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Warnung HU AU Plakette ohne Gasprüfung verweigert


Hornberger am 17 Jun 2022 11:55:29

Hallo in die Runde,
ich möchte n i c h t die Sinnhaftigkeit der Gasprüfungen anzweifeln oder diskutieren.
Mein Kastenwagen hat einen von der Firma Wynen eingetragenen und abgenommenen Unterflurgastank.
Der Kastenwagen wurde am 16.06.22 bei einem KÜS - Partner (ähnlich TÜV, Dekra usw.) durch eine
Werkstatt zur HU/AU vorgeführt. Da eine Gasprüfung augenblicklich nicht mehr Voraussetzung für die Absolvierung
der HU/AU ist, habe ich das gelbe Prüfbuch G607 n i c h t mitgegeben.
Ergebnis:
Verweigerung der Plakette mit der Begründung:
EM Gastank - Kennzeichnung fehlt
EM Gastank - Tank mit Korrosionsschutz behandelt
EM Gastank - Zulässigkeit nicht nachgewiesen. G607 Prüfbuch fehlt.

Mein Statement dazu:
Gastank (mit Korrosionsschutz behandelt) von Wynen installiert und abgenommen, Kennzeichnung im Gastank "eingeprägt",
Prüfbuch vorhanden!
Persönliches Vorsprechen mit sämtlichen Unterlagen ( inclusive G607 Prüfbuch ) und dem noch vor der Prüfstelle stehenden Fahrzeug aussichtslos!

Den KÜS Prüfstellen würde eine Anweisung zur Dichtigkeitsprüfung von Gastanks vorliegen, was
einer Gasprüfung gleichkomme.
Keine Prüfung meiner Unterlagen, kein Versuch die Kennzeichnung anzusehen und mit den Unterlagen zu vergleichen.
Mein Einwand, daß der Gastank gegen Aufpreis mit Korrosionsschutz durch die Firma Wynen eingebaut worden sei,
wurde ignoriert.

Also hier die Warnung und der Hinweis:
Vor der HU/AU bei der Prüfstelle nachfragen, ob sie nach wie vor die Gasprüfung als Voraussetzung
für die Erteilung der HU/AU Prüfplakette verlangen und ansonsten "erhebliche Mängel " (siehe oben)
in den HU Bericht eintragen und die Fahrzeugprüfung als "nicht bestanden" erklären.

Die entsprechenden Unterlagen zum Beleg meiner Schilderung liegen mir vor,
falls die KÜS-Organisation Zweifel an meiner Darstellung hegen sollte.

Anschließend habe ich bei einer Gasprüfstelle eine Prüfung mit positivem Ergebnis durchführen lassen
und bin zur kostenpflichtigen Nachuntersuchung (wegen der tatsächlich nicht vorliegenden erheblichen Mängel) zu einer
anderen Prüforganisation gefahren.

Also im Vorfeld klären, ob die Prüforganisation entgegen der augenblicklichen Rechtslage
auf einer Gasprüfung oder auch "Dichtigkeitsprüfung" beharrt, weil dort entsprechende
interne Anweisungen vorliegen. Geärgert hat mich insbesondere das Lavieren zwischen
Gasprüfung und Dichtigkeitsprüfung und das Verweigern der Sichtung meiner Unterlagen (Gelbes Gasbuch, Einbauunterlagen,
Quittungen, Belege über den Einbau) und das "Aushebeln" geltender rechtlicher Bestimmungen mit
einem "falschen" Hinweis auf die StVZO.

Ich wünsche allen Wohnmobilisten eine möglichst "ungetrübte" Reisesaison.

Gruß Holger

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mv4 am 17 Jun 2022 12:04:46

und wenn du jetzt Zeit und Geld hast könntest du die KÜS Niederlassung verklagen...wegen nichterbringung einer bezahlten Leistung.

aber das lohnt sich wegen der paar € nicht...besser ist bei solchen Sachen die Zahlung mit dieser Begründung zu verweigern.

Pechvogel am 17 Jun 2022 12:14:40

Aber letztlich hat die Prüforganisation doch die HU abgelehnt weil Teile am Fahrzeug montiert waren / sind für die eine Zulassung nicht nachgewiesen werden konnte?!!

Wenn ich mir Alu-Felgen montieren und die ABE bei der HU nicht vorlegen kann bekomme ich auch keine Plakette.
Ok, wenn das Fahrzeug noch auf deren Hof steht und ich die ABE kurzfristig beibringen kann…
Ist aber Ermessenssache des Prüfers: wenn Prüfung beendet dann Prüfung beendet und nur noch Nachprüfung möglich. ( Wobei ich auch schon Nachprüfen für „umsonst“ bekommen habe, in ähnlichen Fällen).




Grüße
Dirk

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JoergZ am 17 Jun 2022 14:17:42

Es hilft, eine schriftliche Bestätigung darüber, warum die HU nicht bestanden. Das ist dann ganz dünnes Eis für den Prüfer.
Wenn die verweigert wird, den Prüfbetrag nicht bezahlen und mit Verfahren drohen.

Tinduck am 17 Jun 2022 14:58:51

Pechvogel hat geschrieben:Wenn ich mir Alu-Felgen montieren und die ABE bei der HU nicht vorlegen kann bekomme ich auch keine Plakette.


Das hatte ich schon mal, der Prüfer hat dann einfach aufgrund der eingeprägten Nummer auf der Felge das Gutachten aus der Datenbank gezogen. Es gibt anscheinend noch freundliche, kompetente Prüfstellen.

Im vorliegenden Fall würde ich einfach mal z. B. bei Google eine gepfefferte Bewertung ablassen, natürlich mit sachlicher Darlegung der Fakten. Solche Betriebe brauchen ja anscheinend weniger Kunden, den Wunsch kann man erfüllen.

bis denn,

Uwe

hopfabaua am 17 Jun 2022 15:07:35

Servus

Ich ruf immer vorher an, lass mir einen Prüfer geben, und sage dem mein Problem, und wie er damit umgeht.
Würde ich bei Gasprüfung genauso machen, und habe ich bei der letzten Hu mit meinem Radlträger so gemacht.
Hab dem Prüfer am Telefon gesagt dass ich auf meinem Fahradträger einen Ersatzreifen transportiere, mit selbsgebauter Zusatzhalterung.

Der Prüfer sagte dass ihn das nicht interessiert, ich soll kommen. Gleich Namen notiert, bei ihm Termin gemacht....okkiii.

Grüße

Gast am 17 Jun 2022 15:58:38

Man vergleicht hier Äpfel mit Birnen!!!!!

Bei Unterflurtanks MUSS immer eine Dichtheitsprüfung bei der HU vorgelegt werden! Da Unterflurtanks Wettewr Nässe Salz usw. ausgesetzt sind.
Ausserdem darf bei einer Korrosionschutzbehandlung KEINE Nummer unkenntlich gemacht werden, da diese so als nicht vorhanden eingestuft werden.
Was die Fa. Wyhen abnimmt und einträgt ist deren Sache aber die sollten auch wissen das keine Nummern überdeckt werden dürfen.
Wenn ich mit Zubehör bei den Prüfstellen auftauche und weder Unterlagen vorweisen kann oder keinen Nummern zur Identifiezierung vorhanden sind brauch ich mich nicht wundern.
Ich würde in 1. Linie auf die Fa. die den schlammpigen einbau durch geführt hat schimpfen.
Wenn eine Prüfung beendet ist ist Sie beendet ob der Prüfer zulässt es noch Nachreichen zu lassen liegt in seinem Ermessen.

Gast am 17 Jun 2022 16:03:01

rebell213 hat geschrieben:Man vergleicht hier Äpfel mit Birnen!!!!!

Bei Unterflurtanks MUSS immer eine Dichtheitsprüfung bei der HU vorgelegt werden! Da Unterflurtanks Wettewr Nässe Salz usw. ausgesetzt sind.



Gasprüfung hin oder her , was AM Fahrzeug verbaut, und mit dem Fahrzeug verbunden ist hat den Prüfer zu interessieren was IM Fahrzeug verbaut ist nicht!

Bergbewohner1 am 17 Jun 2022 18:39:04

Das man keine Gasprüfung mehr braucht ist nicht richtig, seit April wieder vorgeschrieben.
Festeingebaute Gastanks dürfen nur noch 10 JAHRE von Gasprüfern geprüft werden, dann müssen diese ausgebaut und zur Firma Wyhen zur Prüfung geschickt werden.
Die Prüfung kostet dort für einen 50 Liter Tank 400 € + Transport und Ein und Ausbau. Ein neuer Tank kostet derzeit 500 €.
Die EU hat neue Bestimmungen heraus gegeben und Deutschland hat das diesmal sogar übernommen.
Eine festeingebaute Alugasflasche schlägt mit 200 € zu buche.
Warum ich das so genau weiss, weil ich 2 50 Liter Tanks und 2 Alugasfestanks drin habe und die nun gewechselt werden müssen.
Ich durfte bei dem Gespräch mit Wyhen mit zuhören.
Der TE sollte mal schreiben, wie alt seine Tanks sind :?:

akany am 17 Jun 2022 18:48:08

Prüfung ist wieder Pflicht, aber nicht bei dem Betrieb, der die HU macht. Kann also überall geschehen.

Und dass in einem solchen Fall das gelbe Heft vorliegen sollte bzw der Werkstatt gegeben werden sollte, ist doch klar. Allerdings erstaunt mich schon, dass eine HU Prüfstelle, die offenbar mit einer Werkstatt zusammenarbeitet, hier so unflexibel ist. Das kenne ich kundenfreundlicher - was man auch vorab klären oder erfragen kann. Denn die kochen ja auch alle nur mit Wasser und ich nehme mal an, niemand will eine Bretterbude über den TÜV bringen.

btw, "Tank", ich glaube gehört zu haben, dass es für sog. "Brennstofftanks" andere Regeln gibt?

JoergZ am 17 Jun 2022 20:06:20

Bergbewohner1 hat geschrieben:...
Festeingebaute Gastanks dürfen nur noch 10 JAHRE von Gasprüfern geprüft werden, dann müssen diese ausgebaut und zur Firma Wyhen zur Prüfung geschickt werden.
...

Gilt genauso für die "tragbaren Gastankflaschen": 10 Jahres Druckbehälterprüfung

akany am 17 Jun 2022 20:39:01

Ich spreche nicht von Flaschen, sondern von fest eingebautem Tank

Navigatore am 17 Jun 2022 20:46:03

akany hat geschrieben:Prüfung ist wieder Pflicht ...

Dazu würde mich jetzt aber die Rechtslage interessieren, wer überwacht und welche Konsequenzen gesetzlich festgelegt sind.

Hornberger am 17 Jun 2022 21:55:21

Danke für die vielschichtigen Meinungsäußerungen.
Die Dichtigkeitsprüfung für den Gastank ist gültig bis 2024 (Abnahme 2014 gültig bis 2024).
Die angeblich fehlende Kennzeichnung hat der Prüfer schlichtweg nicht gefunden!
Die Kennzeichnung befindet sich unter dem Edelstahldeckel im Bereich der Gasarmatur.
Wo ich aber ganz energisch widersprechen muß, ist die für mich ungerechtfertigte Kritik an der Firma WYNEN,
die alles vorbildlich verbaut hat und die (angeblich fehlende) Kennzeichnung n i c h t mit Korrosionsschutz versehen hat.

Hätte, hätte Fahrradkette.
Wäre ich selbst zur Prüfung gefahren, dann hätte ich dem Prüfer sehr bei seiner Aufgabenerfüllung helfen können.
Stattdessen wird von Gasprüfung und Dichtigkeitsprüfung in einem Atemzug gesprochen und "ohne Gasprüfung keine HU" doziert.
Korrekturversuche sind nicht möglich, weil sie/er immer Recht hat.
Danke für die Meinungsbilder.
Gruß Holger

akany am 17 Jun 2022 22:02:48

Navigatore hat geschrieben:...
Dazu würde mich jetzt aber die Rechtslage interessieren, wer überwacht und welche Konsequenzen gesetzlich festgelegt sind.



Hier mal ein Link zu einer WoMoPostille

--> Link


Das mit den Pflichten und so sind die zuständigen Stellen noch am auslosen. In der Zwischenzeit ist das mit der Gasprüfung aber bestimmt nicht schlecht. Schon manches Mal habe ich neben "Baracken" gestanden und nur gehofft, dass deren Gasanlage konform sein möge...

Navigatore am 17 Jun 2022 22:50:02

akany hat geschrieben:Prüfung ist wieder Pflicht ...

Dann musst du wohl deine Aussage wieder kassieren. Pflicht ist im Moment nichts, weil noch nicht vom Gesetzgeber geregelt. So steht es auch in deinem verlinkten Beitrag:

"In welchem Rhythmus – bislang galt die Regelung alle zwei Jahre – die neue, eigenständige Gasprüfung absolviert werden muss, ist noch nicht festgelegt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet gerade an den entsprechenden Regelungen."


Die G607 Prüfung ist z.Zt. eine freiwillige Prüfung. Wie sinnvoll sie ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Tatsache bleibt aber aber seit dem 01.04.2022 nach wie vor, dass wir uns mit den Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen, soweit die Gasanlage nicht dem Antrieb dient, quasi im rechtsfreien Raum bewegen.
Bitte jetzt nicht mit dem Versicherungsschutz etc. anfangen. Dazu gibt es seit dem aussetzen und jetzt streichen des Erfordernisses der G607 Prüfung für die HU in dieser regelungslosen Übergangszeit noch keine Rechtsprechung.

akany am 18 Jun 2022 07:22:39

Navigatore hat geschrieben:...
Dann musst du wohl deine Aussage wieder kassieren. Pflicht ist im Moment nichts, weil noch nicht vom Gesetzgeber geregelt. So steht es auch in deinem verlinkten Beitrag:
...

Die G607 Prüfung ist z.Zt. eine freiwillige Prüfung. ...




Das ist falsch, was Du hier verbreitest. Du kannst ja versuchen, ohne Gasprüfung eine HU zu erhalten... ^^

Auszug aus dem von mir verlinkten Text, den man so auch anderswo finden kann:

"...Das hat sich seit dem 1. April 2022 geändert: Jetzt ist eine eigenständige Gasuntersuchung notwendig, und zwar sowohl für Wohnmobile, als auch für Wohnwagen...."

Die Betonung liegt in der Folge im Text darauf, dass noch nicht klar ist ob alle 2 Jahre oder 3 oder 4 oder..., aber die Untersuchung selbst ist Pflicht.
Im Übrigen erschliesst sich mir der Sinn dieses krankhaften Rechthabenwollens bei der Ablehnung einer Pflicht in Bezug auf diese absolut sinnvolle Prüfung nicht.

Frank1007 am 18 Jun 2022 09:06:17

akany hat geschrieben:Im Übrigen erschliesst sich mir der Sinn dieses krankhaften Rechthabenwollens bei der Ablehnung einer Pflicht in Bezug auf diese absolut sinnvolle Prüfung nicht.


Genau das ist auch eine Form des krankhaften Rechthabenwollens. Und die "absolut sinnvolle Prüfung" ist es wenn überhaupt erst, wenn zuverlässige, kalibrierte und abgenommen Prüfgeräte vorliegen. Und wegen dem Mangel wurden ja auch die Gasprüfungen ja auch abgeschafft. Und die liegen immer noch nicht vor.
Also wenn eine "Fachkraft" den Finger daraufhält und so prüft, ob Gas austritt oder kräftig in die Leitung pustet um dasselbe zu erreichen hat das momentan diesselbe Aussagekraft.

Aber du hast ja sicher Infos über die ganzen Gasunfälle in den Ländern, in denen keine Gasprüfung existiert. Ich kenne keine.

Wenn die ganzen Campingplatzbetreiber mal was für die Sicherheit tun wollen, dann sollten Sie einfach mal alle des Platzes verweisen die ungeeignete Stromkabel verwenden oder Kabeltrommeln nicht komplett abwickeln usw. Das ist wesentlich gefährlicher.

Gruss,
Frank

Navigatore am 18 Jun 2022 09:38:10

akany hat geschrieben:Das ist falsch, was Du hier verbreitest.
Im Übrigen erschliesst sich mir der Sinn dieses krankhaften Rechthabenwollens bei der Ablehnung einer Pflicht in Bezug auf diese absolut sinnvolle Prüfung nicht.


Lieber Andreas, du urteilst sehr hart und wirst dabei auch noch sehr persönlich.

Ich habe gar nichts gegen die Gasprüfung (habe ich nirgends geschrieben) auch wenn der Gesetzgeber an ihrer messtechnischen Sicherheit zweifelt.

Dazu halte ich mich lieber an die Veröffentlichungen des Gesetzgebers. Im letzten Verkehrsblatt des Jahres 2021 hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass die Gasanlage für Heizgeräte in Freizeitfahrzeugen ab 01.04.2022 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchungen ist und die Anlagen 8 und 8a zu Par 29 StVZO entsprechend geändert.
Gleichzeitig hat das Ministerium in einem Nebensatz bekanntgegeben, dass die Gasprüfung zukünftig in eine noch zu schaffende Vorschrift gefasst wird. Wann, mit welchem Inhalt und wer prüft ist bis heute nicht bekannt.
Nachzulesen im Verkehrsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland Ausgabe 24 vom 31.12.2021 Nr. 232

Vielleicht überdenkst du nun deine Verbalattacke noch einmal. Du brauchst jetzt auch nicht nach dem Verkehrsblatt zu googeln. Das Gesetzblatt ist nur Behörden frei zugänglich oder als juristisches Fachblatt im kostenpflichtigen Abonnement.

sonnenscheinfahrer am 18 Jun 2022 16:06:43

Also ich hatte gerade TÜV!

- Der Prüfer fragte, ob er die Gasprüfung auch mitmachen soll, da die ja extra kostet und man ja im Voraus bezahlt!
- Ich sagte NEIN, denn es gibt momentan keine zugelassenen, geeichten Messinstrumente dafür!
- Der TÜV-Prüfer meinte noch, dass sie von der GL angehalten seien, weiterhin Gasprüfungen zu machen.
- Ich sagte wieder NEIN - oder hätten Sie die entsprechend vorgeschriebenen geeichten Geräte hierfür?
- Die TÜV-Abnahme wurde somit auch ohne „Gasprüfung“ gemacht und bestanden.

Meine Frage, warum der TÜV denn nicht auch bei seiner Untersuchung das GEWICHT des vorgeführten Fahrzeugs feststellt, war die Antwort: „Das liegt in der Verantwortung des Fahrers!“
Nun ja, wir wissen, dass geeichte Waagen Geld kosten, Geld das gewinnorientierte Prüforganisationen nicht ausgeben wollen.

Man kann also mit einem überladenen Wohnmobil zum TÜV fahren - dies ist kein Mangel!

Bergbewohner1 am 18 Jun 2022 17:17:42

Also Ullrich, deine Vergleiche tun mehr wie "hinken", wie kann man nur eine Gasprüfung von einem Gassachverständigen mit einer Überladung vergleichen. Mehr schreibe ich nicht dazu, nur Kopfschütteln.

Pechvogel am 18 Jun 2022 17:30:50

Ulrich ist halt ‘n „gebranntes Kind“ was Gewichte anbelangt.
Übrigens bekommt man auch „TÜV“ wenn man nachweislich ein geklautes Autoradio dabei hat.



Grüße
Dirk

akany am 18 Jun 2022 17:45:13

Frank1007 hat geschrieben:...

Genau das ...

Das ist wesentlich gefährlicher.

Gruss,
Frank



Und ich gebe Dir in allem was Du geschrieben hast, Recht!

"Früher" haben wir die Gasleitungen verlegt und mit dem Feuerzeug (!) überprüft, ob irgendwo was undicht war. Oder die ganz vorsichtigen, mit Spüli...

Aber, denn es gibt immer ein "aber", ich möchte nicht neben dem stehen, wo in der Nacht die Zündflamme zum Ofen ausgegangen ist und das Gas trotzdem munter weiterströmt. Ob der morgens tot ist, ist mir banane. Aber wenn dem seine Kiste in der Nacht explodiert, dann nicht.

Und... nur weil Du nix von gehört hast, ist "Vogel Strauss". Es gibt sie, die Campingplätze die abgefackelt sind, weil ein Camper eine fehlerhafte Anlage hatte. Ich kann mich an mindestens 2 Fälle erinnern, von denen ich gelesen hatte. Aber Gnade, verlang jetzt bitte nicht den Link.

akany am 18 Jun 2022 17:50:25

Navigatore hat geschrieben:...

.... Im letzten Verkehrsblatt des Jahres 2021 hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben, dass die Gasanlage für Heizgeräte in Freizeitfahrzeugen ab 01.04.2022 nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchungen ist und die Anlagen 8 und 8a zu Par 29 StVZO entsprechend geändert.

...


Richtig.
Und das heisst, es ist nicht mehr der TÜV oder einer seiner Stellvertreter, die hier den Test machen, sondern ein frei zu wählender Dienstleister. Aber Pflicht ist es eben doch seit 01.04.2022


PS: Sorry für den "krankhaft", das wollte ich noch editieren denn im nachhinein erschien es mir auch etwas zu stark, aber da war schon das Zeitfenster der Forensoftware wieder zu. Aber in der Sache bleibe ich dabei, die Untersuchung ist gut und nützlich und sollte nicht kleingeredet werden, nur weil ein paar Sesselpupser nicht zu potte kommen mit der Regelung.

sonnenscheinfahrer am 19 Jun 2022 07:39:28

Bergbewohner1 hat geschrieben:Also Ullrich, deine Vergleiche tun mehr wie "hinken", wie kann man nur eine Gasprüfung von einem Gassachverständigen mit einer Überladung vergleichen. Mehr schreibe ich nicht dazu, nur Kopfschütteln.


Ich hoffe dass dein Kopfschütteln moderat ausfiel und keine bleibenden Schäden hervorgerufen wurden - dass wollte ich auf gar keinen Fall.

Ich habe nichts miteinander verglichen - ich habe nur von meinem letzten TÜV-Erlebnis berichtet.

Ich habe auch nichts gewertet - oder?

Es tut mir sehr leid, falls ich mich so missverständlich ausgedrückt habe.

Nochmals ausdrücklich - ein Erlebnisbericht.

