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Nicht zugelassenes Signalhorn am Mobil


bosko1 am 16 Dez 2021 21:16:22

Moin,
eine Frage an die Sachkundigen: Ich habe an meinem Mobil, zuzüglich zu meiner zugelassenen Hupe, ein nicht zugelassenes Signalhorn. Das Signalhorn ist ohne Funktion, aber am Mobil verbaut, ist das zulässig oder sagt der TÜV bei der HU, abbauen, auch wenn es nur zur Zierde ist??
Wer weiß Bescheid?
Gruß Bosko 8)

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UweHD am 16 Dez 2021 22:48:38

Mein TÜV Prüfer sagte immer: Was angebaut ist, muss auch funktionieren :)
(Und somit auch legal zu betreiben sein)

thomas56 am 16 Dez 2021 22:54:46

meine 140 db Hupen waren alle nicht zugelassen. Hatte vielleicht glück, aber die Funktion wurde noch nie geprüft. Was den Prüfer aber interessierte ob ein Umschaltknopf vorhanden war!

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bosko1 am 16 Dez 2021 23:07:07

UweHD hat geschrieben:Mein TÜV Prüfer sagte immer: Was angebaut ist, muss auch funktionieren :)
(Und somit auch legal zu betreiben sein)

Moin,
die Frage ist: stimmt das? Von der Logik nachzuvollziehen.
Gruß Bosko

soul am 16 Dez 2021 23:16:07

bosko1 hat geschrieben:die Frage ist: stimmt das? Von der Logik nachzuvollziehen.


ja das stimmt. du baust dir zb. irgendwelche leuchten ans mobil. welche egal. dann müssen sie funktionieren und auch den regeln entsprechend angebracht und verschaltet sein. hättest die nicht angebaut, wäre es ja kein problem. alle zubauten müssen funtionieren und dem gesetz entsprechen.

DieselMitch am 16 Dez 2021 23:18:00

bosko1 hat geschrieben:Moin,
die Frage ist: stimmt das? Von der Logik nachzuvollziehen.
Gruß Bosko

Doch doch, das ist schon richtig so.
Ist wie bei Scheinwerfern: Ist er dran, muss er leuchten können. Früher konnte man illegale Megawattlampen (für Offroafzwecke :roll: ) abschalten und mit Kappen abdecken können, ob das heute noch geht? K.A. ... :?

bosko1 am 16 Dez 2021 23:30:44

Moin,
eine verchromte Doppeltfanfare auf dem Dach, ohne Anschluss ist demnach verboten?
Gruß bosko

Lancelot am 16 Dez 2021 23:41:12

Ich sehe es so :
Alles, was verbaut ist, muss unabhängig voneinander funktionieren.
Wenn da jetzt ein Signalhorn den Bestimmungen nicht entspricht, bist du dran :ja:

soul am 16 Dez 2021 23:43:58

bosko1 hat geschrieben:Moin,
eine verchromte Doppeltfanfare auf dem Dach, ohne Anschluss ist demnach verboten?
Gruß bosko

ja und zwar doppelt. nicht für den straßenverkehr zugelassen und auch noch, weil bei einem unfall erhöhte verletzungsgefahr bestehen kann.
ob die höhe eines womos jetzt schon hoch genug ist lt gesetz: keine ahnung. wäre noch nie auf die idee gekommen, mir so tröten darauf zu montieren. :lach:
beispiel: früher genannte bullfänger sind nicht mehr erlaubt. sieht genauso aus, fällt aber unter personenschutzbügel: sehr dünnwandig und hält personen beim unfall ab zb. in den kühlergrill zu kommen.

bosko1 am 16 Dez 2021 23:49:57

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Moin,
dann weiß ich Bescheid, ich war da nicht sachkundig.
Gruß bosko

Joachim260 am 17 Dez 2021 00:32:49

Hallo

ich würd einfach mal beim TÜV vorbeigehen und Frage wie dass denn mit so einem Deko-Horn aussieht. Mußt ja nicht mit dem WoMo vorfahren. Dann hast du wirklich eine verläßliche Aussage und nicht nur Spekulationen.
Ob sich die stimmende Aussage zu den Scheinwerfern auch auf ein Deko-Horn anwenden läßt, keine Ahnung.

Gruß
Joachim

bosko1 am 17 Dez 2021 00:46:42

Joachim260 hat geschrieben:Hallo

ich würd einfach mal beim TÜV vorbeigehen und Frage wie dass denn mit so einem Deko-Horn aussieht. Mußt ja nicht mit dem WoMo vorfahren. Dann hast du wirklich eine verläßliche Aussage und nicht nur Spekulationen.
Ob sich die stimmende Aussage zu den Scheinwerfern auch auf ein Deko-Horn anwenden läßt, keine Ahnung.

Gruß
Joachim

Moin,
hab natürlich kein Horn auf dem Dach verbaut, es geht einfach um die Rechtssicherheit. Bei mir ist unterflur ein Horn ohne Zulassung und Funktion verbaut. Muss das weg oder kann es bleiben, das ist hier die Frage. Ich glaube der eine Prüfer sieht es so, der Andere so. Mir geht es einfach um die Rechtslage. Hatte gehofft hier ist ein Sachkundiger. Ne Meinung hab ich selber. Gruß Bosko

Silvarado am 17 Dez 2021 00:56:17

es muss doch möglich sein, eine dicke Fanfare auf dem Dachgepäckträger zu transportieren. Sichere Befestigung/Verschraubung vorausgesetzt... :freude:
Viele Grüße
Klaus

bosko1 am 17 Dez 2021 01:12:21

Silvarado hat geschrieben:es muss doch möglich sein, eine dicke Fanfare auf dem Dachgepäckträger zu transportieren. Sichere Befestigung/Verschraubung vorausgesetzt... :freude:
Viele Grüße
Klaus

Moin,
im Prinzip hast du meine Frage genau erkannt.
Gruß Bosko :razz:

Pechvogel am 17 Dez 2021 09:07:50

UweHD hat geschrieben:Mein TÜV Prüfer sagte immer: Was angebaut ist, muss auch funktionieren :)
(Und somit auch legal zu betreiben sein)

Das bezieht sich auf Teile die innerhalb der StVZO betrieben werden dürfen. Zusätzlich montierte Nebelscheinwerfer z.B. müssen funktionieren oder abgebaut werden ( oder optisch ersichtlich als nicht funktionierend gekennzeichnet werden ).

Man darf aber immer noch z.B. einen Suchscheinwerfer montieren dessen Benutzung aber sehr engen Regelungen unterliegt.
Oder Wohnmobile haben oft eine zusätzliche Leuchte über der Aufbautür dessen Benutzung innerhalb des Strassenverkehrs streng verboten ist. Die interessiert den TÜV aber auch nicht.
Autos haben heute oft einen sog. "Klappenauspuff" dessen Klappen im Strassenverkehr aber zwingend geschlossen sein müssen. Ist die Mechanik kaputt und die Klappen lassen sich nicht mehr öffnen ( = immer zu! ) ist das für den TÜV egal.

Wenn Du nun mit Deinem Womo regelmäßig an Truck-Rennen auf dem Nürburgring teilnimmst darfst Du dir natürlich auch eine Doppelton-Kompressor-Fanfare montieren. Allerdings darfst Du die im öffentlichen Strassenverkehr NICHT benutzen!
thomas56 hat geschrieben:...Was den Prüfer aber interessierte ob ein Umschaltknopf vorhanden war!

Da Dein Womo aber ein Signalhorn haben muss, muss die "normale" Hupe über die "normalen" Taster weiterhin funktionieren.

Allerdings müssten die zusätzlichen Signalhörner so montiert sein dass sich ein Fußgänger, wenn Du ihn mal zufälligerweise überfahren solltest, sich zumindest daran nicht verletzten kann!




Grüße
Dirk

Gast am 17 Dez 2021 09:17:01

bosko1 hat geschrieben:...Bei mir ist unterflur ein Horn ohne Zulassung und Funktion verbaut...


Baue es ab und du hast keinerlei Probleme mehr damit.

goorooj am 17 Dez 2021 09:33:01

Die Höhe, ab der den Tüv Anbauteile nicht mehr interessieren, ist 2 Meter über der Fahrbahn soweit ich weiss... so hoch fliegt dann kein Fussgänger mehr. Deswegen müssen auch die breiten Aussenspiegel von LKW vorschriftsmässig über diesen 2m Höhe montiert werden, tiefer sind die gar nicht erlaubt. Also wegen Fussgängerschutz würde der Prüfer wohl keinen Aufstand machen.
Deswegen hat auch noch nie ein Prüfer nachgeschaut wie jetzt z.B. die Solarzellen montiert sind, auch nicht bei der Umschreibung damals von LKW auf Wohnmobil..

bosko1 am 17 Dez 2021 11:08:28

[/quote]

Baue es ab und du hast keinerlei Probleme mehr damit.[/quote]

wolfherm am 17 Dez 2021 11:35:30

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Gast am 17 Dez 2021 12:08:37

bosko1 hat geschrieben: Bei mir ist unterflur ein Horn ohne Zulassung und Funktion verbaut. Muss das weg oder kann es bleiben, das ist hier die Frage.


Was ich nicht ganz verstehe: Warum machst Du es nicht einfach weg, wenn es eh ohne Funktion ist? Das ist doch sicher nur eine einzelne Schraube und weg ist das Ding. Dann ist es doch egal, ob es jetzt zulässig ist oder nicht. Macht doch irgendwie keinen Sinn, etwas, was man nicht braucht, spazieren zu fahren.

Gruß Axel

Navigatore am 17 Dez 2021 12:09:26

bosko1 hat geschrieben:Moin,
eine Frage an die Sachkundigen: Ich habe an meinem Mobil, zuzüglich zu meiner zugelassenen Hupe, ein nicht zugelassenes Signalhorn. Das Signalhorn ist ohne Funktion, aber am Mobil verbaut, ist das zulässig ...

Hupen sind keine bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteile i.S.d. §22a StVZO. Sie benötigen keine "Zulassung". Die Anzahl ist beliebig. Sie müssen nur die Voraussetzungen des § 55 StVZO erfüllen. Es muss mindestens eine funktionieren. Sind mehrere vorhanden müssen sie getrennt schaltbar sein. Es darf keine Tonfolge produziert werden und sie dürfen nicht lauter als 105 dB (A) sein.

Trashy am 17 Dez 2021 13:54:58

So wie ich es kenne muss die Tröte eine ECE Genehmigung haben
vergl.
--> Link

Sonst könnte ich mir auch selber eine bauen.

UweHD am 17 Dez 2021 15:35:49

bosko1 hat geschrieben:...Ich glaube der eine Prüfer sieht es so, der Andere so....

Genau so ist es, zumindest wenn es darum geht, ob man eine Plakette bekommt.

Ich hatte vor vielen Jahren mal den Fall einer neuen (gebrauchten) Hecklappe auf einem Golf.
Das Fahrzeug hatte original keinen Heckwischer und demnach war auch keinen Kabelbaum dafür verlegt, der Wischer in der Ersatz-Heckklappe war also ohne Funktion. Ansonsten aber ein Originalteil für einen Golf 1.

Das Resultat: Ohne (funktionierenden) Heckwischer gab's für meinen Wagen keine Plakette, mit demontiertem Heckwischer und per Plastikstopfen verschlossenem Loch im Blech hingegen schon :)

Navigatore am 17 Dez 2021 15:37:04

Trashy hat geschrieben:
Sonst könnte ich mir auch selber eine bauen.

Tu Dir keinen Zwang an.

Ein Blick in das Gesetz hilft der Rechtsfindung, hat mein seliger Strafrechtsprofessor immer gesagt. Ein ECE-Bauartgenehmigung ist toll, aber in D eben nicht erforderlich, weil Hupen in D gem. 22a StVZO gar keiner Bauartgenehmigung bedürfen.

bosko1 am 17 Dez 2021 16:23:38

>Moin,
die Frage war ja: darf ein Signalhorn ohne Bauartgenehmigung und ohne Funktion am Fahrzeug verbaut sein oder nicht. Hier speziell unterflur verbaut. Eine funktionsfähige Hupe, mit Zulassung ist am Fahrzeug vorhanden.
Gruß Bosko

Navigatore am 17 Dez 2021 16:44:10

Die Frage hatte ich Dir beantwortet. 55 Abs.1 Satz 2 StVZO

Pechvogel am 17 Dez 2021 17:11:14

Navigatore hat geschrieben:Die Frage hatte ich Dir beantwortet. 55 Abs.1 Satz 2 StVZO

Nö!
Eine nicht angeschlossene "Hupe" fällt nicht unter die STVZO ( sofern sie kein Gefahrenpotential darstellt und z.B. abfallen könnte ).
Die Vorzeltleuchte am Womo hat auch keine ECE-Zulassung.
Ich darf mir auch eine Reserveradhalterung am Womoheck befestigen und irgendein Rad vom Golf dran befestigen. Interessiert niemanden ( sofern das nicht abfällt, keine Leuchten verdeckt,.... )




Grüße
Dirk

mantishrimp am 17 Dez 2021 20:29:47

Hallo,

in unserem Mercedes ist immer noch die Sondersignalanlage / Martinshorn verbaut, dem Prüfingenieur hat es gereicht das diese durch ziehen des Steckers außer Betrieb gesetzt ist.
Über ein nicht angeschlossenes Signalhorn würde ich mir daher keine Sorgen machen.

bosko1 am 17 Dez 2021 21:17:52

Moin,
vielen Dank an alle die sich über meine Frage Gedanken gemacht haben. Die letzten beiden Antworten scheinen mir am plausibelsten, ich werde mal so zur HU fahren. Gibt es Probleme berichte ich davon.
Gruß Bosko

duca250 am 17 Dez 2021 21:28:00

Pechvogel hat geschrieben:Ich darf mir auch eine Reserveradhalterung am Womoheck befestigen und irgendein Rad vom Golf dran befestigen. Interessiert niemanden ( sofern das nicht abfällt, keine Leuchten verdeckt,.... )


…das ist dann aber Ladung und hat mit diesem Thema nichts zu tun :)

An den TE: etwaige Kabel von dem Signalhorn abklemmen bzw. wegbauen und alles ist gut.
Grüße
der Duc

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