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Messtoleranz Gewichtskontrolle Autobahn Österreich


chris971 am 26 Jun 2021 13:20:42

Hallo Zusammen,

zum Thena Gewicht gibt es ja einige Threads hier im Forum . Zu meinem Thema habe ich leider noch keine passenden gefunden. Weiß jemand von euch ob von dem ermittelten Bruttogewicht noch eine Messunsicherheit abe´gezogen wird , und wenn ja wie viel in % ??

Für eure ANtworten vorab vieln Dank!

Gruß

Christian

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topolino666 am 26 Jun 2021 14:34:40

..... egal wieviel abgezogen wird: das ist genau die Toleranz die auch die Waage in die andere Richtung haben darf, also KÖNNTE es auch zum Nullnummernspiel werden! :!:

Das wird ja nicht abgezogen damit doch noch eine Palette Bier Platz hat sondern eben auch mögliche Toleranzen ausgeglichen werden.

Acki am 26 Jun 2021 14:37:04

Und warum nicht einfach korrekt beladen auf die Reise ... dann spielen solche Nuancen gar keine Rolle?! :gruebel:

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duca250 am 26 Jun 2021 16:09:49

Moin,
meines Wissens gibt es in Österreich beim Wiegen keine Toleranzen. Korrekt beladen starten, am besten vorher beim TÜV achsweise wiegen lassen.
Grüße
der Duc

Inselmann am 26 Jun 2021 16:22:49

hmmm, vielleicht will er ja auch nur wissen wieviel er UNTER dem Gewicht bleiben muss/soll damit ihn die Toleranz nicht ueber das zulaessige Gewicht bringt?

Swch am 26 Jun 2021 16:52:00

Hallo Christian

Österreich ist für seine Waagen berühmt oder berüchtigt ;-)

Brutto = Netto

Und bei 2% drüber, was bei 3.5to 70Kg sind dürfen die Össis die Weiterfahrt verhindern. Strafen bis 200?€ dürfen gleich Vorort verlangt werden. Max 5000€ - da ist Schluss mit Lustig.

Böse Zungen behaupten, einige fahren mit offenen Grauwassertank, um extra Gewicht zu verlieren. ;-)

LG, Sascha

chris971 am 26 Jun 2021 18:46:08

Vielen Dank für eure ANtworten.

Ich will aber keinenfall denn Eindruck erweck bewusst Überladen zu Starten , am Rande nebenbei bemerkt. Mir ging es um Sachlage das keine Toleranz in Österreich gilt, und in dem Fall ja eine Geräteunsicherheit geben sollte und dazu fand ich nichts bzw. nur wage Ausagen. Wenn ich es also richtig deute gilt in Österreich ein Abzug vom 2% des Messergebnisses? Weiß hier jemand genau was sache ist?

Gruß

Christian

ManfredK am 26 Jun 2021 20:28:52

chris971 hat geschrieben:Wenn ich es also richtig deute gilt in Österreich ein Abzug vom 2% des Messergebnisses?
Christian


Falsch gedeutet:

Toleranz beim Wiegen 0% (die tatsächlich gewährte Toleranz ist von der verwendeten Waage abhängig, einen festgelegten Pauschbetrag gibt es nicht)
Weiterfahrt kann ab 2% Überladung bezogen auf das zulässige Gesamtgewicht verboten werden
Wird die Achslast um 6% überschritten, kann ebenfalls die Weiterfahrt verboten werden (auch wenn zGG unter 3,5t)

rkopka am 26 Jun 2021 22:05:29

Toleranz gibt es anscheinend schon. Ich hab mal was von 3% (für die Waage) gehört. Mich hat man mit 100kg (bei 3,5t) zu viel weiterfahren lassen (ohne Strafe). Evt. hatte der Beamte auch keine Lust weiter aktiv zu werden :-) ?
Aber wie schon angesprochen: wenn die Waage mal nach oben falsch geht, kann der Wert auch schon weg sein !

RK

ManfredK am 26 Jun 2021 22:36:39

rkopka hat geschrieben:Toleranz gibt es anscheinend schon.
RK


Jein - eine geeichte Brückenwaage hat keine Toleranz, eine mobile Waage hat eine Toleranz (die Höhe hängt vom konkreten Typ der Waage ab)

rkopka am 26 Jun 2021 23:02:08

ManfredK hat geschrieben:Jein - eine geeichte Brückenwaage hat keine Toleranz, eine mobile Waage hat eine Toleranz (die Höhe hängt vom konkreten Typ der Waage ab)

Eine Eichung sagt nur aus, daß die (gesetzlich) vorgegebenen Fehlertoleranzen eingehalten werden. Nichts im realen Leben ist immer komplett genau. Diese Toleranzgrenzen können aber sehr klein sein. Falls es +-1kg wäre, würde das für ein Womo defacto keine Toleranz bedeuten. Da diese Waagen aber auch für den 40t benutzt werden und da diese Toleranzen über einige Zeit eingehalten werden müssen, können sie nicht so klein sein.
In meinem Fall war es eine fix montierte Wiegestelle, also wohl eine Brückenwaage.

Hier --> Link wird sogar von 2% straffreier Toleranz geschrieben (2001).

RK

Labrador am 26 Jun 2021 23:13:36

Ich habe jetzt mal bei offizieller Stelle in Österreich angefragt, bin gespannt ob ich eine Rückmeldung mit genauer Information erhalte.

chris971 am 27 Jun 2021 23:36:05

Labrador hat geschrieben:Ich habe jetzt mal bei offizieller Stelle in Österreich angefragt, bin gespannt ob ich eine Rückmeldung mit genauer Information erhalte.

Bitte Infos wenn etwas erhalten

Thx :-)

soul am 28 Jun 2021 00:35:05

Labrador hat geschrieben:Ich habe jetzt mal bei offizieller Stelle in Österreich angefragt, bin gespannt ob ich eine Rückmeldung mit genauer Information erhalte.


da das alles landes und keine bundesgesetze sind, ist eine mögliche antwort nicht für ganz österreich anwendbar. es gibt überall andere strafen für die gleichen delikte.

Stocki333 am 28 Jun 2021 07:17:49

soul hat geschrieben:da das alles landes und keine bundesgesetze sind, ist eine mögliche antwort nicht für ganz österreich anwendbar. es gibt überall andere strafen für die gleichen delikte.

Genau so ist es. Hier kannst du in Österreich genug Überraschung erleben.
Zur Genauigkeit der heutigen Brückenwaagen. Die sind hochgenau. Die Differnzen bewegen sich im Bereich von 10-20 kg. Bei 40 t Gesamtgewicht. Das gilt sowohl für einteilige und zweiteilige Brückenwaagen.
Ausnahmen sind die Achswaagen die den Brückenwaagen oft vorgeschaltet sind. Auf Kontrollstellen. Die sind ziemlich ungenau. Das wissen aber auch die Polizisten. Und werden nicht zur Strafbemessung herangezogen. Wenn du dort zu hohe Achsgewichte angezeigt bekommst. Wiegen sie dich auf der Grossen mit Einzelmessungen.
Aber dann hat man in der Regel ein Grösseres Problem. :cry: :cry:
Noch ungenauer sind die Achswaagen in der Zufahrt der Kontrollstelle. Dienen nur zur Selektion der Fzg.
Kann dir passieren, das du durch die Kontrollstelle fahren mußt und wirst durchgewinkt.
Franz

thomas56 am 28 Jun 2021 08:18:39

rkopka hat geschrieben:Mich hat man mit 100kg (bei 3,5t) zu viel weiterfahren lassen (ohne Strafe).

durfte mit 600kg (bei 7,5t) zu viel ohne Strafe weiterfahren!

Also, no Risk, no Fun! :D

Ich sehe hier aber den großen Unterschied, ob nur F2 im Fahrzeugschein, oder auch F1.

Labrador am 28 Jun 2021 11:42:41

chris971 hat geschrieben:Bitte Infos wenn etwas erhalten

Thx :-)


Natürlich melde ich mich wieder ;)
Die Antwort hat nicht lange auf sich warten lassen, ich geben diese wörtlich weiter:

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage, zu welcher wir Ihnen folgende Informationen zukommen lassen dürfen:
 
Waagen die zur Verkehrsüberwachung verwendet werden, unterliegen der Eichpflicht und den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes, welches wir Ihnen als Anhang angeschlossen haben.
Im Zuge der Eichung werden in der Regel die Eichfehler- und Verkehrsfehlergrenzen definiert, welche sodann in die Betriebsanleitungen der jeweiligen Waagen einfließen.
Es handelt sich hierbei um technische Toleranzen, welche im Zuge von Verwiegungen jedenfalls in Abzug zu bringen sind.
Bei der österreichischen Polizei kommen verschiedene mobile und stationäre Waagen zum Einsatz. Je nach Betriebsanleitung (Verwendungsbestimmung) sind die vorgesehenen technischen Toleranzen in Abzug zu bringen.
Darüber hinaus gehende generelle bzw. ziffernmäßig festgelegte Toleranzgrenzen gibt es nicht. Das österreichische Verwaltungsstrafgesetz sieht jedoch im Einzelfall die Möglichkeit vor, dass die Verwaltungsorgane bei geringfügigen Übertretungen mit sogenannten „Abmahnungen“ vorgehen können. § 50 Abs. 5a Verwaltungsstrafgesetz lautet: „Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten gering sind; eine Anzeige an die Behörde ist in diesem Fall nicht zu erstatten. Das Organ kann jedoch den Beanstandeten in einem solchen Fall in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.“
Bei einer Überschreitung des Gesamtgewichtes von mehr als 2 % ist jedenfalls von einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auszugehen und haben die Organe die Möglichkeit, die Weiterfahrt zu untersagen. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich im § 102 Kraftfahrgesetz (KFG).
 
Wir hoffen, dass ihr Fragen somit beantwortet sind und verbleiben
 
mit besten Grüßen
 
Bundesministerium für Inneres




Zitat Ende
.

Stocki333 am 01 Jul 2021 11:12:29

[quote="Labrador"

Natürlich melde ich mich wieder ;)
Die Antwort hat nicht lange auf sich warten lassen, ich geben diese wörtlich weiter:[/quote]
Danke für das veröffentlichen. Ist mir einen Punkt wert.
Aus Erfahrung weiß ich aber, das normalerweise eine Toleranz von 3 % akzeptiert wird. Weil es fast in ganz Europa so gehandhabt wird. Also mit 100 Kg bist du normalerweise ohne gröbere Probleme dabei.
Und das auch in Tirol. Mir selber passirt vor 3 Jahren. in Wörgl an der Kontrollstelle.80 Kg zu schwer. Als ich ihm den Tankbeleg von Innsbruck zeigte, durfte ich problemlos weitefahren.
Allerdings. Tirol ist nicht Österreich :mrgreen: :mrgreen: .
Franz

fuchsx am 01 Aug 2024 15:20:21

Hallo ! Meine Bitte, ein Update 2024. Gewichtsmessungen Wohnmobile Österreich

Gibt es aktuelle Erfahrungen zu diesen Punkten ?

Häufigkeit der Messungen

Tageszeiten (nachts auch ?)

Tagen Ferien, Wochentage , Wochendende

zu den überschrittenen Gewichten

Grüsse Timo

Elgeba am 01 Aug 2024 17:20:26

Willst Du überladen fahren? Mit Wiegekontrollen musst Du in A immer rechnen, ungeachtet der Tageszeit.


Gruß Bernd

Gast am 01 Aug 2024 17:25:20

Elgeba hat geschrieben:Willst Du überladen fahren? Mit Wiegekontrollen musst Du in A immer rechnen, ungeachtet der Tageszeit.


Gruß Bernd


Stimmt..... wurde mal Sonntags morgens um halb 7 mit Wohnwagen gewogen inklusive Alkoholtest.... auf der Landstrasse.

wie hat schon die österreichische Band EAV gesungen...: "...das Böse ist immer und überall...." :wink:

Gruß Dieter

Luppo am 01 Aug 2024 18:41:34

Ich hatte mal als SP-Nachbarn eine österreichischen Gendarmen.
Natürlich kam das Gespräch irgendwann aufs leidige Thema.
Er bestätigte, dass es außer den systembedingten Toleranzen weiter keine Abzüge gibt, aber üblicherweise und bei normaler Laune des Ordnungshüter passiert bei den 3,5 Tonnern bis 100 kg nichts außer einer förmliche Verwarnung.

Rockerbox am 01 Aug 2024 18:54:20

Luppo hat geschrieben:Ich hatte mal als SP-Nachbarn eine österreichischen Gendarmen.


Das muss aber schon lange her sein, seit 2005 gibt’s in Österreich keine „Schandi“ (Gendarmen) mehr, wurden alle in die Bundespolizei überführt.

null550 am 01 Aug 2024 20:05:03

Hallo Fuchsx,
ich würde da nicht durch irgendwelche Zeiten und Wahrscheinlichkeiten etwas abzuleiten versuchen.

Wir müssen auf unserem Weg nach Italien zwei bis viermal im Jahr die Wiegestation nach dem Grenztunnel Füssen passieren. Und zumindest früher war es so, dass diese nur bis 18:00 Uhr besetzt war, möglicherweise zur Sommerreisezeit bis 19:00 Uhr. Da wir bis dahin nur 1,5 Stunden brauchen, fahren wir halt später los. Haben die Stelle schon mehrfach passiert als gerade Feierabend gerufen wurde. Wir fahren dann noch bis Sterzing oder Bozen, wo wir die Stellplätze auch nachts blind finden.

Aber letztes Jahr Ende März sind wir um, 21:00 Uhr auf der Fernpasshöhe in eine Sperrkontrolle geraten, d.h. jedes Fzg. wurde gestoppt und angeschaut. Wir durften weiterfahren. Weiter unten vor Nassereith an dem Kettenwechselplatz war dann die Wiegekontrolle. Wir wurden durchgewunken. Aber es war schon erstaunlich die Kontrolle zu dieser Jahres- und Nachtzeit und mitten in der Landschaft, und es war ganz wenig Verkehr.

Luppo am 01 Aug 2024 21:16:35

Rockerbox hat geschrieben:Das muss aber schon lange her sein, seit 2005 gibt’s in Österreich keine „Schandi“ (Gendarmen) mehr, wurden alle in die Bundespolizei überführt.

Das ist mir sehr wohl bewusst , dennoch heißen bei mir alle Uniformierten Gendarmen, frei nach Louis de Funes. Das war der von St. Tropez, da war ich an Pfingsten sogar im eigens errichteten Museum dort.

fuchsx am 02 Aug 2024 09:15:36

Hallo !

Danke ! Genau um Antworten wie von Michael und Helmut ging es mir !

Quasi um eine Regel, aber nicht um ein Gesetz !

Und ich interpretiere die Regel für 2024 so:

Wenn man abends fährt eher selten, wenn Kontrolle wird man häufig durchgewunken. Wenn gewogen und es ist bis 100 kg, man ist ein netter Typ, kommt man mit einer Verwarnung davon und das Wohnmobil darf man behalten.

Ausnahmen bestätigen diese Regel ... , Grüsse Timo

babenhausen am 02 Aug 2024 09:31:49

Und ich interpretiere die Regel für 2024 so:

Wenn man abends fährt eher selten, wenn Kontrolle wird man häufig durchgewunken. Wenn gewogen und es ist bis 100 kg, man ist ein netter Typ, kommt man mit einer Verwarnung davon und das Wohnmobil darf man behalten.



Für solche Ideen haben die Österreicher ein besonderes "Heilmittel"
der Bericht ist schon einige Jahre alt ... erfolgreiche Systeme werden ausgebaut...

--> Link

Hier der wohl neueste Stand
--> Link

hampshire am 02 Aug 2024 09:48:14

Das Thema "Toleranz" bei festgelegten Grenzen ist ein recht deutsches Thema und keine Selbstverständlichkeit in der Welt.
In Österreich gilt: drüber ist drüber. Man kennt seine Waagen und die Eichung - da wird man in aller Regel fair behandelt.

Luppo am 02 Aug 2024 10:18:51

hampshire hat geschrieben:Das Thema "Toleranz" bei festgelegten Grenzen ist ein recht deutsches Thema und keine Selbstverständlichkeit in der Welt.
In Österreich gilt: drüber ist drüber. Man kennt seine Waagen und die Eichung - da wird man in aller Regel fair behandelt.

Es ist auch ein recht deutsches Thema, weil sich die Fahrer in anderen Ländern deutlich weniger Gedanken machen.
Wir wollen halt und können manchmal nicht, andere wollen schon gar nicht oder wissen um das Thema nichts.

Kuhtreiber am 18 Jun 2025 14:08:20

Gestern habe ich einen Beitrag bei YT gesehen. Es geht um die Luegbrücke auf der Brennerautobahn. Die wird ja derzeit saniert und ist meistens nur einspurig befahrbar. An bestimmten Tagen, kann man im Internet nachschauen, auch zweispurig. Und da wird es gefährlich. Alle Fahrzeuge über 3,5t müssen die linke, alle bis 3,5t die rechte Spur benutzen. Und die wird dauerhaft mit einer Waage kontrolliert. Wer also ein Wohnmobil bis 3,5t hat und überladen fährt wird rausgewunken. Das kostet dann €90,-, da man die falsche Spur benutzt hat + Strafe für die Überladung. Zusammen mit der Polizei wartet die ASFINAG und kassiert, da man ohne Go-Box gefahren ist. Es kann also ein teurer Spaß werden :D
Und nein jetzt bitte keine Diskussion man fährt nicht überladen, selber schuld…

rkopka am 18 Jun 2025 14:16:08

Kuhtreiber hat geschrieben:Wer also ein Wohnmobil bis 3,5t hat und überladen fährt wird rausgewunken. Das kostet dann €90,-, da man die falsche Spur benutzt hat + Strafe für die Überladung. Zusammen mit der Polizei wartet die ASFINAG und kassiert, da man ohne Go-Box gefahren ist. Es kann also ein teurer Spaß werden :D

Du hättest meinen Kommentar dort lesen sollen :-).
Die Maut wird nach dem HzGG bestimmt, bzw. inzwischen nach dem technisch zGG (ausgenommen Toleranzfrist). Durch eine Überladung ändert sich nicht die Mautklasse und auch nicht der nötige Führerschein. Mit einem 3,5t KfZ bekommst du gar nicht erst eine Go-Box.

RK

Kuhtreiber am 18 Jun 2025 14:26:23

Danke für die Richtgstellung :D

7xy am 18 Jun 2025 14:34:30

Kuhtreiber hat geschrieben:Zusammen mit der Polizei wartet die ASFINAG und kassiert, da man ohne Go-Box gefahren ist. Es kann also ein teurer Spaß werden


Rkopka hat Recht, ich weiß nicht, warum sich dieser Mythos immer noch hält. --> Link

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