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Carado vom Benz von hinten gerammt 1, 2


ericmw am 27 Jul 2021 21:27:29

Ich bin vor ca. drei Wochen auf der Autobahn (Carado T348) mit der Cruisecontrol ca. bei 120 km/h eingeschaltet hinter einem anderen Wohnmobil hergefahren, das plötzlich das Tempo drosselte. Im Seitenspiegel sah ich auf der wenig befahrenen Strecke kein Fahrzeug hinter mir, habe geblinkt, in den Spiegel geschaut und nichts gesehen. Dann bin ich mit ca. 114 km/h zum Überholen nach links, hörte einen Knall, vermutete, dass mein Fahrradträger mit den E-Rädern den Geist aufgegeben hatte. Das Fahrzeug schlingerte ein wenig und ich hatte Mühe, es auf dem Haltestreifen zu stoppen. Der Träger mit den Rädern lag auf dem Boden. Hundert Meter entfernt stand ein PKW, dessen Fahrer auf uns zuging und zu unserer Überraschung sagte, er wäre uns aufgefahren.
Fazit: der Streifenpolizist sagte, wir seien die Schuldigen. Das Womo muss nun zwei Wände neu bekommen.
Frage: Ist jemandem schon so etwas passiert? Der Rechtsschutz ist aktiv. Ob er etwas erreicht ist offen.
Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass der Benz sehr schnell gefahren ist und sich lange in den toten Winkeln der Spiegel "versteckt" hat.
Ich werde daher eine zweite Rückfahrkamera einbauen lassen, die im übrigen auch für die Tunnel in Norwegen hilfreich ist ( dann kann man den Außenspiegel einklappen und verliert ihn nicht an den Gegenverkehr).

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Pechvogel am 27 Jul 2021 23:01:42

Hallo,
ist natürlich ziemlich Kac.e was Dir da passiert ist!
Ist aber jetzt nu‘ mal so!

ericmw hat geschrieben:…Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass der Benz sehr schnell gefahren ist und sich lange in den toten Winkeln der Spiegel "versteckt" hat...

Das ist eigentlich ein Widerspruch in sich:
wenn er eine viel höhere Geschwindigkeit wie Dein Womo gehabt hätte wäre er schnell aus Deinem toten Winkel rausgefahren.

Sei mir nicht böse aber Du hast ihn beim ausscheren nicht gesehen. Das kann passieren, das passiert auch jedenTag 1000ende male und ist jetzt eben nicht mehr zu ändern!!

Rechtsschutz? Ja, wenn Du dir erhoffst das Strafmaß durch die Polizei reduzieren zu können.



Grüße
Dirk

reddi am 28 Jul 2021 00:11:15

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.




Ist mir mal ähnlich passiert beim abbiegen, ich war definitiv nicht schuld aber mir ist von hinten einer reingefahren.
Im ersten Schreck hab ich einen Fehler eingestanden (Tut mir leid, ich bin schuld), was sich im Nachgang als völlig haltlos herausstellte.
Aaaaaaaaaber, wegen dieser Äusserung hab ich eine Teilschuld bekommen.

Anderer Fall; eine Bekannte hatte vor 20 Jahren einen Unfall an einer Kreuzung mit Rechts/Links Regelung, sie kam von rechts und hatte ganz klar Vorfahrt. Im ersten Schreck sagte sie "Oh Gott, was hab ich da jetzt angerichtet".
Diese in Schreck gemachte Aussage reichte, um ihr eine Teilschuld zu geben.

Wenn Du einen Zeugen für die obige Ansage hast, würde ich es auf jeden Fall versuchen.

Jetzt unter uns, liest ja keiner mit - was ist wirklich passiert?
Gruss

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xiquadrat am 28 Jul 2021 01:15:45

ericmw hat geschrieben:Fazit: der Streifenpolizist sagte, wir seien die Schuldigen. Das Womo muss nun zwei Wände neu bekommen.

Was der sagt ist ziemlich egal. Der hat nicht die Schuldfrage zu klären, sondern den Unfall aufzunehmen, und das möglichst gründlich. Sonst nix.

Es empfiehlt sich auch bei einem Unfall immer, keine Aussagen zu eigenem Verschulden zu treffen. Das kann u.U. teuer werden. Melde den Schaden der Haftpflichtversicherung, soll doch die im Zweifelsfall schauen wie's mit der Schuldverteilung am Unfallgeschehen ausschaut.

topolino666 am 28 Jul 2021 05:37:41

In welchem Land war denn das?

Wenn er Dir auffährt ist mal vorrangig er schuld, wie kommt der Polizist zu einem anderen Ergebnis?

Trashy am 28 Jul 2021 07:32:05

Grundsätzlich hatte der Benz Vorfahrt auf seiner Spur.
Selbst wenn du schon vollständig auf der anderen Spur warst, wirst du als Verursacher gelten.
Denn bei einem Auffahrunfall mit Spurwechsel spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Spurwechsler den Unfall schuldhaft verursacht hat.
Den Anscheinsbeweis kann der Spurwechsler nur entkräften, indem er die Schuld oder Mitschuld des Unfallgegners beweist.
Abgeschlossen ist der Fahrstreifenwechsel jedoch nicht bereits dann, wenn sich das wechselnde Fahrzeug fahrbahnparallel eingeordnet hat, sondern erst dann, wenn sich das wechselnde Fahrzeug mindestens 30 Meter fahrbahnparallel und mit angepasster Geschwindigkeit auf dem neuen Fahrstreifen bewegt hat (LG München I

