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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts


ariane am 14 Mai 2007 12:04:06

Stand: 11. Mai 2007





Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:

Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);
Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);
das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).

Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (--> Link) auch in englischer Sprache abrufbar.

In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.

Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.
Allgemeine Reiseinformationen
Hinweis für Autofahrer: Auf den Autobahnen wird Mautgebühr erhoben.

Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna liegt derzeit bei rund 7,25 für 1 Euro. Ausländer, die sich für mehr als 24 Stunden in Kroatien aufhalten, müssen sich bei der örtlichen Polizei anmelden. Dies übernehmen im Regelfall die Hotels, Pensionen, Campingplätze, etc. Deutsche Führerscheine, Bootsführerscheine und Segelscheine werden anerkannt.




Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Für die Weiterreise nach Serbien und Montenegro wird ein Reisepass benötigt. Ein vorläufiger Reisepass wird ebenfalls anerkannt, die Einreise mit Personalausweis nach Serbien und Montenegro ist jedoch nicht möglich.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht (erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument).
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.06.2004 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.





Medizinische Hinweise
Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter --> Link

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Für die spätere Abrechnung in Deutschland muss es sich um einen sogenannten D/HR-111-Auslandskrankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen handeln. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja"). Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Rucksacktourismus u. a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Frühsommer-Meningo-Encephalitis (FSME) sinnvoll sein. In den Wäldern Nordkroatiens besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.
Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.
Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden.
Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.
Unter folgendem Link bietet das kroatische Zollamt Informationen für Reisende in deutscher Sprache an:

--> Link






Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

Anzeige vom Forum

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Maggie am 14 Mai 2007 13:03:59

Und wir speichern vor Abfahrt folgende Angaben im Handy:


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ulica grada Vukovara 64, 10000 Zagreb.
Telefon (00385 1) 630 01 00 - 04
Fax (00385 1) 615 55 36
Postadresse: Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, p.p. 207, 10000 Zagreb, Kroatien.

E-Mail: [mod="Dirk"]email entfernt, bitte AGB beachten[/mod]
Website: --> Link


Und, je nachdem, wohin man reist:

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Svaciceva 4, 21000 Split
Telefon (00385 21) 40 93 47
Fax (00385 21) 48 64 01

E-Mail
[mod="Dirk"]email entfernt, bitte AGB beachten[/mod]

Dazu dann noch die vom ADAC veröffentlichten Nummern für Pannendienst. Dann ist man wenigstens für den Fall aller Fälle gewappnet.


Noch ein ganz wichtiger Tipp ist, dass Radio HR2 (Hvratski Radio) zu jeder vollen Stunde zwischen 6.30h und 21.30h Nachrichten abwechselnd in dt, engl u ital. Sprache bringt. Sie schalten dazu live Nachrichten vom Bayrischen Rundfunk oder Ö3 z.B. zu.
(Ich weiß nicht mehr genau, in welchem Turnus, aber das hat man nach 2 Tagen raus.)
Danach kommen Verkehrsnachrichten für das gesamte Küstengebiet in kroatisch und ebenfalls in den 3 Fremdsprachen. Ganz ganz super organisiert!!! So ist man bestens informiert.

Allen eine gute Reise!!!

Maggie

Gast am 14 Mai 2007 13:46:38

Hallo Rollende,

ich bin einen Teil der ehemaligen Krigesgebiete mit dem Reisemobil (2005) gefahren. Mit den Minen, das kann ich bestätigen. Aber auch sonst, sieht es dort noch übel aus. Wir waren in Häusern, in denen in den Zimmern Einschußlöcher sind und noch das Blut im Putz fest klebte. Hier ein paar Fotos.

Nachzulesen hier: --> Link

Anzeige vom Forum


Gast am 14 Mai 2007 13:51:27

Text zu den Fotos hier: --> Link

Gast am 14 Mai 2007 13:56:23

... in manchen Gebieten treiben sie Schafherden über die Minenfelder. Das nennt man dort Minenräumung.

Gast am 14 Mai 2007 14:01:29

--> Link

Link ist Bericht zu diesen Gebieten ...

Maggie am 14 Mai 2007 14:10:03

Hallo Jeff,

die Bilder kann ich rückhaltlos bestätigen. Aber ich glaube, die Menge reicht hier in diesem Thread jetzt, oder was meinst du? Es sollte doch die Leute nur vorwarnen, vorsichtig zu sein und nicht abschrecken. Wir ziehen doch hier keinen Feldzug gegen das Hinterland von Kroatien durch.

Die eigentlichen Informationen gehen sonst wahrscheinlich einfach unter.

Da in meinem Beitrag oben die e-mail-Adressen der dt. Botschaft gestrichen sind, hier der Hinweis, dass jeder sie sich auf der Seite bei Auswaertiges-Amt.de selbst nachschauen und speichern kann.

Viele und gute Reise allen

Maggie

ariane am 21 Mai 2007 12:44:24

Danke für die Adressen und Telefonnummer (die weiß ich eh auswendig)Maggie und auch die Fotos von Jeff. Solche Bilder kann man hier sehen, wenn man mal mit dem Räumungsteam des ASB unterwegs sein darf. Oder einfach Richtung Plitvitzer Sehen unterwegs ist.
Leider entfernen die Kroaten gerne die Pfosten an denen die Zäune und Schilder befestigt sind, denn die eignen sich sehr gut als Brennholz oder als Weidezaun o.ä. Also auch mal ins Gestrüpp kucken, ob dort Warnschilder hängen bzw liegen! Es werden nur Minen geräumt in Gegenden, in denen die Felder genutzt werden können zur Landwirtschaft oder als CP Tourismus Park o.ä. und es wirtschaftlich ist zu räumen!!

ariane am 31 Mai 2007 08:36:35

Hier ein Karte, wo die Minen sich befinden.


[mod="Eddy"]Karte entfernt,evtl. Verletzung der Urheberrechte[/mod]

--> Link

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