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Hallo zusammen, leider muss ich meine zweite Aufbaubatterie aus unserem Carado T448 ausbauen um Gewicht zu sparen? Auflasten und Anhänger gibt der Führerschein nicht her. Deswegen muss die zweite Aufbaubatterie daran glauben. Könnt ihr mir Tips geben auf was ich achten muss? Oder kann ich einfach die zweite ausbauen, plus/minus wieder anschließen und fertig? Ich brauche nur ein Gedankenanstoß. Vielen Dank und bleibt alle gesund Bau doch das Bett aus und Schlaf nicht mehr drin, spart auch Gewicht. Sorry soll nicht böse gemeint sein. Aber ehrlich überlege dir ob dein jetziges das richtige ist. Ich würde anfangen mal ALLES rauszuräumen. Und Nur das notwendigste einzu packen. Du wirst sehen was da zusammen kommt. Auch könntest du überlegen dein Reserverad zu Hause zu lassen. Aber die Batterie? Nein dass wäre mir zu doof. Die 25kg bekommst du schon aussortiert. Und das am besten jedes Jahr . Ich spreche aus Erfahrung. Vor 3 Jahren habe ich das Plastik Buddel Zeug meiner tochter rausgenommen. Inzwischen ist sie 20 Jahre alt :lol: Holger Hallo, in der Regel sind ja beide Batterien durch kürzere Kabel (in der Regel parallel) miteinander verbunden. Also einfach diese von der verbleibenden Batterie trennen. Sollten an de 2. Batterie noch weitere Kabel angeschlossen sein, diese dann an die jeweiligen Pole der verbleibenden Batterie anschließen, dabei natürlich auf die richtige Polarität achten. Ob dir allerdings die 25kg weniger wirklich helfen bezweifle ich. Hallo Micha, überleg doch mal beide Battarien durch 1 Litium zu ersetzen. Hast mehr Energie und weniger Gewicht als 1 Aufbau-Batt. mit 100 AH wiegt. Nur mal so ein Gedanke.
Ist das einzige was richtig was bringt. Zweimal 28 kg raus und einmal 15 kg wieder rein bei gleicher Leistung, spart 41 kg :ja: Hallo, Was ist, wenn Du einfach 28 ltr weniger Frischwasser bunkerst. Geht natürlich nur, wenn du sonst mit vollem Frischwassertank losfährst. Oder ein Mix aus weniger Diesel und weniger Frischwasser und weniger Bier. Strom ist wichtig. .
OH Gott! Ich hoffe, der TE liest nun noch mit... Der Tipp beide Batterien auszubauen und auf Lithium umzustellen ist bisher der beste.
Weiss man denn, was dem TE fehlt ... also an Zuladung meine ich :wink: Wie sein Reiseverhalten ist und wie viele Personen er mitnimmt und welches Freizeitmaterial. Je nachdem könne 40 kg Akku-Gewichts-Ersparnis etwas bringen ... oder sind einfach Makulatur ... :nixweiss:
Für einen 750kg Hänger braucht man keinen anderen FS. Allerdings kostet die AHK auch Gewicht und verringert den Böschungswinkel. RK Hallo, ich habe z.B. die Kurbelstützen abgebaut (haben wir nie benutzt) spart 15kg pro Stück=30kg!
Und erhöht die Belastung auf der Hinterachse ...
Hallo Micha, den Vorschlag von Holger/audiquattro20v finde ich ganz gut, da bekommt man einen Überblick, was alles eingeladen und u.U. nicht ganz so notwendig ist. Wir haben z.B. an Zubehör und Kleinkram von B wie Besteck bis Z wie Zurrgurt exakt 173,0kg an Bord. Für uns kein Problem, weil es vom zGG und vom "große" Führerschein her kein Problem ist. Aber es sind die Kleinigkeiten, die Gewicht bringen wie Vollmetallbesteck, Gläser, Edelstahl-Topfset etc. etc. Wären wir an 3,5t gebunden, würde ich Besteck vom Händler mit dem großen gelben Namen nehmen oder Kunststoffbecher, Al-Töpfe usw., da läßt sich einiges an Gewicht einsparen. Wahrscheinlich hätten wir auch keinen Eierkocher oder Toaster eingepackt. Hier abzuspecken ist m.E. besser als die 2. Aufbaubatterie auszubauen. Auch den Austausch gegen Lithium-Batterien halte ich für recht sinnvoll und gewichtsparend. Ist halt kostenintensiver als obiger Vorschlag. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Stimmt nicht ganz. Alles zusammen darf auch nur 3500kg wiegen Womo und Anhänger zusammen Holger
Nur wenn der Hänger >750kg hat. Bis dahin zählt nur das Zugfahrzeug (beim B). RK
Hallo RK, wie es scheint, kommt Micha im Gegensatz zu Dir aus Deutschland. Wie es bei Euch in Ö aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier in D gilt für die Führerscheinklasse B (Erwerb nach 1999): "Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein einher geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren. 23.03.2021" D.h. bei der Gesamtmasse ist der Anhänger inkludiert! Es müßte sonst heißen 3.500kg plus 750kg = Gesamtmasse 4.250kg.
FS sind europaweit gleich.
Wo liest du das ? Kfz 3,5t und Hänger 750kg. Nirgendwo steht was über die Summe oder das Zuggewicht. Das wird erst relevant, wenn der Hänger über 750kg ist. Dann wird summiert. RK Was war nochmal die Frage? :D
Du solltest beim Arbeiten darauf achten jegliche Kurzschlüsse zu vermeiden. Das kann beim "schrauben" sehr schnell passieren......besonders wenn man die Polklemme am Plus mit dem Maulschlüssel lösen will und dabei mit dem Schlüssel die Karosserie o.ä. berührt. :evil: Also solltest du sehr vorsichtig und umsichtig arbeiten.
Hier extra mit Bilder, wie addiert wird. --> Link Grüße
Sicher? Von den üblichen Verdächtigen wie Sawico Moca kommen ja beide gerade mal auf 10kg Vielen Dank für den link ![]() Bilder sagen mehr als 1.000 Worte ![]()
Denke, daß die Anschauung auch die letzten Zweifel ausgeräumt haben ![]() War früher schon bei den Mathe-Klausuren so ne knifflige Sache mit den Textaufgaben ![]()
Hallo Micha, m.M.n. hast Du so einige Vorschläge und Denkanstöße erhalten, die m.E. zur Lösung Deines Problems nicht so prickelnd beitragen. Wäre es mein Problem, wäre der einfachste Lösungsweg der, den Führerschein auf die Klasse BE zu erweitern. Lt. i-net liegen hier die Kosten bei ca. 400-600 € und somit weit unter dem Preis einer einzigen Lithium-Batterie, deren Einsatz ebenfalls als Lösungsvorschlag kam. "Wie viel Gewicht darf ich mit Be fahren? Dieser berechtigt dich, ein Auto und einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7 Tonnen zu nutzen. Dein PKW darf auch dabei die 3,5 Tonnen nicht übersteigen, was bedeutet, dass der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen aufweisen darf." "Was kostet ein Führerschein BE? Anschließend folgt eine 45-minütige praktische Prüfung. Die Kosten für den BE-Führerschein: etwa 400 bis 600 Euro." Nachzulesen beim Goggel: --> Link
Und der zusätziche Anhänger kostet NIX?? :lach: Und die Anhängerkupplung gibts auch für umsonst? :lach: Und die hat auch je nach Ausführung ihre 40 - 60 kg, die man bei Nichtbegrauch unnötig durch die gegend karrt .... Vielleicht will der TE aber auch gar keinen zusätzlichen Anhänger ziehen .....
Richtig ... und zu den 60 kg Materialgewicht kommt noch die Stützlast auf der Kupplung, welche man ebenfalls zum Gesamtgewicht dazu zähle muss; ergibt dann etwa 120 kg Zusatzgewicht! Und ja nach Überhang gegebenenfalls etwa 150-180 kg Mehrbelastung auf der Hinterachse ... :gruebel:
Richtig hab vergessen, ne komplette Einkaufliste zu erstellen ![]() Nachdem der TE sein Problem formuliert hat und mittlerweile 21 Antworten gepostet wurden, ist die Reaktion des TEs mehr als dürftig. Was der TE hat, benötigt, nicht will etc. sollte er vllt. auch mal mitteilen. Ansonsten ist der Spekulation Tür und Tor geöffnet. Meine Erwähnung der Kosten für eine Lithium-Batterie und die der Führerscheinerweiterung könnte auch für Dich rein nur der Vergleich der Kosten sein, wenn man sich überlegt, welche Gewichtseinsparung der Tausch der Batterien bringt und welche Möglichkeiten sich über FS-Erweiterung und Anhänger auftun. Den Anhänger hatte der TE ja selbst erwähnt, also könnte er u.U. auch ins Spiel kommen. Das AHK und Anhänger auch Geld kosten und Gewicht mit sich bringen, erklärt sich doch von selbst und muß doch wohl nicht explizit erwähnt werden, zumal der TE auch über ein bestimmtes budget keine Angaben gemacht hat ![]() Oder ist das hier Kindergarten ![]() Wenn du das als Kindergarten sehen willst ..... aber jemandem, der eine Batterie aus Gewichtsgründen ausbauen will/muss eine etwa doppelt so schwere AHK also "Lösung" zu empfehlen erachte ich persönlich (und das ist nur meine unbedeutende Meinung) als am Thema vorbei. Wenn der TE jetzt schon beim Mobil an den 3,5 t kratzt nutzt ihm Mehrgewicht wohl kaum .... und mit BE darf er auch nur ein Mobil mit max 3,5 t fahren ..... Und um einen leichten (max. 750 kg) Anhänger zu ziehen bräuchte er übrigens kar keine FS-Erweiterung, dafür reicht der B. Aber auch da wären wir wieder bei der notwendigen AHK .....
