aqua
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Wo wird eine Ablastung in Zulassungsbesch I eingetragen?


vosp am 14 Feb 2022 15:35:49

Hallo,

wir wollen unser Wohnmobil (Maxi-Chassis, aktuell auf 4,4 t zugelassen) ablasten. Jetzt liegt mir eine Bescheinigung von einer KÜS Stelle vor, in der für das Feld 22 steht:
„Zu F.1, F.2: Ablastung auf 3500kg, ohne tech. Änderung.“

Ich war heute auf der Zulassungstelle, dort wurde mir gesagt, dass sie in die Zulassungsbescheinigung 1 diese Bemerkung nur in Feld 22 eintragen können und die Werte in F1 und F2 nicht ändern können. Dort steht jeweils 4400.

Aber damit würde ich für 4400kg auch die KFZ-Steuer zahlen und vermutlich dürfte ich mit einem B-Führerschein das Mobil nicht fahren. Oder?

Was steht bei euren abgelasteten Mobilen in den Feldern F1 und F2?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Sebastian

PS: Bin gerade dabei den C1 Führerschein zu machen, daher bitte keine Ratschläge, dass das Gewicht 3500kg sowieso nicht ausreicht ;-)

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Elgeba am 14 Feb 2022 16:05:49

Ablasten, obwohl Du den richtigen FS bald hast?Verstehe ich nicht.


Gruß Bernd

vosp am 14 Feb 2022 16:18:21

Ich werde den C1-Führerschein erst im April/Mai haben, wir wollen aber schon Anfang März los. Außerdem würden wir es einfach gerne mal mit 3,5 t versuchen. Aufgelastet ist dann wieder schnell.

Aber ich ich fahre ungern mit fehlender Fahrerlaubnis herum.

Und aktuell steht in Feld F.1 und F.2 jeweils 4400kg und in Feld 22 (Bermerkungen): zu F.1.,F.2: Ablastung auf 3500kg, ohne techn. Änderung.

Habe eben auch mit dem ADAC telefoniert. Dort wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der Bemerkung in Feld 22 der Führerschein B (bis 3,5t) ausreicht. KFZ-Steuer richtet sich aber nach 4,4t (Unterschied ca. 20€ zu 3,5t). Auf meine Frage, wie dann die Maut in z.B. Österreich gehandhabt wird, konnte man mir spontan keine Auskunft geben.

Anzeige vom Forum


UweHD am 14 Feb 2022 16:28:48

vosp hat geschrieben:Was steht bei euren abgelasteten Mobilen in den Feldern F1 und F2?...

Bei uns steht sowohl in F1 als auch in F2 "3500kg" trotz Maxi-Chassis. Keine zusätzliche Bemerkung über die Ablastung im Kfz-Schein.
Der Wagen wurde allerdings schon auf 3,5t abgelastet ausgeliefert

fschuen am 14 Feb 2022 16:59:50

F1: 4000, F2: 3500. Bemerkung, wie bei dir, Ablastung ohne technische Änderung. Zulassungsrelevant ist F2, danach richtet sich Führerschein, Maut und andere Gegenenheiten wie LKW-Fahrverbot. Über 3500 hat massenhaft Nachteile, da ist der Führerschein noch das geringste.

Gruss Manfred

Haless am 14 Feb 2022 17:14:27

Zulassung bis 3,5 t und dann überladen hat auch Nachteile.... :(

spider53 am 14 Feb 2022 17:27:53

Hallo Sebastian,

wir haben einen Ducato mit Maxi-Cassis, der von Anfang an mit 3500 kg zugelassen wurde.

In der CoC von Fiat steht unter 16.1 (Technically permissible maximum laden mass) 4250 kg
In der CoC von Laika steht unter 16.1 3500 kg
Im Schein steht unter F.1 und F.2 3500

Zulassungsstellen sind ein heißes Thema, oft völlig ahnungslos, was über die An- und Abmeldung eines PKWs hinausgeht. Ich könnte über unsere Zulassung des WOMO ein ganzes Buch schreiben.

Gruß spider53

duca250 am 14 Feb 2022 17:37:35

spider53 hat geschrieben:Zulassungsstellen sind ein heißes Thema, oft völlig ahnungslos, was über die An- und Abmeldung eines PKWs hinausgeht.


Moin,
es mag ja sein, dass die für Dich zuständige Zulassungsstelle mal außer Form war. Aber deshalb alle Zulassungsstellen-Mitarbeiter über einen negativen Kamm zu scheren, finde ich schon frech :bindagegen: :abgelehnt:
Nachdenkliche Grüße
der Duc

Navigatore am 14 Feb 2022 17:39:04

Die Ablastung ist gem. 13 Abs 1 Nr.6 FZV in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 einzutragen.

Das Feld F1 enthält die technisch zulässige Gesamtmasse. Da die Ablastung ohne technische Änderung erfolgte, bleibt F1 unberührt

F2 bezeichnet die für die Zulassung zulässige Gesamtmasse. Sie ist zwingend zu ändern, wenn ein Fahrzeug abgelastet wird.

Tinduck am 14 Feb 2022 17:53:11

fschuen hat geschrieben:…Zulassungsrelevant ist F2, danach richtet sich Führerschein, Maut und andere Gegenenheiten wie LKW-Fahrverbot. Über 3500 hat massenhaft Nachteile, da ist der Führerschein noch das geringste.


