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Hallo, Uns ist am Wochende ein ein Luxemburger auf den Anhänger gefahren. Auf der Autobahn rechte Seite am Stauende, Schulderkenntis hat er ausgefüllt ( Gibt es auch nichts dran zu rütteln ) Schaden :, -Anhänger wohl beide Seitenwände Plus Rampe (also Totalschaden) -Harley (Kratzer, Griffe etc.) -250er Neuwertiger Roller (Kratzer und topcase ab gerissen) - Womo Anhängerkullgung , Heckstossstange, Rückwand. Schätze mal aus dem Kopf um die 15K-20K Mein Anwalt möchte es ungern ausführen , da alles auf französisches Recht basiert. Sollte die luxemburgische Versicherung sich weigern würde alles über Französische Gerichte laufen und er müsste das Mandat einem Franzosen abgeben (den Fall hatte er auch einmal) Vielleicht ist sowas schonmal jemanden passiert? Oder kann Tipps geben . automobilclub - rechtsberatung? alleswirdgut hartmut Bist du ADAC-Mitglied? Dann deren RA's befragen. Ruf deinen Versicherer an, ob er Hilfestellung geben kann. Viel Erfolg und guten Ausgang Günter Weder ADAC.....noch Rechtschutz (3 verschiedene Mieter nicht bezahlt, vor Gericht gelandet, ich gewonnen , von allen 3 Mietern war nichts zu holen,......also aus der Rechtschutz geflogen :roll: ) Meine Versicherung würde sich kümmern ....aber raten auch zum Anwalt. Sollte kein Anwalt zu finden sein , würden Sie die zustellige Auslands zentral Regulierung ausfindig machen (oder so ähnlich) Gutachter für den Schaden hätte ich einige (als Kfz-ler viele Kontakte) Und ich wäre halt gerne noch meine 4 Wochen (mein grosser Jahresurlaub) hier in Spanien :lach:
Selbstverständlich, ist uns leider mehrfach passiert, zuletzt im letzten Jahr. --> Link Wass willst Du denn für Tipps haben, stell fest welche hier ansäßige Versicherung die "Korrospondenzversicherung" ist und wickel den Schaden über diese ab. Wichtig ist, dass leider ausländisches Recht massiv vom Deutschen abweicht, so gibt es in der Regel kein Anwalt bezahlt, kein Gutachter, keine Wertminderung .... usw. Das kannst Du aber alles mit der Versicherung besprechen, ich gehe davon aus, das die Luxemburgische Versicherung deutschsprachig ist, einfach da mal anrufen.
Dagegen spricht ja nichts, aber ganz wichtig ist, dass Du den Schaden unverzüglich der gegnerischen Versicherung und Deiner melden musst. Wir haben es immer per e-mail gemacht, ging Problemlos. DIe Korrespondenzversicherung ( nennt man auch Regulierungsbeauftragten ) in Deutschland hat eine Kfz Sachverständigen zu Ihren Lasten geschickt, der den Schaden begutachtet hatte und diesen dann zeitnah ausgezahlt hat. Übrigens irrt Dein Anwalt, Du kannst wenn es zur Klage kommt, an Deinem Wohnort klagen. Hallo,
Nein das ist nicht korrekt, es gibt hier einige Errungenschaften der Europäischen Union: In der EU, wird bei privat Personenimmer der Rechtstand immer am Ort des Unfallgeschädigten gewählt (auch wenn französisches Recht hier zählt - aber eben nur was die Entschädigungssummen angeht nicht die Klärung und Abwicklung)! Jede Versicherung muß im Land eine Vertretung eines Büros haben, dies kann man über eine Internetanfrage herausbekommen (die Adresse weis ich jetzt aus dem Stehgreif nicht - ist schon eine weile her! Dieses Büro ist als rechtliche Vertretung für Schadensabwicklung verantwortlich. Wenn nicht innerhalb einer festen Frist (ich glaube es waren 3 Monate, die Abwicklung erfolgt ist, kannst Du am Amtsgericht Deines Landkreises Klage erheben und die Versicherung muß einen Vertretungsanwalt benennen (das wird dann richtig teuer für die gegnerische Versicherung), deshalb sind die Vertretungsbüros sehr bemüht diese Frist einzuhalten (das läuft sogar besser als im eigenen Land). Hier die rechtliche Grundlage: Verordnung Nr. 44/2001 3 Der 13. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 44/2001 lautet: „Bei Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen sollte die schwächere Partei durch Zuständigkeitsvorschriften geschützt werden, die für sie günstiger sind als die allgemeine Regelung.“ 4 Die Zuständigkeitsregeln für Versicherungssachen sind in Abschnitt 3 des Kapitels II der Verordnung Nr. 44/2001 festgelegt; dieser Abschnitt umfasst die Art. 8 bis 14 der Verordnung. 5 Art. 9 Abs. 1 Buchst. a und b dieser Verordnung sieht vor: „(1) Ein Versicherer, der seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, kann verklagt werden: a) vor den Gerichten des Mitgliedstaats, in dem er seinen Wohnsitz hat, b) in einem anderen Mitgliedstaat bei Klagen des Versicherungsnehmers, des Versicherten oder des Begünstigten vor dem Gericht des Ortes, an dem der Kläger seinen Wohnsitz hat …“ 6 Art. 11 der Verordnung bestimmt: „(1) Bei der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer auch vor das Gericht, bei dem die Klage des Geschädigten gegen den Versicherten anhängig ist, geladen werden, sofern dies nach dem Recht des angerufenen Gerichts zulässig ist. (2) Auf eine Klage, die der Geschädigte unmittelbar gegen den Versicherer erhebt, sind die Artikel 8, 9 und 10 anzuwenden, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist. (3) Sieht das für die unmittelbare Klage maßgebliche Recht die Streitverkündung gegen den Versicherungsnehmer oder den Versicherten vor, so ist dasselbe Gericht auch für diese Personen zuständig.“ Richtlinie 2000/26/CE Bei mir hat das in 2015 die AIG als Vertretung reguliert! Hallo Amino Ich hatte das gleiche Problem in Frankreich, musste einen Anwalt in Frankreich beauftragen um meine Schaden am Fahrzeug und meinen Personenschaden zu regulieren.Das ganze hat fast ein Jahr gedauert bis alles erledigt war.Es gibt im Französischem Recht auch keine Wertminderung wie bei uns. Kann dir nur Raten einen Anwalt zu beauftragen der deine Rchte nach französischem einfordert, sonst hast du keine Schanze zu deinem Geld zukommen. Ich hatte einen Anwalt in Paris der für den ADAC dort Arbeitet,der auch Deutsch spricht und auch mit deutschem Recht vertraut ist . Ich wünsche dir Glück bei der Abwicklung. Georg es ist inzwischen schon ein paar Jahre her und ich kann mich nicht mehr ganz genau erinnern wie es bei mir damals abgelaufen. Es damals einer Stelle gegeben die irgendwie mit der grünen Versicherungskarte zu tun hatte. Nachdem die gegnerische Versicherung (war bei mir damals Ungarn) Probleme gemacht hatte meldete ich den Vorgang an diese besagte Stelle (mir fällt wirklich nicht mehr ein welche Stelle es genau war) und diese wiederum hat den Vorgang an eine deutsche Partnerversicherung weitergereicht. Diese deutsche Versicherung regelte den Rest dann zügig und unkompliziert. Grüße Thomas Bist Du vielleicht bei der RMV versichert?Die haben eine Auslandsübernahme,d.h.die bezahlen Deinen Schaden und holen sich das Geld von der ausländischen Versicherung. Gruß Bernd Das ist bitter, aber hier gilt das französische Schadensrecht, der Unfallverursacher ist aus Luxemburg somit hat er eine grüne Versicherungskarte , auf der steht das deutsche Kontaktbüro. Dort werden die Schadenersatzansprüche angemeldet, wenn Sie schon im Gutachten erfasst sind. Der schnellere Weg ist natürlich die Vollkaskovers. in Anspruch zunehmen. Dann wird nur noch der Rest in Deutschland nicht in Frankreich bei der deutschen Versicherung eingeklagt. Klage in Frankreich ist ein Ammenmärchen, jetzt bei diesem Fall. gruss Rainer
Und hier steht die Kravag im Hintergrund. Die sind gerade bei Womo nicht gerade gut bei der Abwicklung von Schäden. gruss Rainer Hallo,
