aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Neuzulassung mit Euro 6d-Temp


andyk am 08 Feb 2022 16:01:47

Keine Ahnung, ob ich in dieser Rubrik mit meiner Frage richtig bin.

Haben uns für ein Adria Model 2021 - Neufahrzeug aus Lagerbestand auf Citroën Basis mit Euro6-Temp entschieden. Jetzt sagt der Händler, die Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug wäre abgelaufen und müsste neu beantragt werden und das würde ca. 3-4 Wochen dauern. Hat jemand ähnliche Erfahrung damit gemacht und kann was dazu sagen? Es handelt sich um den 165 PS Motor.

Wir wollten das Wohnmobil eigentlich gerne sofort haben, weil wir auch gerade Zeit zum Verreisen haben.

Vielleicht kennt auch jemand zufälligerweise noch die Emmissionsschlüsselnummer des Motors.

Vielen Dank

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mv4 am 08 Feb 2022 16:05:46

laß das ja den Händler machen....vor Geldübergabe!

Tinduck am 08 Feb 2022 16:07:31

Hier läuft im Forum gerade ein Thread gleichen Inhalts. Ist wohl so, dass man auf die Ausnahmegenehmigung etwas warten muss. Geschickte Händler haben die Mobile vorher im alten Jahr als Tageszulassung einmal zugelassen, damit wäre der Drops gelutscht gewesen.

bis den,

Uwe

Anzeige vom Forum


andyk am 08 Feb 2022 16:20:31

Tinduck hat geschrieben:Hier läuft im Forum gerade ein Thread gleichen Inhalts. Ist wohl so, dass man auf die Ausnahmegenehmigung etwas warten muss. Geschickte Händler haben die Mobile vorher im alten Jahr als Tageszulassung einmal zugelassen, damit wäre der Drops gelutscht gewesen.

bis den,

Uwe


Kann den Beitrag nicht finden. Kannst du mir sagen wo?

andyk am 08 Feb 2022 16:23:14

mv4 hat geschrieben:laß das ja den Händler machen....vor Geldübergabe!


Bleibt mir ja auch garnichts anderes übrig, als auf den Händler zu warten.

Was hat es den eigentlich genau auf sich mit der Ausnahmegenehmigung?

rolfk am 08 Feb 2022 16:29:29


andyk am 08 Feb 2022 16:35:39

rolfk hat geschrieben:https://www.google.com/search?q=6d+temp+Ausnahmegenehmigung


Gegoogelt hatte ich zuvor natürlich schon. Dennoch konnte ich über meinen geschilderten Fall nichts entdecken. Es wird hier auch immer über PKWs geschrieben und beim ADAC wird geschrieben, dass die Ausnahmen bis zum 31.12.21 gelten. H.d. ab 01.01.22 wird es keine Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit Euro6 Temp mehr geben?

Pechvogel am 08 Feb 2022 16:39:25

andyk hat geschrieben:Was hat es den eigentlich genau auf sich mit der Ausnahmegenehmigung?

Wenn es eine neue Abgas-Norm gibt dann dürfen ab deren Einführung "alte" Neu-Fahrzeuge nicht mehr zugelassen werden.
Da es aber noch eine Menge Fahrzeuge gibt, die schon produziert wurden und irgendwo rumstehen ( beim Händler, beim Ausbauer,... ) gibt es
1. eine Übergangsregelung um diese Fahrzeuge abzuverkaufen
und
2. für Fahrzeuge die nach der Übergangsregelung immer noch "auf´m Hof" stehen, eine Ausnahmegenehmigung.
In dieser Ausnahmegenehmigung ist jedes Fahrzeug mit seiner FIN ( Fahrgestellnummer ) aufgeführt. Also nicht übertragbar!

Soweit ich weiß werden diese Ausnahmegenehmigungen aber nicht verlängert!!! :eek:
D.h. ein Fahrzeug was mit Ablauf der Ausnahmegenehmigung noch nicht zugelassen wurde, ist auch innerhalb der EU nicht mehr zulassungsfähig!! :eek: :eek:

Darum: lass´ das den Händler machen und halt´ Dein Geld zusammen bis das Womo auf Deinen Namen zugelassen ist!!!!

Das gilt aber alles nur für Neufahrzeuge!! Sobald das Fahrzeug einmal zugelassen war ( Tageszulassung ) kann man es immer wieder zulassen ( bis das der TÜV uns scheidet :D )



Grüße
Dirk

hermannjosefb am 08 Feb 2022 16:42:35

mv4 hat geschrieben:laß das ja den Händler machen....vor Geldübergabe!



Da häng Dich vor Geldübergabe bloß nicht zwischen. Ich hatte 2019 bei Neuanmeldung auch das Problem mit der "Ausnahmegenehmigung" durch das KBA. Durfte mit der Zulassung etwa 7 Wochen auf diese Genehmigung warten.
Im Zweifel lieber mal eben mit dem KBA telefonieren. Vorher aber die Daten für das Fahrzeug von Deinem Händler anfragen.
........... und die Mitarbeiter vom KBA sind äußerst nett und zuvorkommend.

Da ich den Firmensitz Deines Händlers und Deinen Wohnsitz nicht kenne, weiß ich auch nicht, ob Dein Händler Dein Fahrzeug für Dich zuläßt!

Deshalb vorher genaueste Nachfrage beim KBA!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



LG Hejo

Liejue am 17 Feb 2022 12:17:13

Es ist zwar kein Wohnmobil, betrifft aber das Thema.
Ein Bekannter hat seid 10 Jahren ein Triumph Sondermodell im Wohnzimmer stehen und wollte diese nun doch einmal zulassen. Er hat mit KBA, Flensburg, Triumph Importeur und sonst noch wen telefoniert. Keine Chance, in Europa bleibt das Ding auf ewig im Wohnzimmer stehen. Hier wird die nie mehr zugelassen.

Pechvogel am 17 Feb 2022 12:30:04

Liejue hat geschrieben:...Keine Chance, in Europa bleibt das Ding auf ewig im Wohnzimmer stehen. Hier wird die nie mehr zugelassen.

Noch besser: wenn er "das Ding" ins nicht europäische Ausland exportieren würde, es dort zugelassen würde und er ( oder sonst wer ) würde es wieder in die EU einführen so würde ein Fahrzeug, dass zum Datum seiner ersten Zulassung überhaupt, innerhalb der EU nicht hätte zugelassen werden können, auch als gebrauchtes Fahrzeug nicht mehr zugelassen!



Grüße
Dirk

rolfk am 17 Feb 2022 13:15:41

Liejue hat geschrieben:Keine Chance, in Europa bleibt das Ding auf ewig im Wohnzimmer stehen. Hier wird die nie mehr zugelassen.

Das Fachwort für solche Fälle heisst Blumenkübel.

DieselMitch am 17 Feb 2022 13:23:04

Evtl. würde die 30-Jahre-Regel helfen? Also als Oldtimer? Nur lange genug warten.

Oder auch nicht ... ???

Pechvogel am 17 Feb 2022 13:51:42

DieselMitch hat geschrieben:Evtl. würde die 30-Jahre-Regel helfen? Also als Oldtimer? Nur lange genug warten.

Oder auch nicht ... ???


Jaein! :D
Liegt, so habe ich das mal erfahren, im Ermessenspielraum der Zulassungsbehörde. ( U.U. aber auch 1. Mitarbeiter "Ja", 2. Mitarbeiter "Nein" )
Aber wann gilt ein Fahrzeug als ein Oldtimer?
Ab mind. 30 Jahren nach seiner ersten Zulassung. Und wenn das Fahrzeug jetzt noch "unangemeldet" im Wohnzimmer vor sich hinstaubt, ....




Grüße
Dirk

Kuhtreiber am 17 Feb 2022 13:54:12

Für ein 10 Jahre altes Motorrad würde es schon noch eine Möglichkeit geben.ist aber nicht ganz legal. Bei einem neuen Wohnmobil schaut es dagegen schlecht aus.

null550 am 17 Feb 2022 14:19:23

DieselMitch hat geschrieben:Evtl. würde die 30-Jahre-Regel helfen? Also als Oldtimer? Nur lange genug warten. Oder auch nicht ... ???


Eher nicht. Ein guter Bekannter, Autohändler, hat seit 1982 einen Mercedes SL in US-Ausführung im Büro stehen, wurde nie zugelassen und auch nie gefahren. Er hat diese Fzge damals exportiert, und dieser ist halt übriggeblieben. Also er meint, dass dieser SL in D keine Zulassung bekommt.

Navigatore am 17 Feb 2022 16:44:38

Was wirklich geht, steht ausdrücklich im Merkblatt über Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien- und Lagerfahrzeuge des KBA.

Danach ist eine Ausnahmegenehmigung für den Hersteller oder den Inhaber der abgelaufenen Typgenehmigung (Einzelgenehmigungen sind ausdrücklich ausgenommen) für ein begrenztest Fahrzeugkontingent möglich. Diese Ausnahmegenehmigung wird befristet erteilt. Ist die Frist abgelaufen, ist keine Erstzulassung mehr möglich.
Die Vorschrift ist nur auf Fahrzeuge aus auslaufenden Serien anwendbar, die vom Hersteller in Deutschland in den Verkehr gebracht werden sollen.

Also nix mit Übergangsregelungen, privaten Anträgen, Oldtimern, Export-/Importtricks und sonstigen "Möglichkeiten".

UweHD am 18 Feb 2022 09:24:10

Weil's irgendwie passt, hänge ich mich hier mal kurz ran:
Woran erkenne ich überhaupt die Untergruppierungen (z.B. "d" oder "d-temp") der Schadstoffklasse Euro6?

Ich frage deshalb, weil unser Jumper mit Zulassung 06.2021 lediglich folgende Eintragungen im FZ-Schein aufweist:
(V.9) 715/2007*2018/1832AO
(14) EURO6;WLTP;AO;PI/CI;N1 III, N2
(14.1) 36AO

Fest steht also schon einmal, dass das FZ die Euro6 Norm erfüllt. Aber auch nach intensivem Googlen konnte ich nicht herausfinden, ob das jetzt eine "d" oder "d-temp" Norm ist, und wo genau der Unterschied liegt. Die Coc Papiere helfen hier auch nicht weiter.

Kennt sich da jemand aus?

UweHD am 18 Feb 2022 09:30:59

UweHD hat geschrieben:...auch nach intensivem Googlen konnte ich nicht herausfinden, ob das jetzt eine "d" oder "d-temp" Norm ist, und wo genau der Unterschied liegt.

Hier --> Link steht z.B. dass der Schlüssel "36AO" eine "Euro6-ISC" Norm sein soll. Aber es gibt da offensichtlich einen ganzen Zoo von Schlüsselnummern, die Euro6-Normen zugeordnet sind.
Was bedeutet in dem Zusammenhang "ISC" und was unterscheidet das von "Temp"? Die Reihenfolge kann es schon mal nicht sein, denn es gibt z.B. eine Schlüsselnummer "36CH" die wiederum einer Temp-Norm zugeordnet ist.

Woran erkennt man nun, welche Norm die höherwertige ist? am Datum der Zulassungsfähigkeit vielleicht?

Pechvogel am 18 Feb 2022 09:34:29

UweHD hat geschrieben:...
(14) EURO6;WLTP;AO;PI/CI;N1 III, N2
...

Dein Womo hat die Schadstoffklasse 6d-ISC.
Und ISC ist die Nachfolgeklasse von 6d-TEMP.
--> Link.




Grüße
Dirk

UweHD am 18 Feb 2022 09:41:22

Pechvogel hat geschrieben: ...Und ISC ist die Nachfolgeklasse von 6d-TEMP.

Danke dir, der Link macht einiges klar.
Ziemlich verwirrendes Thema :eek:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Kein Tüv wegen Eintrag Luftfederung Roller Team
Gefangen in der Dichtigkeitsgarantie?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt