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Rimor Evo 66 Garantie Reparatur


Sandler2022 am 17 Jun 2022 15:32:16

Hallo an alle,
wer kann mir helfen einen Ansprechpartner zu finden, für eine Garantie Reparatur in Deutschland. Leider finde ich nur Händler, aber da es Probleme bei meinem Händler gibt mit der Reparatur , bin ich auf der Suche mich direkt an Rimor zu wenden. Im Internet findet man nur die direkte Adresse in Italien.

Grüße Jürgen

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

chrisc4 am 17 Jun 2022 17:37:40

Dein Händler der dir das Wohnmobil verkauft hat (kein anderer Händler) ist dein Vertragspartner und Ansprechpartner für die Sachmängelhaftung.
Für die freiwillige Dichtheitsgarantie ist der Hersteller zuständig, das läuft aber auch über den Händler.
Im Streitfall musst du eventuell einen Rechtsanwalt einschalten, das sollte aber möglichst vermieden werden, es kann Jahre dauern bis zu einem Urteil und der Ausgang ist ungewiss.

Der Hersteller wird dich immer an deinen Händler verweisen!

Gruß
Hans

stegi am 19 Jun 2022 16:25:52

Hallole,
leider wissen wir deinen Standort/Wohnort nicht, daher ist es schwierig, dir eine Kontaktanschrift zu nennen.
Vielleicht hilft diese Firma weiter:

--> Link

Viel Erfolg wünscht
Stegi, der den Uhu verehrt

Anzeige vom Forum


Sandler2022 am 19 Jun 2022 16:44:37

Besten Dank an alle,

Mein Fahrzeug ist aktuell seit Mitte März 2022 in Rep. bei einem Rimor Händler. Seitenwand rechts soll komplett auf Garantie nach einem Wasserschaden ersetzt werden. Die Wand wurde mitte März geliefert, Rep. Dauer der Reparatur laut Händler ca. 1,5 bis 2 Wochen gesamt ca. 4 bis 6 Wochen in der Werkstatt. Leider bin ich an eine Werkstatt geraten..... Katastrophe. Ich warte bis heute auf einen Termin für die Fertigstellung des Fahrzeuges vergebens. Deshalb suche jemanden direkt von Rimor der diesen Händler mal so richtig was........

Grüße Jürgen

chrisc4 am 19 Jun 2022 17:22:50

Hallo Jürgen!
Der Händler muss in angemessener Zeit reparieren, wenn die Ersatzteile vorhanden sind gibt es keinen Grund für die Verzögerung. Das ist dein Recht.
Im Moment werden vermutlich Lieferschwierigkeiten der Ersatzteile als Argument vorgeschoben, das ist leider schwer zu widerlegen. Im Zweifel muss aber der Händler das nachweisen.
Du solltest schriftlich per Einschreiben mit angemessener Frist den Händler auffordern das Wohnmobil zu reparieren!
In deiner Situation ist telefonisch oder per Email nicht sinnvoll, da nicht verbindlich, kann abgestritten werden.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann sollte es ein Rechtsanwalt machen.
Ansonsten kann man sich beim ADAC beraten lassen, wenn man Mitglied ist.
Bleibe hartnäckig!

Gruß
Hans

chrisc4 am 19 Jun 2022 18:45:41

Nachtrag

Ich weiß nicht wie es mit deinem Wohnmobil ist, es gibt auch die Möglichkeit einer Notreparatur, die soll verhindern, dass der Schaden größer wird und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Das sind oftmals spezielle Klebebänder zur Abdichtung oder Bleche die geklebt werden etc. Das ist vom Händler schnell gemacht!
Die eigentliche Reparatur kann dann eventuell im Winter, wenn das Wohnmobil nicht gebraucht wird gemacht werden.
Somit könntest du bald in Urlaub fahren. Das sollte dein Händler in wenigen Tagen erledigen können!

Gruß
Hans

Sandler2022 am 19 Jun 2022 21:07:25

Hallo Hans,
Das Fahrzeug steht seit Oktober 2021 bei dieser Werkstatt, um vorab den Ausbau vorzubereiten. Mehr möchte ich nicht dazu sagen.

Gruß Jürgen

chrisc4 am 19 Jun 2022 21:41:57

Sandler2022 hat geschrieben:Hallo Hans,
Das Fahrzeug steht seit Oktober 2021 bei dieser Werkstatt, um vorab den Ausbau vorzubereiten. Mehr möchte ich nicht dazu sagen.

Gruß Jürgen


Hallo Jürgen!
Lass das ein Rechtsanwalt machen, versuche Beweise zu sichern, Kaufvertrag, Gutachten, Bilder vom Schaden, Schreiben vom Händler usw., mache einen Termin bei einem Rechtsanwalt. Wenn die Rechtslage klar ist, dann muss der Händler alle Kosten übernehmen. Manche Händler reagieren erst wenn man Druck macht!
Du hast schon viel zulange gewartet.
Gruß
Hans

Pechvogel am 19 Jun 2022 22:54:05

chrisc4 hat geschrieben: …Wenn die Rechtslage klar ist, dann muss der Händler alle Kosten übernehmen…

Woher weißt Du denn das der Händler in der Pflicht ist?
Falls das Womo z.B. aus der Sachmängelhaftung raus ist oder, falls nicht, die Beweislastumkehr nach ( damals noch ) 6 Monaten greift … man also letztendlich auf Grund der Garantie des Herstellers repariert, ist der Garantiegeber also der Hersteller in der Pflicht.
Und was der mit der Garantie übernimmt / garantiert weiß so wirklich wahrscheinlich nur die Rechtsabteilung des Herstellers.



Grüße
Dirk

Sandler2022 am 20 Jun 2022 09:28:21

Guten Morgen,
Das Thema hat sich vorerst erledigt.

Grüße Jürgen

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