im französischen Schadensrecht werden keine Gutachterkosten übernommen, hier wird auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt verwiesen! Ansonsten bleibt man auf den Gutachterkosten sitzen (oder eben Vollkaskoregulierung mit Auswirkungen auf den Schadensfreiheitsrabatt). Wir sind vor einigen Jahren in einen Unfall verwickelt worden, in dem durch die Luft fliegenden Trümmerteile in uns hineingeflogen sind. Glücklicherweise hatte unsere Dashcam alles aufgenommen,- auch den Unfallhergang. In Frankreich mussten wir zum Unfall eine Zeugenaussage machen, der ADAC übersetzte alles per Telefon auf der Polizeiwache. Sie hatten sich auch eine Kopie des Unfallherganges gemacht. In Deutschland haben wir nur einen Kostenvoranschlag gemacht, Anwalt für Verkehrsrecht hier vor Ort in Deutschland mit einbezogen, der alles regelte. Es dauerte einige Wochen, aber es wurden die Schäden ohne Probleme übernommen. Auch hier wurde die deutsche Korrespondenzversicherung mit einbezogen. Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall nach französischem Recht Nach französischem Recht wird im Reparaturfall der zur Wiederherstellung des verunfallten Fahrzeugs erforderliche Geldbetrag gezahlt (maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes). Die Schadenshöhe ist in der Regel durch Rechnungen über die Reparaturkosten zu belegen. Kostenvoranschläge werden, wenn überhaupt, nur bei Bagatellschäden akzeptiert. Eine eingetretene Wertminderung wird in aller Regel außergerichtlich nicht erstattet. Die gerichtliche Geltendmachung ist jedoch bei schwerer Beschädigung des Fahrzeugs möglich. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ersetzt. Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall nach luxemburgischem Recht Nach geltendem Recht in Luxemburg wird im Reparaturfall der zur Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderliche Geldbetrag gezahlt. Die Höhe der Entschädigung ist auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges beschränkt. Die Wertminderung wird, wenn überhaupt, nur ersetzt, wenn das Fahrzeug nicht älter als vier Jahre ist und schwer beschädigt wurde. Die Höchstgrenze liegt bei derzeit etwa 250 Euro. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert erstattet. Dieser sollte durch einen vom Versicherer akzeptierten Gutachter festgestellt werden. Gutachterkosten werden in der Regel anerkannt, jedoch nicht, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt. Ergo, aufjedenfall ein Gutachten für Womo, Roller, Anhänger und die Harley. gruss Rainer Nur als Tipp: Prüfe mal den Umfang deiner Fahrzeugversicherung. In meinem Vertrag ist ein sogenannter Auslands-Schadensschutz eingeschlossen Seite 13 --> --> Link Das macht die Abwicklung eines Schadens deutlich einfacher Wenn man fragen darf, wer hat den Anwalt bezahlt ? Nach französischem Recht erhält man weder außergerichtlich noch gerichtlich einen Anwalt bezahlt. Aus diesem Grund sind wir in einer Rechtsschutzversicherung.
Darf man nachfragen wie Du das meinst ? In der Regel wird ein Gutachter von der Versicherung geschickt ( bei uns bisher immer ) , wenn man selbst einen beauftragt erhält man in der Regel kein Geld dafür. Wenn man fragen darf, wer hat den Anwalt bezahlt ?Aus diesem Grund sind wir in einer Rechtsschutzversicherung.[/quote] Wir haben eine Rechtschutzversicherung inkl. Verkehrsrecht… Der Kostenvoranschlag war unter 1500€ beim Vertragshändler…. Wir waren damals mit dem Auto unterwegs, als es passierte Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wir reden hier von einem Haftpflichtschaden, richtig ? N hb nicht von einem Teilkaskoschaden oder gar Vollkaskoschaden. Im Haftpflichtschadensfall ist der Geschädigte, Herr des Verfahren, dieser bestimmt den Gutachter, den Anwalt und die Art der Abwicklung, ob auf Gutachtenbasis (Fiktiv) oder auf Rechnung. Dies bestimmt alleine nur der Geschädigte und niemand anderst.
Korrekt, aber (Zitat von mir):
Klar kann er das bestimmen, jedoch muss er das Gutachten und den Anwalt selber bezahlen und bekommt ihn nicht ( wie in Deutschland ) von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ich finde es sehr bedauerlich wenn Kollegen die offenbar keine Ahnung von Unfallabwicklung nach ausländischem Recht haben, sich falsch äußern und den fragenden falsche Tipps geben. Der sitzt dann nämlich auf ca. 5 tsd Euro Gutachter und Anwaltkosten die er nicht erstattet bekommt. ?Ich finde es sehr bedauerlich wenn Kollegen die offenbar keine Ahnung von Unfallabwicklung nach ausländischem Recht haben, sich falsch äußern und den fragenden falsche Tipps geben. Der sitzt dann nämlich auf ca. 5 tsd Euro Gutachter und Anwaltkosten die er nicht erstattet bekommt.? Sie lehnen sich sehr weit aus dem Fenster. Auch kommt es auf die Versicherung an, wobei, es ist weder die zahlende noch die Kontaktvers. bekannt. Um hier eine abschließende Beurteilung abgeben zu können. Nur alles ohne Gutachten und Anwalt das ist noch fragwürdiger. Hallo Rainer, ich empfinde die Ausdrucksweise von WomoToureu auch alles andere als angemessen, aber in der Sache liegt er doch richtig. Denn was Du schreibst ist korrekt, wichtiger ist aber was Du nicht erwähnst und das ist nunmal der Fakt, dass bei einen Unfallgeschehen in Frankreich, die dortigen Regelungen für die Schadensregulierung zählen. Dazu zählt eben, dass im Rahmen der unstrittigen Schadensregulierung weder Anwaltskosten noch Gutachterkosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung übernommen werden. Die Schwierigkeit liegt also darin, einen Nachweis der Kosten vor der durchgeführten Reparatur zu erbringen. Das geht in der Regel nur mit einem detaillierten Kostenvoranschlag der Werkstatt, die auch im nachhinein die Instandsetzung ausführt. Deswegen auch ein Anwalt, der das im Vorfeld klärt, so hat es mein Anwalt gemacht, der einen Kunden von mir übernahm, um diese Problematik der nicht übernommenen Kosten im Vorfeld zu klären. Ergebnis der Klärung das die Kosten für Anwalt und die Gutachterkosten übernommen wurden. Es kann so einfach sein. Wir hatten in Frankreich 2009 einen Unfall mit einem PKW-Fahrer, der auf die linke Ecke unseres auf dem Randstreifen parkenden Mobils aufgefahren ist (er hat vermutlich mit dem Handy telefoniert, denn an der Übersichtlichkeit des Verkehrsraums kann es nicht gelegen haben). Unser Mobil ragte seitlich ca. 10 cm in die Fahrbahn, die Räder standen allerdings korrekt auf dem Parkstreifen) Der Schaden wurde auf meinen Wunsch von der Polizei aufgenommen, aber dies hat nur ganz geringe Bedeutung für die Einschätzung der jeweiligen Versicherer. Hilfreich ist es dennoch, weil die Versicherungen dadurch festgehalten wurden. Zuhause wies mich unser Anwalt sofort daraufhin, dass in Frankreich durch die jeweiligen Haftpflichtversicherungen keinerlei Gutachterkosten oder auch z.B. Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall erstattet werden. Ich habe den Schaden unserer Vollkasko-Versicherung gemeldet. Diese hat sich nach der Unfallschilderung sofort mit dem Abwickler von Europäischen Schadensfällen - in unserem Fall die Allianz München - in Verbindung gesetzt, die den Schaden dann mit dem französischen Versicherer abgeklärt und ihn anschließend an uns erstattet hat. Das ganze lief innerhalb von ca. 4 Wochen ab. Zur Definition der Schadenshöhe reichte der Allianz/bzw. der französischen Versicherung ein Kostenvoranschlag mit Bildern, den der Reparaturbetrieb (in diesem Fall unser Eura-Händler) aufgestellt hatte. Der Schaden an unserem Eura war allerdings auch deutlich geringer als im Beispiel des TE. Die Reparatur hat knapp 3.000,- Euro gekostet. Der Schaden des Unfallgegeners war übrigens erheblich höher, eigentlich erstaunlich, das unser Sandwichbau, zumindest an der Ecke, stabiler war, als der rechte Vorderbau des Citroen Picasso. Ich denke bei aller verständlichen Aufregung ird am Ende der Schaden des TE ebenfalls komplett bezahlt und wen man ggf. auf den Gutachterkosten sitzen bleibt, die Reperatur aber bezahlt wird, ist der verbleibende Schaden dann doch relativ gering. Gruß Tom Hallo , Ich habe meiner Versicherung mal alle Daten gegeben und die suchen nun wer der zutställige Regulierungsbeauftragter ist . Gutachter kostet mich ein Kasten Bier (also daran soll es nicht legen ) Versuche es dann erstmal so und warte ab was die gegnerische Versicherung so macht . Anwalt könnte ich dann ja immer noch im Nachhinein hinzu ziehen. Meine Versicherung ist die Württembergische ( dort habe ich um die 10 Fahrzeuge und Haus, Hundeversicherung etc.) Also der Schaden vom Unfall Verursacher wird wohl auch um den selben Preis liegen (neuwertiger Porsche ) ![]()
So habe ich etwa ein Dutzend kleiner und größerer Unfälle ( alle für mich unvermeidbar ) in den letzten 50 Jahren, in denen wir mehrfach im Jahr im Ausland waren abgewickelt. Stets haben wir Versicherungsnummer und Versicherer vom Unfallgegener erhalten, wenn nicht erfragt man die über seinen Versicherer. Alles absolut kein Problem. Die eigene Versicherung ermittelt und teilt einem auch die hier ansässige Versicherung mit, die alleiniger Ansprechpartner für die Abwicklung ist, ganz normal in Deutsch und ein Anruf bei der Korrospondenzversicherung und man weiß auch welcher Sachbearbeiter zuständig ist. - Alles auch kein Problem. In der Regel wird von dort ein Gutachter beauftragt der ein Gutachten erstellt, nach dem man dann fiktiv abrechnen kann oder so wie man es will. Gibt es Probleme kann man jederzeit klagen, am Wohnort und ob man es dann mit oder ohne Anwalt macht, kann man alles selbst entscheiden. Selbst wenn man das Verfahren gewinnt erhält man in der Regel die Anwaltskosten nicht erstattet. Gutachterkosten werden manchmal aber nicht immer bezahlt. Warum sollte der TE jetzt sofort mehrere Gutachten in Auftrag geben, zu seinen Kosten zunächst und ob und was er da ersetzt bekommt, weiß er nicht. Warum soll er nicht erst mal die Versicherung machen lassen ? Wenn der GA eine Kiste Bier kostet würde ich natürlich dies an Stelle des TE ausgeben. Infos gibts im NEtz dazu genug z.B. hier --> Link
Alles richtig gemacht, lass Dir den Urlaub nicht wegen des Schadens vermiesen sondern genieß ihn. Der Unfall war für Dich ja unvermeidbar und Du bekommst ihn ja ausgeglichen. Die in Deutschland ansässige Versicherung wird die Schadenshöhe ermitteln lassen, wenns nur eine Kiste Bier kostet würde ich die natürlich investieren in einen eigenen Gutachter. Noch einen schönen Urlaub und berichte mal, Deine Erfahrungen. Sobald der Regulierer in Deutschland bekannt ist, kann man da auch einfach mal nachfragen, wie die Abwicklung (und zu welchen Bedingungen) erfolgt. Die Ansprüche werden erstmal ggü. diesem Unternehmen in Deutschland abgewickelt. Streiten, sofern man das will, kann man sich also mit einem deutschen Versicherungsunternehmen... Ob das einfacher ist? :? In jedem Fall reguliert der nicht nach deutschem Recht, das Geld würde er ja ggf nicht zurückbekommen. Der weiß aber genau wie und zu welchen Bedingungen. Genauso wäre es bei einem Schaden in Deutschland mit einem Ausländer, da braucht man auch nicht die Versicherung in XYZ, sonder "nur" den Regulierer hier. Den Tipp von weiter oben, hier im Zweifel zu spät, mit der Auslandsschadenschutzversicherung (schönes Wort :D ) kann man da nur wieder erneuern. Kostet wenig, hilft aber ggf. deutlich. Manni Hallo , So ,über 4 Monaten nach dem Unfall (aber waren ja noch die ganzen 4 Wochen in Spanien) haben wir gestern eine grosse Summe überwiesen bekommen . Alles ohne Anwalt, Gutachten habe ich von einem Freund machen lassen (wurde auch nach französischen Recht nicht bezahlt). Gekürzt wurde noch eine lackierung für meine Harley , aber dafür kommen die morgen extra noch mal raus um ein nach gutachtern zu machen . Im grossen und ganzen lief es aber (mal von der Zeit abgesehen) ganz gut . Bin mal gespannt ob der Rest auch noch geleistet wird. Werde berichten Danke für dein Feedback
Bei unserer Abwicklung hat es sogar länger gedauert, 4 Monate würde ich auch als gut bezeichnen. Gratuliere übrigens, bei uns wurde auch dies und das abgezogen, wir haben und entschieden nicht in einen Rechtsstreit zu gehen, Du findest bei dem Zusatz, geht nach Ausländischem Recht in der Regel auch nur Spezialanwälte. |
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