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Heute sind wir durch Zufall auf einem Stellplatz mit einer Höhenbegrenzung auf 3m gelandet. Was es nicht alles gibt? Die Stellplätze mit Strom (1,5kw/1€) liegen traumhaft auf einer Bergkuppe mit fantastischer Aussicht auf eine Burg, aber halt nicht für jedes Mobil. Schon unten an der Zufahrt steht ein Schild, was auf eine zu erwartende Höhenbegrenzung am Stellplatz hinweist. Unser Mobil ist mit Solar und SAT genau 3m hoch. Also haben wir es riskiert. Für manchen wird es aber sicher knapp? Deshalb stehen hier überwiegend Kartenwagen, die es bestimmt freut wenn keine "Dickschiffe" neben ihnen die Aussicht versperren.
Habe mal bisschen gegruschelt, will ja immer alles genau wissen "Auf Nachfrage meinte der Bürgermeister, man wollte keine großen schweren Fahrzeuge, die würden den Untergrund kaputt machen"
Labrador am 23 Okt 2021 09:38:47
Ich habe auch schon öfters Wohnmobil Stellplätze gesehen, bei denen die Zufahrt mit Zeichen 253 (Verbot für Lkw) geregelt war. Dort will man halt offenbar keine Fahrzeuge über 3,5 t. Warum auch immer. Vielleicht wegen der Bodenbeschaffenheit oder anderem ?
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rkopka am 23 Okt 2021 09:40:08
Beduin hat geschrieben:Habe mal bisschen gegruschelt, will ja immer alles genau wissen "Auf Nachfrage meinte der Bürgermeister, man wollte keine großen schweren Fahrzeuge, die würden den Untergrund kaputt machen"
Dann hat er wohl nicht kapiert, daß es genug schwere Fahrzeuge unter 3m gibt und leichte, die drüber sind !? Z.B. sind das fast alle Alkoven und die meisten TI, die irgendwas am Dach montiert haben. Dafür gehen die großen VI mit >5t.
RK
huohler am 23 Okt 2021 10:30:08
Ich kann die schon verstehen. Eine Gewichtsbegrenzung wäre zwar auf den ersten Blick logischer, lässt sich aber nicht kontrollieren bzw. blockieren wie die Höhenbegrenzung mit einer Teppichstange. Hubert
FastFood44 am 23 Okt 2021 10:44:35
Vor vielen vielen Jahren (11 Jahre?) auf Rügen ein Stellplatz für Wohnmobile. Ab einer bestimmten Höhe hätte es deutlich mehr gekostet. Wir sind dann mit unseren 5,60 Metern Länge und 3,19 Höhe weitergefahren weil wir es für uns nicht eingesehen haben dass wir mehr zahlen als ein 9 Meter Teil mit 3 Meter Höhe. Ich glaube 3,10 war die Grenze. Ganz toll wenn dann solche Fahrzeuge mit Trailer im Schlepptau ankommen und weniger bezahlen :lach:
Franky70 am 23 Okt 2021 14:46:54
Labrador hat geschrieben:Ich habe auch schon öfters Wohnmobilstellplätze gesehen, bei denen die Zufahrt mit Zeichen 253 (Verbot für Lkw) geregelt war. Dort will man halt offenbar keine Fahrzeuge über 3,5 t. Warum auch immer. Vielleicht wegen der Bodenbeschaffenheit oder anderem ?
Hallo, was allerdings auch nur in Deutschland so ist. In fast allen europäischen Ländern gilt das Zeichen 253 auch nur für LKW, was bei uns ja auch vernünftiger wäre.
chrisc4 am 23 Okt 2021 15:18:11
Natürlich ist das unsinnig, unserer wiegt 3,5 t und ist 7 Meter lang aber mit Dachklima 3,15 m hoch.
Ich fahre einfach dort nicht hin, Problem für mich gelöst :wink:
Gruß Hans
Torsti5 am 23 Okt 2021 15:25:40
Die Kohlberger möchten halt keine Wohnmobile im Format eines LKW´s Wenn der oder die Betreiber dies so haben möchten ist es doch O.K. Die werden schon ihre Gründe haben so zu entscheiden. Wenn auch eine Längenbeschränkung wahrscheinlich die bessere Variante wäre.
Gruß Thomas
Swch am 23 Okt 2021 18:16:35
Hallo zusammen
Ich bin mal gespannt wie lange das mit den 3m noch steht. 1) Entweder sind da Reserven eingerechnet ;-) 2) Einer mit 299 und Winterreifen, fährt die Schranke um.
Bin gespannt wie oft die Schranke ersetzt werden muss und wann der Betreiber sagt, kein Bock mehr.
LG, Sascha
Elgeba am 23 Okt 2021 18:29:51
Ist vielleicht ein Versuch,dem massenhaften Auftreten von Wohnmobilen entgegenzuwirken.Und wenn man die Höhenbegrenzung entsprechend stabil ausführt,hat das Wohnmobil die schlechteren Karten bei einer eventuellen Berührung.
Gruß Bernd
Pechvogel am 23 Okt 2021 21:58:29
Lt. StVO müssen Höhenbegrenzungen unter 3,8m einen Sicherheitsabstand von mind. 20cm haben. Wobei natürlich die Frage ist ob ein Stellplatz unter die StVO fällt…
Grüße Dirk
rkopka am 23 Okt 2021 22:11:06
Pechvogel hat geschrieben:Lt. StVO müssen Höhenbegrenzungen unter 3,8m einen Sicherheitsabstand von mind. 20cm haben. Wobei natürlich die Frage ist ob ein Stellplatz unter die StVO fällt…
Die Frage gibts doch immer bei Parkplätzen (z.B. Supermarkt). Dort ist die Antwort, daß sie gilt, solange der Betreiber nicht etwas anderes festlegt (was wohl kommuniziert werden muß). Falls also dort keine Ausnahme angeschlagen ist, müßte es so sein. Falls das so stimmt und die Stange also niedriger als erlaubt ist...
RK
Labrador am 23 Okt 2021 22:51:22
Franky70 hat geschrieben:Hallo, was allerdings auch nur in Deutschland so ist. ........
Es ging hier um Stellplätze in Deutschland ;)
Navigatore am 24 Okt 2021 00:17:11
Pechvogel hat geschrieben:Lt. StVO müssen Höhenbegrenzungen unter 3,8m einen Sicherheitsabstand von mind. 20cm haben. Wobei natürlich die Frage ist ob ein Stellplatz unter die StVO fällt…
Dazu wirst Du in der StVO nichts finden. Selbst die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 265 schreibt nur einen ausreichenden Sicherheitsabstand vor und verweist ergänzend auf die "Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen". Die wiederum kennt nur einen Aufschlag von 50 cm, der sich aus 20 cm für das eventuelle Ausfedern von Fahrzeugen und einem pauschalen Sicherheitszuschlag von 30 cm zusammensetzt. Dieser Aufschlag gilt aber eben nur für Ingenieurbauwerke, also Brücken, und auch nur in Deutschland. Im Ausland kann das anders sein.
Wenn also 3,00m an einem Höhenbegrenzer eines Parkplatzes stehen, würde ich grundsätzlich nachmessen, bevor ich mit einem höheren Fahrzeug darunter durchfahre.
Ach so, ja .... da der Stellplatz von der Gemeinde eingerichtet wurde, ist er genauso wie jeder öffentliche Parkplatz sogenannter rechtlich-öffentlicher Verkehrsraum und die Schilder sind gewidmet, also rechtsverbindlich. Die Einfahrt mit einem höheren Fahrzeug kann mit 20 Euro Verwarngeld geahndet werden.
Franky70 am 24 Okt 2021 12:25:33
Labrador hat geschrieben: Es ging hier um Stellplätze in Deutschland ;)
Woher stammt deine Behauptung?
andwein am 24 Okt 2021 12:39:41
Navigatore hat geschrieben: und auch nur in Deutschland. Im Ausland kann das anders sein. Wenn also 3,00m an einem Höhenbegrenzer eines Parkplatzes stehen, würde ich grundsätzlich nachmessen, bevor ich mit einem höheren Fahrzeug darunter durchfahre.
Dem kann man nur vollumfänglich zustimmen!!!!!!!!!!!!!! Und bei den Höhenangen eines Wohn/Reisempbils würde ich dringenst raten die Höhe inklusive der geschlossenen Dachluken zu messen. Die Ausgeklappten Rückspiegen sind in den Fahrzeugabmessungen Kfz Zulass. nicht mit einbezogen!! Gruß Andreas
Pechvogel am 24 Okt 2021 12:52:28
Navigatore hat geschrieben:Dazu wirst Du in der StVO nichts finden. Selbst die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 265 schreibt nur einen ausreichenden Sicherheitsabstand vor und verweist ergänzend auf die "Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen".
Navigatore hat geschrieben: Die wiederum kennt nur einen Aufschlag von 50 cm, der sich aus 20 cm für das eventuelle Ausfedern von Fahrzeugen und einem pauschalen Sicherheitszuschlag von 30 cm zusammensetzt … Wenn also 3,00m an einem Höhenbegrenzer eines Parkplatzes stehen, würde ich grundsätzlich nachmessen, bevor ich mit einem höheren Fahrzeug darunter durchfahre.
Das mit der StVO stimmt. Aber grundsätzlich dazu: --> Link
Grüße Dirk
heiinjoy am 24 Okt 2021 16:55:48
Hallo,
die Vorschriften über den Höhensicherheitszuschlag findet Ihr in der RSA 95.
VG
Heiinjoy
Navigatore am 24 Okt 2021 17:09:42
Die RSA95 ist, wie der Name schon sagt, eine Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen. Sie ist nicht allgemeinverbindlich sondern richtet sich nur an Betreiber von Baustellen. Dazu sind für jede Baustelle immer noch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, die ggfs. an der Sache orientierte Einzelfallentscheidungen trifft.
Sie hat also überhaupt nichts mit Höhenbegrenzern von Stellplätzen zu tun.
Das von Dirk genannte Urteil könnte da schon eher richtungsweisend sein. Es ist allerdings nur ein Landgerichtsurteil und der Lkw-Fahrer, der gegen das niedrige Hindernis gefahren ist, hatte trotzdem noch 60 Prozent seines Schadens selbst zu tragen, obwohl die Beschilderung die hier proklamierten 20cm nicht ausreichend berücksichtigt hatte.
Tinduck am 24 Okt 2021 22:13:33
Jetzt hab ich schon so viel Werkzeug dabei und es reicht immer noch nicht.. muss wohl noch ne Akkuflex her :D
SCNR…
Aber ne schöne Einladung für die Vanlife-Community, da mit Hundefängern und Multivans ohne Klo einzufallen und den Stellplatz vollzusch…. ist ja keiner da von den spiessigen Grossmobilisten, um sich zu beschweren!
bis denn,
Uwe
zitronenfahrer am 30 Okt 2021 11:44:15
Beduin hat geschrieben:Habe mal bisschen gegruschelt, will ja immer alles genau wissen "Auf Nachfrage meinte der Bürgermeister, man wollte keine großen schweren Fahrzeuge, die würden den Untergrund kaputt machen"
Tja, und wie wir alle wissen ist diese Aussage reiner Dummfug (-> Alkoven), aber wenn man dort der Meinung ist dem wäre so und eine Gewichtsbegrenzung sei nicht hilfreich :lol: muss man das eben akzeptieren.
cu
Jagstcamp-Widdern am 30 Okt 2021 11:56:32
eine lastbegrenzung interessiert niemand... auszer man setzt einen vom ordnungsamt den ganzen tag im klappstuhl an die einfahrt :!:
allesbleibtgut hartmut
starlight am 30 Okt 2021 14:44:07
Hallo Zitronenfahrer,
Mein Alkoven hat 2,98 mtr :trotz: :razz: :razz: :razz:
Bergbewohner1 am 30 Okt 2021 18:11:00
Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:eine lastbegrenzung interessiert niemand... auszer man setzt einen vom ordnungsamt den ganzen tag im klappstuhl an die einfahrt :!: