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Wir müssen unser Womo verkaufen, wo fange ich an? 1, 2


mimianja am 19 Feb 2022 14:53:36

Hallo Ihr!

Brauche euer Schwarmwissen.

Nun ist die Zeit gekommen, wir müssen unser "Baby" verkaufen. Ich schaffe es nicht mehr, alleine zu fahren und die ganze Arbeit zu machen und Mama kann mit ihren 84 Jahren nicht mehr viel dazu beitragen. :cry:

Leider habe ich keine Ahnung, wo ich beim Verkaufen anfange. Ich habe keine Ahnung, was unser Womo noch wert ist. Wir möchten Anfang Juli verkaufen, vorher geht es noch ein letztes mal an die Nordsee.
Macht es Sinn, den Händler zu fragen, ob er es annimmt?
Sollte ich mal eines der Bewertungsportale nutzen und die Daten dort eingeben?

Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich, damit ich nicht ganz so unwissend rumstolpere?

Liebe Grüße
Anja

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 19 Feb 2022 15:01:59

Schreib mal genau, was das für ein Wagen ist (Hersteller, Modell, Baujahr, Sonderausstattung, Pflegezustand). Bei mobile.de hat man sehr schnell raus, was man dafür noch verlangen kann. Beim Händler bekommst du auf jeden Fall weniger als beim Privatverkauf, hast aber keine Sorgen nach dem Deal mehr. An privat zu verkaufen heißt, absolut ehrlich sein zu müssen, was jede Macke angeht - und für verschwiegene Schäden im Nachhinein zu haften. Man muss für sich abwägen, was man will - maximalen Profit oder Seelenfrieden.

Mann am 19 Feb 2022 15:02:28

Händler wäre auch meine erste Option, auch wenn es finanziell etwas weniger sein sollte, einen Privatverkauf würde ich mir nicht mehr antun heutzutage, zuviel Spinner am Start.

Anzeige vom Forum


taps am 19 Feb 2022 15:04:27

Hallo Anja,
das ist ja traurig, aber wenn's nicht mehr geht...
Such Dir erstmal Dein Wohnmobil bei Mobile.de, da bekommst Du eine Preisvorstellung.
Über einen Händler würde ich nicht verkaufen. Der muss Gewährleistung anbieten und unser Händler hätte sich damals bei einem Marktwert von 30 T € mindestens 6T € dafür einbehalten. (Womo war damals 2017) nur 8 Jahre alt.
Was den Markt betrifft, da gibts hier beim Thema: Kaufberatung genug Lesestoff.
Unter Wert wirst Du das Womo momentan sicher nicht verkaufen müssen.
Unser altes Womo, was wir 2017 verkauft haben, wurde 2020 nach 3 Jahren Nutzung zum gleichen Preis weiterverkauft.
Viel Erfolg!
Gruß
Andreas

mafrige am 19 Feb 2022 15:22:37

mimianja hat geschrieben:... Ich habe keine Ahnung, was unser Womo noch wert ist. Wir möchten Anfang Juli verkaufen

Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich, damit ich nicht ganz so unwissend rumstolpere?

Liebe Grüße
Anja

Hallo Anja,

hier ist ein Bsp.: --> Link
Das ist jetzt ohne deine Angaben vom Bj. Ausrüstung ... natürlich einfach so ins Volle gegriffen :lol:
Also lies dir die Anzeige durch, beschreibe danach dein Wohnmobil und wir können dann ein Vergleich in Mobile.de starten.
Damit erfährst du wieviel in etwa du verlangen kannst ... :lol:
Der Zeitpunkt und Privatverkauf sind im Moment optimal. Keine Angst, hier werden dir viele Antworten und Tipps geben.

HerrKalle am 19 Feb 2022 15:26:21

Der Händler wird das Womo auf eigene Rechnung nur mit einem hohen Preisnachlass ankaufen, weil er die Garantie bei einem späteren Verkauf übernehmen muß.

