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Hallo, Unser WoMo eine Saison-Zulassung von März bis Oktober. Für unsere Reiseplanung passt das, aber für Werkstatt- und Service-Termine würde ich gern mal davon abweichen. Muss ich dazu zwingend Fahrzeugmeldung und Versicherung anpassen, oder gibt es einen anderen, temporären Weg, um außerhalb der Saisonzulassung mal in die Werkstatt zu kommen? Gruß aus Hamburg Trommler Nur mit einem Kurzzeitkennzeichen nein - offiziell geht auch kein kurzzeitkennzeichen :!: nur ein rotes, aber auch kein 07er... allesbleibtgut hartmut
richtig, so sagt es die FZV Vor zwanzig Jahren hab' ich mal einen nicht mehr zugelassenen Wohnanhänger von A nach B überführt und ein altes Kennzeichen von der Garagenwand drangemacht. Heute tät' ich es mich nicht mehr trauen, mit einem autonomen Kraftfahrzeug schon gar nicht. Ohne Zulassung, ohne Versicherung - wenn der Schnittlauch das merkt, gibt es ordentlich Zorres, und wehe, es passiert was. Dann ist die Sau los. Diese Saisonkennzeichen zahlen sich m. E. nicht aus. Man wird, wie man hier sieht, zu unflexibel. Sowohl Spontanfahrten am Wochenende als auch Noteinsätze sind nicht möglich (wenn bei uns mal was mit dem normalen PKW ist, fahre ich ersatzweise mit dem Camper zur Arbeit) - und das für ein paar Mark, die man im Jahr an Steuer und Versicherung spart. Stattdessen Rennerei, Warterei und dauernd neue Kennzeichen - das wäre mir alles echt zu gaga.
…der TE erwartet hier aber aber ganz andere Antworten :gruebel: Unflexibel stimmt. Kann über sowas nur den Kopf schütteln. 2020 wurden die Überwinterer in Spanien rausgeschmissen. Mit Sessionkennzeichen war man aufgeschmissen.
Aha... und wo steht das genau geschrieben? Schau mal in den 16a Abs. 1 Satz 2 FZV. Da steht genau das Gegenteil. Und hier noch ein Hinweis einer Zulassungsstelle. --> Link Da ich mein Womo, außerhalb des Zulassungszeitraums, von einem ( inoffiziellen ) „Parkplatz“ in eine Halle transportiert habe, habe ich mir dazu ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Das war absolut kein Problem. Da die EVB ( Versicherung ) dazu von der Versicherung kam bei der auch das Womo versichert war, haben die vermutlich vergessen eine Rechnung zu schicken?!? Grüße Dirk Das habe ich auch schon so gemacht, von der RMV Versicherung die Deckung per Mail bestätigen lassen (kostenlos) und bei der Zulassungsstelle das Kurzkennzeichen geholt. Bei einer freien Werkstatt hatte ich auch mal ein Kurzkennzeichen leihweise gratis bekommen. Gruß Hans ok jörg, da hat sich wohl was (zum guten) geändert :!: allesbleibtgut hartmut
Und wenn Dir jetzt im April oder Mai, was Gott ( oder wer auch immer ) verhüten möge, das Getriebe kaputt geht? Grüße Dirk Spontan schnell mal wo hinfahren mit Kurzkennzeichen ist heute auch nicht so problemlos mit 1-2 Wochen Termin bei der Zulassungsstelle. Früher hab ich auch abgemeldet,kein Saison, sondern ganz abgemeldet. da konnte ich zur Not noch Samstagsvormittag bis 12 Uhr das Womo anmelden. Ob das mal wiederkommt ?
An- Ab- und Ummelden geht seit einigen Jahren auch Online. Habe bis letztes Jahr unseren Niesmann 7,5to nach- und vor jeder Reise ab- und angemeldet. Einfach mal mit dem Thema beschäftigen...
Zum Glück haben wir Wechselkennzeichen. Sonst wäre das ein teurer Spaß. Anmeldung jedes mal so ca. €200 ! Kennzeichen hinterlegen geht, bringt aber erst nach 1,5Monaten einen Vorteil bei der Steuer, Versicherung individuell. RK
Habt ihr doch ... nur nicht gute wie hier :-). RK
Kenne deine Zahlen/Rechnung nicht. Anmeldung ca. 15€, Abmeldung 7€. Kennzeichen bleibt das Alte. Bei ca. 1200€ Steuern und Versicherung im Jahr lohnt sich die Prozedur für knapp eine Woche und ein Wechselkennzeichen gar nicht, da die Steuer/Versicherung des teuersten Fzgs. bezahlt werden muss. Wie geschrieben: Einfach mal mit dem Thema beschäftigen.
"Wir" bezog sich auf meinen Wohnort (A). Und da sind die Zahlen leider so hoch. Neues Kennzeichen oder nicht macht nur einen kleinen Unterschied. Ich hab das gerade fürs neue Auto hinter mir, und demnächst wegen Umzug(10km !) muß ich es nochmal für Womo UND PKW auf Wechselkennzeichen machen. Das heißt in Summe €400 ! Auch beim alten Hänger würde es dessen Restwert übersteigen ! RK
Welche Werkstatt hat denn Kurzzeitkennzeichen zu vergeben, die werden ja wohl FIN bezogen von der Zulassungsstelle herausgegebenen. Ich denke du meinst rote Kennzeichen.
Kriegt man die in D noch ? Früher habe ich mehrmals die Wagen mit (bei uns blauen) Werkstattkennzeichen nach hause gebracht. Inzwischen sind wohl die Auflagen oder Kontrollen für die Werkstätten strenger geworden. Da geht praktisch nichts mehr. RK Moin! Bei mir "umme Ecke" inkl.Einzugsradius von 10km rückt keine WS, welche noch rote "Händlernummern" hat , diese an Privat raus. Hintergrund bei UNS ist, daß die Dinger schneller von den Behörden eingezogen werden, wie man Blaubeerkuchen sagen kann.Und man bekommt die Dinger nicht bzw. nur sehr schwer wieder. Aussage einer befreundeten WS. Mit gültiger HU und EvB von der VS sollte es mit Kurzzeitplatten gehen. Allerdings sollte die Reparatur spätetstens am 5.Tag vor 24 Uhr beendet sein und der TE wieder uffn Abstellplatz sein. Sonnigen weiterhin. Uwe Hallo, Kurzeitkennzeichen an einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen geht definitiv. Bei der Zulassungsstelle keine Problem, vorher mit der eigenen Versicherung klären, dann bekommt man meist günstig eine eVB! VG Alf
Bei den sog. "roten Kennzeichen" von Autohäusern und Werkstätten muss "neuerdings" der Inhaber oder "eine von ihm bevollmächtigte Person" zumindest mit im Fahrzeug sitzen! Tut er / sie das nicht wird das Kennzeichen unbefugt benutzt und kann damit eingezogen werden! Und warum sollte einem eine Werkstatt / ein Autohaus nicht ein Kurzzeitkennzeichen "schenken"? Wenn sowieso ein Mitarbeiter zum Strassenverkehrsamt muss und der Kunde ein guter Kunde ist... Das Autohaus bekommt vielleicht noch besondere Konditionen beim Schildermacher... Grüße Dirk Kommen wir doch zur Ursprungsfrage zurück:
Unsere erste Fahrt im März war immer die Werkstatt. Fahrzeug checken lassen, kleine Reperaturen und TÜV durchführen. Mir wäre die Orgie mit der Zulassung zu nervig. Auch die Online Ab- und Anmeldung funktiert leider nicht immer problemlos. Eigene Erfahrungen.
