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Habe da mal eine Frage in die Runde. Darf ich (in Deutschland) mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers auf einem Wiesengrundstück 24 Stunden stehen? Die Zufahrt zu dem Grundstück führt über eine "Anlieger frei" Straße. Kann man das vielleicht irgendwo nachlesen? Strassenverkehrsrechtlich überhaupt kein Problem. Baurechtlich kann das kompliziert werden, wenn es kein Parkplatz ist. Hängt von Bundesland und Gemeinde ab. Wenn der Eigentümer da was hinstellen darf, darfst du es aber mit seiner Erlaubnis auch. Gruss Manfred Ja ist Landesrecht udn steht auch da, wenn es kein Naturschutzgebiet ist würde ich sagen kein Problem. ab waldbrandstufe 4 nicht mehr auf wiesen parken. allesbleibtgut hartmut Wenn da andauernd mehrere Wohnmobile stehen, könnte der Inhaber wegen Nutzungsänderung Ärger mit der Behörde und/oder dem Eigentümer bekommen. :) Gruß Hans Hallo, eine Info dazu aus dem "Bauernblatt", der Zeitschrift des Bauernverbandes: EIn Bauer darf bis zu drei Stellplätze auf seinen Wiesen usw. anbieten und dafür auch etwas verlangen (sie Alpacacamping). Sind es mehr Plätze, braucht er eine Genehmigung mit allem Drum und Dran. Das sind Infos aus einer Veranstaltung des BBV, in der es genau darum ging. Gruß Klaus
Da habe ich mir noch nie Gedanken darüber gemacht. Aber der gesunde Menschenverstand sagt mir natürlich darf ich das ! Simples Beispiel. Ich bin zu einem runden Geburtstag am WE eingeladen und fahre mit meinem Womo dort hin, da ich auch übernachten möchte. Der Gastgeber hat ein großes Grundstück, auf dem seine Gäste parken können. Ich bleibe am Ende dort stehen und fahre erst am nächsten Tag weg. Wer um alles in der Welt sollte da was dagegen haben bzw. dem Gastgeber oder mir das verbieten... ? Entscheidend ist in erster Line das Wörtchen Privatgrundstück. Gruß Roman und!!!!!!!! ob ein Euro oder mehr fließt! Das ist das Wichtigste an solchen Geschichten. Danke Klaus für die Regelung, aber alles was drüber ist, über die 3 Mobile "könnte" den Anschein erwecken Gewerblich zu sein und dann sind wir beim Zoll bzw Finanzamt Hallo, wir haben ein Wiesengrundstück in Ortsrandlage wenn wir Besuch von Freunden mit Wohnmobil bekommen, stehen diese immer dort. Strom lege ich von unserem Haus und es standen auch schon mehr als drei. Unsere Stadtverwaltung hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass es kein Problem ist solange ich dafür kein Geld verlange und es nicht über einen längeren Zeitraum ist. Außerdem sollten andere Anwohner nicht gestört werden, da es keine gibt kann auch keiner gestört werden. Ich denke das ist Landesrecht, jeden Bundesland, jeder Landkreis, jede Kommune kann anders entscheiden. Im Zweifelsfalle bei der Stadtverwaltung/Gemeindeverwaltung anrufen und fragen. Aber ich sehe das auch entspannt, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter :) Gruß Hans Private Übernachtungen auf privatem Grund sind unproblematisch. Brandschutz muss man grundsätzlich beachten. Ist es nicht privat, gibt es ein paar Ausnahmeregelungen, dass das genehmigungsfrei geht, ggfs. Kurtaxe beachten. |
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