Bei Sportbooten ist bei einem Verkauf über einen Makler eine Maklercourtage von 8% inkl. MWSt. üblich.
Ich würde mit dem Händler vereinbaren, das er das Womo für dich (also deinem Namen) verkauft und du bezahlst dafür die 8% vom erzielten Verkaufspreis und fertig. Ist doch eine faire Sache.

mimianja am 19 Feb 2022 16:24:09

Danke erst mal für die ganzen Tipps.

Bevor ich jetzt nochmal bei M.....de schaue, hier meine Fahrzeugdaten

Hymer exsis t688
Erstzulassung 11/2014
Km 45.000
Maxifahrwerk abgelastet auf 3.500 kg
148 PS
Rückfahrkamera, DAB+
1 ca. 4 cm Delle an der Leiste zur Heckgarage, wurde von Hymer begutachtet, dort ist es lediglich ein optisches Problem
1 "Abdruck" ca 15 cm Durchmesser, 2-3 mm tief, hinten an der Seite, dort bin ich einem Baum zu nahe gekommen
KEINE Extraausstattung wie TV, Markise, Solar o.ä.
innen helle Polstermöbel

haryhirsch am 19 Feb 2022 16:47:33

Der Markt ist im Moment sehr gut für den Verkauf. Hänler zahlen viel weniger, vor einen Privatverkauf braucht man keine Angst zuhaben, wenn man erhlich ist und der Kaufvertrag sauber alles, am besten mit Bildern, belegt.
Immer zum Formularvertrag einen Eigenen aufsetzen, mit allen Fragen die der Kunde hatte und deinen Antworten, in etwa wie ein Übergabeprotokoll. Ausgiebige Probefahrt bei der alles was möglich ist auch drann kommt. Von FS über Sat und Küli bis Wasser, Gas und Heizung. TÜV nicht vergessen evtl. mit Werkstadtrechnungen was in der letzten Zeit gemacht wurde. Serviceheft wenn das noch da ist. Dann bestätigen lassen dass das Womo so ist wie der Käufer es kaufen will, hier ist auch der Satz wichtig: besondere Eigenschaften werden nicht zugesichert. Polster aufnehmen wegen evtl. Wasserschäden, die nicht verschweigen. Garantie muss von einer Privatperson nicht erbracht werden und die Haftung für versteckte Mängel gilt nur wenn diese absichtlich verschwiegen wurden. Natürlich darf der Satz: gekauft wie gesehen und Probegefahren,nicht fehlen. Es ist auch hilfreich wenn man den neuen Besitzer schon mal im Netz sucht. Wer schon andere Verkäufer "geärgert" hat ist da auch zufinden, da er dann meist über seinen "Erfolg" berichtet oder der Verkäufer sein Leid geklagt hat. Wie Du schreibst ist ja alles bei deinem Womo belegbar und auch auf den ersten Blick erkennbar.

haryhirsch am 19 Feb 2022 16:59:32

z.Zt. keins bei Mob... aber schöne andere über Google mit Bild und so um die 50K€.

Navigatore am 19 Feb 2022 17:12:10

Macht es doch nicht so kompliziert. Standardvertrag vom ADAC oder Mobile oder, oder ... nehmen und entsprechend ausfüllen. Nur noch bei "Sondervereinbarungen" eintragen: gekauft wie gesehen. Damit ist der Verkäufer ausreichend abgesichert. Um so weniger dazu handschriftlich eingetragen wird, um so vorteilhafter ist es für den Verkäufer. Auch eine unterlassene Probefahrt führt dann zu keinem Nachteil für den Verkäufer. Bekannte Mängel sollte man natürlich schriftlich vermerken.
Wenn man unsicher ist, kann man sich noch einen eigenen Zeugen zu den Verhandlungen dazu holen.

So haben ganze Generationen ihre Fahrzeuge verkauft.

Der Exsis wird in etwa 50.000 bringen. Bei der Geldübergabe sollte man daher vorsichtig sein. Entweder mit dem Verkäufer zusammen auf der Bank einzahlen oder ihn eine Sofortüberweisung machen lassen, wenn man selbst am online-Banking teilnimmt. Letzteres ist für beide Parteien die sicherste und einfachste Alternative.

Das Fahrzeug kann man auch zugelassen übergeben. Der Übergabezeitpunkt muss dann nur zeitgenau in den Vertrag eingetragen werden. Mit den dem Vertrag anhängenden vorbereiteten Schreiben im Anschluss noch die Zulassungsstelle und die Versicherung benachrichtigen und dann kann man sich beruhigt zurücklehnen. Es können keine Rechtsnachteile entstehen, alle weiteren Pflichten liegen beim Käufer.

klink_bks am 19 Feb 2022 17:30:12

Navigatore hat geschrieben:.........
Das Fahrzeug kann man auch zugelassen übergeben. Der Übergabezeitpunkt ....... Es können keine Rechtsnachteile entstehen, alle weiteren Pflichten liegen beim Käufer.


:) Also da wäre ich etwas vorsichtig ! :)

Ich habe regelmässig mit solchen Fällen zu tun, und kann dem nur abraten.
Ist aber nur ein Ratschlag, muss jeder wissen was er tut.

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

Navigatore am 19 Feb 2022 17:39:19

Trau Dich Anja, mach ein paar schöne und aussagekräftige Bilder von Deinem Schätzchen und inseriere es bei Mobile. Bilder von innen und außen eines geputzten und aufgeräumter Mobils sind das A&O.

Ich habe unseren alten Eura auch gerade erst so verkauft. Die Nachfrage ist gigantisch gewesen. War allerdings auch eine niedrigere Preisklasse.
Ich bin auch nicht diesem Anonymitätswahnsinn verfallen und habe wie immer meine Telefonnummer angegeben. Das Womo war schon am Folgetag verkauft und das Geld auf meinem Konto. Über ein paar unseriöse Anrufe habe ich nur gelacht und nach dem siebten vereinbarten Besichtigungstermin habe ich keinen mehr angenommen.
Auch wie immer habe ich dafür den Standardvertrag des ADAC aus dem Netz heruntergeladen. Eine Probefahrt hat nicht stattgefunden. Der Käufer hatte verzichtet. Wäre aber leicht möglich gewesen, weil das Womo zugelassen war. So hat er es dann auch einfach mitgenommen. Alle waren zufrieden.

kartjule am 19 Feb 2022 17:43:38

Hallo Anja

Von wo kommt Ihr denn ?! Eventuell gibt es aus deiner Nähe einen User der dich, ggf. vor Ort, unterstützen kann bei deinem Vorhaben.
Somit brauchst Du nicht mehr unsicher sein.
VG Andreas ( Kartjule)

Navigatore am 19 Feb 2022 17:49:03

klink_bks hat geschrieben:
:) Also da wäre ich etwas vorsichtig ! :)

Ich habe regelmässig mit solchen Fällen zu tun, und kann dem nur abraten.


Das erzeugt nur Unsicherheit, wenn Du es nicht näher erläutert.

Das einzige was passieren kann, ist ein Antwortschreiben und die Kopie des Kaufvertrages, wenn der Verkäufer irgendwo falsch parkt, bevor er umgemeldet hat.
Der Verkäufer ist mit der Veräußerungsanzeige aus allen Pflichten und der Haftung raus. Dafür wurde der 13 Abs. 4 FZV geschaffen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland ging.

Tinduck am 19 Feb 2022 18:13:49

Navigatore hat geschrieben:Das Fahrzeug kann man auch zugelassen übergeben. […] Es können keine Rechtsnachteile entstehen, alle weiteren Pflichten liegen beim Käufer.


Würd ich nicht machen. Wir hatten damit schon mal Ärger, weil der Käufer nicht umgemeldet hat und wir dann Strafzettel aller Art bekamen für seine Parksünden und Tempoverstösse. Klar mussten wir die nicht bezahlen, aber den Ärger mit der Aufklärung des Sachverhaltes nimmt einem keiner ab.

bis denn,

Uwe

Kuhtreiber am 19 Feb 2022 18:17:43

Der Zusatz „Gekauft wie gesehen“ reicht nicht mehr. Richtig wäre „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung “.
Viel Glück beim Verkauf :D

hopfabaua am 19 Feb 2022 18:21:23

Navigatore hat geschrieben:
Das einzige was passieren kann, ist ein Antwortschreiben und die Kopie des Kaufvertrages, wenn der Verkäufer irgendwo falsch parkt, bevor er umgemeldet hat.
Der Verkäufer ist mit der Veräußerungsanzeige aus allen Pflichten und der Haftung raus. Dafür wurde der 13 Abs. 4 FZV geschaffen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland ging.


Servus
Genau richtig, ich habe am Freitag den verkauften Vito, meiner Tochter, an den Käufer übergeben. Tag, Datum Urzeit der Übergabe eingetragen, Kaufvertrag von ADAC, inkl Prüfgutachten mit Mindestwertschätzung, wo sie Einiges mehr bekam.
Käufer hat sich verpflichtet nächste Woche abzumelden.

Grüße

Gast am 19 Feb 2022 18:44:03

Navigatore hat geschrieben:Standardvertrag vom ADAC oder Mobile oder, oder ... nehmen und entsprechend ausfüllen. Nur noch bei "Sondervereinbarungen" eintragen: gekauft wie gesehen. Damit ist der Verkäufer ausreichend abgesichert.

Joo... glaub da mal dran. Das Thema hatten wir vor einiger Zeit erst ausführlich hier im Forum. Sobald die Gegenseite die Behauptung aufstellt, es sei ein Mangel arglistig verschwiegen worden, hat man ein großes Problem. Wenn der Gegner dann auch noch das passende Kleingeld für einen Anwalt hat, wird man ganz schnell klein und häßlich. Und vor einem Gericht seine Ahnungslosigkeit zu beweisen, macht keinen Spaß. Ich wäre heutzutage sehr vorsichtig mit sowas - wie schrieb weiter oben jemand: es gibt mittlerweile einfach zu viele Spinner. Und völlig egal, wie es im Detail hinterher aussieht: solche Geschichten bedeutet auf jeden Fall eine Menge Ärger, vertane Zeit und wundgescheuerte Nerven. Und eben womöglich auch einen tiefen Griff ins Portemonnaie. Schön für alle, bei denen es geklappt hat, aber man sollte zumindest darauf hinweisen dürfen, dass so ein Vorgehen eben nicht ohne Risiko ist.

rolf51 am 19 Feb 2022 18:44:49

Hallo,
das Fahrzeug nicht an einen Händler verkaufen. Wie schon erwähnt, eine Anzeige in Mobile.de, es werde sich einige melden.

WomoTechnikService am 19 Feb 2022 18:51:10

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
das Fahrzeug nicht an einen Händler verkaufen. Wie schon erwähnt, eine Anzeige in Mobile.de, es werde sich einige melden.


Um Anrufe wie "Was ist letzte Preis" zu vermeiden, unbedingt in den Text schreiben, das Preisverhandlungen nur bei einer Besichtigung vor Ort geführt werden und am Telefon auf keine Verhandlungen einlassen...

LG Peter

Navigatore am 19 Feb 2022 18:56:33

Kuhtreiber hat geschrieben:Der Zusatz „Gekauft wie gesehen“ reicht nicht mehr. Richtig wäre „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung “.
:D

Ja, sicher. Deswegen ja auch in den "Sondervereinbarungen". Schau mal, was in den Standardverträgen schon drin steht :wink:

BestiaNegra am 19 Feb 2022 19:11:16

klink_bks hat geschrieben: :) Also da wäre ich etwas vorsichtig ! :)

Ich habe regelmässig mit solchen Fällen zu tun und kann dem nur abraten.
Ist aber nur ein Ratschlag, muss jeder wissen was er tut.


'n Abend,

es gibt schon einige wichtige Dinge, die zu beachten sind. Auf jeden Fall sollte man sich immer den Personalausweis zeigen lassen und am besten fotografieren. In jeden Kaufvertrag gehört der zusätzliche Satz: Der Käufer kündigt die bestehende Versicherung sofort und versichert das KFZ anderweitig. Für den Verkäufer besteht keine Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen und der Versicherer kann dem Käufer nur mit einer Frist von einem Monat kündigen. Wenn also der Käufer nicht wie vereinbart ummeldet, kann er noch ziemlich lange mit der bisherigen Zulassung fröhlich durch die Gegend fahren. Durch diesen Kündigungssatz im Vertrag muss der Versicherer in diesem Falle unverzüglich die Behörde über den nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz informieren und diese muss von Amtswegen für die Ummeldung sorgen.

Damit schließt sich der Kreis zum Prüfen der Personaldokumente.

Stefan-Claudia am 19 Feb 2022 19:23:07

Navigatore hat geschrieben:Trau Dich Anja, mach ein paar schöne und aussagekräftige Bilder...und inseriere es bei Mobile.
Bilder von innen und außen eines geputzten und aufgeräumter Mobils sind das A&O.

Die Nachfrage ist gigantisch gewesen
Ich... habe wie immer meine Telefonnummer angegeben.
Über ein paar unseriöse Anrufe habe ich nur gelacht ...


Moin Anja!

Schade das du es nicht halten kannst :? :|

Anders als Jörg würde ich niemals mehr meine Telefonnummer preisgeben,
beim ersten Verkauf über mobile.deeee habe ich grad auf OK gedrückt als die ersten Anrufe eingingen...
abends um 22,30 Uhr.

( Ausnahme : du hast eine separate Tel-Nr. die du für solche Angebote nutzen kannst )

Als ich anfang diesen Monats mein Angebot offline stellte hatte ich immerhalb der ersten 10 minuten schon 6 Anfragen,
nach wenigen Tagen waren es 49 !
Anzeigen bei mobile werden auch bei ebay-Kleinanzeigen veröffentlicht, auch darüber kamen einige Meldungen.

Nach einigen Tagen hast du genug Interessenten zusammen und kann sie dir selber aussuchen.
:!: :arrow: beantworten irgendwelcher Fragen nur über mobile !

Der Vorteil ist einfach das man erst mal anonym bleibt.

carthagocliff am 19 Feb 2022 19:42:23

HerrKalle hat geschrieben:Bei Sportbooten ist bei einem Verkauf über einen Makler eine Maklercourtage von 8% inkl. MWSt. üblich.
Ich würde mit dem Händler vereinbaren, das er das Womo für dich (also deinem Namen) verkauft und du bezahlst dafür die 8% vom erzielten Verkaufspreis und fertig. Ist doch eine faire Sache.


Super Idee. So hatte ich es vor 10 Jahren gemacht, als der Markt noch ruhig war. Ich bin schon größtenteils im Ausland gewesen und hatte keine Zeit für tägliche Besichtigungen. So habe ich mir einen seriösen Händler gesucht und hab das Womo dort auf die Freifläche stellen können. Der Händler hat alle Besichtigungen gemacht, das Fahrzeug sauber gehalten und die Batterie geladen und hat bei Verkauf 3000 Euro erhalten, wir 30.000. War total ok für uns, auch weil der Verkauf 4 Monate gedauert hat (war andere Zeit)

Christian

palstek am 19 Feb 2022 19:44:00

Hier gab es vor kurzem gute Tipps für Verkaufsanfänger: --> Link

Übrigens, die Anrufe und Anfragen, die in der ersten halben Stunde von mobile.de eingehen, sind immer Händler (auch wenn sie das Gegenteil behaupten), da diese einen zeitlichen Vorsprung vor Privatkäufern erhalten.

Mein Verkauf im Dezember hat von der Online-Schaltung der Anzeige bis zur Abholung des Womos nur 24 Stunden gedauert.

mimianja am 19 Feb 2022 20:03:44

Wow, Ihr seid einfach super. So viele wichtige Infos! Jetzt sehe ich schon etwas klarer als vorher.
Werde Montag zum Freistaat fahren und bei "unserem" Händler nachfragen, was möglich ist. Wenn die Preisvorstellungen zu weit auseinander gehen, kann ich überlegen, ob ich es selbst mache.

Sollte noch jemandem etwas wichtiges einfallen, ich bin für alle Ratschläge wirklich dankbar.

Gruß
Anja

Pechvogel am 19 Feb 2022 22:30:18

BestiaNegra hat geschrieben:…Auf jeden Fall sollte man sich immer den Personalausweis zeigen lassen und am besten fotografieren...

Beim Thema „Ausweis von anderen Leuten fotografieren“ wäre ich mal sowas von vorsichtig!
In den allermeisten Fällen dürfte man damit nämlich eine Straftat begehen!
Das könnte man theoretisch zwar auch legal machen, dann aber besser bei einem Anwalt.

Und was passiert eigentlich wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet?
Falls die Ordnungsbehörden einen Gerichtsvollzieher ( die können / dürfen Fahrzeuge stilllegen. Aber auch nicht ummelden ) dazu rausschicken, der auch noch vom Auftraggeber bezahlt wird, vergehen Monate.
Und solange ist das Womo auf den Verkäufer zugelassen und fährt mit dessen Versicherung ( und Schadenfreiheitsrabatt ).
Die Versicherung hat übrigens nur einen Vertrag mit dem Verkäufer. D.h. die Versicherung kann sich nicht ein oder zwei Monate Prämie beim Käufer holen. Der hat bei der Versicherung ja nix unterschrieben. Und im Fall der Fälle wenn es zu einem Unfall kommt?!! :eek:



Grüße
Dirk

duca250 am 19 Feb 2022 22:36:43

…dafür gibts zulassungsrechtliche Vorschriften. Als Halter/Verkäufer bist Du verpflichtet, Deine Zulassungsbehörde und Deine Kfz-Versicherung mit einer vom Verkäufer und Käufer unterzeichneten Erklärung (meist Durchschläge vom Kaufvertrags) über den Verkauf/die Übergabe zu informieren. Im Kaufvertrag steht immer das Datum und die Uhrzeit der Übergabe.

Ein Kfz-Haftpflichtschaden wirkt sich nicht nachteilig für den Verkäufer aus, auch wenn der Schaden vor der Ab-/Ummeldung geschieht :!: Voraussetzung ist natürlich ein ordentlicher Kaufvertrag als Nachweis.
Grüße
der Duc

Pechvogel am 19 Feb 2022 22:45:44

duca250 hat geschrieben:…Ein Kfz-Haftpflichtschaden wirkt sich nicht nachteilig für den Verkäufer aus, auch wenn der Schaden vor der Ab-/Ummeldung geschieht :!: Voraussetzung ist natürlich ein ordentlicher Kaufvertrag als Nachweis…

Wer zahlt denn dann den Schaden??




Grüße
Dirk

lonsome am 19 Feb 2022 22:47:24

Hallo,

mit Überweisung wäre ich in einem Fall vorsichtig, auch bei Sofortüberweisung: wenn die Bank, von der das Geld kommt, Western Union ist. Die können das Geld zwei oder drei Wochen lang zurückbuchen. Sofort, wenn Western Union auftaucht, nicht mehr weitermachen!

Gruß
Klaus

duca250 am 19 Feb 2022 22:53:59

Pechvogel hat geschrieben:Wer zahlt denn dann den Schaden??


…der Versicherer des Verkäufers tritt in die Regulierung. Und trotzdem wird der Verkäufer-Vertrag nicht hochgestuft. Allerdings nur dann, wenn der Verkäufer mit Kaufvertrag nachweisen kann. Gut, nä :D

Pechvogel am 19 Feb 2022 23:04:50

duca250 hat geschrieben:…der Versicherer des Verkäufers tritt in die Regulierung. Und trotzdem wird der Verkäufer-Vertrag nicht hochgestuft. Allerdings nur dann, wenn der Verkäufer mit Kaufvertrag nachweisen kann…

Nö!
Laut VVG ( Versicherungsvertragsgesetz ) geht es nicht um den Kaufvertrag sondern darum dass der Käufer die Übernahme der Schlüssel, der Kennzeichen und der Fahrzeug-Papier bestätigt hat!! :eek:
Wenn das soweit OK ist, wird der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht beansprucht.
UND: in der Zeit zwischen Verkauf und Ummeldung haften Käufer und Verkäufer gleichzeitig für die Versicherungsprämie!




Grüße
Dirk

duca250 am 19 Feb 2022 23:12:28

…oh ha, was hat die Vers.-Prämie mit dem Verkauf und der Übergabe zu tun? Lasse das googeln, lege die Tastatur beiseite und lese Dir meine Beiträge noch einmal durch. Schielst Du auf Deinen Beitragszähler oder warum postest Du häufig zu Themen, von den Du nur oberflächlich oder gar keine Ahnung hast?

Pechvogel am 19 Feb 2022 23:25:04

duca250 hat geschrieben:…oh ha, was hat die Vers.-Prämie mit dem Verkauf und der Übergabe zu tun?…

Wer zahlt denn die Versicherungsprämie wenn der Käufer nicht ab- / ummeldet und vielleicht auch gerade nicht greifbar ist?

Achso: und nicht Internet sondern schlechte Erfahrung!




Grüße
Dirk

Silvarado am 19 Feb 2022 23:59:37

Ich habe kürzlich Werbung von der VW-Bank bekommen, in der sie einen sichere Verkaufsabwicklung garantieren: --> Link.
Das gilt explizit auch für Wohnmobile.
Hört sich für mich erstmal vernünftig an. Vielleicht macht dieses Procedere einen Privatverkauf tatsächlich sicherer...
Eigene Erfahrung hab' ich allerdings nicht.

Gruß
Klaus

Navigatore am 20 Feb 2022 00:09:52

Pechvogel hat geschrieben:Wer zahlt denn die Versicherungsprämie wenn der Käufer nicht ab- / ummeldet und vielleicht auch gerade nicht greifbar ist?

Achso: und nicht Internet sondern schlechte Erfahrung!



Das ist jetzt aber eine phantastische Geschichte, Dirk.

Beim Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über. Das ist Folge des Pflichtversicherungsgesetzes. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also der Übergabezeitpunkt. Man ist daher gut beraten, diesen exakt im Kaufvertrag zu vermerken. Das sieht auch jeder Standardvertrag so vor.

Das ist jetzt aber wirklich Basiswissen, wenn man Gebrauchtfahrzeuge kauft oder verkauft. Wie kann man darüber streiten? :roll:

JoFoe am 20 Feb 2022 00:10:32

mimianja hat geschrieben:Hallo Ihr!
Leider habe ich keine Ahnung, wo ich beim Verkaufen anfange.
Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich, damit ich nicht ganz so unwissend rumstolpere?

Liebe Grüße
Anja

Hol dir bitte jemanden dazu wenn du Termine mit Privat machst. Besser nicht alleine .

Pechvogel am 20 Feb 2022 00:21:11

Navigatore hat geschrieben:…Das ist jetzt aber wirklich Basiswissen, wenn man Gebrauchtfahrzeuge kauft oder verkauft. Wie kann man darüber streiten? :roll:

Das steht in Paragraph 95 VVG Absätze 1-3.
Und als Basiswissen kann man das offensichtlich wohl nicht voraussetzen?!!




Grüße
Dirk

Torsti5 am 20 Feb 2022 02:02:12

mimianja hat geschrieben: Werde Montag zum Freistaat fahren und bei "unserem" Händler nachfragen, was möglich ist. Wenn die Preisvorstellungen zu weit auseinander gehen, kann ich überlegen.

Gruß
Anja


Fahr zu 2-3 Händler (nicht übers Telefon, da versuchen die nur dich zu ködern), zeig denen das Auto und lass die den Ankaufspreis nennen. Dann hast Du eine Hausnummer. Ich verkaufe Dir dann das Auto garantiert einige Tausender teurer.

Gruß
Thomas

rkopka am 20 Feb 2022 11:12:34

WomoTechnikService hat geschrieben:Um Anrufe wie "Was ist letzte Preis" zu vermeiden, unbedingt in den Text schreiben, das Preisverhandlungen nur bei einer Besichtigung vor Ort geführt werden und am Telefon auf keine Verhandlungen einlassen...

Außerdem wäre es gut, wenn man sich vorher sicher wäre, daß auch alles paßt. Dann kann man die Aussagen des Käufers wie "da leckt aber was", "die Bremse ist schon mies"... besser einschätzen oder abschmettern.
Und wenn ihr Zeit habt, d.h. das Geld nicht dringend braucht, in solchen Fällen einfach auf stur schalten und den nächsten Interessenten nehmen. Ist lästig, kostet aber nichts.

RK

Reinholderich am 20 Feb 2022 11:17:28

Zum TÜV für ein "Wertgutachten" (ca. 300,-€ Kosten) fahren ist keine Option? Da kann man den Schlechtmachern da schnell den Wind aus dem Segel nehmen.

Womodu am 20 Feb 2022 11:33:39

Nehme bei einem "Privatverkauf " neben den vereinbarten Verkaufspreis eine angemessene Kaution, die der Käufer nach Vorlage der Ummeldung zurück erhält.

BiggiK am 20 Feb 2022 11:34:34

Anja, wenn du ein bisschen Zeit und Nerven hast, kannst du beim Verkauf an privat sicher sehr viel mehr Geld bekommen. Ich habe schon etliche pkw privat verkauft und keine schlechte Erfahrung dabei machen müssen. Klar, es gibt immer Spinner, die glauben sie könnten das Fahrzeug für einen Bruchteil des Preises bekommen. Aber die sortiert man eben aus.
Ich würde niemals eine Telefonnummer veröffentlichen, nur eine Mailadresse. Dann kannst du bei unverschämten Anfragen mit „nein danke“ antworten und bist fertig damit.
Wenn sich jemand meldet, der ernsthaft Interesse hat und wo du ein gutes Gefühl hast, dann kannst du den zur Besichtigung kommen lassen. Dabei solltest du unbedingt jemanden an deiner Seite haben, der bezeugen kann, was besprochen wurde. Wenn du in deiner Anzeige alle dir bekannten Mängel ehrlich aufführst und nicht verschweigst, dann bist du recht sicher. Und Druck dir vorher schon einen Kaufvertrag Vordruck aus. Wichtig ist dort genau die Personalausweisnummer etc. einzutragen und alle Mängel und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Bei der Bezahlung kenne ich mich bei solchen Summen nicht aus, ich habe immer Bargeld gegen Ware gemacht. Das ist bei 50 tsd Euro aber sicher nicht machbar.
Bezüglich der Übergabe des Fahrzeugs mit Anmeldung würde ich es so machen, dass du am besten abgemeldet übergibst. Allerdings ist es für den Käufer dann umständlicher das Wohnmobil zu überführen. Er müsste sich rote Kennzeichen holen oder eben erst später das Womo abholen nachdem er es selbst zugelassen hat. Wenn der Käufer eine weite Anreise hat, macht es das ganze für ihn dann sehr aufwendig. Ich habe aber schon mehrfach problemlos zugelassene Fahrzeuge abgegeben und es wurde immer innerhalb weniger Tage umgemeldet. Es sind ja nicht nur Betrüger unterwegs sondern überwiegend sehr nette Menschen.
Gruß Birgit

mithrandir am 20 Feb 2022 11:51:10

Hallo, auch wenn es Eigenlob ist, ändert schau mal in meinen Thread im Thema --> Link
Ich habe versucht meine Erfahrungen als Ersttäter beim Verkauf zu schildern.
Kommuniziere nur über Mobile.de oder Mail. Keine Telefonnummer. Lass dich nicht unter Druck setzen. Du hast Zeit und wirst genug Interessenten haben.
Viel Erfolg.

wolfherm am 20 Feb 2022 11:52:03

Pechvogel hat geschrieben:….
Beim Thema „Ausweis von anderen Leuten fotografieren“ wäre ich mal sowas von vorsichtig!
In den allermeisten Fällen dürfte man damit nämlich eine Straftat begehen!
Das könnte man theoretisch zwar auch legal machen, dann aber besser bei einem Anwalt.
…….
Grüße
Dirk



Hallo Dirk,

kannst du das mal bitte näher erläutern?

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