die Gesetzeskonformität eines Aufenthaltes in einem geparkten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz geht. Man bildet sich seine Meinung schließlich auf Basis der Informationen, die man zu einem gegebenem Zeitpunkt hat. Und eine ernsthafte Diskussion ohne vorgefertigte Meinungen kann neue Erkenntnisse bringen. Aber wer behauptet, der Aufenthalt in einem geparkten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz kostet 500,- Strafe pro Person, ohne das zu belegen... naja. Vielleicht liefert mkiefer die Gesetzesquelle dazu ja noch nach.

Birdman am 10 Mai 2021 15:09:47

Klinger hat geschrieben:... Ich muss niemandem erklären, warum ich auf einem Parkplatz parke. Solange ich außer parken nichts anderes mache. ...

Wäre mir zu unbequem, zwei Nächte ohne Schlaf. :wink:

Du weißt doch ganz genau, dass Du Dich dadurch in einem absoluten Graubereich bewegst. Hat nix mit Corona und den Beschränkungen zu tun. Übernachten im öffentlichen Verkehrsraum ist nun mal eine Sondernutzung und die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zieht nicht, wenn man extra zum Übernachtungsplatz fährt. Ob dies die Polizei oder das Ordnungsamt in dem Moment ahndet, ist egal. Wie schon topolino schreibt, langfristig werden wir alle die Folgen spüren, kurzfristig passiert es zum Teil ja schon.

mkiefer am 10 Mai 2021 15:18:47

Klinger hat geschrieben: . Aber wer behauptet, der Aufenthalt in einem geparkten Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz kostet 500,- Strafe pro Person, ohne das zu belegen... naja. Vielleicht liefert mkiefer die Gesetzesquelle dazu ja noch nach.

Kein Problem,
--> Link

Wurde übrigens in der letzten Woche so in Bad Tölz kassiert. Um 22:00 Uhr inklusive der Aufforderung weiter zu fahren..

Michael

mkiefer am 10 Mai 2021 15:37:11

Noch was,
Der Hinweis, das das Wohnmobil als eigene Wohnung anzusehen ist wurde von den Behörden verneint.
Da wird man dann wohl klagen müssen.

Michael

Klinger am 10 Mai 2021 15:40:00

mkiefer: Ich vermute, Du beziehst Dich auf den Verstoß gegen die Ausgangssperre?
Birdman: Es spricht nichts dagegen, in seinem geparkten Fahrzeug zu schlafen. Auch die Parkdauer für Fahrzeuge bis 3,5t ist nirgendwo generell gesetzlich beschränkt. Das ist kein Graubereich. Oder sagen wir so: Wenn man genügend belastbare Informationen gefunden hat, ändert sich de Farbe in Richtung weiß. :)
Aber es stimmt: mehr als eine Übernachtung an Ort und Stelle kann als Sondernutzung gesehen werden, siehe --> Link

topolino666 am 10 Mai 2021 15:46:51

Nochmal ich - Bauernhöfe gibt es z.B. bei "Landvergnügen" aber auch ist die Übernachtung VERBOTEN:

Newsletter Landvergnügen hat geschrieben: Sind Reisen im Landvergnügen möglich?

Es gilt weiterhin leider ein Verbot touristischer Übernachtungsangebote. 


Gast am 10 Mai 2021 18:13:50

Hallo,

gebt euch keine Mühe, der TE hat seinen Ausredenkatalog um sämtliche mögliche Schlupflöcher in den Gesetzestexten auszunutzen und sucht nun hier im Forum einen "Deppen", der ihn Ecken nennt, wo er sich eurer Meinung nach hinstellen kann.
Die von ihm beschworene Corona-Konformität wird nur dann herbei zitiert, wenn es dem eigenen Ego passt und dort wo es keine Schlupflöcher gibt.

goorooj am 10 Mai 2021 18:42:23

Der Hinweis "Stell- und Campingplätze sind geschlossen" ist ziemlich überflüssig. Wer das jetzt noch nicht weiss...
Gut dass man die nicht unbedingt braucht.

Also: Ich weiss jetzt nichts über Garmisch, aber selbst hier stehen ab und zu Camper über Nacht obwohl sogar Ausgangssperre herrscht.
Sowas ist riskant, aber die Grenze nach Niederndorf/Österreich ist offiziell auch dicht aber jeder fährt tanken, deutsche oder österreichische Polizei steht nur ab und an mal an der Grenze, dann drehst halt wieder um.
Gestern war ich am Chiemsee mit dem Boot, da standen einige Camper auch über Nacht obwohl da direkt campen verboten ist.

Wenn du jetzt stressfrei stehen willst, schau auf Google Earth in die Industriegebiete, fahr nachts nach dem Essen da rein, stell dich zwischen zwei LKW und mach die Rollos zu. Wenn du schläfst interessiert dich nicht was vor dem Fenster ist, und du interessierst da auch keinen. Landschaft hast du dann tagsüber wenn du zum Frühstück an den See gefahren bist. Solange du nicht die Touri-Hotspots anfährst und dich da direkt an den See, die Isar/Loisach oder auf den Marktplatz stellst sollte alles gut sein.

Die Behörden sind auch je nach Landkreis unterschiedlich...

Hier mal aus dem Berchtesgadener Anzeiger zitiert:


"Wohnmobile und Campingbusse bleiben derzeit also die einzige Option für kleine touristische Reisen und Ausflüge mit Übernachtung. Bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden sieht man das ähnlich: »Man darf in einem Fahrzeug übernachten«, sagt ein Polizist auf Nachfrage. »Wir betrachten ein Wohnmobil wie eine Wohnung.«"
Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass das Parken und Übernachten im Wohnmobil oder Caravan-Gespann in Deutschland überall dort erlaubt ist, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Ermöglicht werden muss zudem die »Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit«, maximal bis zu zehn Stunden. Dass dies nicht kontrolliert werden kann, wer aus welchem Grund wie lange sein Wohnmobil parkt, weiß man auch bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden. Deshalb werde die zunehmende Übernachtungstätigkeit im Landkreis zwar registriert, aber nicht weiterverfolgt.

Quelle: --> Link

kunibertk am 10 Mai 2021 23:25:23

Alles was in diesem Thread steht deutet für mich darauf hin, dass in Bayern die Situation ähnlich gehandhabt wird wie in Hessen. Für Hessen haben wir mal beim Infotelefon einer Landesbehörde nachgefragt und die Antwort bekommen, dass in Landkreisen ohne Ausgangssperre dieselben Regeln für das Freistehen gelten wie vor Corona, aber im Sinne der Ausgangssperre ein im öffentlichen Raum abgestelltes Wohnmobil nicht als "Wohnung oder sonstige Unterkunft" gilt. Was jetzt mit erlaubterweise auf Privatgrund abgestellten Wohnmobilen ist wollte der Beamte dann nicht mehr sagen. Klingt für mich so als würde das in Bayern ähnlich gehandhabt.

topolino666 am 16 Mai 2021 20:37:11

Tock - Tock, das Wochenende ist rum, mal freundlich beim TE nachgefragt ob er untergekommen ist, wenn ja, wo denn?

:?:

:) :)

Klinger am 16 Mai 2021 21:28:05

In der ersten Nacht auf einem abgelegenen Wanderparkplatz am Waldrand im LK GAP, die zweite Nacht sind wir direkt auf dem Parkplatz am Walchensee stehengeblieben, nachdem wir für H2-H1-H5 etwas über 9 Stunden gebraucht haben. In Bad Tölz ist die Ausgangssperre an dem Tag aufgehoben worden.

Orangetruck am 19 Mai 2021 21:35:01

goorooj hat geschrieben:...
Die Behörden sind auch je nach Landkreis unterschiedlich...

Hier mal aus dem Berchtesgadener Anzeiger zitiert: ... Bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden sieht man das ähnlich: »Man darf in einem Fahrzeug übernachten«, sagt ein Polizist auf Nachfrage. »Wir betrachten ein Wohnmobil wie eine Wohnung.«"


Unabhängig von der "Grundstory", leiden wir leider unter dem Fakt, dass wohl jeder Kreis die Regeln anders auslegt, anwendet, durchsetzt und sanktioniert. Rechtssicherheit, eines unser wichtigsten Rechtsgrundsätze, ist aber etwas vollkommen anderes.

Nur am Rande, in Niedersachsen sind touristische Übernachtungen ja seit dem 10.05. wieder möglich, nur die Anfahrt war das Problem (letztes Wochenende), da die Autobahn durch etliche "100er Ausgangsbeschränkungszonen" führte. Hier hat mir die Autobahnpolizeistation der Landeshauptstadt (Hannover) auf Anfrage mitgeteilt, dass man durch so eine Zone nach 22 Uhr nicht mehr fahren dürfe, aber dass eine Übernachtung im Fahrzeug in so einer Zone möglich sei (wurde mir sogar expliziet geraten), wenn man vor 22 Uhr den Parkplatz angefahren hat. Selbst wenn die Fahrt "touristisch" motiviert sei, die Übernachtung selbst ist es aber nicht. Meine Interpretation (ansonsten würde diese Aussage der Polizei ja absolut keinen Sinn ergeben) "ich mache ja keinen Urlaub auf dem Parkplatz, ich besuche den ja nicht 'als Sehenswürdigkeit', also ist das auch keine touristische Übernachtung". Handel ich im nächsten Landkreis so, bekomme ich vielleicht aber trotzdem Ärger. Das zum Thema Rechtssicherheit. Man will ja rechtlichs ersteinmal nichts vorsätzlich falsch machen. Nur eine eindeutige Info, was man darf und wo die Grenzen sind... und diese Grenze will ich nicht erst von einem Richter definiert bekommen.

Spannende Zeiten...

Thomas

Orangetruck am 20 Mai 2021 06:58:07

Nur zur Präzisierung, da ich den Beitrag nicht mehr editieren kann:

Orangetruck hat geschrieben:... Meine Interpretation (ansonsten würde diese Aussage der Polizei [=Übernachtung im Fahrzeug auf einem Parkplatz, wegen touristisch motivierter Durchfahrt, auf Grund einer Ausgangssperre -ed] ja absolut keinen Sinn ergeben) "ich mache ja keinen Urlaub auf dem Parkplatz, ich besuche den ja nicht 'als Sehenswürdigkeit', also ist das auch keine touristische Übernachtung".


... denn die niedersächsische Corona-VO untersagt ja expliziet touristische Übernachtungen im einem Fahrzeug, abseits von CP und SP, d.h. das freie Stehen (für touristische Zwecke) ist in Niedersachsen nun grundsätzlich verboten, siehe § 8 Abs 8.

Gesetzgeber Niedersachsen hat geschrieben:§ 8 ... (8) Das Übernachten zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen und auf für die Öffentlichkeit geöffneten Flächen ist untersagt. --> Link


Hauptsache der § 8 Abs. 8 wird mit dem Unterschreiten "böser" Inzidenzzahlen ebenfalls gestrichen, denn die Corona-VO (als solche selbst) wird sicherlich in den nächsten Jahren weiterhin "nebenher" bestehen bleiben.

Sorry
Thomas

goorooj am 20 Mai 2021 23:06:50

Dem Bürger irgendwelche Dinge "vorübergehend" ohne Gleitmittel einzuführen und dann nicht mehr zu entfernen ist einer der Paradetricks der deutschen Politik.
Die Schaumweinsteuer wurde zur Finanzierung des ersten Weltkriegs eingeführt...
Das ist, was mir an der ganzen Geschichte Sorge macht.

Gast am 21 Mai 2021 05:40:15

goorooj hat geschrieben:Dem Bürger irgendwelche Dinge "vorübergehend" ohne Gleitmittel einzuführen und dann nicht mehr zu entfernen ist einer der Paradetricks der deutschen Politik.
Die Schaumweinsteuer wurde zur Finanzierung des ersten Weltkriegs eingeführt...
Das ist, was mir an der ganzen Geschichte Sorge macht.


Wikipedia:
Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muß“.


Der erste Weltkrieg war später.

goorooj am 21 Mai 2021 09:02:06

Was ja jetzt an der Grundaussage nicht viel ändert, oder? Die kaiserliche kriegsflotte existiert meines Wissens auch schon länger nicht mehr.

wolfherm am 21 Mai 2021 09:06:56

Moderation:Die Fragen des TE sind ausreichend beantwortet. Eure steuerhistorischen Ausflüge und Mutmaßungen über Laufzeiten von Gesetzen und Verordnungen stellt bitte an anderer Stelle an.


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