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Parken für Wohnmobile verboten Lindau 1, 2


jack17de am 07 Jun 2022 19:55:03

Hallo zusammen,

ich weiss gar nicht warum hier spitzfindig um irgendwelche Grundsatzurteile diskutiert wird.

Fakt ist: Du stehst mit einem dreiachsigem 4,5 to-Wohnmobil auf einem Friedhofs-Parkplatz für PKWs. Das Ganze noch quer über mehrere Plätze (so sehe ich das auf deinem Foto) in einer Touristenhochburg am Bodensee und wunderst Dich im Ernst, dass Du ein Ticket bekommst?!?

Und dass solch ein Verhalten nicht zum besseren Ansehen von uns Wohnmobilisten beiträgt, steht wohl ebenso ausser Frage.
Btw.: Lindau hat einen (wenn auch erwiesenermassen nicht günstigen) Stellplatz sowie einen Campingplatz.

Just my 2 cents
Andi

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KlausMeier9 am 07 Jun 2022 22:41:17

JoergZ hat geschrieben:Gibt es eine 2. Zufahrt zum Parkplatz oder nur diese?


Es gibt noch eine zweite Zufahrt für den Parkplatz rechts.
An der stehen die gleichen Schilder.
Der Parkplatz links hat kein weitere Zufahrt.

Danke an alle für die interessanten Beiträge und Verhaltensratschläge.

JoergZ am 08 Jun 2022 00:04:22

jack17de hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich weiss gar nicht warum hier spitzfindig um irgendwelche Grundsatzurteile diskutiert wird.
...
Und dass solch ein Verhalten nicht zum besseren Ansehen von uns Wohnmobilisten beiträgt, steht wohl ebenso ausser Frage.
...
Andi

Sei nicht so spitzfindig und bleib ein braver Staatsbürger ;D
Es gibt auch noch mündige Leuts, die vieles hinterfragen und in Frage stellen und das ist auch gut so.

Und immer die gleiche Leier vom Ansehen der Wohnifahrer - Gäähn

KlausMeier9 hat geschrieben:Es gibt noch eine zweite Zufahrt für den Parkplatz rechts.
An der stehen die gleichen Schilder.
Der Parkplatz links hat kein weitere Zufahrt.

Danke an alle für die interessanten Beiträge und Verhaltensratschläge.

Danke Klaus für die Info aber eine Frage ergibt sich doch: Verbot der Einfahrt tatsächlich auch an der 2. Einfahrt?
LG Jörg

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Tinduck am 08 Jun 2022 07:42:32

JoergZ hat geschrieben:Es gibt auch noch mündige Leuts, die vieles hinterfragen und in Frage stellen und das ist auch gut so.


Genausogut könnte man sagen, es gibt leider immer noch viel zu viele Egoisten, die jede noch so kleine Gesetzeslücke für den eigenen Vorteil suchen und sich dabei hinter 'Freiheit' und 'Mündigkeit' verstecken... entgegen wohlbekannter Verhaltensstandards und wider besseres Wissen über die Intention des Gesetzgebers.

Sich im Sinne der Gemeinschaft zu verhalten, auch wenn man nicht muss... das nannte man mal 'moralische Bildung'.

bis denn,

Uwe

Ahorne7500 am 08 Jun 2022 07:59:52

DieselMitch hat geschrieben:
vor einer Baustelle die mit nur 2,1m Breite ausgeschilderte linke Spur zu verlassen, ..., kostete mich diese "Absicht" knapp 100 €uronen und ein "Flens in Punktburg" :cry:

Hallo,
Da musst du aber noch etwas anderes falsch gemacht haben,
als die Spur zu befahren.
Habe vor 4 Wochen noch 40 Euro dafür bezahlt.
.

Milchschnitte am 08 Jun 2022 08:00:08

jack17de hat geschrieben:Fakt ist: Du stehst mit einem dreiachsigem 4,5 to-Wohnmobil auf einem Friedhofs-Parkplatz für PKWs. Das Ganze noch quer über mehrere Plätze (so sehe ich das auf deinem Foto) in einer Touristenhochburg am Bodensee und wunderst Dich im Ernst, dass Du ein Ticket bekommst?!?


Klaus hat um Meinungen zu der obigen Parkplatzsituation gebeten und die können eben unterschiedlich ausfallen.

Ich hätte die Beschilderung auch dem rechten Parkplatz zugeordnet. Und auch da sieht das eben jeder eventuell anders. Eindeutig ist diese Beschilderung - in Bezug auf die Ausrichtung der Schilder - in meinen Augen auf jeden Fall nicht.

Warum er dort genächtigt hat, weiss ich nicht und interessiert mich auch nicht. (Bin ja nicht vom Ordnungsamt oder der Polizei). Eventuell wollte er ja nur seine Fahrtüchtigkeit herstellen und der Stellplatz war voll…

Du beschwerst dich über Grundsatzdiskussionen, triffst den Kern der Ausgangsfrage aber irgendwie auch nicht, indem du dich nämlich darüber ärgerst, dass das Womo über 3 Parkplätze usw. steht…

Lg Kai

Lg Kai

Navigatore am 08 Jun 2022 08:01:55

jack17de hat geschrieben:ich weiss gar nicht warum hier spitzfindig um irgendwelche Grundsatzurteile diskutiert wird.

Na ja, spitzfindig?

Zusammenfassend ergab das Schwarmwissen:
1. das Verbot der Einfahrt für Wohnmobile kann man hier ignorieren, weil es sich um ein Phantasiezeichen handelt.
2. die Parkerlaubnis gilt auch für Wohnmobile, weil sie Pkw sind
3. das Einbahnstraßenschild kann man ebenfalls ignorieren, weil mehr als drei Schilder an einem Pfosten befestigt und damit alle ungültig sind.

Die Empfehlung lautete, den Rechtsweg zu beschreiten, alle eventuell anderslautende Urteile bis hin zum provinzialen Oberlandesgericht zu ignorieren und sich ggfs. vom Bundesgerichtshof von den 55 Euro Verwarnungsgeld befreien zu lassen.

Da könnte man natürlich drüber schmunzeln, aber ....

Das Ergebnis war in diesem Fall, dass auf einem Parkplatz nicht nur willkürlich ein immerhin knapp 8,20 langes Wohnmobil gestanden hat sondern das auch einem vollkommen ahnungslosen anderen Verkehrsteilnehmer in einer Einbahnstraße plötzlich ein 5 Tonnen schweres Fahrzeug hätte entgegen kommen können.

Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass man in Rechtsfragen nicht einfach mit dem Brustton der Überzeugung Suchmaschinenwissen heraushauen sollte, bzw. man nicht jedem Mainstream blindlings vertrauen sollte.
Aber am schlimmsten finde ich, dass es offensichtlich eine ganze Menge Fahrerlaubnisinhaber gibt, die noch nicht einmal Schilder lesen können und/oder glauben, sich über bestehende Anordnungen einfach hinwegsetzen zu können, ohne sich über die eventuellen Folgen Gedanken zu machen. Bei Verkehrsrechtsfragen gibt es keine demokratischen Meinungen. Die können im schlimmsten Fall tödlich sein.

Pechvogel am 08 Jun 2022 08:36:57

Mal eine Verständnisfrage am Rande:
wenn ein Verkehrsschild definitiv und nachvollziehbar falsch aufgestellt wurde weil es
zu niedrig ist, zu viele Schilder an einem Pin, Schilder die teilweise das gleiche bedeuten, ...
Ist dann die Regelung die zum Schild gehört außer Kraft gesetzt oder hätte man u.U. nur die Möglichkeit "straffrei" davon zukommen?

D.h. also steht man in der Situation legal auf dem Parkplatz nur weil die Schilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt sind?



Grüße
Dirk

JoergZ am 08 Jun 2022 08:54:11

Es gibt noch mehr Situationen, wo ein Verkehrsschild keine Anwendung findet: verhangen, verschneit, verschmutzt, beschmiert, verdreht

Trashy am 08 Jun 2022 09:07:42

Pechvogel hat geschrieben:Ist dann die Regelung die zum Schild gehört außer Kraft gesetzt oder hätte man u.U. nur die Möglichkeit "straffrei" davon zukommen?
D.h. also steht man in der Situation legal auf dem Parkplatz nur weil die Schilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt sind?
Grüße
Dirk


Das wäre dann wieder ein Fall für die Anwälte.
Vielleicht schafft es ja einer.
Gibt es noch eine weitere Zufahrt?
Hier würde ich sagen darf von oben nach unten kein Kfz durch, Wohnmobile schon garnicht und dann kommen die PKW Ausnahmen.
Wenn ich also nur ein Womo habe kann ich damit nicht einmal Oma besuchen.......

WomoToureu am 08 Jun 2022 09:17:55

Pechvogel hat geschrieben:D.h. also steht man in der Situation legal auf dem Parkplatz nur weil die Schilder nicht ordnungsgemäß aufgestellt sind?

Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, vermute aber das es sich hier nicht um eine öffentliche Straße handelt sondern um Städtischen Besitz und hier gilt das Hausrecht.

Hier ist der Wille des Eigentümers maßgeblich, ob dieser nun ganz viele Schilder dranschraubt oder Phantasieschilder, macht er doch ausreichend deutlich das er hier keine Wohnmobile zulässt.

Damit erledigen sich dann alle anderen Fragen aus meiner Sicht.

Pechvogel am 08 Jun 2022 09:28:55

Eine Frage, drei Antworten, drei Meinungen.



Grüße
Dirk

Stefan-Claudia am 08 Jun 2022 09:31:36

Nichtwissen...
Halbwissen...
Besserwissen...
Schilderwissen
Schilderdeuter

BlaBla über Seiten

und am Ende dann kommt die Teppichstange

und ruhe is !

Gast am 08 Jun 2022 09:37:25

Tinduck hat geschrieben:
Sich im Sinne der Gemeinschaft zu verhalten, auch wenn man nicht muss... das nannte man mal 'moralische Bildung'.
Uwe


:top: :top: :top:
:)
VG, westy75

Navigatore am 08 Jun 2022 09:49:46

WomoToureu hat geschrieben:Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, vermute aber das es sich hier nicht um eine öffentliche Straße handelt sondern um Städtischen Besitz und hier gilt das Hausrecht.

Jetzt wird es aber hanebüchen. Hausrecht auf einem kommunalen Friedhofsparkplatz ????

Alle Verkehrsflächen unterhalb des Bundesfernstraßennetzes und der Landesstraßen sind im kommunalen Besitz. Die Straßenverkehrsämter, die auf diesen Verkehrsflächen für verkehrsbehördliche Anordnungen zuständig sind, sind die Kommunen selbst.

Ich glaube, das wird hier nichts mehr. Wie sagte mir mal ein befreundeter Allgemeinmediziner:

"... ich hätte gar nicht studieren müssen. Seitdem es das WWW gibt, wissen alle Patienten was sie plagt, kennen die Therapie und brauchen mich nur noch für den gelben Zettel"

Er hat ja sooooo recht :lach:

Womofahrer55 am 08 Jun 2022 10:38:58

Hat der Staat/Kreis/Gemeinde... nicht die absolute Pflicht, alle Gesetze, Verbote, Verordnungen... dem Bürger so darzustellen, dass diese von allen, immer und überall 100%ig verstanden werden? Und das betrifft nicht nur das - verbotene - Parken von Womo´s. Aber die Unfähigkeit des Staates/Kreis/Gemeinde... geht ja noch viel weiter. Es gibt noch viel mehr "Lücken" :wink:
(Quelle:Postillon)

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