aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

HYMER - Hagelschaden vor Übergabe 1, 2


NogoTM am 01 Jul 2022 19:07:35

Hallo,

im letzten Jahr wurde ein HYMER B-MC T680 neu bestellt, wo am Mo endlich der erlösende Anruf kam, dass das Fahrzeug geliefert wurde. Die Freude war riesig - obwohl mir im nächsten Atemzug noch mitgeteilt wurde, dass die le beiden Preiserhöhungen noch nicht weiter gegeben wurden… (eine über 9k wurde mir gleich beim Kauf aufgebrummt). Da konnte ich mich aber einigen, nur eine - jene vom Feb. - zu übernehmen, da die Auftragsbestätigung erst am 29.01.22 (also vier Monate später) kam und man da eigentlich schon von einer Erhöhung wissen musste. Aber aus Gutwillen habe ich das ohne Murren zur Kenntnis genommen - denn wenn es nicht kommuniziert wird, ist das nicht mein Problem. Wie auch immer…

Gestern Do erhielt ich neuerdings einen Anruf, wo mir gesagt wurde, dass es am Mo Abend einen Hagel gab' und auch mein WoMo davon betroffen wäre (gesamt 300).

Vorrangig betroffen wären aber „nur“ das Dach und die Motorhaube. Die Motorhaube würde man tauschen, das Dach müsste gespachtelt und lackiert werden - Rep. nicht zeitnah… Ihnen wäre es aber lieber, wenn man nur die Motorhaube tauschen und das Fahrzeug dann so übernommen werden würde (als der restliche Schaden - scheinbar „nur“ am Dach - würde bleiben).

Gutachter war noch keiner da, aber aus Erfahrung gäbe es EUR 700-900 auf den Laufmeter und da würden (bei 7,40m) max. EUR 6.660,- brutto raus kommen. Abgelöst wird ohne MWSt. (eh klar) und nicht mehr als 50% - summa summarum also EUR 2,5k. Und auch ein Selbstbehalt müsste abgezogen werden - na klar

Auf meinen Vermerk, ob ich auch noch deren Versicherungsprämie übernehmen müsse, EUR 2.500,- zudem relativ wenig wären und mM schon ein weitaus höherer Schaden eingetreten sein müsste, alleine schon wg. der Wertminderung, war man nicht gerade amused… als ich dann auch noch das Problem der Versicherung ansprach (dort muss der Schaden ja angegeben werden und wird auch nachbesichtigt), ging man plötzlich in die Gegenoffensive. Wenn ich jetzt auch noch mit Sachverständigen komme und Gegen-GA (nein, es gibt kein Gegen-GA sondern nur eine Nachbesichtigung), dann spielen sie da nicht mit. Weiters würde man mir in diesem Fall auch noch einmal EUR 9.000,- Preiserhöhung weiter geben und nachdem das WoMo dann bestimmt noch im August dort stehen würde, auch noch jene vom Aug. (wo scheinbar wieder eine kommen soll).

Also einem Kunden gegenüber nicht gerade freundlich. Ich kann genauso wenig dafür, wie HYMER selbst und ich möchte nur den entstanden Schaden ersetzt bekommen, nicht mehr - also keine goldene Nase dabei verdienen. Zumal ich auch nicht gewillt bin, weitere 6 Wochen auf das WoMo warten zu müssen, wenn man es eigentlich schon ausliefern könnte. Als Antwort erhielt ich dann, dass es ihnen auch am Liebsten wäre, das Ganze möglichst schnell abzuwickeln und wenn jeder Kunde das Fahrzeug so übernehmen würde - ohne SV, Gutachten und Versicherung!

Ist evtl. noch jemand davon betroffen oder hat schon ähnliche Erfahrung gemacht?

Würde mich auf eine Antwort freuen!

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 01 Jul 2022 21:40:34

Verstehe ich das richtig, das Ding war schon beim Kauf 9000€ teurer, und jetzt kommen noch eine weitere Erhöhung plus ein Hagelschaden dazu??

Mann, da muss die Liebe zum Wohnmobilfahren und speziell diesem Auto aber verdammt groß sein. Gut, in diesen Zeiten kommt man an nichts mehr dran und muss nehmen, was man kriegt. Aber solche Geschichten hauen mich dann schon vom Schemel…

JoergZ am 01 Jul 2022 21:54:30

Nachträglich kann da gar nichts nachberechnet werden. Hagelschaden vor Übergabe ist Händlersache. Basta

Anzeige vom Forum


soul am 01 Jul 2022 22:03:27

dann auch in diesem forum nochmal:
das gespachteltge am dach wird dir über die zeit alles aufgehen, da das dach die meiste thermische belastung hat und sich auch ausdehnt und wieder zusammenzieht.
hatte so etwas bei einem gekauften gebrauchten womo, vom händler. gutachter meinte, hier kommt nur ein austausch des daches in frage.
also finger weg, wenn der händler das nicht richtig reparieren möchte.
austausch des daches im jahre 2006: 5732€
kv habe ich noch, da das gerichtsanhängig wurde.

chrisc4 am 01 Jul 2022 22:03:38

Mein Tipp, lasse von einem Rechtsanwalt deine Ansprüche prüfen und teile diese dem Händler mit.
Wenn das nicht funktioniert, dann lasse das den Anwalt machen. Man muss aber bedenken, dass man den Händler noch braucht um die Sachmängelhaftung bei Mängel nach dem Kauf abzuwickeln.

Ich glaube aber, der Händler ist da nicht ganz fair.

Gruß
Hans

JoergZ am 01 Jul 2022 22:08:21

chrisc4 hat geschrieben:...
Man muss aber bedenken, dass man den Händler noch braucht um die Sachmängelhaftung bei Mängel nach dem Kauf abzuwickeln.
...
Gruß
Hans

Der Händler kann dann mit jeder Mängelrüge eine Fristsetzung vom RA erhalten, wenn er da Wert drauf legt.
Er wird normalerweise darauf bedacht sein, alles schnellstmöglich zu regeln, damit man nicht schon wieder gerichtlich Sachlagen klären muss.
Also keine Angst vor "Händler braucht man noch..."

Pechvogel am 01 Jul 2022 22:19:12

Das Womo ist ja noch nicht Deins, d.h. der Hagelschaden ist NICHT Dein Schaden! Der würde auch nicht von Deiner Versicherung übernommen! Also für Dich auch keine Selbstbeteiligung!
Selbst ein, wie auch immer, repariertes Fahrzeug ist und bleibt ein Fahrzeug das mal einen, nicht unerheblichen, Schaden hatte. Das ist immer mit einer Wertminderung verbunden.

Such‘ Dir mal einen guten Anwalt:
- das mit den Preiserhöhungen geht so nicht! Die für August schon mal garnicht! Das ( bestellte ) Fahrzeug steht ja schon da.
- der Schaden am Dach soll ja bei etwa 6.600,- liegen ( Auskunft des Händlers ). Ohne Reparatur keine MwSt., ist klar. Aber zzgl. Wertminderung!!
Also nimm das Womo mit dem Hagelschaden auf dem Dach und zahl‘ 6.500,-€ weniger!

Und ja, letztlich ist das „blöd“ wenn man später jeden Sachmängelanspruch über den Anwalt einfordern muss. Kommt immer auf die Summen an.

Übrigens zahlt die Versicherung des Händlers den Schaden der ihm zuteil geworden ist.
Das heißt ein Gerichtsurteil „von Dir“ gegen den Händler zahlt u.U., zumindest zum Teil, auch die Versicherung.
Es geht hier nicht um einen Gebrauchsgegenstand der auf der Straße steht und jeden Tag weniger Wert ist sondern um Neuware beim Händler. Da gelten andere Bedingungen.




Grüße
Dirk

WomoToureu am 01 Jul 2022 22:28:10

NogoTM hat geschrieben: Abgelöst wird ohne MWSt. (eh klar) und nicht mehr als 50% - summa summarum also EUR 2,5k. Und auch ein Selbstbehalt müsste abgezogen werden - na klar

Vor kurzem wurde ein Hagelschaden für ein 6,5 m Wohnmobil mit 6 k€ reguliert ( netto )
Keine Ahnung was Du da schreibst und spachteln würde ich es keinesfalls lassen bei einem neuen Fahrzeug.
Wenn Du es nimmst und zulässt bist Du verpflichtet es Deiner Versicherung zu melden, dass ein Vorschaden vorhanden ist.

Ehrlich gesagt, würde ich Anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und das über einen Anwalt abwickeln lassen. Bei derartigen Drohungen ist dies sicherlich angebracht und bei der Übergabe würde ich zwei Kollegen als Zeugen und zur Kontrolle und Dokumentation mitbringen.

MountainBiker am 01 Jul 2022 22:30:12

Hallo,

Die Motorhaube würde man tauschen, das Dach müsste gespachtelt und lackiert werden


Vergiss das ganze ganz schnell! Eine werterhaltende Reperatur sieht den Austausch des Daches vor - die Kosten muß der Händler tragen (>15.000 Euro)! Besitzübergang findet erst mit der Anmeldung/Ummeldung und Übergabe der Fahrzeugpapiere statt, vorher ist das Händlerrisiko!

chrisc4 am 01 Jul 2022 22:38:10

Solche Sachen stehen in den Liefer und Zahlungsbedingungen.
Es gibt auch üngültige Formulierung.
Deshalb von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Gruß Hans

