rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Ex-Leasingfahrzeug-Gewährleistung?


migula am 28 Apr 2007 22:10:59

Sachverhalt: Firma least von Fahrzeughersteller ein Wohnmobil. Leitender Mitarbeiter übernimmt nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug. Bis im Dezember 2006 ist der Hersteller im Kfz.-Brief als Eigentümer eingetragen. Im Febr. 2007 wird das Mobil von einem Händler im Auftrag des leitenden Angestellten ohne Gewährleistung an privat verkauft. Nach der ersten Fahrt wurden Mängel festgestellt. Die angegebenen 5 Schlafplätze sind nicht mehr vorhanden, weil ein kleinerer Tisch eingebaut wurde, Heizung funktioniert nicht. Obwohl der Händler, der das Mobil im Auftrag verkauft hat,für dieses Fahrzeug die Hand ins Feuer legen wollte. Keiner der drei Parteien will die Mängel (kostenfrei)beseitigen. Ich war bisher der Meinung, der Hersteller müsse bis im Dez. 2007 Gewähr leisten, da er ja bis im Dez. 2006 im Brief als Eigentümer eingetragen war. Erstzulassung war im Febr. 2002

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Xedos am 29 Apr 2007 06:37:38

Wenn er privat gekauft hat, hat er die Garantie verspielt !

(von einem Händler im Auftrag des leitenden Angestellten)

Das war der Trick !
Ralf

E2nO am 29 Apr 2007 10:58:27

Hallo migula,

wäre interessant zu wissen, wie Du überhaupt auf die Idee kommst, dass der Fahrzeughersteller Garantie zu leisten hat. Üblicherweise läuft die Herstellergarantie ab Erstzulassung und es ist komplett unerheblich, wem das Fahrzeug dann gehört (kann also durchaus dem Hersteller "gehören").

Das der (privat) Verkäufer nicht zahlen muss, wenn im Vertrag "gekauft wie gesehen" steht und/oder zudem noch Gewährleistung explizit ausgeschossen wurde versteht sich von selber. Vielleicht kann man dem Händler an den Karren flicken, aber wenn dem Käufer kar war, dass es sich um einen Vermittlubgsauftrag handelt, dann ist auch da wenig zu holen.

Es handelt sich eben um einen privat Kauf mit allen Risiken. Darüber hätte sich der Käufer im klaren sein müssen - und er hätte das Womo auf Herz und Nieren checken müssen (und das die Heizung funktioniert gehört nun mal dazu!).

Enno.

Anzeige vom Forum


migula am 29 Apr 2007 18:47:58

Ich hatte gedacht in diesem Fall wird der Hersteller wie ein gewerblicher Händler behandelt und muss ab Eigentumswechsel ein Jahr Gewährleistung bieten. Diese Gewährleistung wurde dann innerhalb eines Jahres auf den nächsten Käufer übergehen. Kann ein Eigentumswechsel bereits erfolgen ohne dass dies im Brief festgehalten wird?

Bergbewohner1 am 29 Apr 2007 18:55:43

migula hat geschrieben:Sachverhalt: Firma least von Fahrzeughersteller ein Wohnmobil. Leitender Mitarbeiter übernimmt nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug. Bis im Dezember 2006 ist der Hersteller im Kfz.-Brief als Eigentümer eingetragen. Im Febr. 2007 wird das Mobil von einem Händler im Auftrag des leitenden Angestellten ohne Gewährleistung an privat verkauft. Nach der ersten Fahrt wurden Mängel festgestellt. Die angegebenen 5 Schlafplätze sind nicht mehr vorhanden, weil ein kleinerer Tisch eingebaut wurde, Heizung funktioniert nicht. Obwohl der Händler, der das Mobil im Auftrag verkauft hat,für dieses Fahrzeug die Hand ins Feuer legen wollte. Keiner der drei Parteien will die Mängel (kostenfrei)beseitigen. Ich war bisher der Meinung, der Hersteller müsse bis im Dez. 2007 Gewähr leisten, da er ja bis im Dez. 2006 im Brief als Eigentümer eingetragen war. Erstzulassung war im Febr. 2002

Hier wird schon wieder einiges durcheinander gebracht, es geht um Gewährleistung und nicht um Garantie.
Wenn der Händler es im Kundenauftrag verkauft hat und kein eigenes finanzielles Interesse hat oder daran verdient hat, dann ist auf diesem Fahrzeug keine Gewährleistung.
Der Kaufvertrag ist demnach nicht mit dem Händler sondern mit dem privaten Besitzer abgeschlossen worden.
Die fehlenden 5 Sitzplätze fallen sowie so nicht unter Gewährleistung, weil die der Käufer ja beim Kauf bemerkt haben müßte und kein Herstellermangel ist.

migula am 29 Apr 2007 19:16:35

Die Sitzplätze sind vorhanden, aber durch den zu kleinen Tisch (er fällt zwischen den Bänken durch) sind die zugesicherten Schlafplätze nicht vorhanden.

HandyCleo am 29 Apr 2007 19:41:49

Hier wird mal wieder Gewährleistung und Garantie durchenander geworfen.

Ich war bisher der Meinung, der Hersteller müsse bis im Dez. 2007 Gewähr leisten


Nicht Gewähr, sondern evtl. Herstellergarantie. Die ist aber freiwillig, gibt der Hersteller sie gilt sie aber auch für den neuen Besitzer.

Die angegebenen 5 Schlafplätze sind nicht mehr vorhanden, weil ein kleinerer Tisch eingebaut wurde


Hier gilt Sachmängelhaftung, und zu dieser ist auch ein Privatmann verpflichtet (wenn er vorher von dem Mangel gewusst hat, wovon wir hier ausgehen können), allerdings muss der Käufer sich fragen lassen, warum er denn nicht die fehlenden Plätze bei Fahrzeugbesichtigung bemerkt hat.

Der Kaufvertrag ist demnach nicht mit dem Händler sondern mit dem privaten Besitzer abgeschlossen worden


Kommt ganz auf den Vertrag an. Steht der Händler auch nur an einer einzigen Stelle irgendwie im Kaufvertrag, könnte er nicht ohne weiteres von seinen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten zurücktreten.

E2nO am 29 Apr 2007 23:05:06

@migula:
Der zentrale Punkt wird sein, wer der Verkäufer des Womo ist. Wenn ich das richtig sehe, wird das Womo von einer Privatperson verkauft, welcher Besitzer des Fahrzeugs war. Damit ist eigentlich unerheblich, dass der Besitzer nicht als Eigentümer im KFZ-Brief vermerkt war.
Und ja, ganz bestimmt kann Eigentumswechsel vorliegen, ohne dass er im KFZ Brief eingetragen ist.
Eigentümer eines KFZ's ist nämlich immer der Besitzer des KFZ-Briefs (natürlich nur wenn der nicht geklaut ist - denn an Diebesgut kann nunmal kein Eigentum erworben werden ...) So kann ein Gebrauchtwagen schon beim x-ten Händler auf dem Hof stehen, ohne das irgendein Händler im Brief vermerkt ist. Und Eigentümer wäre natürlich dann der Händler, der den Wagen gerade verkauft ...

Enno.

migula am 30 Apr 2007 01:56:46

Dann ist die Aussage des Herstellers zutreffend, dass der Eigentumswechsel mit Beginn des Leasingvertrages erfolgt ist?

Xedos am 30 Apr 2007 05:18:30

Ja.

Ralf

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Neu hier
Unser neuer AVT/Quad Beipack ist endlich da
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt