Hallo zusammen,
ist schon Mal jemand den Splugenpass von Italien in die Schweiz gefahren? Wenn ja, ist das mit einem Wohnmobil mit 7,5 m Länge möglich?
Danke schön.
LG
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Hallo zusammen, ist schon Mal jemand den Splugenpass von Italien in die Schweiz gefahren? Wenn ja, ist das mit einem Wohnmobil mit 7,5 m Länge möglich? Danke schön. LG ja und ja :!: allesbleibtgut hartmut Wenn nicht breiter als 2.30 m dann ja! Super, vielen lieben Dank Ja, aber...Wir mit unseren 6,5 m haben den Pass locker genommen. Vor uns fuhr ein Womo mit Tandemachse, der große Probleme hatte. Die Kurven sind sehr eng und er ist mit seinem Überhang hängen geblieben. Mein Mann hat ihn lotsen müssen, dass er überhaupt wieder frei kam. Aber das war vermutlich ein Womoanfänger. (Er hat dann bei der nächsten Möglichkeit gewendet) Wenn man vor den Kehren ausholt, ist es kein Problem. Übrigens eine tolle Strecke, würde ich jederzeit wieder fahren, vielleicht nicht gerade am Wochenende... Wir sind von der Schweiz nach Italien gefahren, und auch wieder zurück. LGElfie Ja klar geht das .. :ja: Wir sind sogar 8,60 m lang, mit der Heckbühne. Das ging prima :ja:
War aber wohl nicht ganz legal!? :wink: ![]() mit einem Fiat Ducato Fahrgestell mit 4.03m Radstand und 7.5m Länge wirst du in einigen Kehren aufsetzen. Vor allem wenn viel Verkehr ist und man keine optimale Linie fahren kann. Zur Fahrzeugbreite auf der CH Seite ist schon alles gesagt. Gruss Magirus
Dem Schild nach wohl nicht ... :oops: kann mich aber auch nicht erinnern, das gesehen zu haben - ehrlich ! Hab nur eine schöne problemlose Paßfahrt in grandioser Umgebung in Erinnerung. Also wäre wohl korrekt : ja - geht, aber ist verboten für > 2,30 breit und > 3,5 to nur mit Genehmigung. (wobei man schon erklären müßte, warum dann ein Bus mit 2,55 m Breite und 10 m Länge darf, mit Genehmigung .. :? )
Acki - da hast du natürlich recht. Das Zusatztafel «5.21 Schwere Motorwagen» ist der Knackpunkt! Denn diese gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. (Und "da 3,5t autorizzto solo per permesso" ist eh eindeutig) ![]() Das Ganze ist aber etwas heimtückisch. Denn wären die beiden Fahrzeuge «5.22 Lastwagen» und «5.25 Gesellschaftswagen» einzeln beschildert, dann dürften schwere Wohnmobile fahren, da diese Schilder bloss für die jeweilige Fahrzeugkategorie gelten. Gruss Flatus die "wohnmotorwagen" haben doch aber ein eigenes schild - ohne die unterscheidung "leicht" oder "schwer".... :roll: allesbleibtgut hartmut Da Wohnmobile in der Schweiz keine Lastwagen sind und Wohnmotormobile auf dem Schild nicht erwähnt sind, gilt wohl nur die Begrenzung auf 2,3m Breite, unsere Interpretation, und deshalb sind wir gefahren, auch mit mehr als 3,5t. Nichtsdestotrotz sollte man gut fahren können und schon etwas Erfahrung mit Serpentinen haben. Dann wird man mit einer tollen Strecke belohnt. Wir hatten großen Respekt vor der Abfahrt (genauer gesagt nur ich). Deshalb sind wir morgens relativ früh gefahren und hatten die Straße fast für uns allein, ein super Erlebnis. LGElfie Elfie hat natürlich Recht: Es handelt sich hier um eine Schweizer Tafel ... und in der Schweiz zählt das Verbot für LKW nicht für Schwere Wohnmotorwagen! Knackpunkt sind selbstverständlich die 2.30 m! :( Wobei sich mir die Frage aufdrängt was in der Schweiz gemessen wird, auf deutschen BAB, im Baustellen Bereich, wird ja die breite incl. Spiegel genommen. Demnach wäre mein Ford ca. 2,80m Oha, gute Frage, daran hab ich noch gar nicht gedacht. Weiß da vielleucht ein Schweizer genaueres? LGElfie
In der Schweiz gilt laut Artikel 38 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS): Die Fahrzeugbreite wird über die «äussersten, fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile» gemessen. Aber: Spiegel und ihre Halterungen sind davon ausgenommen – und auch andere überstehende Bauteile wie klappbare Trittstufen, Stossstangen, Beleuchtungsvorrichtungen oder Befestigungen von Planen. Gruss Elmar |
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