SVRossrucker am 02 Jul 2022 07:41:18

Hagelschade ist nicht gleich Hagelschaden,
es kommt auf die grösse der Hageleinschläge an, ob man spachteln kann oder nicht.
Dass nur das Dach und die Motorhaube betroffen sein soll, mag ich jetzt ernsthaft bezweifeln, aber es ist alles möglich. Zumal kann man es ja auch selbst mit einen Dellenspiegel überprüfen. Hier wäre ein eigenes Gutachten sinnvoll, um die wirkliche Schadenshöhe festzustellen. Auch mit dem Hintergrund der Vertragsausgestaltung des Hdl. mit seiner Versicherung.
Zu der Abwicklung wie der Hdl. möchte würde ich abraten, hier fehlt der offene Umgang des Hdl. zum Kunden.
Um weiteren Ärger zu vermeiden "einfach" vom Kaufzurücktreten, es ist Ärgerlich, aber es bringt auch ruhigere Lebenszeit.

gruss
Rainer Rossrucker

MilesandMore am 02 Jul 2022 08:15:00

Ich würde das Fahrzeug nicht abnehmen und vom Kauf zurücktreten.

Beste Gruesse Bernd

Mann am 02 Jul 2022 08:35:39

MilesandMore hat geschrieben:Ich würde das Fahrzeug nicht abnehmen und vom Kauf zurücktreten.

Beste Gruesse Bernd


ich auch, Geld zurück und Tschüss.

MountainBiker am 02 Jul 2022 09:00:57

Hallo Rainer,

es kommt auf die grösse der Hageleinschläge an, ob man spachteln kann oder nicht.


Bei einen Neufahrzeug??? Das halte ich für nicht akzeptabel! Das Fahrzeug muß zurück ins Werk und das Dach ausgetauscht! Im Kaufvertrag wurde ein "Neufahrzeug" vereinbart und nicht ein "Instandgesetztes Fahrzeug" nach einem Schadensereignis!

MountainBiker am 02 Jul 2022 09:17:19

Hallo NogoTM,

hatte das bestellte Fahrzeug eine GFK-Dachbeschichtung?

Aufgrund eigener Erfahrung nach einem Schadensereignis mit Hagelschlag --> Link kann ich Dir nur wiederholt mitgeben, der Schaden ist mit Sicherheit >15 TSD Euro (bei mir hat der Sachverständige damals ein Angebot bei Hymer eingeholt - Dachtausch,....).

Navigatore am 02 Jul 2022 09:22:17

NogoTM hat geschrieben: Ich kann genauso wenig dafür, wie HYMER selbst und ich möchte nur den entstanden Schaden ersetzt bekommen, nicht mehr - Zumal ich auch nicht gewillt bin, weitere 6 Wochen auf das WoMo warten zu müssen, wenn man es eigentlich schon ausliefern könnte.

Hallo NoGoTM,
zunächst einmal ist DIR kein Schaden entstanden. Das Fahrzeug ist ja noch gar nicht in dein Eigentum übergegangen. Natürlich hast Du Anspruch auf Auslieferung eines einwandfreies Neufahrzeugs.

Ich kenne deinen Vertrag nicht, den du mit deinem Händler eingegangen bist und möchte auch nicht spekulieren. Es scheint aber so zu sein, dass es sich um eine Art verbindliche Bestellung handelt, die keinen fixen Liefertermin aber dafür eine Preisanpassungsklausel beeinhaltet. Nicht schön , aber leider üblich.

Der Händler bietet Dir nun - wenn man die Sache mal emotionslos und nicht aus dem Bauch heraus betrachtet - ein Fahrzeug an, dass deiner Konfiguaration entspricht. Allerdings ist es beschädigt. Dafür bietet dir der Händler einen Preisnachlass an.
Das Angebot kannst Du annehmen, kannst aber auch auf die Erfüllung der in der Bestellung vereinbarten Lieferung eines einwandfreien Neufahrzeugs bestehen.

Wenn Du auf das Angebot des Händlers nicht eingehst, läuft deine Bestellung einfach weiter. Nachteil ist natürlich, dass auch die Preisanpassungsklausel weiterhin Bestand hat und dein bestelltes Mobil immer teurer wird. Du steckst quasi in einem "Knebelvertrag".

Die reflexartige Empfehlung in Foren, einen Anwalt zu konsultieren, lohnt sich m.E. in deinem Fall nur, wenn es darum gehen sollte, entweder einen spätesten Liefertermin zu bestimmen oder aus dem Vertrag herauszukommen. Alles andere wäre Geld- und Zeitverschwendung.

pwglobe am 02 Jul 2022 09:45:51

Hallo, ich würde das Fahrzeug nicht übernehmen, selbst nach einer Reparatur bleibt es ein Fahrzeug mit einem Schaden und entsprechendem Wertverlust beim Wiederverkauf. Es sei denn der Händler macht dir ein gutes und seriöses Angebot.
Austausch aller betroffenen Teile und Ausgleich der Wertminderung.
Ansonsten Rücktritt vom Kauf.
Das einschalten eines Anwalts halte ich auch für sinnvoll.