Es wäre schön, wenn für solche "Tatsachenbehauptungen" die Quellen angegeben werden. Einer konstatiert, dass Kurzzeitkennzeichen nicht ausgegeben werden dürfen, wenn eine Saisonzulassung besteht. Das soll angeblich so in der FZV stehen. Tatsache ist, dass im 16a genau das Gegenteil steht. Der nächste behauptet, dass der Inhaber oder ein Bevollmächtigter im Fahrzeug sitzen muss, wenn es mit einen Händlerkennzeichen versehen ist. Tatsache ist, dass es gem. 16 FZV nur zur betrieblichen Verwendung eingesetzt werden darf und das bestimmte Daten zuvor im Fahrzeugscheinheft eingetragen werden müssen. Was unter einer betrieblichen Verwendung zu verstehen ist, hat der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes in einem Merkblatt bereits 2017 umfangreich und abschließend erklärt. Es widerlegt die o.a. Behauptung. Punkt. Diese gegoogelten Rechtsexpertisen, die hier mit treuherzigem Augenaufschlag geäußert werden, sind so oft grottenfalsch, weil nicht geprüft. Es wird einfach nur weitergegeben, was irgendjemand irgendwo mal im Netz behauptet hat. Sie irritieren nur und können den ein oder anderen teuer zu stehen kommen, wenn er diesen Behauptungen ungeprüft folgt. Das nervt!!! sollte ich einmal wirklich eine Werkstatt gebraucht haben (Garantiearbeiten) dann habe ich immer eine Händlerkennzeichen von der Werkstatt dafür bekommen...das hat sich nie als Problem dargestellt. Ich weiß aber auch das die Zulassungsstellen diese Roten 06 Nummerschilder extrem eingeschränkt haben. Wir als Förderverein vom Automobilmuseum hatten früher einmal 3 Schilder...jetzt nur noch 1 die Einschränkungen wie von manchen behauptet existieren nicht. Moin, unglaublich, was hier so reingepostet und behauptet wird :eek: Und es sind fast immer die Gleichen. Ich hole mir jetzt Bier und Chips... Nachdenkliche Grüße der Duc
Wenn man ein "rotes Händlerkennzeichen" beantragt unterschreibt man explizit: "Mit roten Dauerkennzeichen für Händler dürfen nur Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten durchgeführt werden. Mir ist bekannt, dass jede andere Nutzung des roten Kennzeichens ungesetzlich ist und einen Verstoß gegen die Zulassungspflicht und das Pflichtversicherungsgesetz darstellt." Eine betriebliche Verwendung kann immer dann angenommen werden wenn bei der Fahrt der Inhaber des Betriebes oder eine von ihm bevollmächtigte Person im Fahrzeug anwesend ist. Und selbst bei der Lieferung eines Fahrzeugs an einen ( privaten ) Kunden handelt es sich um eine Lieferung, eine Dienstleistung eines Händlers / einer Werkstatt. Das Abholen eines Kundenfahrzeugs durch den Kunden selbst ist per Rechtslage in diesem Fall keine Lieferung sondern eine Abholung. Und dafür dürfte das (rote) Kennzeichen NICHT benutzt werden! Warst Du nicht mal im Polizeidienst? Dann solltest Du doch eigentlich wissen dass jede Überlassung eines "roten Händlerkennzeichens" an eine Privatperson eine Straftat darstellt? Ganz gut zusammengefasst ist das, meiner Meinung nach, u.a. auf der Seite der Allianz --> Link Es gibt mittlerweile auch zahlreiche Werkstätten / Autohäuser die entsprechende Händlerkennzeichen verloren haben. Die kann man durch googlen aber 1. weniger finden da das (verständlicherweise) nicht unbedingt an die "große Glocke" gehangen wird und ist dann 2. auch sicherlich noch spekulativer als z.b. die Seiten der großen Versicherungen, Automobilclubs, .... Es steht aber natürlich jedem frei mal bei der nächsten Werkstatt / dem nächsten Autohaus vorbeizugehen und mal zu fragen wie sich das verhält. Ich bin mir fast sicher dass jemand der freundlich fragt auch eine fundierte Antwort von jemandem erhält der Ahnung von der Materie hat ( z.B. dem Inhaber der Werkstatt... ) Grüße Dirk
Seufz ... Deswegen weiß ich auch, dass es keine Straftat ist. Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung sind mittlerweile schon lange höchstrichterlich ausgeschlossen. Wenn überhaupt, kann es Steuerhinterziehung sein. Dazu ist allerdings Vorsatz erforderlich. Der Nutzer müsste also wissentlich Steuern hinterziehen wollen. Das wollte er aber gar nicht, sondern mit seinem Fahrzeug nur von A nach B fahren Eine Verurteilung erfolgt daher allenfalls für eine leichtfertige Steuerverkürzung (378 AO) und für ein Fahren ohne Zulassung ( 3 Abs 1 FZV) Klugscheißmodus aus Zur Erläuterung: --> Link Warum ist es nur so schwer, es einfach mal zuzugeben, wenn man merkt, dass man sich auf dem Holzweg befindet. Die Antwort auf die Eingangsfrage kann nach Betrachtung aller Umstände nur Kurzzeitkennzeichen lauten. Die jetzt aufkeimenden Diskussionen mit "Experten" scheinen mir wenig zielführend zu sein. Man nehme mir es deshalb nicht übel, wenn ich mich jetzt aus diesem Strang verabschiede.
Weil es Leute gibt die sich jeden Tag mit so eine Schei.e rumschlagen müssen und es Behörden gibt die z.B. nicht einsehen können dass es manche Selbstständige gibt die auch am heiligen Sonntag arbeiten ( sonntags werden "rote Händlerkennzeichen" in der regel nicht als betrieblich veranlasst anerkannt ).
Dazu in Deinem Link Seite31, Punkt 6.4: "Z.T. wird vertreten, dass die unzulässige Weitergabe roter Kennzeichen (z.B. an einen Händlerkollegen, einen guten Kunden oder Bekannten) unter den Straftatbestand des § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG (Kennzeichenmissbrauch durch Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen) fällt" Bei einem gebe ich Dir aber uneingeschränkt Recht: :thema: :thema: Grüße Dirk Ich weiß nicht, was geht und was nicht, aber ich weiß, dass die Versicherung dir sicherlich helfen und dir einen Ratschlag geben kann. Anrufen/Vorbeigehen, einfach dein Anliegen äußern und um eine Empfehlung bitten. Genauso wie du das hier im Forum machst. Nachteil: Wir haben dabei nicht so viel Spaß ;-) Hier trennt sich dann auch Spreu vom Weizen der Versicherungsmakler/-vertreter. Der wirklich gute Vertreter nimmt das für dich in die Hand und besorgt dir das entsprechende Kennzeichen/den Wisch und verlangt dafür auch keine Extragebühren. Die haben solche Themen jeden Tag und wissen am besten was geht und was nicht. Ab und Anmelden online? Muss das Kennzeichen nicht entstempelt bzw. neu gestempelt werden? unter dem stempel gips einen anderen, der das "abkratzen" bestätigt. der "neue" kommt mit der post... allesbleibtgut hartmut
Na ja... Halb richtig. Unter dem Stempel befindet sich ein Code, der erst sichtbar wird, wenn die Stempel abgekratzt sind. Der Code muss bei der online-Abmeldung eingetragen werden. Genau so bei der Zulassungsbescheinigung: Auch dort befindet sich ein Rubbelfeld. Der Verfahren ist m.E. nicht ausgereift. Man muss schon mit der IT sein Geld verdient haben, damit man damit klar kommt. Man hat versucht, die physischen Vorgänger bei der Zulassung auf das digitale zu übertragen. Das funktioniert nicht. Kein Wunder - Die letzten drei Verkehrsminister kamen von der CSU ...
Nein auch das hilft nicht, weil der Prozess an sich absolut Fehleranfällig ist. Am Ende hatte ich immer das Gefühl, dass ein bioschnittstellenfreier An- und Abmeldeprozess nicht gewollt ist. Es mag Zulassungsstellen geben die Konsequent auf Digitalisierung setzen, der überwiegende Teil aber eher nicht wenn man so die Erfahrungsberichte ließt.. Jetzt entfernen wir uns aber vom Ausgangsthema…… :thema:
Das ist ein bundeseinheitliches Verfahren...! |
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