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Reparaturfristen - wie lange?


richi-ho am 05 Aug 2021 18:05:54

Hallo Womogemeinde,
gibt es Richtlinien, wie lang und in welcher Form Fristen zu setzen sind? Es handelt sich um einen Wasserschaden in der vorderen Seitenwand und die Reparatur von zwei Plissees und den Austausch von zwei Leisten.
Die anwaltliche Erstberatung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung hat mir gesagt zwei Wochen und per Einschreiben mit Rückschein. Das erscheint mir sehr wenig Zeit. Der Anwalt erschien mir allerdings auch nicht sehr interessiert an der Sache.
Gibt es Regelungen oder Erfahrungen, die mir helfen können?

Grüße von der Weser
richi-ho

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WomoToureu am 05 Aug 2021 18:10:52

Also derzeit im Handwerk sind vier Wochen üblich ( was ich auch für fair halte )

Pechvogel am 05 Aug 2021 18:13:29

Im Gesetz steht "eine angemessene Frist".
In der Praxis ist angemessen natürlich immer Einzelfall-bezogen.
Wenn die Reparatur alleine schon 1 Woche dauert weil irgendetwas noch trocknen muß bevor lackiert werden kann sind zwei Wochen zu kurz.
Wenn nur ein Fenster getauscht werden muß und ein Trockner ins Womo sind zwei Wochen evtl. ausreichend. Wenn das Fenster aber nicht lieferbar ist....

Im Prinzip willst Du dein Womo und der Händler will Zeit.
Vielleicht kannst Du dich mit ihm auf ein Leihmobil für den Urlaub einigen?




Grüße
Dirk

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richi-ho am 05 Aug 2021 18:17:28

Das fände ich auch fair, aber ist das irgendwo nachlesbar geregelt? Der Händler eiert jetzt schon sehr lange mit vielen Reparaturen herum, nun möchte ich Nägel mit Köpfen machen!

WomoToureu am 05 Aug 2021 18:27:35

Die Frist nach § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB muss so bemessen sein, dass der Schuldner in der Lage ist, den Mangel zu beseitigen.

Angemessen ist die Frist in der die Mängel unter größten Anstrengungen des Handwerkers beseitigt werden können.

Dies bedeutet aber nicht, dass er jetzt sofort alle Kundenaufträge stonieren muss, nur um sich um die Nachbesserung zu kümmern. Häufig müssen Materialien bestellt werden usw.

Tinduck am 06 Aug 2021 10:03:32

Du als Laie musst keine 100% passende Frist setzen. Nimm 3 oder 4 Wochen, und wenn der Händler plausibel machen kann, dass ein benötigtes Teil allein schon 3 Wochen Lieferzeit hat, muss man sich halt neu einigen. Das würde ich aber nur mit Nachweis seitens des Händlers tun, nicht, wenn der einfach nur rumheult, dass seine Werkstatt voll ist.

bis denn,

Uwe

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