|
Ein Rechtsanwalt hat auf Youtube ein Video eingestellt und eine Liste von Händler eingestellt die nachträglich den Kunden mehrere tausend Eiros nach Abachluss des Kaufvertrages abknöpfen wollten. Soche Nachforderungen wegen Corona oder sonstigen Gründen sind unrechtmäßig und müssen fast nie bezahlt werden. Interessant fand ich die Aussage, dass die Händler oder deren Verbände versuchen in den sozialenn Medien wie Fa...., Foren u.s.w. Einfluss ausüben um dieses Thema nicht zu verbreiten. Entsprechende Aufklärungsbeiträge sollen oft gelöscht werden. Also mal schauen. Hier der Link zum Video: --> Link Upps, editieren geht nicht, daher hier ein Nachtrag , ich zitiere mal die Begründung auszugsweise: "Händler haben mit Ihnen keine Regelung zur Anpassung des Preises nach Vertragsschluss vereinbart. Ohne eine solche Anpassungsklausel ist eine Anpassung fast stets unmöglich. Weiterhin sind die Anpassungsklauseln, die manche Händler verwenden, inhaltlich unwirksam. Versuche, über § 275 BGB oder § 313 BGB zur Anpassung (oder "Stornierung") zu gelangen, sind aus meiner Sicht untauglich..." :!: Ja, man kann darauf bestehen - man ist im Recht. Leider wurde/wird in den allermeisten Fällen nur ein unverbindlicher Liefertermin vertraglich vereinbart. Das eröffnet dem Händler die Möglichkeit, das Fahrzeug niemals auszuliefern (zum vereinbarten Preis)... In der Regel erstellen die Händler eine Auftragsbestätigung erst dann, wenn sie selbst eine verbindliche Auftragsbestätigung vom Fahrzeug-Hersteller erhalten haben. Bis dahin ist der Kaufvertrag an sich relativ wertlos. Und bis zum Unterzeichnen der Auftragsbestätigung haben beide Seite das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Solange die Nachfrage s0 groß wie im Moment ist, werden die Händler also eher vom Vertrag zurücktreten, als dass sie dem Käufer finanzielle Zugeständnisse machen. Der nächste Kaufinteressent dürfte nicht all zu lange auf sich warten lassen. Manchmal hilft ein Blick in die AGB des Händlers mehr als ein youtube Filmchen :-) VG, westy 75
Der Kaufvertrag ist mitnichten wertlos, der legt immer noch die Rahmenbedingungen des Geschäfts fest. Er wird zwar erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers rechtskräftig, aber an den Konditionen etwas zu ändern, ist selbst davor nur im beiderseitigen Einverständnis möglich. Wenn der Händler die Auftragsbestätigung zurückhält, um noch was rauszuschlagen… ich würde das als Betrug ansehen. In dem Fall am besten gleich die Bestellung stornieren (ist ja eh noch nicht bestätigt :D ) und einen anderen Händler suchen. bis denn, Uwe
Servus Richtig, weil wenn es am Anfang schon faul richt, wird es mit der Übergabe nicht besser. Händler suchen wo der Anfang passt, dann ist noch immer die Übergabe und die Gewährleistung..... was noch schief gehen kann Dabei würden mich zwei Punkte interessieren: - bei den langen Lieferzeiten heutzutage ist doch der Vertragsgegenstand teils gar nicht mehr in der Form lieferbar - z.B. das Basisfahrzeug ist ein neueres Modell oder gewisse Ausstattungsdetails wurden durch neuere (teurere) ersetzt - die alten sind nicht mehr lieferbar. Oder gewisse Features sind jetzt obligatorisch. Besteht der Vertrag dann noch, bzw. wie sind diese Punkte zu regeln ? Gibts da allgemeine Regeln oder hängt das immer vom Vertrag ab ? - Man liest, daß Modelle auf längere Zeit nicht mit den vereinbarten Features (Abstandstempomat, Automatik...) gefertigt werden. Dann müßte ja ein Rücktritt möglich sein. Wie ist es, wenn das Fahrzeug trotzdem genommen wird ? Einfach nur die Punkte vom Preis abziehen ? Da die Nachfrage groß ist, wird (wie schon erwähnt) der Händler da nicht groß entgegenkommen, da er das Fahrzeug wahrscheinlich auch so los wird, evt. sogar teurer. Einen anderen Händler suchen, ist nicht so einfach. Entweder ist der dann weiter weg oder man weiß beim anderen auch nicht gleich, woran man ist. Und die Lieferzeit wird dadurch auch nicht besser. Außerdem haben alle Händler die Teuerungsprobleme. K.A. wie die im Verhältnis zur Spanne sind, aber irgendwann geht es für den Händler auch nicht mehr. RK Servus 2019 war ich bei so einem Händler, vereinbart war , da wir uns im Büro nicht über die Zusatzausstattung einig waren, vereinbarten wir das wir es von zu Hause machen..... Am nächste Tag hatte ich den Händler angerufen und die Extras mit dem Endpreis €70 000,- vereinbart, schickte ihm umgehend die Bestellung, 2 oder 3 Tage kam dann die Bestätigung mit 74 000,- Anrufen und Klärung, er schickt mir eine neue. Die kam dann mit 70 500,- Anrufen und Klärung, er hatte es geschafft und schickte die Auftragsbestätigung mit 70 000,- Die Übergabe ging noch, doch bei den vielen Mängel :evil: Anwalt interessierte ihm überhaupt nicht... Schlussendlich konnte ich mit Bürstner direkt eine Wandlung vereinbaren und wurde innerhalb von 4 Wochen abgewickelt. Von solchen Händlern bin ich ausgegangen. Das es Probleme mit Vorlieferanten ( Preise, Ausstattung) gibt, ist sicher schwer zu beurteilen, was da im Einzelfall richtig ist. Da es den Fiat bei der Auslieferung nicht mehr so gibt wie er bestellt wurde, sollte der Preis neu verhandeln werden.
Ein Händler hat doch gar kein Interesse daran, eine Auftragsbestätigung grundlos zurückzuhalten. Aber ein seriöser Händler bestätigt einen Auftrag erst dann, wenn er selbst eine Bestätigung vom Hersteller erhalten hat. Und dass die Hersteller die Preise deutlich erhöhen, liegt ja wiederum daran, dass deren Vorlieferanten teurer werden. VG, westy75 Hallo, viele Firmen und Händler haben mittlerweile eine Klausel zur Anpassung von Preis und Lieferzeit in ihren Verträgen. Bitte darauf genau achten, vor allem der Wortlaut ist wichtig. Es sollten nur Preiserhöhungen möglich sein wenn sich die Preise der Zulieferer signifikant erhöht haben, denn bei nur moderaten Erhöhungen liegt das Risiko beim Händler. Auch sollte man vereinbaren, dass Preiserhöhungen der Zulieferer nur ohne Aufschäge weitergegeben werden können. Folgende Situation zum Nachdenken: Kunde bestellt Wohnmobil. Händler reicht Bestellung an Hersteller weiter. Auftrag wird mit Liefertermin bestätigt auch an Kunden. Hersteller verschiebt den Liefertermin und dann erhöht er die Preise. Der Händler hat zwar den ursprünglichen Preis bestätigt bekommen, aber das Werk besteht auf die neuen Preise, oder der Händler wird ab sofort „zweitrangig“ behandelt oder ein weiterer Händler bekommt einen Vertrag dieser Marke mit sehr attraktiven Startkonditionen (üblich im Automobilhandel). Jetzt kann der Händler das Wohnmobil an den Kunden zum fixierten Preis ausliefern und dann nach ein paar Verkäufen abschließen, da die Marge bei den aktuellen Preissteigerungen der Hersteller nicht mehr ausreicht. Was sollte der Händler tun? Existenzgrundlage verlieren oder ein paar Kunden verlieren, welche woanders auch nicht schnell zu ursprünglichen Konditionen neu bestellen können? Die beauftragten Anwälte bekommen immer ihr Geld, egal was passiert. :wink: Als Kunde kann ich eigentlich nur die Kröte schlucken oder auf das Wohnmobil verzichten. :? Die Kette fängt wohl ganz unten an beim Chassishersteller. Irgendwie liest sich im Netz und der Presse alles so, dass gerade der Markführer massiv am Abbau seiner Marktführerschaft arbeitet. :lol: Gruß Grandeur
Die Kette beginnt aber auch beim Aufbauer,denn ab einem gewissen Abnahmevolumen wird nicht gefragt was kostet das Fahrgestell sondern es wird dem Hersteller gesagt was man bereit ist zu bezahlen oder man nimmt einen weiteren (Billigeren wie z.B Ford )in das Lieferprogramm.
Der Händler ist Unternehmer und trägt somit das Unternehmerische Risiko, wo ist der Unterschied zu den Billiganbietern von Strom und Gas? Jahrelang große Gewinne eingefahren und wenn es dann mal eng wird die Kosten auf die Kunden abgewälzt. Bei allem Verständnis für die momentane Lage aber Vertrag ist Vertrag und wenn der Händler die Klausel vergessen hat, dann muss er bluten, oder mit meinem Anwalt reden.
ohne Auftragsbestätigung gibt es keinen Kaufvertrag, sondern nur das Angebot des Kunden ein Fahrzeug zu den erklärten Konditionen zu kaufen. Die Bindungsfrist dieses Angebots ist, so nichts anderes vereinbart wurde, höchstens 4 Wochen (6 bei Nutzfahrzeugen). So lange hat der Händler Zeit das Angebot anzunehmen. Dies kann durch Erklärung (schriftlich oder mündlich) oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Erst dadurch kommt überhaupt ein Kaufvertrag zustande.
da gibt's nichts zum zurücktreten, weil es keinen Vertrag gibt, sondern nur ein Angebot. Und von dem kannst du als Käufer innerhalb der Bindungsfrist (4 Wochen s.o.) auch nicht so ohne weiteres zurücktreten.
pacta sunt servanda. Das gilt, auch wenn es viele überraschen wird, tatsächlich auch für Wohnmobilhändler ;) Zwar sind unbestimmte Preisanpassungsklauseln in Kaufverträgen im Allgemeinen unwirksam (insbesondere wenn sie AGB artig vorformuliert sind), aber du hast in deinem Vorpost schon recht. Wenn der Händler halt nicht davon lassen will, sollte man die möglichst spezifisch formuliert aufnehmen. Sollte auch im Interesse des Händlers sein, sonst läuft er eben Gefahr, dass bei Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel er auf seinen Mehrkosten sitzen bleibt.
So ist es, wenn ich ein Angebot an einen Kunden mache habe ich vorher meine Einkaufskosten fixiert. Wenn ein Lieferant mir keine Festpreise zusagt, dann übernehme ich dies so in mein Angebot an den Kunden. Wenn ein Kaufvertrag zustande kommt wird dies Einzelvertraglich fixiert und ist dann für beide Seiten bindend, auch wenn es z.B. eine Preisreduzierung gibt, auch wenn dies zurzeit eher unwahrscheinlich ist. Wenn ich im Vertragsrecht unsicher bin gehe ich vorher zum Anwalt und lasse den Vertrag prüfen. Man soll nie davon ausgehen schlauer als der Vertragspartner zu sein :mrgreen:
selten wahrere Worte gelesen :) Die meisten Händler, mit denen ich bis jetzt beruflich zu tun hatte, benutzen die AGB-Vorschläge des ZDK (Zentralverband deutsches Kraftfahrzeuggewerbe): --> Link Meiner Meinung nach lohnt es sich, diese zu lesen 8) VG, westy75 Und diese Klauseln sind in der Regel wirksam. |
Anzeige
|