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Garantie, Gewährleistung,


JMaduk am 15 Jul 2022 12:21:18

Hallo liebe Community,

habe im Juli 2020 mein Dethleffs gekauft und somit die Gewährleistung bis Juli '22.

Ich bin Anfang Juni diesen Jahres mit dem Wohmo ins Ausland und letztes Wochenende erst wieder gekommen. War das erste mal, dass ich eine solche Zeit lang tatsächlich im Wohmo verbracht habe. Normalerweise benutze ich es nur an den Wochenenden und geschäftlich - allerdings nie länger als maximal eine Woche.

Nun sind mir auf der letzten Fahrt ein paar Mängel aufgefallen, welche behoben werden müssen. U.A. löst sich die Duschwand, die A-Säule und die Sonnenblende. Habe also Bilder und Videos gemacht und gleich nach meiner Ankunft dem Händler geschickt. Dieser wies mich dann darauf hin, dass mein Fahrzeug außerhalb der Gewährleistung sei. Ich habe dann Dethleffs angerufen und gefragt, wie das i.d.R. gehandhabt wird. Wird hier strikt verneint, oder auf Kulanz (je nachdem welche Mängel) dennoch repariert wird.

Dethleffs hatte mir dann bestätigt, dass es durchaus auf Kulanz gehen könnte. Allerdings dann meistens nur bis zu 50%.

Mal sehen, was hier dabei raus kommt. Ich fände es allerdings sehr ärgerlich, wenn ich auf den Kosten sitzen bliebe wegen 2 Wochen aus der Garantie.

Hat hier jemand Erfahrung mit Dethleffs und hatte einen ähnlichen Fall?

Merci! Jay

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PittiC am 15 Jul 2022 12:33:02

Redest du jetzt von Gewährleistung oder Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung betrug 24 Monate, wobei in den ersten 6 Monaten von ausgegangen wird das der Schaden von Anfang an war. Nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen das der Schaden von Anfang an da war, also praktisch unmöglich.

kartjule am 15 Jul 2022 12:37:24

Hallo JMaduk

sicherlich ist es sehr ärgerlich....

Aber deine Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Zulassung / Übergabeinspektion und gilt ab da 730 Tage. Es bezieht sich nicht auf den Monat in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Kulanz ist eine freie Entscheidung/Zugabe des Herstellers. Diese setzt aber zu 99% voraus, das von Dir alle Vorgeschrieben Wartungen / Durchsichten ausgeführt worden sind
Am besten noch bei einem autorisierten Partner des Herstellers. Denn warum soll sich der Hersteller Dir gegenüber Kulanz zeigen wenn Du es nicht bist ?!
Und sei Dir sicher das ist nicht nur bei deinem Hersteller so.

Bei dem Hersteller wo ich arbeite ist es genau so geregelt....

Denn wo bitte soll ein Hersteller denn sein Ende ziehen ?!

VG Kartjule

:ton:

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Navigatore am 15 Jul 2022 12:48:11

PittiC hat geschrieben:Redest du jetzt von Gewährleistung oder Garantie?
Die gesetzliche Gewährleistung betrug 24 Monate, wobei in den ersten 6 Monaten von ausgegangen wird das der Schaden von Anfang an war. Nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen das der Schaden von Anfang an da war, also praktisch unmöglich.

die Beweislastumkehr liegt bei einem Jahr (§ 477 Abs.1 BGB)

Navigatore am 15 Jul 2022 12:59:59

kartjule hat geschrieben:Aber deine Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Zulassung / Übergabeinspektion

Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden (§ 438 Abs.2 BGB) und beträgt 2 Jahre (§ 438, Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Die Berechnung der Verjährungsfrist erfolgt taggenau. Danach bestehen, soweit keine darüber hinaus gehende Garantien gegeben wurden, keinerlei Ansprüche mehr.
Wenn Dethleffs nach Ablauf der Gewährleistungsfrist 50% der Mängelsumme übernehmen will, ist das sehr kundenorientiert. Ansprüche auf Kulanz gibt es nicht.

ManfredK am 15 Jul 2022 13:07:09

Navigatore hat geschrieben:....die Beweislastumkehr liegt bei einem Jahr (§ 477 Abs.1 BGB)


Aber doch nur für Verträge die nach dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden. So zumindest meine Auslegung (die ja falsch sein kann) nach Art. 229 EGBGB §57 und Infos der IHK
--> Link

Navigatore am 15 Jul 2022 13:13:01

JMaduk hat geschrieben:Hat hier jemand Erfahrung mit Dethleffs und hatte einen ähnlichen Fall?

Grundsätzlich gibt es für Händler keine Verpflichtung Kulanzanträge, die die Hersteller betreffen, abzuwickeln. Ansprechpartner ist immer der Hersteller, es sei denn er hat es mit seinen Vertragshändlern vertraglich anders vereinbart.
Vertragshändler von Dethleffs stellen für Kunden von Dethleffs und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug bei ihnen gekauft wurde, Kulanzanträge bei Dethleffs und wickeln auch die Reparatur ab. So jedenfalls meine Erfahrung mit unserem Fahrzeug bei meinem örtlichen Händler.

Navigatore am 15 Jul 2022 13:13:52

ManfredK hat geschrieben:Aber doch nur für Verträge die nach dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden. So zumindest meine Auslegung (die ja falsch sein kann) nach Art. 229 EGBGB §57 und Infos der IHK
--> Link

Jep, das ist richtig. Habe ich nicht bedacht.

PittiC am 15 Jul 2022 13:17:00

Navigatore hat geschrieben:die Beweislastumkehr liegt bei einem Jahr (§ 477 Abs.1 BGB)

Erst seit dem 01.01.2022 ist das mit den 12 Monaten

JMaduk am 15 Jul 2022 14:00:09

PittiC hat geschrieben:Redest du jetzt von Gewährleistung oder Garantie?

Sollte wenn dann die Gewährleistung sein. Also 2 Jahre ab Übergabe vom Händler.

JMaduk am 15 Jul 2022 14:06:52

kartjule hat geschrieben:
Denn wo bitte soll ein Hersteller denn sein Ende ziehen ?!

:ton:


Absolut richtig - sehe ich ja genauso. Aber ein Hersteller kennt die Schwachstellen ja auch. Und wenn ich mit dem Wohmo z.B. in zwei Jahren 15.000 Kilometer fahre und sich die Duschwand ablöst, kann es ja fast kein Fehler meinerseits sein, oder sieht das dein Arbeitgeber anders?
Das Ablösen der Sonnenblende würde ich sicherlich selbst hinkriegen, das wäre mir noch egal.
Das Ablösen der A-Säule sehe ich genauso wie die Duschwand: Die kann ja von mir nicht zerstört worden sein. Und hier den Käufer dann so knapp zahlen zu lassen, hätte einen sehr faden Beigeschmack, wie ich finde.

JMaduk am 15 Jul 2022 14:09:24

kartjule hat geschrieben:Kulanz ist eine freie Entscheidung/Zugabe des Herstellers. Diese setzt aber zu 99% voraus, das von Dir alle Vorgeschrieben Wartungen / Durchsichten ausgeführt worden sind
A

Klar, ist ja auch absolut verständlich. Und in meinem Fall ist es auch so - alles fristgerecht durchführen lassen. Spielt es aber nicht auch eine Rolle, ob ein Käufer bereits in der Garantie viele Probleme hatte?

JMaduk am 15 Jul 2022 14:19:54

Navigatore hat geschrieben:Wenn Dethleffs nach Ablauf der Gewährleistungsfrist 50% der Mängelsumme übernehmen will, ist das sehr kundenorientiert.

Anspruch: Nein, kann und soll auch nicht der Fall sein. Ich frage mich hier nur, wie genau einzelne Fälle angeschaut werden. Wenn Dethleffs hier z.B. sieht, dass ich die letzten beiden Jahre schon sehr viel Reklamationen und Probleme mit dem Fahrzeug hatte, ich also ein Montagsfahrzeug habe, wird hier anders entschieden?

Und was ich mich ebenso frage: Schaut sich Dethleffs (oder auch andere Hersteller) die Schäden genau an und wiegt dann ab, oder stößt man hier wegen Ablauf der Gewährleistung grundsätzlich auf taube Ohren? Das fände ich Kundenorientiert.

In meinen Fällen ist es nicht schwer zu erkennen, dass die Fehler vor Ablauf der Gewährleistung eingetreten sind - nur leider nicht aufgefallen sind.

Navigatore am 15 Jul 2022 17:46:29

JMaduk hat geschrieben:Und was ich mich ebenso frage: Schaut sich Dethleffs die Schäden genau an und wiegt dann ab, oder stößt man hier wegen Ablauf der Gewährleistung grundsätzlich auf taube Ohren? ... In meinen Fällen ist es nicht schwer zu erkennen, dass die Fehler vor Ablauf der Gewährleistung eingetreten sind - nur leider nicht aufgefallen sind.

Hallo Jay,

die Gewährleistungsfrist ist eine Anspuchsfrist. Ist sie abgelaufen, kannst Du keinen Anspruch mehr geltend machen. Deshalb spielt es keine Rolle, wann der Mangel aufgetreten ist. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die treffen bei Dir nicht zu. Eine Ausnahme liegt z.B. vor, wenn der Händler dir vorsätzlich einen Mangel verschwiegen hat.

Die freiwillige Kulanz des Herstellers setzt aber genau bei Fällen wie deinem Zeitproblem an. Deshalb ist Dethleffs ja bereit, dir ausnahmsweise 50% zu erstatten. Vielleicht kannst Du ja noch mehr erreichen, wenn du ins Werk nach Isny fährst.

Pechvogel am 15 Jul 2022 18:26:43

JMaduk hat geschrieben:…Wenn Dethleffs hier z.B. sieht, dass ich die letzten beiden Jahre schon sehr viel Reklamationen und Probleme mit dem Fahrzeug hatte, ich also ein Montagsfahrzeug habe, wird hier anders entschieden?..

ICH hoffe mal nicht! :eek:
Warum sollest Du nach drei Jahren eine neue Duschwand auf Kulanz bekommen und Dein Nachbar, bei dem gleichen Fahrzeug und dem gleichen Mangel nicht?
Nur weil Du schon 25 andere Reklamationen hattest und Dein Nachbar den abgeknickten Abwasserschlauch selber „gerichtet“ hat und auch die „schlampige Kühlschrank-Elektrik“ im Urlaub in Spanien selber Instand gesetzt hat??

Kundenorientiert wäre es wenn der Mangel betrachtet wird und danach entschieden wird.

Wenn die Truma nach 3 Jahren kaputt ist dann sollte es deshalb eine kulante Regelung geben und nicht darum wer „am lautesten bellt“. DAS ist dann nämlich die nächste Reaktion von uns Kunden:
„du bekommst am meisten Kulanz wenn du von vornherein versuchst jeden „Shiet“ zu reklamieren“.




Grüße
Dirk

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