Kein Wohnmobil, das als Wohnmobil zugelassen ist, muss sich an LKW-Fahrverbote halten. Und das mit den Nachteilen ist deine Meinung. Es gibt genug Leute, die das nicht so sehen - und sehr zufrieden mit ü3,5 T unterwegs sind.

bis denn,

Uwe

Navigatore am 14 Feb 2022 17:54:37

vosp hat geschrieben:Jetzt liegt mir eine Bescheinigung von einer KÜS Stelle vor, in der für das Feld 22 steht:
„Zu F.1, F.2: Ablastung auf 3500kg, ohne tech. Änderung.“

Und genau hier liegt das Problem. Die Bescheinigung von der KÜS-Stelle ist nicht korrekt. Allerdings darf sie nur einen Änderungsvorschlag für die Zulassungsbescheinigung enthalten, weil KÜS keine Behörde ist. Diesem Vorschlag folgt die Zulassungsstelle in aller Regel. Muss sie aber nicht. Da musst Du mit dem Sachbearbeiter bei Zulassungsstelle reden oder KÜS bei der tatsächlichen Änderung darauf hinweisen und einen korrekten Änderungsvorschlag ausstellen lassen

fschuen am 14 Feb 2022 18:51:27

Tinduck hat geschrieben:Kein Wohnmobil, das als Wohnmobil zugelassen ist, muss sich an LKW-Fahrverbote halten. Und das mit den Nachteilen ist deine Meinung.


Das Womo nicht, aber der Fahrer. Und das Schild mit dem LKW im roten Kreis gilt meines Wissens auch für Womos über 3,5 to. Die Strassenkarte vom Harz wird damit so übersichtlich, dass ich gar nicht mehr dahin fahren würde. Und sich einfach drüber hinwegsetzen ist so eine Sache, da krieg ich ja gleich eine Mitschuld, wenn irgend ein Idiot an der Seitenwand hängen bleibt.

Die Mautkosten und die Notwendigkeit, sich irgendwelche Dingsda-Boxen zu besorgen um einmal durch Österreich zu fahren, sind Fakten und keine Meinung. Ich weiss nicht, warum einige Spezis aus der Schwergewichtsfraktion immer so tun, als ginge das nicht anders. Ein Haufen Leute, vielleicht sogar die Mehrheit, kommt prima mit 3,5 to klar. Dabei auch in meinem Bekanntenkreis Leute, die beruflich LKW fahren - ich denke mal, da liegt's weder am Führerschein noch an den Fahrkünsten. Wem das nicht reicht, kann ja auflasten - aber das heisst doch nicht, das alle anderen das auch müssen.

Gruss Manfred

Haless am 14 Feb 2022 19:11:39

Zeichen 253 – Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibuse.......

Heuberger am 14 Feb 2022 19:15:20

Die Eintragung des KÜS ist nicht korrekt, deshalb konnte die Zulassungsstelle das auch nicht richtig in díe Fahrzeugpapiere eintragen. Bei F1 hätten die 3500kg hin gehört. F2 keine Änderung und zu 22 kommt lediglich der Verweis, dass die Änderung unter F1 ohne technische Änderung erfolgt. Das ist das Eine. Das Andere Problem in diesem Fall dürfte jedoch sein, dass eine Ablastung von 4400kg auf 3500kg technisch gar nicht möglich sein könnte, wenn man die gesetzlichen Randbedingungen der Gewichtsermittlung für das zulässige Gesamtgewicht berücksichtigt.
Gruß Heuberger

Navigatore am 14 Feb 2022 19:16:16

Ist denn schon wieder dieser Streit um mehr oder weniger als 3,5t notwendig. Das ist doch schon x-mal durchgekaut.

Der TE möchte ablasten. Dann lasst ihn doch auch. Er kann ja immer noch wieder auflasten, wenn er Lust dazu hat. Den richtigen Schein macht er ja gerade. Probieren geht über studieren.

UweHD am 14 Feb 2022 19:32:24

Nochmal zum Thema Ablastung und Eintragung bzw. CoC:

Unser Adria Coral wurde auf Citroen Jumper mit Maxi-Chassis, aber direkt ab Werk auf 3.000kg zGG abgelastet bestellt. Das wurde auch so unter F1 und F2 in den Papieren eingetragen (3.500kg).
Im CoC von PSA für das Basisfahrzeugunter steht unter Punkt 16.1 ("Technical permissible maximum masses") erwartungsgemäß ein zGG von 4.005kg, im CoC von Adria allerdings lediglich ein zGG von 3.500kg unter dem gleichen Punkt.

Da kann man in der Zulassungbehörde schon mal in's Schwimmen kommen :)

Navigatore am 14 Feb 2022 19:59:51

Heuberger hat geschrieben:Bei F1 hätten die 3500kg hin gehört. F2 keine Änderung und zu 22 kommt lediglich der Verweis, dass die Änderung unter F1 ohne technische Änderung erfolgt.


Umgekehrt ist es richtig. Tausche F1 gegen F2, dann passt es :wink:

Heuberger hat geschrieben:Das Andere Problem in diesem Fall dürfte jedoch sein, dass eine Ablastung von 4400kg auf 3500kg technisch gar nicht möglich sein könnte, wenn man die gesetzlichen Randbedingungen der Gewichtsermittlung für das zulässige Gesamtgewicht berücksichtigt.


Um das so sagen zu können, müsstest Du das Leergewicht kennen. Es ist nur die 125er Regel zu beachten. D.h. die zGm muss mind. 125% vom Leergewicht betragen.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Fahrradversicherung bei der Huk
Kein Tüv wegen Eintrag Luftfederung Roller Team
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt