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Bußgeldkatalog Überladung bis 20 Prozent


Torsti5 am 11 Aug 2021 19:25:49

Hallo miteinander,

das Thema Überladung ist ja ein viel diskutiertes Thema im Forum. Ich bin Neugierig geworden und habe mir den Bußgeldkatalog angesehen. Ich mag es gar nicht so wirklich glauben was dort steht.

Überladung KFZ bis 7,5 to. wird in Deutschland bei einer Überladung bis 20 % nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Verwarnung von 35 € geahndet?

Das würde ja bedeuten, dass ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 to. und mit ausreichend zulässigen Achslasten bis zu 4188 Kg Gesamtgewicht auf die Waage bringen darf bevor ein Bußgeld bzw. Punkte verhängt werden! Stimmt das wirklich so?


Strafen bei Überladung für Kfz bis 7,5 t oder Anhänger bis 2 t zul. Gesamtgewicht

Höhe der Überladung Bußgeld Punkte
Strafe für den Fahrzueugführer und Fahrzeughalter:
über 5 Prozent 10,00 € –
über 10 Prozent 30,00 € –
über 15 Prozent 35,00 € –
über 20 Prozent 95,00 € 1
über 25 Prozent 140,00 € 1
über 30 Prozent 235,00 € 1

Grüße
Thomas

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Tinduck am 11 Aug 2021 19:49:23

Tja, das ist in D leider ein Kavaliersdelikt. Deshalb sind die Leute ja immer so überrascht, wenn sie mal in AUT oder CH erwischt werden.

bis denn,

Uwe

Suse1976 am 11 Aug 2021 19:53:24

Was da nicht steht, aber jeweils zur Abrundung obendrauf käme: sofortige Untersagung der Weiterfahrt möglich, im Schadensfall u.U. tlw. Verlust des Versicherungsschutzes.
suse

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dieter2 am 11 Aug 2021 20:14:39

Suse1976 hat geschrieben:Was da nicht steht, aber jeweils zur Abrundung obendrauf käme: sofortige Untersagung der Weiterfahrt möglich, im Schadensfall u.U. tlw. Verlust des Versicherungsschutzes.
suse

Versicherungsschutz kann nie verlustig gehen, egal was Du anstellst.

Mann am 11 Aug 2021 20:16:07

Torsti5 hat geschrieben:Hallo miteinander,

das Thema Überladung ist ja ein viel diskutiertes Thema im Forum. Ich bin Neugierig geworden und habe mir den Bußgeldkatalog angesehen. Ich mag es gar nicht so wirklich glauben was dort steht.


also das interessiert mich auch brennend.

Suse1976 am 11 Aug 2021 20:19:26

dieter2 hat geschrieben:Versicherungsschutz kann nie verlustig gehen, egal was Du anstellst.

Das ist schlicht falsch.
"Bei Über­schreitung des zulässigen Gesamt­gewichts drohen europa­weit hohe Bußgelder und bei einem Unfall ist die Schadensregulierung durch Ihre Wohnmobil-Versicherung gegebenenfalls nicht mehr garantiert." - z.B. hier --> Link
Das fällt unter Obliegenheitsverstöße. Oder mach mal falsche Angaben im Schadensfall. Wirst überrascht sein.
lg suse

dieter2 am 11 Aug 2021 20:28:28

Das mag für die Kasko gelten.
Die Haftplicht reguliert immer, kann aber bis zu einer gewissen Höhe Regress fordern.

WomoToureu am 11 Aug 2021 20:31:52

dieter2 hat geschrieben:Die Haftplicht reguliert immer, kann aber bis zu einer gewissen Höhe Regress fordern.


Ja soweit ich weiß werden in der Regel 10.000 € Regress eingefordert.

DieselMitch am 11 Aug 2021 20:32:43

Suse1976 hat geschrieben:Das ist schlicht falsch.
"Bei Über­schreitung des zulässigen Gesamt­gewichts drohen europa­weit hohe Bußgelder und bei einem Unfall ist die Schadensregulierung durch Ihre Wohnmobil-Versicherung gegebenenfalls nicht mehr garantiert." - z.B. hier --> Link


Und wieder mal das Geschäft mit der Angst, mit lieben Grüßen der "Arroganz Versicherung".

Es muss doch feststehen, dass der Auslöser und originäre Grund für den Unfall/Schaden/etc. in der Überladung zu suchen UND zu finden ist!

Rein mathematisch ändert sich der Bremsweg nicht/kaum bei einer Überladung, denn diese führt wiederum zu einem höheren Anpressdruck auf dem Asphalt und einer höheren Haftreibung.
Die Reifen haben ausreichend Toleranzen beim LI (wenn die das nicht hätten, würden sie bei jedem Schlagloch platzen), problematisch sind nur sehr harte Schlagbelastungen oder eben Beschädigungen der Karkasse oder der Seitenwände.
WAS bei Überladungen als erstes auffällig wird sind Änderungen an den Feder/Dämpfer Systemen, die Feder gehen auf Block und die Dämpfer werden überfordert. So kann es zum Aufschaukeln und/oder unkontrollierbaren Schwankungen des Aufbaus kommen ... mit den bekannten fatalen Folgen.

Nur eben nicht bei 100kg Überlast, so kleine Differenzen steckt ein LLKW Fahrwerk locker weg.

JM2C.

Swch am 11 Aug 2021 20:39:06

Danke DieselMitch

Dicker Daumen hoch dafür! ;-)

LG, Sascha

Suse1976 am 11 Aug 2021 20:58:28

DieselMitch hat geschrieben: mit lieben Grüßen der "Arroganz Versicherung".

tja, man muss natürlich nicht dieser Versicherung glauben, man kann auch einfach einen Blick ins VVG werfen:
--> Link
Absatz 2 definiert, was bei einer Obliegenheitsverletzung passieren kann. In der Haftpflicht wird i.d.R. reguliert, aber Regreß genommen (ist begrenzt hoch); die Kaskoversicherungen sind dann leistungsfrei, je nach Verschulden.
Bei jedem mistigen Haftpflicht- und Kaskoschaden wird von etlichen Versicherungen gekürzt bis der Arzt kommt, auch ohne rechtlichen Grund. Wenn eine Versicherung kürzen kann, wird sie es ganz einfach tun. Kann man natürlich gerne Panikmache nennen. Ob es nicht einfach schlauer ist, sich an die Regeln zu halten und gar nicht erst irgendwelche Gründe für einen Streit zu liefern?

Ach nee, lieber nicht. Könnte man ja auf irgendwas im Urlaub verzichten müssen. :?:

fschuen am 12 Aug 2021 09:24:43

Muss man das wirklich immer wieder diskutieren? Hier die Kurzform:
- Die gezeigte Tabelle gilt für Fahrzeuge bis 3,5 to zGM (nach F2 in der Zulassungsbescheinigung)
- Für Fahrzeuge >3,5 to werden ganz andere Tarife aufgerufen. Fängt bei 2% an und betrifft Fahrer + Halter.
- Die Weiterfahrt kann untersagt werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist. Dies kann bei einer technischen Überladung unterstellt werden. Diese ist gegeben, wenn die technische zGM (nach F1 in der Zulassungsbescheinigung) oder eine Achslast überschritten wird.
- Eine Achslast kann man auch innerhalb der zulässigen zGM überschreiten. Ist beides drüber, werden die Bussgelder normalerweise addiert.
- Regress einer Versicherung oder Verweigerung der Kaskoleistung beruht auf der Einrede grober Fahrlässigkeit. Dafür muss die Überladung nachweislich unfallverursachend oder -verschärfend gewesen sein, nach den gleichen Regeln, die bei der Verkehrssicherheit gelten.

Was vergessen?

Das ist mir übrigens völlig egal, wenn jemand überladen fährt - betrifft mich nicht. Was mir nicht egal ist: Raserei, zu laute Fahrzeuge, Laufenlassen des Motors im Stand. Allerdings hat der Staat in DE auch dafür nur lächerliche Bussgelder in petto.

Gruss Manfred

Pechvogel am 12 Aug 2021 11:15:39

DieselMitch hat geschrieben:...Rein mathematisch ändert sich der Bremsweg nicht/kaum bei einer Überladung, denn diese führt wiederum zu einem höheren Anpressdruck auf dem Asphalt und einer höheren Haftreibung...

Und durch die Reibung zu einer Erwärmung des Reifens und damit zu einer Erhöhung des, hoffentlich vorher sowieso schon erhöhten, Luftdrucks.

DieselMitch hat geschrieben:...Die Reifen haben ausreichend Toleranzen beim LI (wenn die das nicht hätten, würden sie bei jedem Schlagloch platzen), problematisch sind nur sehr harte Schlagbelastungen oder eben Beschädigungen der Karkasse oder der Seitenwände...

Nur das man beim Überladen diese Reserven ausnutzt. D.h. der Reifen, der ja sowieso schon mehr tragen muß, hat auch noch weniger statt mehr Reserven!!
Und dann guck´ Dir die mal die neuen 3,5 Tonner bei Händlern an und was die, speziell hinteren, Reifen für Lastindexe haben. Da sieht man ( sehr ) oft LIs von 108 oder 109. Also 1030kg bzw 1060kg für eine 2t-Achse!!

DieselMitch hat geschrieben:...Nur eben nicht bei 100kg Überlast, so kleine Differenzen steckt ein LLKW Fahrwerk locker weg...

Nur dass die 3,5 Tonner, in Deutschland, nicht an die 100km/h gebunden sind. D.h. ein auf 3,85t aufgelastetes Womo darf die 3,85t bei max 100km/h bewegen.
Ein nicht aufgelastetes Womo bewegt die 3,85t dann aber mit 120km/h.
Ich bekomme immer das :ooo: wenn die "Kollegen" ihre Womos "bis zur Halskrause" beladen und es dann nachher am Stellplatz heißt "..ich brauchte fast die ganze Zeit zwei Fahrspuren ..."

fschuen hat geschrieben:...Das ist mir übrigens völlig egal, wenn jemand überladen fährt - betrifft mich nicht...

Jedesmal wenn ich rausgewunken werde und auf das Wiegen warten darf betrifft mich das sehr wohl, auch wenn bei mir bis jetzt immer alles i.O. war.
Jedesmal wenn ich an einen Stau komme weil irgendwer was touchiert hat, betrifft mich das auch.
Jedesmal wenn wirklich jemand einen Unfall hatte, weil er zuviel geladen hatte, zahle ich den Schaden mit meiner Versicherungsprämie mit.
Jedesmal wenn wieder ein reißerischer Artikel in einer Zeitung gedruckt wird von wegen "Womo überladen" und wir alle in einen Topf gesteckt werden, betrifft mich das letztlich auch.





Grüße
Dirk

bhomburg am 12 Aug 2021 11:24:29

fschuen hat geschrieben:Was vergessen?


Ja, die Überschreitung der Reifentragfähigkeit.
Wer technisch überlädt und eine der Grenzen (zGm F1, Achsen, Reifen) überschreitet darf auch in Deutschland idR. erst ausladen bevor es weitergeht.
Die Standardgrösse (215/70/15) beim Ducato hat höchstens einen LI von 109, d.h. mit mehr als 2060 kg auf der Hinterachse ist da Schluss. Wo bei 2000 kg zulässiger HA-Last der kontrollierende Beamte bei ein paar kg Übergewicht noch ein Auge zudrücken und von Untersagung der Weiterfahrt absehen kann, macht das keiner mehr wenn die Reifentraglast auch noch überschritten wird. Platzende Reifen sind ein Unfallbild das jeder Verkehrspolizist nur zu gut kennt.
Ich habe in grauer Vorzeit mal bei einer Autovermietung gearbeitet. Von den Kunden die wegen Überladung angehalten wurden und dann nicht weiterfahren durften (die riefen dann an und brauchten gaaanz schnell noch ein Fahrzeug zum Umladen ...) war bei allen die Überschreitung der maximal zulässigen Reifentraglast ausschlaggebend. Kam aber selten vor, kein halbes Dutzend Fälle in den drei Jahren die ich da war, und bei uns war wegen Grenznähe die Kontrolldichte sehr viel höher als üblich.

Inselmann am 12 Aug 2021 11:33:16

Suse1976 hat geschrieben:Bei jedem mistigen Haftpflicht- und Kaskoschaden wird von etlichen Versicherungen gekürzt bis der Arzt kommt, auch ohne rechtlichen Grund. Wenn eine Versicherung kürzen kann, wird sie es ganz einfach tun.


Das hat aber nichts damit zu tun das der Versicherungsnehmer was von vornerein falsch gemacht, oder? Die kuerzen weil sie wegen der Rechtslage koennen oder weil wir das Kleingedruckte nicht mit der Lupe gelesen haben oder (so wie beim Ueberladungsbussgeld in D) die Strafen so gering ist, falls die doch mal von einem verklagt werden

Fuer die sind die Gesetze/Regelungen genauso schwach/schlecht ausgelegt wie im Ueberladungsfall. Das hat nichts zu tun mit vorsaetzlich oder wissentlich zu ueberladen.

Wegen 50 oder 100kg wuerde ich persoenlich nicht den 3. Weltkrieg anfangen, aber wenn ich im Urlaub mit jemanden rede der einen 3.5tner faehrt mit 4 Surfbrettern obendrauf, die Garage voll mit anderem Zeugs UND einen 300er Honda Roller auf dem Hecktraeger
und mir dann erklaert das ihn das Uebergewicht nicht stoere, dann..... :evil:

Da gibt es viel gefaehrlichere "Verkehrsteilnehmer" vor denen ich mehr Angst habe als vor 50kg Uebergewicht. z.B. knapp 3mm Restprofil (was legal ist) und volle Pulle im stroemenden Regen..... Aber diese Sorte kann man ja nicht durch ausfiltern an der Grenze so einfach betrafen.

Navigatore am 12 Aug 2021 12:03:29

fschuen hat geschrieben:Muss man das wirklich immer wieder diskutieren? Hier die Kurzform ...
- Die gezeigte Tabelle gilt für Fahrzeuge bis 3,5 ...
- Die Weiterfahrt kann untersagt werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist..
- ...Ist beides drüber, werden die Bussgelder normalerweise addiert.

Was vergessen?Das ist mir übrigens völlig egal . .

Ich verstehe nicht, warum das immer gleich so aggressiv diskutiert werden muss. Es geht doch auch sachlich und freundlich.
Und wenn dann die Beiträge auch noch sachlich falsch sind, wirds richtig gruselig:

Die Tabelle erfasst Fahrzeuge bis 7,5t zGm. Die Tarife erhöhen sich für Fahrzeuge darüber.
Die Weiterfahrt wird bei Überladung immer untersagt bis das zulässige Gewicht wiederhergestellt ist. Sonst würde es sich um eine fortgesetzte Ordnungswidrigkeit handeln, zu der der Kontrollierende Beihilfe leistet.
Eine Überschreitung des zulässigen Achsgewichts und gleichzeitig des zulässigen Gesamtgewichts ist rechtlich Tateinheit. Die Bußgelder werden nicht kumuliert sondern das höherwertiger Delikt wird sanktioniert.

So kann man das sachlich und freundlich erklären.

dieter2 am 12 Aug 2021 12:13:05

Pechvogel hat geschrieben:Ich bekomme immer das :ooo: wenn die "Kollegen" ihre Womos "bis zur Halskrause" beladen und es dann nachher am Stellplatz heißt "..ich brauchte fast die ganze Zeit zwei Fahrspuren ..."


Du solltest Schriftsteller werden :roll:

Suse1976 am 12 Aug 2021 18:49:14

Pechvogel hat geschrieben:Jedesmal wenn ich rausgewunken werde und auf das Wiegen warten darf betrifft mich das sehr wohl, auch wenn bei mir bis jetzt immer alles i.O. war.
Jedesmal wenn (...) betrifft mich das auch.

exakt so ist es!
Motorradfahrer kennen das ja auch zur Genüge: einige Schwachmaten können sich nicht mal halbwegs benehmen - zack, ganze Strecken für alle gesperrt.
Einer der kostenlosen Stellplätze in Kiel (Freilichtmuseum) = wegen einigen Schwachmaten gesperrt (natürlich das Klo wieder, was sonst).
Fehlverhalten eines Einzelnen kann jeden treffen. Mich hat vor einem Jahr einer getroffen, der technisch einwandfrei mögliche 85 km/h fuhr mit seinem Lastzug. Nur halt eben dort, wo legal nur 60 km/h erlaubt waren. Der ist heute noch überzeugt, komplett schuldlos zu sein. Und hey, er hatte Terminfracht! Na dann. Hab ich heute noch was von. Ja "die paar Kilo", "die paar km/h" mehr, "nur einmal" das Smartphone checken ... :ooo: (den Schaden zahlen wir alle in der Solidargemeinschaft der Versicherten mit)
lg, suse

korikorakorinthe am 12 Aug 2021 19:48:29

Tinduck hat geschrieben:Tja, das ist in D leider ein Kavaliersdelikt. Deshalb sind die Leute ja immer so überrascht, wenn sie mal in AUT oder CH erwischt werden.

bis denn,

Uwe


Wieso leider ?
Ich denke es ist eher so, dass die Anzahl und Schwere der Unfälle für die nachweislich das Fahrzeuggewicht ursächlich war, eben statistisch bisher nicht auffällig war.
Deshalb haben die Verkehrsexperten und Verkehrspolitiker bisher auch noch keinen Druck gemacht, die Bußgelder zu erhöhen.
Die teilweise sehr hohen Bußgelder im Ausland müssen gar nichts mit der tatsächlichen Gefährlichkeit zu tun haben, sondern dienen vielleicht in erster Linie der Einnahmengenerierung.

Pechvogel hat geschrieben:Jedesmal wenn ich rausgewunken werde........



Mal ehrlich: wie oft wurdest Du denn bisher rausgewunken ?
Ich z.B. in 10 Jahren regelmäßiger Womo-Nutzung noch nie.

Gruß
Stefan

Pechvogel am 12 Aug 2021 20:08:55

korikorakorinthe hat geschrieben:…Mal ehrlich: wie oft wurdest Du denn bisher rausgewunken ?…

Keine Ahnung, ich führe da kein Buch drüber ( ich schreib‘ ja lieber welche ).
Aber bei meiner letzten Tour hab‘ ich es bis gerade hinter die österreichische Grenze geschafft als ich mich dann in die Schlange einreihen durfte.

korikorakorinthe hat geschrieben:Wieso leider ?
Ich denke es ist eher so, dass die Anzahl und Schwere der Unfälle für die nachweislich das Fahrzeuggewicht ursächlich war, eben statistisch bisher nicht auffällig war.
Deshalb haben die Verkehrsexperten und Verkehrspolitiker bisher auch noch keinen Druck gemacht, die Bußgelder zu erhöhen...


Volle Zustimmung! 8) Und wenn man sich die, im Vergleich zu unseren Nachbarn, lächerlichen Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen anguckt dann hat die Geschwindigkeit auch nix mit der Anzahl oder gar der Schwere von Unfällen zu tun! :roll:




Grüße
Dirk

rkopka am 12 Aug 2021 22:02:30

korikorakorinthe hat geschrieben:Die teilweise sehr hohen Bußgelder im Ausland müssen gar nichts mit der tatsächlichen Gefährlichkeit zu tun haben, sondern dienen vielleicht in erster Linie der Einnahmengenerierung.

Oder sie sind einfach ein Zeichen einer anderen Philosophie, die die überall bestehenden Regeln auch durchsetzen will. Und das geht am besten über den Geldbeutel. Wenn man hier liest, "200kg gehen gut, das kostet nur 5€(mehr), da muß ich mich nicht an die Regeln halten" vs. "im Ausland muß ich mich dann schon dran halten, weil es mehr kostet", spricht das doch Bände.

RK

Gunnar09 am 17 Aug 2021 15:47:55

Hallo,

hier noch ein ganz guter Link zum Thema Geschwindigkeit und Gesamtgewicht (bzw. Überladung) im In- und Ausland. Hatte ich schon in einem anderen Thread gepostet, ist hier aber vielleicht hilfreich:
--> Link

Gruß

Gunnar

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