SVRossrucker am 28 Jul 2021 07:45:14

Moin,
wie der Vorredner geschrieben hat ist die Polizei da, um die Gegebenheiten und die Konstellation des Geschehen aufzunehmen. Natürlich machen die auch immer eine Aussage, wer nach Ihrer Meinung die Schuld hat.
Schon sehr oft erlebt das man 100% Schuld bekommen hat weil nicht alle Fakten berücksichtig von der Polizei wurden.
Deswegen auch immer einen Rechtanwalt mit reinnehmen, ein Gutachten anfertigen lassen, nein nicht ein Kostenvoranschlag, weil dieser nicht a. die Wertminderung nicht berücksichtigt, b. nicht Beweissichernd ist, c. die Ausfallzeiten, den es kann unter umständen auch einen Nutzungsausfall geben, Voraussetzung dafür ist, wenn es das alleinige Fahrzeug ist, das man in Besitz hat. Und dann sollte man immer eine Rechtschutz in der Hinterhand haben, die das Prozessrisiko abdeckte. Denn gerade bei Womo kostet mal eine Rückwanderneuern schnell 15T€ oder gar eine Seitenwand 26T€ und somit reden wir nicht mehr von Kleinigkeiten. Ein Unfallrekonstruktion die vom Gerichtbeauftragt wird, sind für den Kläger auch schnellmal mit 2500€ als Vorschuss zubuche, die würde dann wiederum die Rechtschutzvers. übernehmen.

matthiast4 am 28 Jul 2021 09:00:18

Das ist alles nicht sehr schön, aber Du hast ja selbst nicht mal eine IDEE warum der Mercedes der Dir aufgefahren ist Schuld sein soll. 'Im toten Winkel versteckt' ist doch kein Argument, dazu gibt es Spiegel und Schulterblick oder man muss das Überholen halt lassen. (Sorry)
VIELLEICHT kannst Du eine Teilschuld auf den Mercedesfahrer abwälzen, z.B. weil er schneller war als die Richtgeschwindigkeit, aber was bringt das am Ende? Deine Haftpflicht und Kasko müssen sowieso zahlen, mit allen Nachteilen, ob die nun 15 oder 20k Euro zahlen ist doch für DIch egal.
Du hast den Ärger bezüglich Gericht etc...
Ärgerlich, aber zum Schluß ist es nicht mehr zu ändern und es ist auch 'nur' Geld... Spar Dir die Nerven, außer so ein Streit bereitet Dir Freude, was eher selten ist.

huskimarc am 28 Jul 2021 09:01:01

ich sehe es auch so, das du schuld bist, da du die spurr gewechselt hast, sollte der mercedes deutlich schneller als 130 gewesen sein und kann ihm eine teilschuld angerechnet werden, da aber keiner seine schuld eingstehen wird, wird das ganze wohl vor gericht enden

Pechvogel am 28 Jul 2021 09:17:59

huskimarc hat geschrieben:...sollte der mercedes deutlich schneller als 130 gewesen sein...


ericmw hat geschrieben:...Dann bin ich mit ca. 114 km/h zum Überholen nach links, hörte einen Knall...


Wenn der Mercedes deutlich schneller als 130 gewesen wäre wäre das Womo nicht nur "leicht in schlingern" gekommen und nicht nur der Fahrradträger abgefallen sein?!!




Grüße
Dirk

rkopka am 28 Jul 2021 09:21:30

ericmw hat geschrieben:Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass der Benz sehr schnell gefahren ist und sich lange in den toten Winkeln der Spiegel "versteckt" hat.

Der Widerspruch wurde ja schon genannt. Allerdings kann die Geschwindigkeitsdifferenz nicht so hoch gewesen sein nach deiner Beschreibung der Schäden !? Umgekehrt aber auch nicht so niedrig, daß er sich lang versteckt hätte. Oder hat er noch eine starke Bremsung hingelegt ? Und der tote Winkel ist ja eher recht nah am Fahrzeug bzw. schon fast daneben. Da hättet ihr ihn eher seitlich erwischt.

Könnte es sein, daß er hinter euch war und zeitähnlich mit dem Überholen begonnen hat ? Dann könnte er in der Zeit zwischen Spiegelschauen und Ausscheren erst richtig in das Sichtfeld gekommen sein.

RK

Tinduck am 28 Jul 2021 09:56:56

SVRossrucker hat geschrieben:Moin,
wie der Vorredner geschrieben hat ist die Polizei da, um die Gegebenheiten und die Konstellation des Geschehen aufzunehmen. Natürlich machen die auch immer eine Aussage, wer nach Ihrer Meinung die Schuld hat.
Schon sehr oft erlebt das man 100% Schuld bekommen hat weil nicht alle Fakten berücksichtig von der Polizei wurden.


So ist es.

Die Polizei-Unfallberichte sind schon so angelegt, dass das provoziert wird, da steht nämlich an erster Stelle der 'Unfallverursacher'. Wer dort eingetragen wird, hat erst mal per se die Unfallschuld, egal wie die wirklichen Verhältnisse waren. Da kommt man ohne viel Aufwand nicht mehr raus.

Und vorsicht bei der Schadensbearbeitung. Versicherungen vermeiden es gern, eine Teilschuldsituation zu haben, weil dann die Selbstbeteiligungen der Vollkasko nicht zum Tragen kommen. Bei kleineren Schäden wird dann gern zwischen den Versicherungen so reguliert, dass eine alleinige Schuld rauskommt, damit der Kunde mit zahlen muss. Trifft hier wegen der Schadenshöhe möglicherweise nicht zu, sollte man aber im Hinterkopf haben.

Gegen solche Fälle helfen übrigens Weitwinkel-Extraspiegel (gibts auch zum Aufkleben auf die normalen Spiegel) und wie du schon sagtest eine RFK mit Rückspiegel-Funktion. Kostet einen Bruchteil deines Schadens.

bis denn,

Uwe

xiquadrat am 28 Jul 2021 13:03:05

ericmw hat geschrieben:Ich kann mir das nur dadurch erklären, dass der Benz sehr schnell gefahren ist und sich lange in den toten Winkeln der Spiegel "versteckt" hat.

na ja, solange man nicht weiss, was die Polizei letztendlich aufgenommen hat, und wie der andere Unfallbeteiligte die Situation schildert, ist das eigentlich alles auch nur Spekulation. Denkbar ist schlußendlich vieles, angefangen damit, dass du den Verkehr hinter dir einfach übersehen hast, bis zu solchen Konstellationen, dass der zu dicht auffahrende Benz ebenfalls die Spur gewechselt hat und beim Beschleunigen war...

BestiaNegra am 29 Jul 2021 15:51:51

Trashy hat geschrieben:Grundsätzlich hatte der Benz Vorfahrt auf seiner Spur.
Selbst wenn du schon vollständig auf der anderen Spur warst, wirst du als Verursacher gelten.
Denn bei einem Auffahrunfall mit Spurwechsel spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Spurwechsler den Unfall schuldhaft verursacht hat. (LG München I


Moin,

das ist hier der einzige sinnvolle Beitrag in diesem Fred. Der TE hat schlicht und ergreifend den Benz übersehen, weil er nicht rücksichtsvoll (doppelsinnig!) war.

BestiaNegra am 29 Jul 2021 15:57:30

Tinduck hat geschrieben:Und Vorsicht bei der Schadensbearbeitung. Versicherungen vermeiden es gern, eine Teilschuldsituation zu haben, weil dann die Selbstbeteiligungen der Vollkasko nicht zum Tragen kommen. Bei kleineren Schäden wird dann gern zwischen den Versicherungen so reguliert, dass eine alleinige Schuld rauskommt, damit der Kunde mit zahlen muss.


Moin,

woher weißt Du denn sowas?

Gerade die Versicherer versuchen, auch dem Unfallgegner eine Teilschuld zu geben, um weniger zahlen zu müssen. Sobald die Vollkasko auch nur einen Cent zahlen soll, kommt der Selbstbehalt zum Tragen.

huohler am 29 Jul 2021 16:10:05

In dem Zusammenhang kann ich nur die Doppel-Rückfahrkamera mit Kamera als Rückspiegel Ersatz plus einem extra Monitor empfehlen. Da versteckt sich keiner mehr.
Erst vor kurzem, Autobahn mittleres Verkehrsaufkommen, mit 95-100 wechsel ich immer wieder um LKWs zu überholen. Da kommt ein Motorradfahrer und beschleunigt hinter mir um erst kurz hinter mir die Spur zu wechseln. Gefühlt hat er mich fasst berührt. In den Rückspiegeln war er absolut nicht zu sehen bzw. erst als er neben mir war. Da ich auch gerade die Spur wechseln wollte hätte ich den ohne Rückspiegelkamera garantiert von der Bahn geschubst. Und wer wäre dann schuld gewesen? Ich fahre nicht mehr ohne Rückspiegelkamera!

Hubert

WomoToureu am 29 Jul 2021 23:12:45

huohler hat geschrieben: Ich fahre nicht mehr ohne Rückspiegelkamera!


Sehe ich ebenfalls so, meine Kamera zeichnet alles was vorn und hinten passiert auf, ich würde niemals ohne fahren.

fschuen am 30 Jul 2021 10:00:47

Trashy hat geschrieben:Grundsätzlich hatte der Benz Vorfahrt auf seiner Spur.


Weil Benz grundsätzlich Vorfahrt haben, oder weil es eine Vorfahrtsspur war? Selten so einen Quark gelesen. Wird dadurch vollkommen lächerlich, dass überhaupt nicht aus der Darstellung hervorgeht, auf welcher Spur der Benz unterwegs war.

Der Anscheinsbeweis spricht erst mal gegen den, der auffährt. Und interessant ist ja, dass er im Spiegel nicht zu sehen war - warum? Vielleicht ist er hinter dem Womo gewesen und zeitgleich rausgezogen, hat Gas gegeben und dabei in den Spiegel geguckt. Dann ist er einfach aufgefahren, der Spurwechsel spielt keine Rolle. Bei anderen Konstellationen - zu schnelles Fahren z.B. - wird es eine Schuldverteilung geben, die von den genauen Umständen abhängt (wie schnell, Zeit seit dem Spurwechsel usw). Eine Alleinschuld beim Womo-Fahrer gibt es nur, wenn die Kollision beim Spurwechsel geschieht mit einem Fahrzeug, wo das Überholmanöver bereits begonnen hat. Dann wäre er aber nicht "aufgefahren" und hätte auch im Spiegel zu sehen sein müssen.

Also: locker bleiben, den Schaden der generischen Versicherung melden und den Unfall der eigenen (ist hoffentlich längst geschehen). Im Zweifelsfall - bei zickigem Versicherungsgegner - Anwalt einschalten. Schäden am Womo-Aufbau sind unangenehm teuer.

Gruss Manfred

xiquadrat am 30 Jul 2021 10:11:55

BestiaNegra hat geschrieben:Der TE hat schlicht und ergreifend den Benz übersehen, weil er nicht rücksichtsvoll (doppelsinnig!) war.

warst du dabei ?

goorooj am 30 Jul 2021 10:31:02

Ich habe vor 2 Jahren meinen Jaguar XK8 auf einen hinten schlecht oder nicht beleuchteten Kleinlaster gesetzt in Ungarn nachts auf der Autobahn...
Rechte Spur, Tempomat auf 130, leichter Regen, nix los ( unter der Woche ), ein schneller Blick aufs Navi wann die Ausfahrt zum Hotel kommt genau in der falschen Sekunde hat gereicht damits eben nicht mehr gereicht hat.
Totalschaden und eine Woche in einem Ungarischen Krankenhaus gelegen... war nicht lustig.
Und natürlich Schuld gewesen, den Laster hats auf den Rücken gelegt und die Lichter hinten waren hin... nix mehr nachzuweisen.

Solche blöden Sachen passieren, eine zusätzliche Kamera ist wirklich keine schlechte Idee.

Trashy am 30 Jul 2021 11:40:57

fschuen hat geschrieben:Weil Benz grundsätzlich Vorfahrt haben, oder weil es eine Vorfahrtsspur war? Selten so einen Quark gelesen. Wird dadurch vollkommen lächerlich, dass überhaupt nicht aus der Darstellung hervorgeht, auf welcher Spur der Benz unterwegs war.
Gruss Manfred


Würde eher deine Einlassung als Blödsinn bezeichnen, oder Polemik.
Der Benz hatte Vorfahrt weil er sich auf seiner Spur bewegte und dieser folgte.. Es ist Spurwechslern gegenüber nicht ausweichpflichtig. Wenn sich das Womo grob verkehrswidrig verhält - was bei einem Spurwechsel ohne ausreichende Sorgfalt i.d.R. der Fall ist - so wird ihm zunächst einmal kein Mitverschulden unterstellt.

War selbst in dieser Situation. Der Spurwechsler verlor den Prozess und in der Berufung nochmal.

Aus dem Text wird auch klar, dass sich das Womo rechts befand
Zitat
Dann bin ich mit ca. 114 km/h zum Überholen nach links,

Zitat Ende

Das ist aber im Grunde unerheblich denn auch im umgekehrten Fall von Links nach Rechts wäre es nicht anders gewesen.

Man muss nun dem Benzfahrer ein Fehlverhalten nachweisen um eine Mitschuld zuzuordnen - unwahrscheinlich.

fschuen am 30 Jul 2021 13:08:05

Trashy hat geschrieben:Der Benz hatte Vorfahrt weil er sich auf seiner Spur bewegte und dieser folgte.


Woher weisst du das? War das dein Benz? Es ist wohl klar, dass das Womo die Spur wechselte, aber was der unsichtbare Benz gemacht hat, ist überhaupt nicht klar. Vielleicht war er dahinter, hat auch die Spur gewechselt. Ist natürlich eine reine Vermutung, würde aber die Unsichtbarkeit erklären - und im Text steht nichts gegenteiliges.

War selbst in dieser Situation.


Aha, doch dein Benz, wusst' ich's doch. Oh, 'tschuldigung, wieder Polemik. Also: nein, warst du nicht. Du warst in einer Unfallsituation, von der du Schlüsse auf eine andere ziehst. Aber jede Unfallsituation ist anders, und wenn du den Text liest, wirst du feststellen, dass deine Folgerung völlig aus der Luft gegriffen ist. Also nicht direkt aus der Luft, aber von deinem Erfahrungswert übertragen, der in dieser Situation zu einer gewissen Voreingenommenheit führt. Um irgendetwas über eine mögliche Schuldverteilung sagen zu können, fehlen mindestens zwei wichtige Informationen: woher kam der Benz und mit welcher Geschwindigkeit, und wieviel Zeit verging zwischen Spurwechsel und Aufprall. Was Polizisten meinen, ist völlig unerheblich. Das gleiche gilt für Internetforen.

Gruss Manfred

WomoToureu am 30 Jul 2021 14:18:26

ericmw hat geschrieben:.. Das Womo muss nun zwei Wände neu bekommen..


Leider fehlen zahlreiche Informationen!

Gab es eine Geschwindigkeitsbegrenzung ?

Wie groß sind die Beschädigungen an den Fahrzeugen ?

Hat der andere Fahrzeugführer sich hinsichtlich der Geschwindigkeit geäußert ?

bennykater am 30 Jul 2021 15:29:14

In meinen Augen handelt es sich eher um ein psychologisches Phänomen.

Der TE hat den herannahenden Pkw einfach übersehen, er hat ihn nicht wahrgenommen, obwohl er da war. Und nun versucht er, sich das rational zu erklären, und dann kommen so Dinge wie "im toten Winkel versteckt" oder "viel zu schnell", alles nur verzweifelte Versuche, das Unerklärliche zu erklären.

Vor etlichen Jahren ist mir etwas ähnliches passiert: Ich fahre durch die Hauptstraße des Städtchens, verringere die Geschwindigkeit, setze den Blinker links mit der Absicht, links abzubiegen, und war unmittelbar davor, als meine damalige Ehefrau vom Beifahrersitz "HALT!" schreit. Ich bremse hart ab, und in dem Moment fuhr der entgegenkommende Motorradfahrer an mir vobei. Ich hatte ihn definitiv übersehen, und versuchte zunächst auch, mir das zu erklären. Er war definitiv nicht zu schnell, er ist nicht vom Himmel gefallen, ich habe ich einfach übersehen, basta. Meine Frau, der ich damals noch vertraut hatte (andere Geschichte), erklärte es mir ruhig, und ich MUSSTE einsehen, dass ICH den Fehler gemacht hatte, dass ICH ihn übersehen habe, und dass es da keinerlei Erklärungen oder gar Verdächtigungen Anderer geben kann.

Dem Unfallgegner jetzt noch was anhängen zu wollen, oder ihm überhöhte Geschwindigkeit zu unterstellen, die allein wegen des relativ geringen Schadens gar nicht gefahren worden sein kann, ist einfach nicht fair. Nobody is perfect, jeder macht einen Fehler, und man sollte Mann/Frau genug sein, dann auch dazu zu stehen.

Optische und akustische Wahrnehmung ist niemals objektiv, die Augen sind keine Kameras, das Gehirn kein Videorecorder. Lässt man irgend ein Szenario vor 10 verschiedenen Menschen alaufen, erhält man 11 verschieden Versionen, die sich allesamt vom tatsächlichen, aufgezeichneten Geschehen unterscheiden, und teilweise erheblich abweichen.

Martin

Pechvogel am 30 Jul 2021 16:10:33

bennykater hat geschrieben:In meinen Augen handelt es sich eher um ein psychologisches Phänomen...


:top: :top:




Grüße
Dirk

BestiaNegra am 30 Jul 2021 16:37:36

bennykater hat geschrieben:In meinen Augen handelt es sich eher um ein psychologisches Phänomen. Der TE hat den herannahenden Pkw einfach übersehen, er hat ihn nicht wahrgenommen, obwohl er da war. Und nun versucht er, sich das rational zu erklären, und dann kommen so Dinge wie "im toten Winkel versteckt" oder "viel zu schnell", alles nur verzweifelte Versuche,


Genau so ist es plausibel und vorstellbar.

:top: :top:

UweHD am 30 Jul 2021 17:46:38

fschuen hat geschrieben: ...Weil Benz grundsätzlich Vorfahrt haben, oder weil es eine Vorfahrtsspur war? Selten so einen Quark gelesen. Wird dadurch vollkommen lächerlich, dass überhaupt nicht aus der Darstellung hervorgeht, auf welcher Spur der Benz unterwegs war....

Ein Blick in's Gesetzbuch macht relativ schnell klar, dass ein Spurwechsler grundsätzlich grundsätzlich dem an der anderen Spur fließenden Verkehr den Vorrang einräumen muss (§7 Abs 5 StVO): --> Link

Das ist hier ganz offensichlich nicht oder nur unzureichend erfolgt, andernfalls wäre es zu keiner Kollision gekommen. Der Threadersteller bleibt hier nur der kleine Strohhalm, dem Unfallgegner eine Teilschuld anzuhängen, entweder über den Gummiparagraphen der Gefährdungshaftung oder aber indem man versucht, einen Fall überhöhter Geschwindigkeit o.ä. zu konstruieren - falls er das denn möchte. Meine Vorgehensweise wäre das eher nicht.

Grundsätzlich sollte aber gesagt sein, dass die alte Weisheit "wer hinten auffährt, hat immer Schuld" nicht in jedem Fall zutreffend ist. Wie z.B. in diesem Fall :)

UweHD am 30 Jul 2021 17:49:35

UweHD hat geschrieben:...grundsätzlich grundsätzlich...

BTW: Kann man hier überhaupt nicht nachträglich editieren, auch nicht für einen kurzen Moment?
Ist ja schrecklich, was ich da für einen orthographischen Kauderwelsch zusammengeschrieben habe :D

xiquadrat am 30 Jul 2021 19:24:12

UweHD hat geschrieben:[
Das ist hier ganz offensichlich nicht oder nur unzureichend erfolgt, andernfalls wäre es zu keiner Kollision gekommen.


ich bin wirklich baff erstaunt, mit welcher Hellsicht hier manche ausgestattet sind ;)

... vielleicht stand der Auffahrende unter Medikamenten, war übermüdet, war mit dem Handy beschäftigt, war zu schnell.... da fallen mir ohne groß nachzudenken auch noch mehr Möglichkeiten ein, weshalb es zu einer Kollision kommen kann, obwohl der Vorausfahrende alle Sorgfalt beim Spurwechsel walten liess ....

Offensichtlich ist da erst mal gar nichts. Wir wissen noch nicht einmal auf welcher Spur sich der Auffahrende befand, als der TE die Spur wechselte. Also halten wir uns doch einfach mal an das, was vom TE geschildert wurde: 1. Der TE wechselte die Spur, 2. ein anderes Fahrzeug ist hinten aufgefahren, obwohl er kein Fahrzeug im Rückspiegel gesehen hatte. Wie diese beiden Tatsachen nun zusammenhängen, und was die Ursache für den Unfall war, wissen wir eben nicht. Wir waren nicht dabei.

Was nun irgendjemand hier für plausibles Kopfkino hält oder auch nicht, ist zum Glück auch nicht relevant. Sollte es zwischen den Parteien Unstimmingkeiten über den Hergang des Geschehens geben, wird eben ein Gericht den Hergang konstituieren und werten müssen.

Ich finde es offen gestanden schon auch ein bisschen irritierend, das manche hier sich offensichtlich mehr als schwer tun, zwischen ihren Vermutungen, und dem was tatsächlich an Fakten geschildert wurde, zu unterscheiden.

Labrador am 30 Jul 2021 19:36:46

ericmw hat geschrieben:Fazit: der Streifenpolizist sagte, wir seien die Schuldigen.



Die Schuldfrage wird vor Gericht geklärt und nicht von einem Streifenhörnchen.

UweHD am 30 Jul 2021 19:55:33

xiquadrat hat geschrieben: ..Offensichtlich ist da erst mal gar nichts....

Doch, offensichtlich ist in diesem Fall leider (für den Threadersteller) vieles, wenn man die geschilderten Fakten betrachtet:
1. Der Unfall ist vor mehr als 3 Wochen passiert
2. Bei der Unfallaufnahme wurden lt. Eingangsposting weder eine überhöhte Geschwindigkeit des Auffahrenden, noch eine Medikamentenbeeinflussung oder eine unerlaubte Nutzung des Mobiltelefons festgestellt
3. Der Aufprall des Fahrzeugs erfolgte lt. Beschreibung unmittelbar nach dem Spurwechsel (..."war wohl im Toten Winkel"..)

Wenn man diese geschilderten Fakten zusammenzählt, dann kommt hier zunächst recht klar der Tatbestand des §5 Abs 5 StVO zum Tragen. Die zeitliche Distanz zum Unfallgeschehen macht einen gerichtsverwertbaren Nachweis einer etwaigen Beeinflussung des Unfallgegners durch Medikamente oder durch ein Übermüdungsgeschehen de facto umöglich. Gleiches gilt für den etwaigen Tatbestand einer überhöhten Geschwindigkeit, soweit sich das aus der Schilderung herauslesen lässt (kurzer Zeitintervall zwischen Ausscheren und Aufprall, relativ milder Einschlag, etc.) Und auch hier stellt sich natürlich die Frage eines gerichtsverwertbaren Nachweises.

Aber wie dem auch sei: Ich habe meinen Beitrag unter dem Gesichtspunkt verfasst, inwieweit der Threadersteller eine Chance hat, die polizeilich festgestellte Schuldfrage gerichtlich anfechten zu können. Und da wage ich mich relativ bequem so weit aus dem Fenster, dass da bis auf die Einrede der Betriebsgefahr des Unfallgegners kaum ein Anknüpfungspunkt besteht.

Wenn es hier hingegen um das etwas Philosophieren gehen soll, was der Unfallgegner alles theoretisch hätte falsch machen können (ohne dass irgendeine Chance dafür besteht, das auch nachzuweisen): Klar, vielleicht war der Fahrer zugekokst, hat am Handy gespielt, seine Beifahrerin befummelt oder die Bremsen waren kaputt :) Ich verstehe nur nicht, wie das dem Threadersteller hier weiterhelfen sollte, nachdem alles >3 Wochen her ist und jeglicher potentielle Beweis diesbezüglich ungesichert.

xiquadrat am 30 Jul 2021 20:33:58

UweHD hat geschrieben:Wenn man diese geschilderten Fakten zusammenzählt, dann kommt hier zunächst recht klar der Tatbestand des §5 Abs 5 StVO zum Tragen.

das ist doch genau der Punkt. Was der TE schildert, reicht von vorne bis hinten nicht aus, den Hergang und damit die Schuldfrage zu bewerten. Und die fehlenden Informationen durch Mutmaßungen, Interpretationen, Plausibilitäten - you name it - zu ersetzen, hilft tatsächlich keinem weiter. Das muss man dann halt mal so hinnehmen, dass es auf dieser Informationsgrundlage eben nicht zu bewerten ist.

Und nachdem wir beide keine Ahnung davon haben, was die Polizei nun konkret ermittelt hat, wie die Einlassung des Unfallgegners ist, wie das Schadensbild aussieht, wage ich für meinen Teil keine Aussage darüber zu treffen, was zu einem späteren Zeitpunkt dann noch geklärt werden muss oder kann.

UweHD hat geschrieben:Gleiches gilt für den etwaigen Tatbestand einer überhöhten Geschwindigkeit, soweit sich das aus der Schilderung herauslesen lässt

du siehst das Problem also (Hervorhebung von mir).

BestiaNegra am 31 Jul 2021 17:21:09

ericmw hat geschrieben:in den Spiegel geschaut und nichts gesehen. Dann bin ich mit ca. 114 km/h zum Überholen nach links, hörte einen Knall, Hundert Meter entfernt stand ein PKW, dessen Fahrer auf uns zuging und zu unserer Überraschung sagte, er wäre uns aufgefahren.


An Xiquadrat:

Der TE schreibt ganz klar, dass er die Spur gewechselt hat und den Benz nicht gesehen hat. Ich gehe davon aus, dass der Benz weder aus dem Nichts gekommen noch vom Himmel gefallen ist. Daraus ergibt sich, dass der TE den Benz übersehen hat und in dessen Spur gewechselt hat. Woher sollte der wohl sonst kommen?

hampshire am 31 Jul 2021 17:23:16

ericmw hat geschrieben:Frage: Ist jemandem schon so etwas passiert? Der Rechtsschutz ist aktiv. Ob er etwas erreicht ist offen.

Ja, ich habe auch schon mal ein Fahrzeug übersehen (ohne Knall, nur mit Gehupe) und bin selbst schon übersehen worden (ebenfalls ohne Knall). Der Hergang ist mir nicht ganz klar. Dennoch wage ich folgende Prognose: Dass der Rechtsschutz etwas für Dich erreicht ist nicht sehr wahrscheinlich, dafür gibt es zu wenige Ausnahmen, die ein den spurwechselnden Fahrer entlasten würden.

huohler hat geschrieben: Ich fahre nicht mehr ohne Rückspiegelkamera!

Diese Video-Vorratsspeicherung im öffentlichen Raum finde ich unsäglich. Es ist eine ausserordentlich egoistische Güteabwägung, für den unwahrscheinlichen Fall eines möglichen eigenen Nachteils fremde Menschen zu filmen und damit in deren Freiheit einzugreifen.

Navigatore am 31 Jul 2021 18:50:09

Labrador hat geschrieben: Die Schuldfrage wird vor Gericht geklärt und nicht von einem Streifenhörnchen.

Da hast Du (und andere hier) bestimmt recht. Auf diese unterbelichtete Trachtentruppe kann man verzichten, alles nur Diletanten. Man sollte diesen Fall dem Forum überlassen. Geurteilt wurde hier ja schon reichlich.

Nur noch ein paar kleine Anmerkungen:

Streifenhörnchen haben ein Diplom oder einen Bachelorabschluss,
Streifenhörnchen bilden sich lebenslang fort und hospitieren z.B. bei Sachverständigenorganisationen, Staatsanwaltschaft, Gerichten, etc
Streifenhörnchen bearbeiten Unfälle rechtskräftig und abschließend, wenn die Delikte im Verwarnungsverfahren sanktioniert werden können.
Darüber hinausgehend sind Verfolgungsbehörden für Verkehrsunfälle Bußgeldstellen und Staatsanwaltschaften.
Streifenhörnchens qualifizierte Unfallaufnahne ist wesentlichster Bestandteil für die Entscheidungen der Verfolgungsbehörden.

Erst wenn jemand mit alldem nicht klar kommt, kommen die Gerichte ins Spiel. Das entscheidet dann, ob es sich hier nur um einen Besserwisser mit einem geschäftstüchtigen Rechtsanwalt handelt oder ob irgendeiner der Verfahrensbeteilgten einen Fehler gemacht hat.

Übrigens, eine beeindruckend große Zahl von Gerichtsverfahren endet mit der Rücknahme des Widerspruchs unmittelbar am Tag der Hauptverhandlung. Allen diesen Verfahren ist eines gemeinsam. Der Beschuldigte/Betroffene hatte eine Rechtsschutzversicherung.

heinz28 am 31 Jul 2021 20:43:05

Zu deinem letzten Satz.

Kannst du auch eine Aussage machen, warum der Widerspruch erst am Tag der Verhandlung zurückgenommen wird.
Und was die Rechtsschutzversicherung damit zu tun hat?

Hatte genau den Fall vor einiger Zeit und habe nicht verstanden, warum der Betroffene den Widerspruch solange aufrecht erhalten hat, obwohl alle Fakten gegen ihn sprachen.
Die übrigens von der Polizei for Ort eindeutig und klar nachweislich aufgenommen wurden.
Und damit auch klar die Schuld festgestellt hatten. Aber das nur am Rande.

Navigatore am 31 Jul 2021 21:12:00

Weil der Rechtsanwalt gerne die Terminsgebühr haben aber seine Reputation durch verlorene Gerichtsverfahren nicht gefährden möchte. Und sowas kann man nur mit Leuten machen, deren Anwaltskosten von einer Versicherung getragen werden. 0

xiquadrat am 31 Jul 2021 21:53:09

Navigatore hat geschrieben:Da hast Du (und andere hier) bestimmt recht. Auf diese unterbelichtete Trachtentruppe kann man verzichten, alles nur Diletanten.

hat ja nun auch keiner behauptet, dass die Polizei unterbelichtet oder überflüssig wäre. Aber wo Menschen arbeiten, passieren eben auch mal Fehler. Auch der Polizei.

Im Übrigen hat die Polizei, wie du ja auch ausführst, zu klären, ob gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde. Da fungiert sie im Wesentlichen als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft.

Bei der Klärung der Schuldfrage bei einem Verkehrsunfall geht es aber meist um zivilrechtliche Fragen, nämlich wer als Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen muß. Und da ist die Polizei nunmal einfach nicht zuständig. Das die polizeiliche Unfallaufnahme bei der Klärung dieser Frage auch als Hinweis herangezogen werden kann, ändert daran erst mal nichts.

suedkind am 01 Aug 2021 09:54:11

Abegesehen davon, daß der TE hier eh schon raus ist. Von der "Rechtssprechung" der Cops mal abgesehen ... ich fahr selber nen Camper aber wenn ich einen Wagen in beiden Spiegeln und mit Schulterblick nicht sehe ... woher kam das Fahrezeug? Bei Einhaltung des Sicherheitsabstandes der ja mindestens 60m sein muß seh ich jedes Fahrzeug, daß sich von hinten nähert. Wenn ich überhole und nix sehe muß doch der schon zu dicht hinter mir sein und das auf meiner Spur. Er kann also nicht auf der Überholspur gefahren sein sondern dicht hinter dem Camper.
Zu viele Ungereimtheiten. Einzig logische Erklärung: nicht gekuckt und einfach rausgezogen :eek: .
Liegt wohl in der Natur der Sache daß der Mensch versucht ein Schlupfloch zu finden. Die Absolution wird der TE hier sicher nicht bekommen :evil: .

heinz28 am 01 Aug 2021 11:02:47

Navigatore hat geschrieben:Weil der Rechtsanwalt gerne die Terminsgebühr haben aber seine Reputation durch verlorene Gerichtsverfahren nicht gefährden möchte. Und sowas kann man nur mit Leuten machen, deren Anwaltskosten von einer Versicherung getragen werden. 0


Meine Vermutung ging in diese Richtung.
Kombiniert mit der Hoffnung, dass der andere evtl. nachgibt wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt.
Klappt dann natürlich nicht, wenn beide eine Rechtsschutzversicherung haben.

Aber in meinem Fall hat das die gegnerische Versicherung am Ende einfach nur ne Menge Geld gekostet, das vor allem der Anwalt eingenommen hat.
Hätte einer mal die Unfallaufnahme der Polizei gelesen, hätten alle Beteiligten Geld und Aufwand gespart.
Aber gut, das ist Off-Topic.

gordan am 01 Aug 2021 11:21:50

Wenn man von hinten angefahren wird wo danach zwei Wände ausgetauscht werden müssen und dabei spürt nichtmal einen Schubs, dann kann ich annehmen dass vor dem einordnen in Überholspur, hinterfahrende Fahrzeug von dem TE übersehen worden ist. Grunde dafür können Müdigkeit, mangelnde Konzentration, Unachtsamkeit, Unerfahrenheit, bis zu nachlassende Fahrtüchtigkeit des Fahrers. Nach so einem Vorfall, selbst „überrascht“ zu sein (wie der TE in ersten Beitrag geschrieben hat) sagt zu Schuldfrage m.M.n. ziemlich viel. Gericht wird entscheiden.

Gruß Gordan

topolino666 am 01 Aug 2021 12:53:46

... apropos TE: wo ist der eigentlich hingekommen? :?:

;-) :-) ;-(

xiquadrat am 01 Aug 2021 13:08:45

topolino666 hat geschrieben:... apropos TE: wo ist der eigentlich hingekommen? :?:

;-) :-) ;-(

er wird doch nicht den thread übersehen haben ?!? ;)

BadHunter am 01 Aug 2021 13:41:14

gordan hat geschrieben:Wenn man von hinten angefahren wird wo danach zwei Wände ausgetauscht werden müssen und dabei spürt nichtmal einen Schubs, dann kann ich annehmen dass vor dem einordnen in Überholspur, hinterfahrende Fahrzeug von dem TE übersehen worden ist.


Echt spannend die ganzen Spekulationen.... Wenn ein Fahrzeug hinten auffährt kann dabei selbstverständlich auch eine Seitenwand betroffen und gestaucht sein, wäre schon erstaunlich, wenn der Einschlag genau mittig wäre, egal ob übersehen oder nicht.... Die Masse eines Wohnmobils ist schon recht groß im Vergleich zu einem PKW, da muss man nicht viel merken wenn man im Wohnmobil sitzt,
Mal aus meiner Sicht nach 21 Jahren in der Versicherungsbranche: der TE weiß selbst nicht, wo der Auffahrende her kam! Genau so würde ich das in der Unfallmeldung auch der Versicherung schildern. Mutmaßungen wie "vielleicht toter Winkel" bringen da gar nichts.
Es kann ja auch sein, dass der PKW direkt hinter dem Wohnmobil war, gleichzeitig Gas gegeben hat und ausgeschert ist und somit im Spiegel nicht zu sehen war, dann wäre es seht gut möglich, dass der PKW schlichtweg viel zu wenig Abstand gehalten hat. Dann sehe ich die Schuld beim Auffahrenden, der ja dann selbst auch erst gerade ausgeschert ist.
Um genau solche Sachen zu klären und die Schuldfrage, die nicht die Polizei zu beurteilen hat, zu klären, dürfte die Haftpflichtversicherung einen Anwalt und entsprechende Gutachter einschalten, denn es ist auch Aufgabe einer Haftpflichtversicherung, unberechtige Ansprüche abzuwehren. Wenn Zweifel bei der Schuldfrage bestehen werden gute Versicherungen so verfahren, sofern der Versicherte nicht direkt sein Verschulden eingesteht und eben Zweifel bestehen.

Navigatore am 01 Aug 2021 16:25:07

BadHunter hat geschrieben:Mal aus meiner Sicht nach 21 Jahren in der Versicherungsbranche ...

Um genau solche Sachen zu klären und die Schuldfrage, die nicht die Polizei zu beurteilen hat, ...

Man möge mir verzeihen, wenn ich jetzt in den Klugscheißmodus gehe, aber hier wird doch immer wieder ein bisschen Verwirrung gestiftet.

"Schuld" ist eigentlich ein Fachterminus aus dem Straf-/Ordnungswidrigkeitenrecht. Und damit liegt hier auch der Hase im Pfeffer:

Ein Verkehrsunfall tangiert in aller Regel zwei Rechtsbereiche, das öffentliche Recht (Straf-/Ordnungswidrigkeitenrechtliche Betrachtung) und das Zivilrecht (haftungsrechtliche Betrachtung).
Der haftungsrechtlichen Betrachtung geht die ordnungswidrigkeitenrechtliche (oder im Falle von Verletzten oder schweren Verkehrsvergehen auch die strafrechtliche) Betrachtung voraus, soweit die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen wird.

Ein Unfall aufgrund eines fehlerhaften Fahrstreifenwechsels ist ordnungswidrigkeitenrechtlich ein Verwarnungstatbestand und kann abschließend und rechtskräftig von der Polizei sanktioniert werden, soweit der Betroffene damit einverstanden ist. Die Schuldfrage beurteilt also hier die Polizei.
Andernfalls leitet die Polizei die von ihr abschließend bearbeitete Unfallakte an die Bußgeldstelle weiter, die ein Bußgeldverfahren einleitet, gegen dessen Ergebnis sich der Betroffene vor einem Amtsgericht und weiteren Gerichtsinstanzen wehren kann.

Wer in welchem Umfang schadenersatzpflichtig ist, wird im zweiten Rechtszug haftungsrechtlich betrachtet. Hier spielen unabhängig von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Betrachtung noch Fragen wie die Gefährdungshaftung allein durch die Benutzung eines Autos eine Rolle. Grundlage für die Beurteilung ist aber auch hier die Unfallakte der Polizei, die natürlich auch eine Bewertung über die Unfallursache enthält.

Ich hoffe damit ein bisschen zu Klärung der Begrifflichkeiten beigetragen zu haben. Eins ist aber sicher: niemand kann mit den hier zur Verfügung stehenden Informationen nur eines an einem Unfall Beteiligten den zur Disposition stehenden Unfall rechtlich einordnen oder tatsächlich bewerten. Das ist nur Kaffeesatzleserei.

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