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Selbstausbau Wie rüste ich einen Fahrtenschreiber nach?


temp8 am 07 Sep 2021 20:29:09

Hallo,
ich habe seit drei Jahren einen amerikanischen Schulbus als Womo zugelassen, den ich mit Genuß fahre; noch mehr, weil ich alles selbst umgebaut habe.
Verwirrend sind aber die Regeln zum Fahrtenschreiber, jetzt auch teuer, weil ich gerade in Dänemark 12000 DKK (>1600€) Strafe zahlen durfte, weil ich keinen habe.
Mein Kenntnisstand war der, dass Womos, egal wie groß und schwer, keinen Fahrtenschreiber benötigen. Meinte auch der TÜV. Wurde leider eines Besseren belehrt und die Urlaubskasse ist jetzt leer. War sicher etwas naiv hinsichtlich Fahrten im Ausland, aber wer kennt schon die Ausnahmen der jeweiligen STVZO im fremden Land.

Grunddaten zum Fahrzeug:
- Thomas Freightliner, 11.5m lang, 9.6t zulGG, 8+1 Sitze
- In USA erstmalig 2005 zugelassen
- In DE Zulassung als SonderkFz- Wohnmobil in 2019
- keine Eintragung hinsichtlich Befreiung vom Fahrtenschreiber
- das Fahrzeug ist auf mich als Freiberufler zugelassen, also auf eine Firma, aber ohne gewerblichen Güter- oder Personentransport (ich mache Schulungen/ Ausbildungen und fahre mit meinem "Hotel" zu Kunden; die Schulungen finden aber nicht im Womo statt)

Nach vielem Lesen in Foren und Gesetzblättern glaube ich folgendes:
- ich benötige in DE einen Fahrtenschreiber, den ich aber ausgeschaltet lassen kann (was für ein Schwachsinn...)
- im Ausland muss der Fahrtenschreiber benutzt werden
--> Liege ich mit meinem Glauben richtig?

Wie aber kann ich selbst einen Fahrtenschreiber nachrüsten? Bei mir ist ein Mercedes- Motor OM906 verbaut, aber die amerikanische Variante und ich komme mit keinem Diagnosegerät an das gute Stück heran.
Ich spinne mal: Kann ich einen alten analogen Fahrtenschreiber zusätzlich einbauen? Wie holt der sich aber seine Geschwindigkeitsdaten? Gibt es fahrzeugtyp- unabhängige nachrüstbare analoge Fahrtenschreiber? Ich könnte mir vorstellen, dass es einen Magnetsensor z.B. an der Kardanwelle gibt, der Impulse an den Fahrtenschreiber sendet, also das Prinzip alter Fahrradtachos.
Hat so etwas schon mal jemand gemacht?

Vielen Dank.

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soul am 07 Sep 2021 23:11:59

temp8 hat geschrieben:
Nach vielem Lesen in Foren und Gesetzblättern glaube ich folgendes:
- ich benötige in DE einen Fahrtenschreiber, den ich aber ausgeschaltet lassen kann (was für ein Schwachsinn...)
- im Ausland muss der Fahrtenschreiber benutzt werden
--> Liege ich mit meinem Glauben richtig?



frag doch einfach beim nächsten tüv nach. dann ist der glauben in wissen umgewandelt.

Franky70 am 08 Sep 2021 01:02:07

Hallo,
ließ mal das dazu: --> Link

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Rockerbox am 08 Sep 2021 07:10:52

Franky70 hat geschrieben:Hallo,
ließ mal das dazu: --> Link


Der letzte Beitrag dort ist aber aus 2006 (!). Ob das alles nach 15 Jahren noch Gültigkeit hat? Ich würde mich an offizielle Stellen (TÜV, Straßenverkehrsamt, Polizei) wenden und mir das dort schriftlich geben lassen.

Womofreund2 am 08 Sep 2021 08:03:16

soul hat geschrieben:frag doch einfach beim nächsten tüv nach. dann ist der glauben in wissen umgewandelt.


Hat er doch gemacht. Hatte nicht den gewünschten Erfolg.

temp8 hat geschrieben:Mein Kenntnisstand war der, dass Womos, egal wie groß und schwer, keinen Fahrtenschreiber benötigen. Meinte auch der TÜV.

babenhausen am 08 Sep 2021 08:58:24

Haben und betreiben ....

--> Link
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Acki am 08 Sep 2021 09:51:21

Im PhoeniX Forum wurde das Ganze einmal eingehend abgeklärt ... Vielleicht kann ich hier mit Zitat helfen!?

Die Nutzungspflicht ist in den:
Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV) abgestimmt zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder letzte Ausgabe vom Januar 2020 in der Ziff. 1.6 Wohnmobile
geregelt:
Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen in diesen Fällen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Fahrer von Wohnmobilen, die zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt werden, unterliegen den Sozialvorschriften im Straßenverkehr nach denselben Kriterien wie Fahrer aller anderen Fahrzeuge. Keine Anwendung finden die Sozialvorschriften, wenn ein Wohnmobil zur nichtgewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird, soweit die zulässige Höchstmasse des Wohnmobils 7,5 t nicht überschreitet (Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006).

Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO).
Dies gilt nicht, wenn sie nach dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO).
Seit dem 1. Januar 2013 besteht für ab diesem Datum erstmals in Verkehr gekommene Fahrzeuge keine nationale Pflicht zur Ausrüstung mit analogen Fahrtenschreibern mehr. Im Zuge der Gleichstellung soll mit der Anpassung der Übergangsbestimmung in § 72 Absatz 2 zu § 57a StVZO die nationale Ausrüstungspflicht mit analogen Fahrtschreibern auch für bereits vor dem 1. Januar 2013 zugelassene Fahrzeuge, z. B. Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t oder Linienbusse mit einer Wegstrecke kleiner als 50 km, aufgehoben werden.

Womofreund2 am 08 Sep 2021 14:51:42

Ich lese da 3 Sachen heraus, welche für temp8 nicht zutreffen:
- Erstzulassung nach 01.01.2013
- nicht gewerblich
- gilt nur national (es lebe die EU) :roll:

jochen-muc am 08 Sep 2021 15:07:10

Hast Du einen Face book Account ?

Es gibt da eine Gruppe Schrauber die Dir evtl weiterhelfen können, weil ich verstehe Dein Posting ja so, dass es Dir nicht drum geht ob (weil das hast ja schmerzlich erfahren) sondern wie ?

HartyH am 08 Sep 2021 15:17:59

temp8 hat geschrieben:....
Mein Kenntnisstand war der, dass Womos, egal wie groß und schwer, keinen Fahrtenschreiber benötigen. Meinte auch der TÜV. Wurde leider eines Besseren belehrt und die Urlaubskasse ist jetzt leer. War sicher etwas naiv hinsichtlich Fahrten im Ausland, aber wer kennt schon die Ausnahmen der jeweiligen STVZO im fremden Land.
...

für mich sind diese Aussagen etwas verwirrend.
Du hast ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug/Wohnmobil und wirst in Dänemark zur Kasse gebeten, weil du die dänische StVZO nicht erfüllst?
Da lief aber einiges schief!
Ich gehe davon aus, daß der TÜV aktuell war und du den deutschen TÜV-Bericht mit Plakette hättest vorzeigen können.
Es ist und bleibt ein Fahrzeug was in D zugelassen ist, egal was für technische Regeln im anderen Land gelten.
Ausgenommen sind z.B. Beschilderungen wie zur Zeit in F oder die Überlängebeschilderung für I und Spanien.

lwk am 09 Sep 2021 19:43:03

Genau so ist es, die deutsche Stvzo gilt für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge AUCH im Ausland. Sonst müsste das Fahrzeug ja an der Grenze jedesmal umgerüstet werden. Da würde ich mal mit der dänischen Polizei mal das Gespräch suchen. Das Bussgeld war unbegründet und der Polizist übereifrig und schlecht geschult.

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