jack17de hat geschrieben:ich weiss gar nicht warum hier spitzfindig um irgendwelche Grundsatzurteile diskutiert wird.
Na ja, spitzfindig?
Zusammenfassend ergab das Schwarmwissen:
1. das Verbot der Einfahrt für
Wohnmobile kann man hier ignorieren, weil es sich um ein Phantasiezeichen handelt.
2. die Parkerlaubnis gilt auch für Wohnmobile, weil sie Pkw sind
3. das Einbahnstraßenschild kann man ebenfalls ignorieren, weil mehr als drei Schilder an einem Pfosten befestigt und damit alle ungültig sind.
Die Empfehlung lautete, den Rechtsweg zu beschreiten, alle eventuell anderslautende Urteile bis hin zum provinzialen Oberlandesgericht zu ignorieren und sich ggfs. vom Bundesgerichtshof von den 55 Euro Verwarnungsgeld befreien zu lassen.
Da könnte man natürlich drüber schmunzeln, aber ....
Das Ergebnis war in diesem Fall, dass auf einem Parkplatz nicht nur willkürlich ein immerhin knapp 8,20 langes
Wohnmobil gestanden hat sondern das auch einem vollkommen ahnungslosen anderen Verkehrsteilnehmer in einer Einbahnstraße plötzlich ein 5 Tonnen schweres Fahrzeug hätte entgegen kommen können.
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass man in Rechtsfragen nicht einfach mit dem Brustton der Überzeugung Suchmaschinenwissen heraushauen sollte, bzw. man nicht jedem Mainstream blindlings vertrauen sollte.
Aber am schlimmsten finde ich, dass es offensichtlich eine ganze Menge Fahrerlaubnisinhaber gibt, die noch nicht einmal Schilder lesen können und/oder glauben, sich über bestehende Anordnungen einfach hinwegsetzen zu können, ohne sich über die eventuellen Folgen Gedanken zu machen. Bei Verkehrsrechtsfragen gibt es keine demokratischen Meinungen. Die können im schlimmsten Fall tödlich sein.