wolfherm hat geschrieben:Hallo Dirk,
kannst du das mal bitte näher erläutern?
Würde mich auch brennend interessieren, zumal das ja mit der Einwilligung der Käufers stattfindet.
Würde mich auch brennend interessieren, zumal das ja mit der Einwilligung der Käufers stattfindet.
Anscheinend war das tatsächlich verboten, hat sich aber geändert. --> Link --> Link Allerdings wird viel gemacht, das nicht erlaubt ist. Z.B. das Abgeben des Paßes bei CP oder Hotel. Blöd nur, wenn sie es nur so akzeptieren. RK Die Ablichtung eines Personsalausweises war noch nie und ist keine Straftat. Nur die missbräuchliche Benutzung der Ablichtung ist strafrechtlich bewehrt, z.B. Mißbrauch von Ausweispapieren § 281 StGB. Das Personalausweisgesetz (PAuswG) enthält nur Bußgeldvorschriften, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überhaupt keine Straf- oder Bußgeldvorschriften und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in den §§ 41 bis 43 nur sehr wenige, die auf den hier zur Diskussion stehenden Fall nicht anwendbar sind. Das PAuswG lässt gem. § 20 Abs. 2 die Ablichtung des Personalausweises ausdrücklich zu. Voraussetzung ist die Zustimmung des Ausweisinhabers. Bußgeldbewehrt ist aber auch in diesem Fall wieder nur die missbräuchliche Verwendung der Ablichtung, genauer gesagt die unerlaubte Weitergabe an Dritte § 32 Abs.1 Nr.6 PAuswG. Hallo, so kannte ich es auch nur und habe es jahrelang praktiziert. War jetzt ganz erschrocken. :D
Das ist leider auch nicht richtig. Der Gerichtsvollzieher hat mit diesem Procedere überhaupt nichts zu tun. Die Versicherung kündigt die bestehende Vorversicherung (ehemalige Police des Verkäufers) und benachrichtigt die Zulassungsbehörde, wenn keine Neuversicherung (Prämienzahlung) erfolgt. Unabhängig davon betreibt die Zulassungsbehörde selbständig zeitnah (ca. 4 Wochen) ein Zwangsstilllegungsverfahren. Dazu bitte sie die Ordnungsbehörde am Wohnsitz des Käufers um Amtshilfe und die Zwangsentstempelung. Das erfolgt dann durch die Vollzugsbeamt:innen des Ordnungsamtes selbst und bezahlt wird niemand, falls es der Behörde gelingt, das Fahrzeug zu entstempeln und die Zulassungsbescheinigung T1 einzuziehen. Gleichzeitig wird das Kennzeichen im Fahndungsbestand der Polizei zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben. Damit alles zeitgerecht und ordnungsgemäß ablaufen kann, ist es daher immens wichtig, die Veräußerungsanzeigen unmittelbar nach der Fahrzeugübergabe an die Zulassungsbehörde und an die Versicherung zu schicken. Dann nimmt alles seinen geordneten Gang und der Verkäufer hat keinerlei Nachteile, wenn er sein Fahrzeug zugelassen übergeben hat. den ausweis könnt ihr nur von dem menschen sehen (und fotografieren), der das auto abholt (häufig sind das auch nur abholer - nicht käufer!) deshalb achtet auch drauf, dasz dessen name in den kaufertrag kommt, "gern" wird nämlich im kaufertrag jemand anders (der angebliche auftraggeber) aufgeführt - und ihr habt keinen nachweis! allesbleibtgut hartmut Moin, scheinbar habe ich bei meinen problemlosen Verkäufen ja immer großes Glück gehabt :roll: . Gruss Volker Nee ... wie immer werden nur seitenweise Probleme herbeigeredet. Dass dadurch die TE vollkommen verunsichert wird und lieber ein paar Tausend Euro bei einem Händler liegen lässt, ist nachvollziehbar. Ich finde es halt schade, dass sich in Rechtssachen immer Leute melden, deren Beiträge mit "Mir ist irgendwann mal passiert ..." oder "Ich kenne Einen ..." anfangen. Recht ist so facettenreich, komplex und schnelllebig, dass diese Beiträge in den seltensten Fällen wirklich hilfreich sind. Dazu sind Gesetzeskenntnis (man sollte zumindest wissen, wo man suchen muss) und Zugriffe auf laufende Urteile erforderlich. Die hat nun mal nicht jeder und Google ist auch nur eine unzureichende Stütze, wenn man nicht genau aufpasst, wie alt die Beiträge sind und mit welcher Kompetenz sie geschrieben wurden. Wie hat mal mein Hausarzt zu mir gesagt: "eigentlich sind wir eine aussterbende Zunft ... seit es Google gibt. Die Leute wissen immer schon was sie haben und wie man es behandeln muss" :lach: Wenn das alles so lese, man liest alles aber nicht wirklich Antworten nach denen der User gefragt hat. Es scheint hier jede Menge Juristen, TopVerkäufer, Panikmacher und was sonst noch alles zu geben. Dafür nehme ich gern eine negative Bewertung in Kauf. Finde es echt schade das man alle möglichen und unmöglichen Antworten bekommt ganze Seiten mit Müll füllt die mit dem Thema auch garnits zu tun haben. Huptsache man hat seinen unötigen Senf dazu gegeben. Nun mein "Senf" bei Kaufen und Verkaufen. Erstes Womo, vor 20 Jahren vom Händler, zum Probieren ob ein Womo was für uns ist. War echt günstig und wie der Händler sagte "sein altes Schätzchen" alle Mängel klar benannt die es zudem echt günstig machten, mich aber nicht störten da ich diese Macken schon bei Freunden beseitigt hatte. Es hat lange seinen Dienst getan und wurde für das gleiche Geld wieder verkauft, natürlich ohne die Mängel. Keine Probleme mit dem Käufer. Sein Nachfolger, ein Eura wegen dem "Keller", von Privat. Saubere Übergabe, Geld gegen FZ und mit KZK abgeholt, auch keine Probleme. Später wieder verkauft, an einen Aufkäufer weil es einen Kaskoschaden über dem Zeitwert hatte. Mit Erstattung und Ankaufspreis mehr als der Schätzwert erhalten. Nun musste ein Neues her, von Händler gegen Bar und nicht günstig, dafür aber mit ewigen Nachbesserungen bis ich die Schnauze voll hatte. An Privat verkauft mit allen Unterlagen was mal dran war und ohne Gewähr. Käufer hat es mit KZK bei mir abgeholt gegen Bar, keine Probleme. Nun wieder ein Eura, zum Glück vor dem Run auf Womo´s, von Privat ohne Probleme. Bar bei übergabe der Papiere, dann zum Anmelden auf mich und FZ abgeholt. Ging ganz gut weil echt nahe bei. Mein Fazit, keine Probleme beim Kauf und Verkauf bei Privat, aber beim Händler schon. Wenn man sich ein wenig mit der Sache beschäftigt, würde ich immer Privat vorziehen. Händler wollen weniger zahlen wie ich bei meinen Verkaufsversuchen an Händler festgestellt habe oder nur gut wenn ein FZ dort gekauft wird. Das ist aber auch teuerer wie bei Privat. Ich würde nicht nochmal bei Mobil...dee oder einer anderen Onlinebörse meine Telefonnummer angeben, es kommen dann so Fragen wie "was letzter Preis". Wenn ihr es so macht wie schon in den vorigen Beiträgen beschrieben dann geht schon nichts schief. Ich denke ihr könnt euch die Zeit für den Verkauf nehmen und das Geld für einen Händler sparen. Hier gibt es ja auch schon Angebote um euch unter die Arme zugreifen. Nicht Bange machen lassen, ich würde euch auch helfen wenn ihr in der Nähe wohnt. Wo das bei mir ist steht ja immer unter meinen Beiträgen
Die Probleme gibt es bzw. kann es geben. Speziell wenn man so was nicht täglich macht. Wenn jemand 3x im Jahr irgendwelche Fahrzeuge kauft und verkauft, dann weiß er was passieren kann und wird entsprechend agieren. Vielleicht hat er Glück und es geht immer alles gut, auch weil er Problemkandidaten gleicht aussiebt. Der andere macht das 1x in 10 Jahren, hat einen guten Eindruck vom Käufer und fällt trotzdem auf die Nase. Das Verkaufen beim Händler ist da eher sowas wie eine Versicherung. Kostet was, schützt etwas.
Sie stellen halt (negative) Möglichkeiten dar, die passieren können. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist eine andere Sache. RK
Dem beugt man z. . schon dadurch vor, dass man den Mobile_DE Mustervertrag nutzt. Dort ist ein Feld für die Personalausweisnummer vorgesehen. Es sollte klar sein: Personalausweis der Person vorlegen lassen, die als Käufer eingetragen wird. Bild mit Person vergleichen. Wenn es passt alles in den Vertrag eintragen. Unterschreiben lassen, Unterschrift mit dem Ausweis gegenchecken. damit fackelt man schon mal einige Schwindligkeiten ab. Der Vertrag ist im übrigen auch so aufgebaut, dass man erst mal den Kauf unterzeichnet und ggf. später die Übergabe, mit Notizen usw. Das Teil ist wirklich praxistauglich. Und klar gibt es Betrüger bei den Käufern und welche bei den Verkäufern. Vermutlich, prozentual gesehen gleich viele auf beiden Seiten. Aber wie das so ist bei der Normalverteilung. Die meisten befinden sich in der Mitte bei den Guten. Nur Mut.
Moin, hast Du alles gelesen und verstanden, was ich geschrieben habe? Ich war 38 Jahre als Versicherungsvertreter mit dieser Thematik täglich beschäftigt. Grundsätzlich geht die Versicherung beim Verkauf eines Autos oder auch eines Gebäudes auf den Käufer über. Und nur der Käufer und nicht der Verkäufer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung, der Versicherer kann auch kündigen, aber eben mit einer Frist von einem Monat. Deswegen ist der Satz, den ich oben geschrieben habe, so wichtig. „ Der Käufer kündigt die Versicherung sofort.“ Genau das gibt dem Versicherer sofort die Möglichkeit, die Zulassungsstelle über den nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz zu informieren, diese MUSS für die Um- oder Abmeldung sofort tätig werden. Zuerst bekommt der Käufer ein Schreiben mit einer einwöchigen Frist, das KFZ um- oder abzumelden. Falls das nicht geschieht, schickt „unsere“ Zulassungsstelle einen speziellen Mitarbeiter, der bevorzugt Sonntagnachmittag zu den „Kunden“ fährt und sofort die Stempel abkratzt. Diese Verwaltungsgebühr liegt bei etwa 130,— €, die natürlich vom Käufer zu tragen sind. Außerdem kann auch noch ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden. Falls das alles nicht klappt, wird auch die Polizei eingeschaltet. Auch die gucken nach nicht versicherten KFZ und dürfen nicht nur sofort die Stempel abkratzen, sondern sie müssen es sogar. Alle zwei bis drei Jahre hatte einer meiner Kunden so einen Fall, also schon sehr selten. Aber es ist immer mit viel Zeit, Geld und Nerven verbunden. Einen Verkauf eines zugelassenen Autos kann man so, wie ich beschrieben habe, machen, wenn der Käufer einen deutschen Wohnsitz hat. Falls das nicht so ist, sollte das Auto abgemeldet werden. Merke: Der Arm deutscher Gesetze reicht nur bis Frankfurt/Oder.
Danke für den Beitrag "aus erster Hand", ich hatte mich nicht getraut den Käufer mit "meinem Kennzeichen" losfahren zu lassen, weil ich mich auch darüber nicht informiert hatte. Aber das Thema wäre vielleicht eines für einen separaten Thread. Ab-/Um-/Neuanmeldung beim Verkauf/Kauf Keine Ahnung was am Verkaufen so schwer ist: Es gibt genau 2 Möglichkeiten: Privat verkaufen und mehr Zeit investieren= mehr Geld Zum Händler, geht schneller = weniger Geld. Oder wie der TE vermutlich hofft, einer aus dem Forum hat Interesse. Ein Womo Verkauf läuft genauso ab wie ein PKW Verkauf, ist nicht so schwer. Ich habe schon zig Autos und Womo gekauft und verkauft. 90% wurden angemeldet verkauft oder gekauft, meine Frau arbeitet bei der Versicherung, das ist heutzutage doch kein Problem mehr. Hast was übersehen: Beim WoMo gibt es mehr was man später bemängeln kann. Wäre doch schön wenn einer hier neues ein Womo sucht und es zu einen reelllen Preis bekommt, beiden ist geholfen.
Beim Verkauf von Privat ist mir das erstmal wurscht. Vorhandene Mängel kann man auch einfach beseitigen lassen oder sagen, dann ist viel Ärger erspart. Wer Mängel verheimlicht ist doch selber schuld. Bitte bitte, nicht noch mehr Schwarzmalerei und die Unmöglichkeit eines Privatverkauf ohne im Knast zu gehen oder jahrelangen Ärger……
Genau dafür gibts doch den Anzeigemarkt oder?
Eine Straftat sicher nicht, aber ein Verstoß gegen die DSGVO.
Nö. Mit der Einwilligung des Käufers darf man natürlich seinen Ausweis fotografieren und die Daten damit zum Vertragsbestandteil machen. Er ist der Herr über seine Daten, nicht die DSGVO. bis denn, Uwe
Wo steht das? Ich missbrauche doch die Daten nicht und habe mir die Daten auch nicht durch dritte erschlichen. Wir haben sehr viel mit DSGVO zu tun, wäre mir neu. Das stimmt auch nicht. Es wäre echt vorteilhaft, wenn hier nur Statements von Usern abgegeben würden, die auch echt Ahnung von der Materie haben und nicht einfach so ins Blaue schießen. Geht das hier nun um Hilfe für den TE oder die DSGVO ? wenn man einen Kredit bei ner Bank beantrag wird der Perso auch Kopiert. Lasst doch hier das Bangemachen wegen Privatverkauf sein.
Hatte ich auch vor vielen Jahren. Auto verkauft mit Vertrag, Papiere zeigen lassen vom Käufer - hat sich mit BRP und Meldebestätigung ausgewiesen, alles tippitoppi. Dann gings los...Versicherung nicht umgemeldet, Knöllchen ohne Ende und ein kleiner Bumms. Habe dann die Adresse aufgesucht - dort wohnte der gute Mann nicht. Wer Kohle von mir wollte bekam eine Kopie vom Kaufvertrag. Das Ende vom Lied: Der gute Mann war entsprungen aus einer Klapse. Bezahlen musste ich aber nichts. wo war die Klapse??? in Bonn? :evil: Aber zur Sache. Hatte meinen Womo Oldie bei ebay drinne, dort einen MIndestpreis eingetragen, der wurde sogar mit +2k€ mehr verkauft. Bekannt war allen dass die Kiste abgemeldet war und beim Bauern stand. Alle Belege waren vorhanden usw. Der Käufer hatte noch am Abend gezahlt auf mein Kto. Sofortzahlung. Abholung wurde mit Kurz oder Überführungskennzeichen geregelt. Kostet den Käufer ca 50€, gilt 5 Tage. Dazu habe ich dem Käufer die Daten übermittelt und er konnte damit dies spezielle Überführungskennzeichen besorgen - wie auch immer , ist sein Problem. Es gab absolut NULL Probleme! Also mit dem Käufer Termin machen da das Fahrzeug abgemeldet ist und ER mit Kurzzeitkennzeichen selbst überführt. Fertig! Käufer kam, kontrollierte etwas, freute sich auch, dann Geld einsacken, freuen und den neuen bezahlen. Hatte übrigends selbst auch auf diesem Wege ein SUV-Reimport aus DK in Hamburg übers Netz gekauft. 7k€ gespart. HInfahren, Vertrag machen, Kurz-Kennzeichen hier besorgen und abholen.
Weil meist mit einer Kopie zuviel Daten gespeichert werden, z.B. Ausweisnummer. In seltenen Fällen werden für den Geschäftsvorfall alle Daten des Ausweises benötigt. Das mußt du jetzt aber mal näher unter Angabe entsprechender Quellen ausführen. M.E. sind deine Ausführungen falsch.
Servus Ich sag zu meinen Geschäftspartner ich möchte den Ausweis kopieren/fotografieren, er gibt mir den Ausweis, damit ist er einverstanden. Was da alles Gespeichert ist wem juckts...... Bei unserer Fülle von Gesetzen und Verordnungen, wie soll es da 100% rechtens sein was ich oder der andere macht. Ganz einfach normal durchs Leben gehen und das Gehirn einschalten, dann funktioniert das Leben miteinander,..... jedenfalls bei den meisten.
Sie sind falsch. Ein Blick in das Gesetz hilft der Rechtsfindung, sagt man in der Juristerei. Einfach in den 20 Abs. 2 PAuswG schauen, und schon lösen sich alle diese veralteten Internetweisheiten in Luft auf. Eine Personalausweis darf (mit Zustimmung des Inhabers) abgelichtet werden. Ohne wenn und aber. Hmm ... hatte ich das hier nicht schon mal geschrieben? :ja: Ja, aber viele lesen nicht alles. Danke an alle, die mir so viele wertvolle Tipps gegeben haben. Beim Händler wurde mir auch gesagt, ich solle es besser selbst probieren, das finde ich sehr fair. Habe das Womo jetzt bei m...... eingestellt, mal abwarten, werde noch berichten. Gruß Anja Hallo Anja, ich wünsche Dir alles Gute und viele gute Nerven ! die Tel-Nr. kann jederzeit wieder gelöscht werden, wenn es zu doll werden sollte..,
Wo ist denn nun dein Statement einzuordnen?
Wie war das gleich....!?
Dann führe doch mal die Quellen auf die d.M.n korrekt sind. Einfach zu schreiben, das ist falsch hilft niemandem.....also wo sind denn deine Quellen?
:!: :!: Als Moderator hat man es nicht leicht :lach: Ich fühle echt mit Dir Hallo Ihr Alle! Es ist geschafft. Unser "Baby" ist verkauft. Noch einmal vielen Dank für die ganzen Tipps und die moralische Unterstützung. Nicht nur bei dem Verkauf hat mir das sehr geholfen. Wir sind sehr traurig, jetzt kein Womo mehr zu haben, doch es ist auch einiges an Erleichterung dabei, da ich es ja aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geschafft habe. Das Womo geht an einen holländischen Händler, der das Geld bereits überwiesen hat, Vertrag und alles ist fertig. Jetzt holt er es noch ab, dann ist das Thema hoffentlich erledigt. Gut war, dass wir das Dekra-Gutachten hatten, so gibt es mehr Sicherheit für beide Seiten. Liebe Grüße von den nun "Nicht-mehr-Campern" Anja und Marianne
Hallo Ihr zwei, wenn es nicht zu neugierig ist, könnt Ihr den Verkauf noch etwas näher schildern ? Hat der Händler blind gekauft, oder war er vor Ort ? Gruss und Dankeschön für eine kurze Antwort Achim Hallo Achim! Der Händler hat mehrfach mit mir telefoniert, wir haben dann noch einige zusätzliche Fotos gemacht, die er speziell wollte. Anschließend haben wir den Kaufvertrag gemacht und er hat das Geld vorab überwiesen, ohne das Fahrzeug zu sehen. Gruß Anja Glückwunsch, wenn er so schnell gekauft hat dann war das Womo zu günstig.
Das muss nicht sein, der Händler sucht genau DAS Fahrzeug, hat schon einen "Zahle-Alles" Kunden zur Hand, und kauft es dann. Wir haben auch erst einen PKW privat verkauft, den hat auch ein Händler aus NL geholt, und der war auch keinesfalls zu günstig!!! :-) ..... vielleicht hat NL ein anderes Preisgefüge?!? Ja, es war ein offenes Geheimnis, dass in der Vergangenheit Wohnwagen von Holland nach Deutschland und Wohnmobile von Deutschland nach Holland verkauft wurden. Als wir damals gesucht haben, haben wir auch nach BeNeLux und Frankreich geschaut, damals war Belgien noch günstiger als Deutschland, aber das hat sich ob der Nachfrage von deutschen Händlern und des kleinen Marktes geändert und lohnt nur noch in Ausnahmefällen von Privat. In den Niederlanden waren Wohnmobile neuern Datums tendenziell teurer, und das Fahrzeug der TE sah ganz gut aus. Klar hätte sie direkt in den Niederlanden vielleicht noch mehr bekommen können, aber das ist für Privatleute nicht ganz so einfach, da ist der Import nach Deutschland mit vorliegendem COC-Papier geradezu einfach. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass sie einen Preis zwischen deutschem Händler und Privat bekommen hat, aber nun hat sie null Ärger damit zu einem überschaubaren Abschlag... Ist doch nicht schlecht! Servus Glückwunsch an den TE, ich freu mich für dich das es so gut geklappt hat. Manche sehen auch im positiven das negative :cry: |
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