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Hallo, ich habe letzte Woche das Wohnmobil in der Winterruhe (überdachter Unterstand, beim Bauern gemietet) besucht, um zur Dichtigkeitsprüfung zu fahren. Leider hat einer der Stürme der letzten Wochen offenbar einen Stapel Klappkisten umgeworfen und gegen das Heck gekippt:
Nach dem "Zurückkippen" des Stapels (Vorher Fotos gemacht und mir telefonisch das OK der Versicherung eingeholt) scheint der Fahrradständer unbeschädigt zu sein, es sind vor allem mehrere Dellen in der Aluwand:
Der Dichtigkeitsprüfer sah keinen Anfangsverdacht für einen tiefergehenden strukturellen Schaden. Das Blech ist eingedrückt, aber nicht gebrochen. Reparieren lassen würde ich das für meine Nuzung und optischen Ansprüche eher nicht. Trotzdem muss man ja sicher von einem deutlichen Abzug beim Wiederverkaufswert ausgehen.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters sieht bei Sturmschaden an einem Kfz unabhängig vom (dort offiziell bekannten) Mietverhältnis meine Kaskoversicherung in der Pflicht. Die muss ich am Montag mal dazu befragen. In Vorbereitung habe ich folgende Fragen an Euch:
- Zuständigkeiten bei Versicherungen sind ja ein weites Feld - seht Ihr die Zuständigkeit auch so? Oder kommt es vor allem darauf an, ob meine Versicherung das auch so sieht? Einigen die sich sonst miteinander?
- Wie ist das bei einer Kasko: Abgesehen von der SB - werde ich wie bei Haftpflicht und Vollkasko in eine schlechtere SF-Klasse gestuft? Oder ist die Kasko wegen "höherer Gewalt" davon ausgenommen?
- Die Werkstatt meinte, die Reparaturkosten würden je nach Aufwand zwischen "Aufkleber drüber", "spachteln und lackieren" und "Rückwand tauschen" liegen. Wird das durch einen Gutachter bestimmt? Oder verhandelt man das mit der Versicherung?
- Gibt es bei Womos überhaupt die bei PKW übliche Option einer fiktiven Schadensabrechnung? Oder läuft das anders?
Wäre nett, wenn Ihr mir da ein paar Erfahrungswerte geben könntet, bin, wie man lesen kann, überhaupt kein Versicherungsprofi. Danke!
hochgestuft wird man, wenn die Haftpflicht oder die Vollkasko in Anspruch genommen wird. Die Teilkasko bleibt immer gleich. :!:
amino am 06 Mär 2022 16:45:05
Hallo , Hatte mal mit der Markise ein Sturmschaden.... War ne komplette Seitenwand für 12k und die habe ich ausbezahlt bekommen ohne mit der Versicherung hochgestuft zu werden .
Kommt aber auch auf die Windstärke an.... War bei mir in Spanien am Meer und da haben die gar nicht nach der Windstärke hin und her gemacht....
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Navigatore am 06 Mär 2022 17:21:29
Sturmschäden werden von der Teilkasko erstattet. Voraussetzung sind i.d.R. Windstärken von mind. 8. I.d.R. verlangt die Versicherung einen regional bezogenen Nachweis. Bei der Teilkasko gibt es keine Schadensfreiheitsrabatte. Man kann also auch nichtvzurückgestuft werden
Fiktive Abrechnungen sind bei allen Sach-und Personenschäden möglich. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch gem. Par. 249 Abs. 2 BGB.
Es stellt sich bei dieser Stapelei m.E. aber trotzdem noch die Frage der Haftung. Die Bewertung würde ich der Versicherung überlassen.
Palmyra am 06 Mär 2022 18:48:37
Sturmschaden in der überdachten Halle nehme ich an ? Gibt es da keine Seitenwände ?
WomoToureu am 06 Mär 2022 20:30:43
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die Teilkasko hier nicht in Leistung geht, wenn ein Stapel Paletten gegen das Wohnmobil fällt.
Was Dich natürlich nicht davon abhalten lassen sollte es zu melden.
huskimarc am 06 Mär 2022 20:34:13
Wenn es Sturm war über 8 Windstärke dann läuft es über die teilkasko
dral am 07 Mär 2022 10:00:35
Da du den Stellplatz beim Bauern gemietet hast, ist er oder seine Versicherung in der Haftung. Warum sollte deine Versicherung einen Schaden den ein anderer verursacht hat zahlen? Das die Versicherung des Bauern eine Zahlung ablehnt ist nichts außergewöhnliches. Lass dich von einem Anwalt beraten, das schont deine Nerven! Viel Glück
Acki am 07 Mär 2022 10:27:18
dral hat geschrieben:Da du den Stellplatz beim Bauern gemietet hast, ist er oder seine Versicherung in der Haftung. Warum sollte deine Versicherung einen Schaden den ein anderer verursacht hat zahlen? Das die Versicherung des Bauern eine Zahlung ablehnt ist nichts außergewöhnliches. Lass dich von einem Anwalt beraten, das schont deine Nerven! Viel Glück
Läuft dies Beratung unter "Gefühl" oder "Versicherungstechnisches Verständnis"? :gruebel:
groovy am 07 Mär 2022 11:40:09
Moin, beim Bauern in der Scheune mit Mietvertrag ? Kenne ich hier im Norden nicht.
Gruss Volker
matthiast4 am 07 Mär 2022 11:46:42
Natürlich haben sie einen Vertrag, sonst stände das Teil ja nicht dort. Auf Handschlag: Du gibst mir im Monat 50 Euro, dafür kannst Du Deine 'Karre' da hinten in die Ecke stellen... Vertrag ist gemacht.
Was Du meinst ist vielleicht ein SCHRIFTLICHER Vertrag, das mag vielleicht eher selten sein, aus Gründen über die man nur spekulieren kann :lol:
duca250 am 07 Mär 2022 12:41:01
dral hat geschrieben:Da du den Stellplatz beim Bauern gemietet hast, ist er oder seine Versicherung in der Haftung. Warum sollte deine Versicherung einen Schaden den ein anderer verursacht hat zahlen? Das die Versicherung des Bauern eine Zahlung ablehnt ist nichts außergewöhnliches. Lass dich von einem Anwalt beraten, das schont deine Nerven! Viel Glück
...oha :? :eek: , wo siehst Du denn ein Verschulden des Bauern?
Rockerbox am 07 Mär 2022 12:47:29
Palmyra hat geschrieben:Sturmschaden in der überdachten Halle nehme ich an ? Gibt es da keine Seitenwände ?
Der TE schrieb
ich habe letzte Woche das Wohnmobil in der Winterruhe (überdachter Unterstand, beim Bauern gemietet) besucht, um zur Dichtigkeitsprüfung zu fahren.
Das dürfte was anderes als eine "Halle" sein .... haben bei uns auch viele Bauern, oft eine oder zwei Seiten offen, auch Flugdach genannt ....
Pechvogel am 07 Mär 2022 13:07:40
duca250 hat geschrieben:...oha :? :eek: , wo siehst Du denn ein Verschulden des Bauern?
Gibt es nicht eine Empfehlung / Verordnung nach der Stapelboxen nur bis maximal das vierfache der Stapeltiefe gestapelt werden dürfen? :D ( wer suchet der findet! Und Versicherungen in Schadenfällen sowieso! :ja: )
Grüße Dirk
Jagstcamp-Widdern am 07 Mär 2022 14:48:48
ok, ich rate ab jezz jedem bauern ab, plätze für womos zu vermieten!
allesbleibtgut hartmut
Bergbewohner1 am 07 Mär 2022 18:10:39
Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ok, ich rate ab jezz jedem bauern ab, plätze für womos zu vermieten!
allesbleibtgut hartmut
Dem pflichte ich dir im Prinzip bei. Aber Paletten auf solche Plastekisten zu stellen ist von Haus aus schon grob fahrlässig. Wir haben bis zu 3 m hoch Paletten im Freien gestapelt, selbst bei dem großen Sturm letztens ist noch nie so ein Stapel umgefallen.
BestiaNegra am 07 Mär 2022 20:05:52
dral hat geschrieben:Da du den Stellplatz beim Bauern gemietet hast, ist er oder seine Versicherung in der Haftung. Warum sollte deine Versicherung einen Schaden den ein anderer verursacht hat zahlen? Das die Versicherung des Bauern eine Zahlung ablehnt ist nichts außergewöhnliches. Lass dich von einem Anwalt beraten, das schont deine Nerven! Viel Glück
'n Abend,
super pauschale Auskunft. Welche Versicherung des Bauern sollte denn zahlen?
Zur Klarstellung:
Grundsätzlich versichert erstmal jeder seine eigenen Sachen gegen Feuer, Sturm, Hagel etc. Wenn so ein Ereignis an den Sachen eintritt, ist auf jeden Fall der jeweilige (eigene) Versicherer zuständig. Falls dieser die Möglichkeit eines Regresses sieht, wird er versuchen, diesen selbst beim vermeintlichen Verursacher durchzusetzen.
Die für den TE entscheidende Frage ist, ob er seinem Versicherer beweisen kann, dass die Kisten ursächlich vom Sturm gegen sein Womo geschleudert wurden. Falls ja, geht's einfach, die Teilkasko zahlt den Schaden abzüglich der SB ohne Höherstufung. Falls nein, muss er sich mit dem Bauern oder ggfs. mit dessen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Das wird m.E. aufwändiger und schwieriger.
Tinduck am 08 Mär 2022 10:44:22
BestiaNegra hat geschrieben:Grundsätzlich versichert erstmal jeder seine eigenen Sachen gegen Feuer, Sturm, Hagel etc. Wenn so ein Ereignis an den Sachen eintritt, ist auf jeden Fall der jeweilige (eigene) Versicherer zuständig. Falls dieser die Möglichkeit eines Regresses sieht, wird er versuchen, diesen selbst beim vermeintlichen Verursacher durchzusetzen.
Haftpflichtversicherungen sind meist dazu da, Schäden zu begleichen, die man fremden Parteien zugefügt hat.. wenn mir einer in die Karre fährt und die Schuldfrage klar ist, zahlt das auch die gegnerische Haftpflichtversicherung und nicht meine eigene Vollkasko.
[...] Falls ja, geht's einfach, die Teilkasko zahlt den Schaden abzüglich der SB ohne Höherstufung. Falls nein, muss er sich mit dem Bauern oder ggfs. mit dessen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Das wird m.E. aufwändiger und schwieriger.
Bevor ich die SB der Teilkasko zahle, würde ich erstmal dem Bauern auf die Füsse treten, dass er seine Haftpflichversicherung bemüht. Die ist nämlich genau für sowas da. Wenn er denn eine hat. Ansonsten haftet er halt persönlich :D wobei der Stellplatz dann wahrscheinlich weg ist. Oder man einigt sich, dass der Bauer die SB übernimmt.
bis denn,
Uwe
palstek am 08 Mär 2022 11:03:11
Tinduck hat geschrieben:Bevor ich die SB der Teilkasko zahle, würde ich erstmal dem Bauern auf die Füsse treten, dass er seine Haftpflichversicherung bemüht. Die ist nämlich genau für sowas da. Wenn er denn eine hat. Ansonsten haftet er halt persönlich :D wobei der Stellplatz dann wahrscheinlich weg ist. Oder man einigt sich, dass der Bauer die SB übernimmt.
Bei dieser Vollkaskomentalität darf man sich nicht wundern, wenn es solche Plätze bald gar nicht mehr oder nur für teures Geld gibt. Hauptsache, ein anderer zahlt.
In diesem Fall sieht es ja klar danach aus, dass die Kisten schon da standen, als der TE dort sein Womo wahrscheinlich für kleines Geld abgestellt hat. Im Nachhinein dem Bauern eins reinzuwürgen, wäre nicht mein Stil.
Bei meinem gemieteten Platz durfte ich auch unterschreiben, dass der Vermieter keine Haftung für Schäden übernimmt. Kann ich auch verstehen, solange er nicht mutwillig oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht.
Tinduck am 08 Mär 2022 14:40:03
palstek hat geschrieben:Bei dieser Vollkaskomentalität darf man sich nicht wundern, wenn es solche Plätze bald gar nicht mehr oder nur für teures Geld gibt. Hauptsache, ein anderer zahlt.
Vollkaskomentalität?
Wenn der Bauer so blöd ist, leichte Plastikkisten himmelhoch zu stapeln und die fallen gegen ein dort abgestelltes, fremdes Fahrzeug, ist er auch haftbar.
Wenn er das nicht will, soll er keine Stellplätze vermieten. Ich nehme doch mal stark an, dass er auch Geld dafür bekommt, oder?
Was passiert das nächste mal, wenn das Dach der Scheune beim Sturm runterkommt? Ach egal, Schwamm drüber, Hauptsache Stellplatz??
In einem hast du Recht, sowas wirds in Zukunft sowieso nicht mehr legal geben. Nämlich wegen der Brandschutzbestimmungen und anderer Nebensächlichkeiten. Scheunen, in denen Bauern auch ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge unterstellen, gelten nämlich nicht als KFZ-Betriebsanlagen. Offiziell vermietete Stellplätze für Womos schon... und die dürfen dann nicht mehr parallel als Lagerraum für brennbares Material genutzt werden.
So gesehen steht das Fahrzeug da eh 'schwarz' und der Bauer hat höchstes Interesse daran, den Fall irgendwie zu regeln :D
bis denn,
Uwe
BestiaNegra am 08 Mär 2022 14:49:54
Tinduck hat geschrieben:Haftpflichtversicherungen sind meist dazu da, Schäden zu begleichen, die man fremden Parteien zugefügt hat..
Völlig falsch.
Die drei Aufgaben einer Haftpflichtversicherung sind:
1. Prüfung der Sach- und Rechtslage.
2. Bei Haftung des Versicherten wird der Schaden an den Anspruchsteller (AS) gezahlt.
3. Bei Nichthaftung werden die Ansprüche, notfalls auch vor Gericht, abgewehrt.
In diesem Falle liegt m.E. ein Sturmschaden vor und kein Haftpflichtschaden.
Wie ich bereits schrieb, geht in diesem Falle erstmal die eigene Kaskoversicherung vor, wenn es sich nachweisbar um einen Sturmschaden handelt. Wenn der TE dann trotzdem versuchen sollte, vom Bauern Schadenersatz zu erhalten, wird der Haftpflichtversicherer nach # 1 # 3 durchführen. Das nennt sich "Abwehr unberechtigter Ansprüche."
Sturmschäden fallen unter den Begriff "Höhere Gewalt". Außer Petrus ist niemand haftbar zu machen.
duca250 am 08 Mär 2022 14:56:59
...sie lernen es bestimmt noch mal, lieber Volker :) Ich bin da guter Dinge, oder auch nicht :D
BestiaNegra am 08 Mär 2022 17:03:40
duca250 hat geschrieben:...sie lernen es bestimmt noch mal, lieber Volker :) Ich bin da guter Dinge, oder auch nicht :D
Habe ich vor 40 Jahren und seitdem im Beruf gearbeitet.