Frank1007 am 19 Jun 2022 08:42:34

akany hat geschrieben: Und... nur weil Du nix von gehört hast, ist "Vogel Strauss". Es gibt sie, die Campingplätze die abgefackelt sind, weil ein Camper eine fehlerhafte Anlage hatte. Ich kann mich an mindestens 2 Fälle erinnern, von denen ich gelesen hatte. Aber Gnade, verlang jetzt bitte nicht den Link.

An einen Fall kann ich mich sogar erinnern. Der Brand ist ausgebrochen, weil ein hineingestellter, mobiler Katalytofen in einem feststehenden Wohnwagen fehlerhaft angeschlossen war. Das ist aber schon fast Vorsatz. Von einem zweitem Fall weiss ich nichts. Ansonsten sind entsprechende Fälle eigendlich immer "habe ich gehört", "hat mir einer erzählt" oder etwas in dieser Richtung. Ähnlich wie bei den Gasvergiftungen, die noch nie nachgewiesen wurden. Und von jedem der sich auskennt als so gut wie unmöglich nachgewiesen wird,

Gruss,
Frank

Elgeba am 19 Jun 2022 10:36:04

Ich habe letztes Jahr mein Fahrzeug zur Prüfung für das H-Kennzeichen gebracht,wurde in meiner Stammwerkstatt durch einen Prüfer des TÜV Hessen durchgeführt und war sehr genau.Die Prüfplakette für die durchgeführte Gasprüfung hat der Prüfer keines Blickes gewürdigt,ich habe jetzt ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen,ich nehme mal an,dass irgendwann der heilige Sankt Bürokratius neue Regeln erlässt,aber bis dahin.....


Gruß Bernd

ManfredK am 19 Jun 2022 10:43:01

akany hat geschrieben:.....Aber Pflicht ist es eben doch seit 01.04.2022


Für den geneigten Leser dieser Aussage.

zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine gesetzliche Regelung und damit auch keine "Pflicht" eine Gasprüfung vornehmen zu lassen. Gerne darf man sie auf eigenen Wunsch machen lassen, aber es gibt keine "Pflicht" Wenn man den vorher gesetzten Link auf T-Online von Anfang April liest stehen auch dort nur Verweise auf das was mal in der Zukunft eventuell oder auch nicht sein könnte....

Im übrigen wäre es natürlich sinnvoll den Threadtitel richtig anzupassen. Es ging nicht um eine verweigerte HU wegen fehlender Gasprüfung sondern es geht um eine verweigerte HU wegen angeblicher technische Fehler eines festeingebauten Gastanks. Mit der Gasprüfung hat das alles nichts zu tun

Navigatore am 19 Jun 2022 11:05:46

Antworten/Beiträge auf Rechtsfragen oder Rechtssachen sollten immer mit Quellenangaben versehen sein, die sich auf Gesetzestexte, Rechtskommentare von renomierten Juristen (z.B. Jagusch, Beck, etc.) oder Urteile beziehen.

Recht ist sehr komplex und einen unglaublichen Dynamik unterworfen. Die Googelei ohne juristische Grundkenntnisse oder Fachkenntnisse zu dem jeweils betroffenen Thema führt regelmäßig in die Irre, weil das Netz voll von Fehlinformationen steckt. Wenn das alles so einfach wäre, bräuchte es keiner Rechtsanwälte und sogar Gerichte, die diese wiederum korrigieren und sich sogar selbst korrigieren müssen.

Vielleicht sollte das der ein oder andere bei seinen Beiträgen beherzigen. Dann gibt es auch nicht immer diese ewig langen Streitdiskussionen in diesem Themenbereich, die dann mehr zur Verwirrung als zur Klärung einer Frage führen.

andwein am 19 Jun 2022 12:03:41

akany hat geschrieben:ich möchte nicht neben dem stehen, wo in der Nacht die Zündflamme zum Ofen ausgegangen ist und das Gas trotzdem munter weiterströmt.

Bleib doch einfach sachlich und nicht so polemeisch!
Ein für Deutschland zugelassener Ofen hat einen Flammwächter, der unterbricht die Gaszufuhr wenn keine Flamme brennt!!
Und um dies zu überprüfen gibt es nach G607 Betrieb eine zweijährige Gasgeräte und Druckdichtheitsprüfung. Der TÜV ist für das Chassis zuständig und die daran fest angebauten Teile wie z.B. Unterflurgastanks und Fest angebaute Heckträger. Wenn man es genau nimmt auch für die sichere Montage von Sat Antennen, Markisen und Solarpanels!!
Das weitere wurde schon von "rebell213" geschrieben
Gruß Andreas

Gast am 19 Jun 2022 12:26:47

Frank1007 hat geschrieben:...Der Brand ist ausgebrochen, weil ein hineingestellter, mobiler Katalytofen in einem feststehenden Wohnwagen fehlerhaft angeschlossen war. Das ist aber schon fast Vorsatz. ...Gruss, Frank

In meinem letzten Leben als Dauercamper April bis Oktober habe ich in der Zeit von 2008 bis 2018 auf unserem Platz dreimal diese Situation gehabt.
Einmal war ich selber dabei und zweimal kam ich erst am WE danach auf den Platz.
Dabei waren die Katalytofen jedoch nicht im Wagen sondern im Vorzelt gestanden. Einmal gab es eine Explosion und zweimal Brände. Verletze gab es keine da alle Anwesenden noch das Weite suchen konnten. Sachschäden waren aber erheblich.
Im Falle der Explosion kamen auch Nachbarfahrzeuge zu Schaden. Die Ermittlungen der Versicherungen ergaben in jedem Einzelfall eine Überalterung der Anschlussschläuche und der Druckminderer. Für den mit Explosion kam das teuer zu stehen, da er nicht versichert war. Das war auch lange Thema auf dem Platz und wurde durch die Betroffenen auch kommuniziert. Bei den anderen beiden Fällen hüllte man sich in Schweigen, wie das mit den Versicherungen ausging. Ob da überhaupt was bezahlt wurde kann ich nicht einschätzen. Wie das in den AGBs bewertet wird, weis ich auch nicht. Wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann sieht das wohl übel aus.
Die Fahrzeuge alleine waren alle mit Gasprüfung. Das wurde vom Platzbetreiber kontrolliert. Aber warum bis heute keiner die Öfen kontrolliert, ist unverzeihlich und nicht nachvollziebar. Da muss der Gesetzgeber ran.
Aber es gibt dadurch halt immer wieder Leute, die an jedem Cent sparen, weil es kein Gesetz dazu gibt. Das alle von der Pflicht zum Austausch der Teile auch an den Öfen nach 10 Jahren verpflichtet sind, hat mit Sicherheit jeder gewußt. Das war ja aufgrund der Vorfälle auf dem Platz und auf anderen im Lauf eines Camperlebens immer wieder Thema! Auch steht es auf jedem Teil drauf, wie lange es benutzt werden darf.

Bei meinem Fahrzeug war vor kurzem die 2 Jahresplakette abgelaufen. Dachte ich! Mein Gasmann, den ich seit vielen Jahren kenne, hat mir dann gesagt, das bei Neufahrzeugen die 3 Jahresfrist gilt. Die Prüfung haben wir dann dennoch gemacht und ich hab jetzt eine Eintragung bis 2024.
Er hat noch mit den alten Geräten geprüft. Eine Neuanschaffung und ein Prüflehrgang nach den kommenden Vorschriften wird er nicht mehr durchführen. Erstens wird das teuer und zweitens geht er bald in Rente.
Er hat mir aber schon immer den Rat gegeben, die Geräte mit Gas immer zu prüfen. Ob jetzt mit oder ohne gesetzlichen Zwang. Das setze ich auch seit vielen Jahrzehnten als Camper auch in die Tat um. Das bin ich meiner Familie und mir schuldig. Mir ist diesbezüglich auch noch nie was passiert. Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. ;D

bosko1 am 19 Jun 2022 12:45:53

rebell213 hat geschrieben:

Gasprüfung hin oder her , was AM Fahrzeug verbaut, und mit dem Fahrzeug verbunden ist hat den Prüfer zu interessieren was IM Fahrzeug verbaut ist nicht!


Moin,
ich bin da nicht ganz deiner Meinung. Ich hatte bei meinem Mobil die Sicherheitsgurte für die Eingetragenen Sitzplätze in der Hecksitzgruppe am oberen Hatepunkt abgeschraubt und unter die Polster gelegt. Der Prüfer machte mir folgenden Vorschlag: er prüft unter dem Fahrzeug und schaut dann nochmal nach innen. Sind die beiden befestigungsschrauben wieder an Ort und Stelle, ist alles gut, wenn nicht, darf ich wiederkommen.
PS. da ich jedes Jahr zur HU muss, sorge ich dafür das ich immer eine gültige Gasprüfung habe, sowie die Nachweise im gelben Buch über den Einbau des Gastanks.
Gruß Bosko

akany am 19 Jun 2022 13:52:37

akany hat geschrieben:...ich möchte nicht neben dem stehen, wo in der Nacht die Zündflamme zum Ofen ausgegangen ist und das Gas trotzdem munter weiterströmt..."



andwein hat geschrieben: Bleib doch einfach sachlich und nicht so polemeisch!



Wo bitte schreibe ich "polemisch", wenn ich doch genau das als eben wünschenswerten Zustand ausdrücke in meinem Beitrag, was Du danach auch schreibst?

andwein hat geschrieben:...
Ein für Deutschland zugelassener Ofen hat einen Flammwächter, der unterbricht die Gaszufuhr wenn keine Flamme brennt!!
...


Aber genau dafür wird das doch bei der Gasprüfung... überprüft! Du schreibst es doch selbst:

andwein hat geschrieben:...
Und um dies zu überprüfen gibt es nach G607 Betrieb eine zweijährige Gasgeräte und Druckdichtheitsprüfung.


Und warum wird das überprüft? Weil, wenn die Gaszufuhr eben nicht unterbrochen wird und das mit dem Bimetall eben nicht funzt, es Tote geben kann!

Und ich habe auch klar geschrieben, dass das für den TÜV jetzt getrennt ist, dass das jetzt von Fremdbetrieben kontrolliert wird.

Also kannst Du natürlich gerne auch noch feststellen, was Deiner Meinung nach zu den Arbeiten des TÜV dazugehört.

andwein hat geschrieben:...Der TÜV ist für das Chassis zuständig und die daran fest angebauten Teile wie z.B. Unterflurgastanks und Fest angebaute Heckträger. Wenn man es genau nimmt auch für die sichere Montage von Sat Antennen, Markisen und Solarpanels!!
Das weitere wurde schon von "rebell213" geschrieben
Gruß Andreas


Ich halte es für seltsam, das Visier schon runterzuklappen, wo doch im Text vom Prinzip her das gleiche steht bzw. das gleiche Resultat gewünscht wird. Und Murphy ist G607 egal... ^^

Trotzdem noch ein Wort zum "TÜV".
Ich lasse die HU nie bei TÜV machen. Und das oben geschilderte Benehmen den Prüfers unterstützt mich wieder bei meiner Meinung zu dem Verein.
Ich unterstütze keine Firmen, die über lange Jahre mit einem Monopol die Autofahrer drangsaliert und ausgepresst haben und z.B. nebenbei Silikon an ungeeigneten Orten für "gut und geprüft" erklären...
(uppss, das mit dem Silikon war jetzt knapp an Polemik vorbei)

Bergbewohner1 am 19 Jun 2022 16:54:34

Pechvogel hat geschrieben:Übrigens bekommt man auch „TÜV“ wenn man nachweislich ein geklautes Autoradio dabei ha
Grüß Dirk

Das darf dann aber nicht überladen sein :lach:

Gast am 20 Jun 2022 12:12:40

Obwohl ich mich aus bestimmten Gründen vor geraumer Zeit aus diesem Forum abgemeldet habe, kann ich dieses Thema so nicht stehen lassen. Da ich beruflich u. a. auch Wohnmobile hinsichtlich der Nutzung von Gas während der Fahrt kontrolliere (mit einer Beanstandungsquote von etwa 50 %) und dieses Thema immer wieder angesprochen wird, hier die offizielle Antwort des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) auf meine Anfrage zum aktuellen Stand hinsichtlich der Gasprüfung:

"Sehr geehrter Herr Gewald,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen soll mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden. Eine Verkündung der Änderung wird gegen Ende des Jahres 2022 erwartet.

Mit der Änderung der HU-Richtlinie (Nr. 232, Verkehrsblatt 24, 2021) kann die Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 bei der HU nicht mehr berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Prüfung ist aufgrund der nicht gesicherten messtechnischen Rückführung der eingesetzten Geräte ausgesetzt worden. Nur bei einer gesicherten messtechnischen Rückführung kann der angezeigte Wert auf einem Messgerät bei einer Reihenuntersuchung als Entscheidungskriterium verwendet werden.

Unabhängig hiervon ist bei flüssiggasbetriebenen Heizanlagen im Rahmen der HU neben einer Sichtprüfung als Pflichtuntersuchung bei Auffälligkeiten im Rahmen der Ergänzungsuntersuchung eine Funktions- und Dichtheitsprüfung durchzuführen. Sofern Gasdruckregler die Vorschriften der Richtlinie 2004/78/EG Anhang VIII "Sicherheitsanforderungen an mit Flüssiggas (LPG) betriebene Verbrennungsheizgeräte und Heizanlagen" erfüllen, darf eine in einem Kraftfahrzeug installierte flüssiggasbetriebene Heizanlage auch während der Fahrt betrieben werden. Somit sind flüssiggasbetriebene Heizanlagen in Wohnmobilen im Rahmen der HU (nach 6.1.3 der HU-Richtlinie) zu prüfen, da auch hier die Möglichkeit besteht diese Anlagen während der Fahrt zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin"

Um gleich allen "Experten" mögliche Interpretationen zu vermiesen (auch das Lesen von Gesetztestexten u. ä. muss gelernt sein):

Es gibt aktuell KEINE Rechtsgrundlage für eine Gasprüfung!

Prüforganisationen dürfen eine fehlende Gasprüfung nicht als Mangel bewerten. ABER: Nur der TüV ist aufgrund seiner rechtlichen Stellung verpflichtet, auch ohne Gasprüfung eine Plakette zu erteilen. Alle anderen Organisationen sind privat und können ihre Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen. Die DEKRA z. Bsp. argumentiert genau so - Wer nicht will, dass wir auch die Gasanlage prüfen, kann ja wieder gehen -

Wenn Gas im Wohnmobil zum Heizen benutzt wird (UND NUR DANN!!!!!!), ist die Gasanlage immer noch Teil der HU (siehe HU-Richtline bzw. Mangelbaum).

Und um diesen Punkt auch nochmals klarzustellen: Der Betrieb von Gas während der Fahrt in Wohnmobilen mit Zulassung nach 01.01.2007 bedarf ZWINGEND Abreissicherung UND Crashsensor! Ein Kollege hat es hier auf den Punkt gebracht: Abreissicherung für den Hochdruckbereich, Crashsensor für den Niedrigdruckbereich. Mit einem Verstoß dagegen fällt die Flasche sofort unter die Vorschriften des ADR.

Ich bin dann mal wieder weg.

Jagstcamp-Widdern am 20 Jun 2022 13:00:59

der tüv ist so privat wie die anderen prüfvereine / - fimen :!:

allesbleibtgut
hartmut

Navigatore am 20 Jun 2022 13:31:46

Nurkurzda hat geschrieben: Nur der TüV ist aufgrund seiner rechtlichen Stellung verpflichtet, auch ohne Gasprüfung eine Plakette zu erteilen. Alle anderen Organisationen sind privat und können ihre Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen. Die DEKRA z. Bsp. argumentiert genau so - Wer nicht will, dass wir auch die Gasanlage prüfen, kann ja wieder gehen -

Soweit, so gut. Im Grunde war das ja nun nichts Neues. Erlaube mir noch eine Korrektur:

Der TÜV ist genauso ein privatwirtschaftliches Unternehmen wie die anderen (hier genannten) Prüforganisatinen auch. Das kann man sogar auf deren Seiten nachlesen.
Allen ist gemeinsam, dass sie sogenannte "Beliehene" sind. Ihre rechtliche Stellung ist gleich. D.h. ihnen wurden staatliche Aufgaben, hier das Prüfen von Kfz i.S.d. § 29 StVZO übertragen. Diese Aufgaben lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Der Prüfumfang ist in den Anlagen 8 und 8a zu § 29 StVZO festgelegt. Das BMDV beschreibt sehr schön die "Sichtprüfung" der Heizungsanlage als Grenze des Untersuchungsumfangs (s. auch Ziff. 6.6 Anlage 8a zu § 29 StVZO). Erst bei Auffälligkeiten ist eine "Funktionsprüfung" bis hin zu einer Dichtheitsprüfung zulässig (Anm:die nichts mit der Prüfungs nach G607 zu tun haben darf).
Sehr wohl können von privatwirtschaftlichen Unternehmen natürlich Zusatzleistungen verkauft werden, die allerdings auch so gekennzeichnet sein müssen weil sie nicht Bestandteil der staatlichen Aufgabenzuweisung sind. Das machen viele Prüforganisationen ja auch, z.B. mit Unfallgutachten, Schadensgutachten etc. oder nun mit der Frage, ob auch die Gasprüfung gewünscht ist.

Gast am 20 Jun 2022 14:16:28

Da muss ich Dir jetzt Recht geben - der TüV war staatlich und ist jetzt auch beliehene. Alte Gewohnheit :D

wolfherm am 20 Jun 2022 14:19:16

Nurkurzda hat geschrieben:Da muss ich Dir jetzt Recht geben - der TüV war staatlich und ist jetzt auch beliehene. Alte Gewohnheit :D



Wann war der TÜV denn mal staatlich? Seine Organisationsform Verein führt er ja sogar im Namen.

Gast am 20 Jun 2022 17:14:45

Ich krieche zur Kreuze! Der Eindruck der Staatlichkeit hat sich in den vielen Jahren der Tätigkeit im Schwerlastverkehr bei der Außerverkehrssetzung verkehrsunsicherer Fahrzeuge manifestiert. Bei uns in der Region sind einige TüV-Prüfstellen unmittelbar mit Außenstellen der Zulassungsstellen verzahnt (gleiches Gebäude), sodass die Abläufe nach Prüfungen gem. § 5 FZV fließend waren. Zudem hat die Tatsache, dass Abnahmen nach § 21 StVZO fast ausschließlich vom TüV durchgeführt werden, diesen Eindruck verstärkt. Das bitte ich zu entschuldigen. Unabhängig davon verweigert die Dekra im hiesigen Bereich die HU, wenn sie nicht eine zusätzliche "Prüfung" der Gasanlage vornehmen dürfen. Diese Prüfung besteht aus einem manuellen Check, ob die Zündsicherung funktioniert oder es nach Gas riecht - eine tatsächlich lächerliche Prüfung.

Bei mir persönlich kommt Lecksuchspray nach jeder längeren Tour zum Einsatz. Da ich keine Gasheizung habe, ist damit in kürzester Zeit alles geprüft.

Navigatore am 20 Jun 2022 18:30:54

Finde ich gut, dass du Fehler einräumst. Das macht nicht jeder.

Ich finde aber auch, dass man dann mit seinem ersten Beitrag etwas dezenter auftreten sollte, wenn man doch nicht so ganz sattelfest ist. So jedenfalls nicht:

Nurkurzda hat geschrieben:Um gleich allen "Experten" mögliche Interpretationen zu vermiesen (auch das Lesen von Gesetztestexten u. ä. muss gelernt sein):
.

Gast am 21 Jun 2022 12:08:06

Keine Angst, das war definitiv nicht mein erster Beitrag. Wie gesagt, ich hatte mich hier schon komplett abgemeldet und werde es jetzt wieder tun.

andwein am 22 Jun 2022 18:09:24

akany hat geschrieben:...ich möchte nicht neben dem stehen, wo in der Nacht die Zündflamme zum Ofen ausgegangen ist und das Gas trotzdem munter weiterströmt..."
andwein: Bleib doch einfach sachlich und nicht so polemeisch!


Wo bitte schreibe ich "polemisch", wenn ich doch genau das als eben wünschenswerten Zustand ausdrücke in meinem Beitrag, was Du danach auch schreibst?
Weil du einige Dinge (bewusst oder unbewusst) außer acht lässt
andwein: Und um dies zu überprüfen gibt es nach G607 Betrieb eine zweijährige Gasgeräte und Druckdichtheitsprüfung.
"Und warum wird das überprüft? Weil, wenn die Gaszufuhr eben nicht unterbrochen wird und das mit dem Bimetall eben nicht funzt, es Tote geben kann"!
Das ist falsch!!!! Es wird nicht überprüft weil Geräte, die fürs Freie bestimmt sind (Grill, Katalytöfen keinen Flammwächter haben müssen!! Und weil Geräte, die als Zubehör außen angeschlossen werden können halt nicht zur geprüften Ausstattung gehören.

"Also kannst Du natürlich gerne auch noch feststellen, was Deiner Meinung nach zu den Arbeiten des TÜV dazugehört.
Ist nicht mehr notwendig. Für die Gasprüfung selbst ist und war der TÜV nie zuständig!! Nur dafür, dass das Fahrzeug eine ordungsgemäß eingebaute und funktionierende Gasanlage hat!! Und das ist seine Kernaufgabe und genau das kann er anhand einer erteilten Prüfung durch einen Fachbetrieb überprüfen!

Trotzdem noch ein Wort zum "TÜV".
Ich lasse die HU nie bei TÜV machen. Und das oben geschilderte Benehmen den Prüfers unterstützt mich wieder bei meiner Meinung zu dem Verein. Ich unterstütze keine Firmen, die über lange Jahre mit einem Monopol die Autofahrer drangsaliert und ausgepresst haben und z.B. nebenbei Silikon an ungeeigneten Orten für "gut und geprüft" erklären...
(uppss, das mit dem Silikon war jetzt knapp an Polemik vorbei)

Nein, sorry, das ist Polemik denn du unterlässt eine Erklärung und behauptest nur was

Aber wenn dir das lieber ist entschuldige ich mich für das Wort Polemik und frage einfach: Warum schreibst du im Stile einer Boulevard-Zeitung. Das hast du doch nicht nötig?
Freundliche Grüße, Andreas

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