Die "150-180 kg Mehrbelastung" kann durch Umverteilung egalisiert werden. Immerhin hat man mit 7.000kg möglicher Gesamtmasse mehr als ausreichend Spielraum. Bei solchen Berechnungen und Argumentationen verstehe ich auch langsam, warum einige Leute mit so einem kleinen Dickschiff und 20 Liter Frischwasser vom hohen Norden in den tiefen Süden fahren ![]()
Immerhin kann er eine Menge aus dem Womo in den Hänger räumen, auch bei einem 750kg. Wenn das Womo mit Personen ohne viel Gepäck schon zu schwer ist, bringt es natürlich nicht mehr viel. Ich bin auch kein AH Fan und habe nur auf das FS Thema reagiert. Es ist möglich (mit B), aber nicht unbedingt eine tolle Lösung. RK Was genau die Umstände des TO sind, bleibt schleierhaft. Eine voll aufgerödelte 448 mit 4 Personen hat bei vollen Tanks wohl noch die Zulademöglichkeit eines Taschenbuches. Die paar Kilo Batterie bringen meiner Meinung nach nichts, es sei denn es ist der unwahrscheinliche Fall der Vorderachsüberladung eingetreten und eine Batterie weniger würde das Problem lösen. Für den eigentlichen Stauraum bringt es nix...da könnte man auch die Markise abschrauben...was hinten aber noch ein paar Kilo bringen würde. Bleibt nur Auflasten mit Führerschein oder ausmisten. ..aber eigentlich war die Fragestellung nur wie die Bakterie abgeklemmt wird....
Eigentlich dacht ich, das Schaubild von Energiemachers link wäre selbsterklärend hier nochmal zu angucken, ohne zurückzublättern: --> Link Ausformuliert etwas weiter oben. Mit Klasse B geht nur Gespann-Gesamtmasse 3,5t !!! Mit B96 geht Zugfahrzeug max. 3,5t plus Anhänger max. 0,75t = Gespann-Gesamtmasse 4,25t !!! Mit BE geht Zugfahrzeug max. 3,5t plus Anhänger max. 3,5t = Gespann-Gesamtmasse 7,0t !!! Und jetzt erzähl bitte nochmal, wo er mit BE am Gewicht kratzt! Mit BE kann er sein ganzes Urlaubsgerödel inkl. Küchengeschirr, Küchenrolle und zweiter 11kg-Gasflasche auf dem Anhänger verstauen, dann sollte das WoMo locker unter 3,5t zGG bleiben.
Bist Du sicher? Kleines Beispiel: Kleiner Kofferanhänger Humbaur 750 kg ... Eigengewicht 385 kg. Nutzlast 365 kg ... davon Umladung von AHK und Stützgewicht aus dem Womo in Anhänger 165 kg (nach dem Vorschlag von Tramp678) ... bleiben noch 200 kg Zuladung im Anhänger! Auch kaum die Lösung?! Dazu die Kosten für AHK und Anhänger (und eventuell Unterbringung)! Nicht prickelnd ... Und dazu Einschränkung im Reiseverhalten (Parkplatz, Stellplatz, Manövrieren, Fähre, Strecken mit Anhängerverbot) ... wir sind beide keine Fans von AH! :wink:
Du kannst es noch öfter fett und mit 7 Ausrufezeichen schreiben, es wird deswegen nicht richtiger. Bis zu einem zul. Ggew vom Anhänger von 750 kg darf das Zugfahrzeug ein max zul. Ggew von 3500 kg haben und DAFÜR reicht der B-Schein! Dabei wird NICHT nach der tatsächlichen Gesamtmasse gefragt, es ist nur das ZULÄSSIGE GesGew entscheidend. Auch zu lesen (und mit Rechenbeispielen zu prüfen) hier: Die Bestimmung der zum Ziehen eines Anhängers benötigten Führerscheinklasse ist von mehreren Faktoren abhängig. Die Klasse B reicht aus, wenn: - zGM des Zugfahrzeugs max. 3500 kg beträgt und - zGM des Anhängers max. 750 kg beträgt Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn die zGM der beiden Fahrzeuge (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt. Wäre in diesem Fall die zgM der Kombination nicht mehr als 4250 kg, so würde das Gespann mit der Klasse B und dem Eintrag der Schlüsselziffer 96 gefahren werden dürfen. Ansonsten wird die Klasse BE benötigt. Bei Anhängern über 3500 kg zgM ist sogar die Klasse C1E erforderlich. --> Link
S.o. B96 reicht, um z.B. ein 2,25t PKW mit einem 2t Anhänger zu nutzen, was über die 3,5t käme. Bei 3,5t + 0,75t kommt man zwar auf die gleiche Zahl, braucht ihn aber nicht. RK Großes Sorry Adi, also doch großer Kindergarten. Lies Dir einfach mal den Text Deines eigenen links aufmerksam durch. wie du meinst, für mich ist das Thema erledigt. Nachtrag: mach doch einfach selber die Beispiele im Link ...... Die Anhängerkupplung kompensiert sich selber. Es steht in der Zulassung, zulässige Hinterachlast und zulässiges Gesamtgewicht plus je 100 kg bei Hängerbetrieb.
Eben nicht! Bei diesen Satz kommst Du mit Anhänger=750kg plus Zugfahrzeug=3.500kg auf Gesamtmasse Gespann=4.250kg und somit brauchst Du die Klasse B96 (s.u. Deinen zitierten Text).
Vielen Dank für Deinen link zur Fahrschule Frank und Deine oben zitierte Formulierung (die genaue Gewichtsangabe für BE fehlt bei Dir), die genau DAS bestätigt, was ich 2 posts weiter oben mit den vielen Ausrufezeichen und Fettdruck gelistet habe (B, B96, BE). Vermutlich haben dich der Fettdruck und die Ausrufezeichen so in Anspruch genommen, das Du Dich nicht mehr auf den Inhalt des Textes konzentrieren konntest (kannst ja nochmal vergleichen).
Achtung! Das Bild 1 der Fahrschule Frank irritiert insofern, als daß die Gewichte unterschiedliche Charakter haben. Unter dem Pkw steht zGM=zulässige Gesamtmasse (Ergänzung: des Gespanns) 3.500kg, unter dem Anhänger steht nur 750kg. Dementsprechend darf der Pkw lediglich ein zGG=zulässiges Gesamtgewicht von 2.750kg haben. Fragestellung und Antwort unter --> Link Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke (88) Kurt-Schumacher-Str. 18-20 53113 Bonn Tel: 02 28/9 57 50 50 E-Mail: info(ät)finitum.eu Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: 1. Ihre Frage: Ist beim Ziehen von Anhängern, hier insbesondere Wohnwägen, das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maßgeblich bei der Einhaltung der Gewichtsgrenze von 3,5 t für Führerscheine der Klasse B? Antwort: Für Inhaber der Führerscheinklasse B kommt es darauf an, dass die zulässigen Gesamtmassen (= zGM) des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers insgesamt 3.500 Kg nicht übersteigen. Führerscheinrechtlich ist die tatsächliche Beladung des Anhängers unbeachtlich. Ist der Anhänger schwerer als 750 Kg, dann darf also das Gespann insgesamt nicht schwerer sein als 3.500 Kg. Sind wir doch mal ehrlich, mit der Einführung der "neuen" Führerscheine ist es recht kompliziert geworden. Der graue "Lappen" (bis 04/1986) war noch recht einfach zu lesen. Klasse 1-2-3-4-5 und fertig. Dann kam der rosafarbene Führerschein (05/1986-12/1998), der hatte zur Klasse 1 (Krafträder unbegrenzt) noch zusätzlich 1a (Krafträder, nicht mehr als 20kW und nicht weniger als 7kg/kW) unb 1b (Leichtkrafträder, nicht mehr als 80cm³ und nicht schneller als 80km/h). Ab 12/1999 gibt es nur noch die Führerscheinkarte mit den neuen Klassifizierungen A-B-C-D-(E - BW, separater Anhängerführerschein > 750kg)-(F - BW, Voll- oder Halbkettenfahrzeuge)-L-T, die nochmals unterteilt sind wie z.B. oben schon mehrfach angeführt der BE. Die Klasse E gibt es beim zivilen Führerschein nur in Kombination mit B, C und D. Hinzu kamen/kommen noch diverse Bedingungen hinzu wie Ausgabedatum, Alter des Führerscheininhabers, Alter des Führerschein usw., das selbst nach Auskunft eines befreundeten Polizeibeamten die Polizisten bei Kontrollen nur allzu gerne ihren elektronischen Kollegen zu Rate ziehen. Für den Führerscheininhaber Otto Normalo ist es tlw. undurchschaubar wie obige Diskussion zeigt. Mir persönlich ist es egal, da es nahezu kein Fahrzeug gibt, welches ich nicht fahren darf und bin so nur auf die Einhaltung der zGGs angewiesen wie z.B. WoMo mit Motorradanhänger und die haben wiederum viel Luft nach oben ![]() Ich hoffe, es hat doch etwas Licht in das Führerschein-Wirrwarr gebracht bzw. den einen oder anderen nochmal zum Grübeln angeregt. In diesem Sinne wünsche ich Euch eine stressfreie Fahrt bzw. stressfreie Kontrollen, im Besonderen Adi, gelle ![]()
Du solltest genauer lesen. Zum einen ging es da speziell um Wowas, die nur sehr selten unter 750kg sind. Außerdem zitierst du selber, was du bestreitest. Von der Seite: "Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)." Anders würde der Satz mit dem "oder" gar keinen Sinn machen. RK at HaJü, nett, dass du dir Sorgen um mich machst, musst du aber nicht, mein FS umfasst alle Klassen bis CE :mrgreen: Warum denkst du denn, dass zwischen "leichten" (bis 750 kg) und "schweren" (über 750 kg) Anhängern überhaupt unterschieden wird? Eben DESWEGEN, damit man mit einem Zugfahrzeug von max 3.5 t zul GGew einen leichten Hänger noch ziehen darf! Ansonsten könnte man Klasse B einfacher definieren als "Fahrzeuge mit einem ges Gew von 3,5t, auch wenn mit ihnen ein Anhänger gezogen wird. Das ZuggesGew darf 3,5 t nicht überschreiten". So ist es aber EBEN NICHT. Weil eben zwischen leichten und schweren Hängern unterschieden wird! Das schreibt sogar der von dir zitierte Anwalt: Ist der Anhänger schwerer als 750 Kg, dann darf also das Gespann insgesamt nicht schwerer sein als 3.500 Kg. Hier nochmals eine gute Übericht, Quelle --> Link Leute, Leute, schaut euch doch mal wieder die Ursprüngliche Frage an!!
Du hast natürlich recht, aber so bedeutende Fragen wie „was darf man mit welcher FS Klasse fahren“ müssen ordentlich und richtig beantwortet werden, auch wenn es OT ist! Nach den ganzen tollen Vorschlägen die hier gepostet wurden, würde ich als TE auch nicht mehr antworten. Ganze zwei Antworten die auf das eigentliche Thema eingehen, der Rest nur unnötige Streitereien.
Wird ja offensichtlich von einigen so empfunden. Ich bin der Meinung, sowas darf nicht nur, sondern muss sogar zuende diskutiert werden. Einfach aus dem Grund, damit niemand, der irgendwann mal diesen Thread liest, einer Fehlinformation aufsitzt. Dass mit Klasse B 3,5-Tonner mit 750 Kg Anhänger gefahren werden können, war bis zu diesem Thread eigentlich unstrittig - und wie es aussieht, bleibt das auch weiterhin so. Was so ein kleines Wort wie 'oder' nicht alles auslösen kann... bis denn, Uwe Übrigens, das Nichtmehrmelden neuer Mitglieder ist nicht auf diesen Thread beschränkt, das ist mE eine neue „Unsitte“ im Forum, eine Frage im ersten Beitrag zu stellen und weder auf Fragen oder Hilfe oder Vorschläge anderer zu reagieren …..
Das habe ich auch schon beobachtet. Es ist aber eine noch größere Unsitte geworden auf eine konkrete Frage den TE in jeder Hinsicht belehren zu wollen und mit hirnrissigen Ideen vom Anhänger bis zu Lithium-Batterie hausieren zu gehen. Man sollte den Leuten einfach mal eine gewisse selbständige Denkfähigkeit unterstellen. Wenn er die 2. Aufbaubatterie ausbauen will sollte man einfach mal unterstellen, dass er sie einfach nicht braucht. Auf andere / weitere Möglichkeiten Gewicht im Wohnmobil einzusparen kommt er sicher selbst. Ich hätte mich hier sicher nochmals gemeldet, aber 95% der Leute die hier gepostet haben hätten meine Antwort sicher nicht hören wollen! |
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