Die genaue Kontrolle eines neuen Fahrzeugs, das man abnehmen soll/möchte, ist zunächst mal sicher sehr wichtg. Seinerzeit hatte ich das so gehandhabt, dass ich ein paar Tage vor der geplanten Übergabe schon einmal gucken gegangen bin. Dabei bin ich rund ums Auto gegangen und hab vor allem darauf geachtet, ob alle bestellten Extras auch vorhanden sind und ob mir grobe Mängel ins Auge fallen. Erst danach habe ich zum vereinbarten Stichtag die Rechnung bezahlt, die Papiere bekommen, habe den Wagen selbst zugelassen und bin dann zur Übergabe erschienen. Die ging dann auch glatt.
Ob ich jedoch als normaler Verbraucher wirklich verpflichtet bin, bei der Übergabe eines Wohnmobils auf das Dach zu klettern, wage ich zu bezweifeln. Mich trifft ja als Konsument keine solche Untersuchungs- und Rügepflicht, wie sie relativ klar und verpflichtend in §377 HGB gefordert ist,
Die hier beschriebene Abweisung der Reklamation mit dem Hinweis "hätte man ja vorher prüfen können" ist aus meiner Sicht unseriös und ich wüsste auch, dass ich mich damit nicht zufrieden geben würde.
Ebensowenig mit dem Verweis auf den Hersteller des Basis-Fahrzeuges. Mit dem hat man keinen Kaufvertrag und zumindest während der Dauer der Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers (inzwischen 12 Monate, bis 2021 6 Monate) würde ich im Falle von Sachmängeln stets beim Händler vorstellig werden.
So handhabte ich das auch, als uns im Sommer 2018, wenige Monate nach der Übernahme des nagelneuen Wohnmobils, auf der Jungfernreise das Ersatzrad abfiel. Ja, es ist wirklich abgefallen und wir schleiften es wohl ein paar hundert Meter am Drahtseil hinter uns her, bis wir ein eigenartiges Geräusch hörten und anhielten. Händler kontaktiert --> übliches Spiel, "wir sind ja leider keine Citroen-Werkstatt, fragen Sie da doch mal nach, schönen Urlaub". Diese Nummer ging - ohne jetzt alles schreiben zu wollen - nicht zu Gunsten des Händlers aus. Der Betrieb erstattete mir nach sanftem Druck durch einen gerichtlichen Mahnbescheid unter anderem den im Urlaubsland teuer eingekauften neuen Reifen.
Ich finde das bedauerlich. Zwar kann der ausliefernde Betrieb auch nichts dafür, dass der Reserverad-Mechanismus ab Werk ne Macke hatte. Aber das ist nun mal sein unternehmerisches Risiko. Sachmängel sind sein Bier.
Bin aber insgesamt froh, dass das der einzige Fall an dem neuen Auto war, der mich echt geärgert hat. Ansonsten wurde geliefert wie bestellt und das Auto erfüllt uns auch heute, mehr als 4 Jahre später, mit viel Freude. Kleine Wehwehchen wie der öfters mal
undicht werden Wasserhahn der Küche, trüben den Spaß nicht wirklich.