Ein Mitarbeiter von mir hat in einem ähnlichen Fall 8,5% Rabatt auf den Kaufpreis bekommen und der Schaden wurde komplett repariert. War zwar kein Hagelschaden, aber das Womo wurde beim Händler beschädigt.

BiggiK am 02 Jul 2022 10:23:26

Ich finde es ziemlich dreist wie der Händler versucht den hagelschaden auf dich abzuwälzen. Autos die auf dem Hof des Händlers stehen sind versichert. Der Schaden ist entstanden bevor es in deinen Besitz übergegangen ist, es sei denn es wäre vollständig bezahlt gewesen.
Wenn eine Einigung nicht möglich ist, würde ich vom Kauf zurück treten. Besser ein solches Ende als ein wertgemindertes Fahrzeug für einen viel zu hohen Preis zu kaufen. Eine anwaltliche erstberatung für ein paar hundert Euro würde ich aber wohl wenigstens in Anspruch nehmen.
Gruß Birgit

Gast am 02 Jul 2022 10:33:01

Hallo,
aus der Ferne deinen Hagelschaden zu beurteilen ist für alle schwierig.
Aber wenn die Haube auch beschädigt ist, dann war der Hagel nicht ohne.

Auch wenn es jetzt noch so juckt endlich mit dem neuen fahren zu können, ich würde es nicht nehmen.
Später, da bin ich mir sicher, wirst du es noch bereuen.
Beim Verkauf mußt du den Hagelschaden angeben, was eine Wertminderung bedeutet.
Glaube ja nicht das der Womoboom anhält, dann mußt du zusätzlich Rabatte beim Verkauf geben, um es loszuwerden.

siusebem am 02 Jul 2022 10:37:49

Ich bin ach der Meinung, dass das nur durch einen Anwalt geklärt werden kann. Nur der kann dir rechtssicher welche Rechte/Pflichten du hast, und welche Rechte/Pflichten der Händler hat. So dreist wie der Händler hier auftritt, wäre es eigentlich besser nach dem Motto vorzugehen, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Wenn der Händler schon erpresserisch anfängt ( wenn du das , dann ich das), ist das für mich völlig inakzeptable.

Pechvogel am 02 Jul 2022 10:42:14

Wenn der TE das Womo so nicht abnimmt ( und wenn das Dach ausgetauscht wird ist es zwar noch ein neues Fahrzeug aber lt. Rechtsprechung kein Neufahrzeug mehr ) dann steht sich der Händler vermutlich am Besten wenn er das Womo, so wie es da steht, unrepariert mit einem entsprechenden Preisnachlass verkauft.
Ich würde jetzt mal behaupten wenn er es 20-25% unter dem Neupreis verkauft und den Schaden über seine Versicherung abwickelt, macht er immer noch keinen Verlust. :mrgreen:

Und für 20-25% unter dem Listenpreis „den er dafür bezahlt hat“ ( er zahlt natürlich nicht VK! ) bekommt er ein neues Womo mit Hagelschaden immer verkauft!




Grüße
Dirk

Gast am 02 Jul 2022 10:56:44

Bei Mobile gibt es doch einige zum kaufen, zBspl.:

--> Link

WomoToureu am 02 Jul 2022 11:30:47

siusebem hat geschrieben:Ich bin ach der Meinung, dass das nur durch einen Anwalt geklärt werden kann. Nur der kann dir rechtssicher welche Rechte/Pflichten du hast, und welche Rechte/Pflichten der Händler hat. So dreist wie der Händler hier auftritt..

Hatte ich ja ebenfalls geschrieben und ich bin froh, dass auch anderes dies so sehen.

Navigatore hat geschrieben:.Die reflexartige Empfehlung in Foren, einen Anwalt zu konsultieren

Auch wenn ich Dir inhaltlich absolut zustimme, finde ich und offenbar auch andere, es hier sinnvoll sich Anwaltlich beraten zu lassen. Denn wie Du zutreffend schreibst, gibt es eine Preisanpassungsklausel, nur kann diese nicht gültig sein, wenn der Händler ein wensentlich beschädigtes Fahrzeug nach langer Wartezeit übergeben will.

Pechvogel am 02 Jul 2022 11:41:40

WomoToureu hat geschrieben:…gibt es eine Preisanpassungsklausel, nur kann diese nicht gültig sein, wenn der Händler ein wensentlich beschädigtes Fahrzeug nach langer Wartezeit übergeben will.

Vor allem nicht wenn der Händler, gerade noch in der Situation, die nächste Preisanpassung die in 4-6 Wochen kommen soll, auch noch durchsetzten will obwohl das Womo schon fertig bei ihm auf dem Hof steht!
NogoTM hat geschrieben:…Weiters würde man mir in diesem Fall auch noch einmal EUR 9.000,- Preiserhöhung weiter geben und nachdem das WoMo dann bestimmt noch im August dort stehen würde, auch noch jene vom Aug. (wo scheinbar wieder eine kommen soll )…





Grüße
Dirk

Navigatore am 02 Jul 2022 12:22:23

WomoToureu hat geschrieben: Denn wie Du zutreffend schreibst, gibt es eine Preisanpassungsklausel, nur kann diese nicht gültig sein, wenn der Händler ein wensentlich beschädigtes Fahrzeug nach langer Wartezeit übergeben will.

Woher weißt du das? Kannst Du dazu ein Urteil zitieren?

WomoToureu am 02 Jul 2022 12:28:07

Navigatore hat geschrieben:Woher weißt du das? Kannst Du dazu ein Urteil zitieren?

Nein das kann und will ich keineswegs, deshalb habe ich dem Kollegen ja empfohlen einen Anwalt zu beauftragen.
Denn sicherlich ist es ein besonderer Fall, wenn ich ein Wohnmobil bestelle, darauf warte und dies mir dann stark beschädigt übergeben werden soll, frei nach dem Motto ist ja gar nicht schlimm...
Das der Kollege ( Kunde ) dann weiter warten soll, wenn er auf ein neuwertiges besteht aber auch mehr Geld bezahlen soll, kann ich mir in dem speziellen Fall nicht vorstellen. Aber dafür gibt es ja Anwälte.

Navigatore am 02 Jul 2022 12:33:00

Pechvogel hat geschrieben:.... obwohl das Womo schon fertig bei ihm auf dem Hof steht

Wieso "das" Wohnmobil? Steht in der Bestellung eine Fahrgestellnummer?

Es steht "ein" Wohnmobil auf dem Hof des Händlers, dass aber nicht dem bestellten entspricht, weil es mängelbehaftet ist. Dieses bietet der Händler an, um die Wartezeit zu verkürzen und weil es beschädigt ist, mit einem Preisnachlass. Das ist die Sachlage.

Jetzt überlasse ich aber den Juristen im Forum das Feld :wink:

Pechvogel am 02 Jul 2022 13:45:53

Navigatore hat geschrieben:…Dieses bietet der Händler an, um die Wartezeit zu verkürzen und weil es beschädigt ist, mit einem Preisnachlass. Das ist die Sachlage…

Du hast es erfasst!

Es sei denn der Käufer hätte eine Anzahlung auf die Bestellung geleistet und es bestünde eine Möglichkeit von der Bestellung auf das gelieferte Fahrzeug zu schließen.

Die Frage ist nur ob die 2.500€ Preisnachlass für den TE akzeptabel sind.
Außerdem ist die Frage ob man als Käufer, wenn man denn den Schaden reparieren lassen würde und das Womo dann erst im August bekommt, nochmal einen Aufschlag auf den Kaufpreis akzeptiert?
Was beides vom Käufer auf freiwilliger Basis entschieden werden könnte.

Anders herum wenn der Händler ein neues Fahrzeug bestellen würde, was vermutlich frühestens 2023 geliefert würde, man als Käufer so lange an die Bestellung gebunden ist?
Dazu müsste man u.U. aber auch den Vertrag zwischen Käufer und Händler kennen.

Also evtl. doch lieber eine Rechtsberatung von jemandem der sich damit auskennt statt von zig Leuten die meinen sie würden sich auskennen??




Grüße
Dirk

MountainBiker am 02 Jul 2022 13:56:45

Hallo,

Es sei denn der Käufer hätte eine Anzahlung auf die Bestellung geleistet


Bei der Bestellung eines HYMER Neufahrzeugs ist prinzipiell eine Anzahlung von ca. 10% der Kaufsumme fällig, außerdem gibt es nach Vertragsschluß/Anzahlung und Auftragsanahme eine Auftragsbestätigung zur Lieferung eines Neufahrzeugs von Hymer mit einen vorraussichtlichen Liefertermin und einer Bestätigung des Kaufpreises.

Zumindest war es so bei mir! Andere Vertragshändler werden das mit Sicherheit auch so handhaben!

Pechvogel am 02 Jul 2022 14:35:46

Wenn dann zitiere bitte den ganzen Satz. Auseinandergerissen stimmt der Inhalt nämlich nicht mehr!
Pechvogel hat geschrieben:…Es sei denn der Käufer hätte eine Anzahlung auf die Bestellung geleistet und es bestünde eine Möglichkeit von der Bestellung auf das gelieferte Fahrzeug zu schließen…






Grüße
Dirk

NogoTM am 02 Jul 2022 19:13:18

Also zuerst einmal vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Rückmeldungen. Und sorry, wenn ich jetzt nicht auf jede im Detail eingehe…

Was eine nachträgliche Erhöhung betrifft, bin ich mir ziemlich sicher, dass dies eben nicht rechtens ist, da das Fahrzeug, wie einige ja geschrieben haben, nicht nur bereits da ist, sondern auch schon ausgeliefert werden könnte. Und für ein bereits fertiges KFZ kann es nachträglich keine Anpassungen mehr geben - mit welcher Begründung? Und auch mit jener vom Mai kommen sie mM nicht durch, da es bereits eine schriftliche Vereinbarung vom 29.06.22 gibt, in der nur die Anpassung vom Feb. festgehalten wurde.

Danke auch für den Anwalt-Tipp, den ich auf jeden Fall konsultieren werde. Ich nehme an, es war damit RA Ulrich Daehn gemeint. Ich möchte zwar eine rechtsfreundliche Vertretung, aber ein Rat od. Gespräch schadet nie. Und es soll wirklich nicht sein, dass ich mich dann im Nachhinein ärgern muss…

Ich habe mich schon alleine aus Gewichtsgründen gegen eine GFK-Beschichtung entschieden, also nein, es gibt keine. Ich sehe es aber auch so, dass bei einem Neuwagen nicht einfach so herum gespachtelt und es danach noch immer als Neuwagen verkauft werden kann.

Und aus dem Telefongespräch hat man schon auch heraushören können, dass nicht alles versichert wäre, da bin ich mir fast zu 100% sicher - und das möchten die nun auf die Kunden umwälzen. Eigentlich ein Wahnsinn, diese Kühnheit zu besitzen und dann auch noch zu sagen, man würde es eben am liebsten ohne SV machen, dann würde der Schaden auch nirgendwo aufscheinen. Also quasi, es hat nie einen gegeben und wenn ein weiterer folgt, soll dass dann einfach die künftige Kasko-Versicherung ersetzen… ohne Kommentar (am Telefon gab es natürlich schon einen - ohne ins Detail gehen zu wollen. Bringt auch nichts).

Es gab auch eine Anzahlung über EUR 12.000,- (also 10% vom seinerzeitigen KP - nun sind/wären es ja 2.500,- mehr)

Für mich waren einfach einmal andere/Eure Meinungen wichtig und ob eben jemand schon selbst davon betroffen war od. vielleicht auch genau jetzt betroffen ist.

Ich werde am Di od. Mi hinauf fahren (bin aus AT) und mir das vor Ort einmal ansehen und schauen, ob es da zu einer vernünftigen Gesprächsbasis/Lösung kommt.

Halte Euch am Laufenden! Und vielen DANK noch einmal.

lg

Sam88 am 02 Jul 2022 19:21:17

Auf keinen Fall das Fahrzeug ohne Rechtsberatung übernehmen. Würde eine Beratungsstunde bei einem spezialisierten Fachanwalt nehmen, kostet nur einen geringen Pauschalbetrag, da es nicht um die Schadenssumme sondern eben um eine Beratung/Einschätzung der Situation geht, anschließend sieht man klarer und kann dem Händler gegenüber besser/sicherer argumentieren. Die gebotene Schadensersatzsumme ist in meinen Augen lächerlich. Auch wenn es in den Augen des TE nicht so aussieht, denke ich alle Trümpfe liegen in seiner Hand.
Habe nachfolgenden Link gefunden. Hoffe er hilft ein wenig.
--> Link

Sam88 am 02 Jul 2022 19:24:42

nochmal der Link :roll:
--> Link

--> Link

Labrador am 02 Jul 2022 19:50:02

Geh zu einem Anwalt mit Wohnmobilerfahrung, der am besten selbst Wohnmobilfahrer ist. Ohne anwaltliche Beratung würde ich das Fahrzeug niemals übernehmen.

Gast am 02 Jul 2022 20:25:58

Vielleicht kann man sich einfach mal von der merkwürdigen Interpretation verabschieden, dass man hier einen Anwalt hinzuzieht, weil man den Gegenüber fertigmachen oder ihm Schaden zufügen will oder sonstwas. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn in Foren den Leuten immer ein schlechtes Gewissen gemacht wird, nur weil man eine Rechtsberatung konsultiert. Es ist doch ganz einfach so: der Käufer hat keine Ahnung von der Rechtslage und wie hier alles rechtlich einwandfrei über die Bühne gebracht werden kann. Offenbar hat auch sonst niemand hier diese Ahnung, wie man lesen kann. Was läge also näher, als einen Profi zu konsultieren, der das studiert hat? Dafür gibt es diese Leute doch. Ich finde den Rat, den man in Foren immer wieder lesen kann, man solle es doch mit einem Gespräch und guten Worten versuchen, unverschämt. Erstens geht es hier um ein Rechtsgeschäft mit erheblichem Wert, zweitens ist die Rechtslage zumindest einem Beteiligten unklar. Warum darf man als Betroffener das Ganze nicht einfach in die Hände eines Profis legen, dessen Job es genau ist, so etwas zweifelsfrei abzuwickeln?

Irgendwie liest sich das dann immer so, als wenn es darum ginge, dass man mit dem Händler hinterher eine möglichst gute Freundschaft haben müsse. Ganz ehrlich: egal ob ich mir ein Wohnmobil oder einen Sechserpackung Bier kaufte, ich war nie darauf aus, dass der Verkäufer mich hinterher gern hat und mein Freund wird. Auf der Suche nach neuen Freundschaften war ich in den Zusammenhängen noch nie. Abgesehen davon muss man sich auch mal freisprechen von diesem emotionalen Hokuspokus. Dass man komplexe, nicht für Laien nachvollziehbare rechtliche Sachverhalte mit hohen Streitwerten von Profis bearbeiten lässt, ist eine völlig normale, unemotionale Sache. Wenn die andere Seite anschließend beleidigte Leberwurst spielt, ist das eher peinlich für diese und nicht für den, der sich unsicher ist, kein gutes Gefühl hat und sich eingesteht, von der Materie keine Ahnung zu haben.

WomoToureu am 02 Jul 2022 21:02:19

NogoTM hat geschrieben:Ich werde am Di od. Mi hinauf fahren (bin aus AT) und mir das vor Ort einmal ansehen und schauen, ob es da zu einer vernünftigen Gesprächsbasis/Lösung kommt.

Da kann ich Dir nur dringend von abraten!
Sam 88 hat einen absolut passenden und fachlichen Link gefunden, lies ihn Dir nicht nur sorgfältig durch sondern drucke ihn Dir aus.
Wenn Du das Fahrzeug haben willst, dann mit 20 - 25 % Abschlag des Kaufpreis, so verstehe ich den Anwalt und so sehe ich dies ja ebenfalls.

Ich hatte ja bereits geschrieben, dass Versicherung ca. 6 k€ für einen Hagelschaden eines 6,5 m Wohnmobil auszahlen. Fotos und unser jährlicher Bericht siehe --> Link

Bei Dir kommt eine Wertminderung des Fahrzeugs noch dazu, für den Fall das es mal verkauft wird usw.

Ich würde Bilder des Schadens anfordern, keinesfalls hinfahren auch um der Gefahr das Du im Gespräch und unter dem eigenen Druck "haben wollen" Dir selbst Schaden zufügst. Ich denke auch das Dir jeder Anwalt da helfen kann, aber warum nicht Dehn, ist ein sehr guter Anwalt und macht sicherlich über Skyp oder so Onlinesitzungen.

Vorher würde ich jedoch die Aussage des Anwalts dort hinschicken und klarstellen, dass Du gern Bilder hättest für Deinen Anwalt. Dann wird der Händler Dir sicherlich ein nachgebessertes Angebot machen.

BiggiK am 02 Jul 2022 23:24:54

Philoucamper hat geschrieben:Vielleicht kann man sich einfach mal von der merkwürdigen Interpretation verabschieden, dass man hier einen Anwalt hinzuzieht, weil man den Gegenüber fertigmachen oder ihm Schaden zufügen will oder sonstwas.


Genau so ist es. Eine anwaltliche erstberatung kostet nicht die Welt und bedeutet nicht zwangsläufig einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen. Vielmehr geht es doch darum fundiertes Wissen vom Experten zu bekommen, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten man hat. Da helfen auch keine forumsbeiträge von Laien. Und so gerüstet kann man dann argumentieren und kommt vielleicht zu außer außergerichtlichen Einigung, die für beide Seiten annehmbar ist. Und wenn nicht, steht einem dann der Rechtsweg offen.
Gruß Birgit

Navigatore am 03 Jul 2022 10:17:49

BiggiK hat geschrieben:Genau so ist es. Eine anwaltliche erstberatung kostet nicht die Welt und bedeutet nicht zwangsläufig einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen.

Es freut mich, dass dieser Berufsstand so viel Vertrauen genießt. Das ist gut so ....

.... aus unternehmerischer Sicht. Wie läuft das "Erstgespräch" im Regelfall ab. Man bekommt einen Termin, begibt sich mit einem Aktenordner Unterlagen dorthin. Der Anwalt hört sich die Schilderung des zukünftigen Mandanten an und muss dann mitteilen, dass er sich erst einen Überblick über den Schriftverkehr machen und den Vertrag genau lesen muss. Er sieht allerdings gute Chancen für eine erfolgreiche Intervention.
Als nächstes reicht er dann die Mandatsübernahme über den Schreibtisch und bittet um eine Unterschrift, weil das Lesen der Unterlagen ein wenig Zeit in Anspruch nimmt. Gleichzeitig kündigt er an, ein Anschreiben an den Händler mit entsprechenden Forderungen aufsetzen zu wollen, sobald er sich einen Überblick verschafft hat. Dann wird man weiter sehen.

Das sollte man wissen, bevor man einen Rechtsbeistand konsultiert. Es sind Unternehmer und keine Verbraucherzentralen. Ich habe schon zahlreiche Verfahren erlebt - wobei ich zugeben muss, dass sie sich i.d.R. auf öffentliches und nicht privates Recht beziehen - bei denen der Reichtsbeistand dann seinen Widerspruch direkt zu Prozessbeginn widerruft. Natürlich im Interesse seines Mandanten, weil der Richter direkt zu Prozessbeginn verdeutlicht, dass das Ergebnis des Prozesses auch zum Nachteil des Angeklagten/Betroffenen verlaufen kann.

Kann man alles machen, wenn man rechtsschutzversichert ist und die Versicherung mitspielt. Ansonsten wird es mindestens ein vierstelliger Versuch, schon gar beim Streitwert eines Wohnmobils.

Palmyra am 03 Jul 2022 10:26:07

Servus

ich wohne auch AT du darfst ja bei Einfuhr auch noch jede Menge Nova bezahlen - lass es sein .

Mach dich bei einem Anwalt schlau und lass die Finger von diesem Fahrzeug - das rechnet sich nie und nimmer.

Kannst mich gerne per PN kontaktieren.

Grüsse aus Tirol

Ahorne7500 am 03 Jul 2022 11:55:01

Hallo,

Für mich hört sich das irgendwie komisch an.

Kann es sein, 'dein' Wohnmobil ist gar nicht beschädigt,
und der Verkäufer möchte dich auf diese Weise dazu bringen, vom Vertrag zurückzutreten.

Dann verkauft er dein Womo an den Meistbietenden.

Habe so etwas ähnliches mal im Maschinenbau erlebt.
.

MountainBiker am 03 Jul 2022 12:20:38

Hallo,

... Dann verkauft er dein Womo an den Meistbietenden


das glaube nicht:--> Link

Pechvogel am 03 Jul 2022 12:27:12

MountainBiker hat geschrieben:…das glaube nicht:--> Link

Der Händler hat den TE zwar am Donnerstag angerufen hat aber gesagt der Hagel hätte schon am Montag das Womo beschädigt! :eek:


Grüße
Dirk

andwein am 03 Jul 2022 12:43:21

NogoTM hat geschrieben:.......Gutachter war noch keiner da, aber aus Erfahrung gäbe es EUR 700-900 auf den Laufmeter und da würden (bei 7,40m) max. EUR 6.660,- brutto raus kommen. Abgelöst wird ohne MWSt. (eh klar) und nicht mehr als 50% - summa summarum also EUR 2,5k. Und auch ein Selbstbehalt müsste abgezogen werden - na klar

Deine Erfahrung täuscht dich!!
Du wirst gerade über den Tisch gezogen (Neufahrzeug, Hagelschaden, noch keine Fahrzeugübergabe) Meine echte Erfahrung mit Gutachten: Gebrauchtfahrzeug, 13 Jahre Hagelschaden auf dem Dach Gutachten Reparaturkosten knapp 17.000 €!!!!
Noch was:
Hagelschäden mit Alublech-Dachhaut schwimmend verlegt kann man weder rausziehen noch spachteln.
Hagelschäden mit GfK-Dachhaut schwimmend verlegt kann man spachteln, aber es wird nicht halten und Risse bekommen.
Über die Wertmindung in € hast du anscheinend noch kein Angebot
So stellt es sich jedenfalls für mich nach Lesen deines Beitrages dar, Gruß Andreas

cheldon am 03 Jul 2022 14:29:54

Von solchen Hagelschäden wurden aktuell einige Camper und Händler geschädigt
geschädigt:
--> Link

Birdman am 03 Jul 2022 15:51:20

Die verlinkten Artikel zu den Hagelschäden beziehen sich doch vor allem auf das Allgäu? Lt. TE sitzt der Händler aber in Sulzemoos, das ist dann schon noch ein ganzes Stück vom Allgäu entfernt.

Was mich etwas wundert bei den angeblich 300 betroffenen Fahrzeugen: Mein Mobil stand an dem besagten Montag etwa 500m Luftlinie vom Freistaat entfernt bei meinem Händler. Kann sein, dass es da in der Halle stand, aber mindestens 2 Dutzend Mobile stehen bei ihm auch draußen. Und er hat bei Abholung am Mittwoch beim Plaudern keine Silbe über mögliche Schäden an seinen Fahrzeugen verloren, zu sehen war auch nix. Eeventuell hat Hymer dort noch irgendwo anders ein Zwischenlager?

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Blockabfertigung Womo ab 7,5 to dürfen A 8 nicht verlassen
Markise und Vorzelt versichern
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt