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Abschlag bei fast neu


Therese am 24 Jul 2022 12:20:21

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich ein paar Tipps bekomme. Vorab schon mal herzlichen Dank.

Derzeit überlege ich einen Camper zu kaufen, der "fast neu" ist. Der 1. und jetzige Besitzer hat den Camper letztes Jahr bestellt, im Januar geholt, wohl einen Kurztrip mit gemacht und will ihn jetzt aus persönlichen Gründen wieder verkaufen. Er ist tatsächlich fast neu, die meisten Dinge hat er nicht ausprobiert und kannte sich mit dem Camper auch nur so lala aus. Er ist rund 600km gefahren.

Jetzt möchte er ca.1000 € mehr für den Camper haben als er ihn beim Händler bezahlt hat mit der Begründung, dass er viel Arbeit rein gesteckt und viel dazu gekauft hätte u.a. 2 Gasflaschen, von denen er aber nicht sicher ist, ob die voll sind. Da ist tatsächlich viel Schnickschnack, den ich nicht brauche, aber z.B. auch eine Kabeltrommel, Keile etc. was also nützlich ist.

Meine Frage ist das üblich oder kann ich dadurch, dass es ja im Prinzip kein nagelneuer Camper ist, einen Anschlag verlangen und wie hoch ist der ungefähr.

Danke schön

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wolfherm am 24 Jul 2022 12:27:47

Hallo und herzlich Willkommen hier,

wir haben momentan noch einen Verkäufermarkt. Da kann der fast alles verlangen, was der Markt hergibt. Du wirst da sicherlich keine guten Chancen auf einen Abschlag haben. Wenn du nicht kaufst, steht bestimmt morgen ein anderer da, der den Aufpreis bezahlt, weil er das Fahrzeug sofort erhält und keine langen Lieferzeiten hat.

Mir kommt die ganze Geschichte des Verkäufers aber etwas komisch vor…..

Birdman am 24 Jul 2022 12:28:44

Hallo Therese,

Angebot und Nachfrage. Derzeit ist der Markt noch überhitzt, neue Modelle haben sehr lange Lieferzeiten, junge Gebrauchte gibt es so gut wie gar nicht. Insofern ist das mit dem Zubehör und dem Aufschlag durchaus reell. Würde mich wundern, wenn er den nicht auch mit dem Aufpreis anderweitig schnell verkauft bekäme.

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Mann am 24 Jul 2022 12:36:31

Therese hat geschrieben: kein nagelneuer Camper ist, einen Anschlag verlangen und wie hoch ist der ungefähr.


ach, dass sind so Disskussionen, verlangen kannst du garnichts, ihr könnt euch einig werden, nicht mehr und nicht weniger.

Therese am 24 Jul 2022 12:39:55

Danke Wolfgang und Martin.
Er versucht den Camper seit 14 Tagen los zu werden, also Schlange scheint es keine zu geben. Eure Argumente leuchten mir aber ein.

wolfherm hat geschrieben:Mir kommt die ganze Geschichte des Verkäufers aber etwas komisch vor…..

Ja, das ist es eben, mir auch

jack17de am 24 Jul 2022 12:40:34

Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
Versuche etwas zu handeln, wenn gar nichts geht gibts 2 genau Möglichkeiten:
1. Du willst das Fahrzeug. Dann zum aufgerufenen Preis kaufen.
2. oder sein lassen...

Viele Grüsse Andi

rollermanne am 24 Jul 2022 12:48:43

Verlangen geht schon mal GARNICHT, wünschen schon eher, ist halt wie zu Weihnachten, Wünsche werden nicht immer erfüllt. Versuchen zu handeln ist erlaubt wirst aber in der jetzigen Zeit nicht viel Erfolg haben.
Die Devise lautet:
gefällt = kaufen
gefällt nicht = nicht kaufen

palstek am 24 Jul 2022 13:12:52

Achtet unbedingt darauf, dass die Geschichte des Verkäufers durch Originalunterlagen bestätigt ist, in diesem Fall durch die Originalrechnung des verkaufenden Händlers. Im Zweifelsfall würde ich beim Händler nachfragen.

Allerdings kann so ein schneller Weiterverkauf vorkommen. Ich habe gerade erfahren, dass mein altes, vor einem halben Jahr verkauftes Womo bereits weiterverkauft wurde, wegen Scheidung des Käuferpaares.

klink_bks am 24 Jul 2022 14:33:29

:) Wir haben unseren Carado :)

vor 4 Jahren mit einem Abschlag von ca. 10 Prozent gekauft.
Der Erstbesitzer hatte nach 2 maliger Benutzung und 380 km Fahrstrecke gemerkt,
dass die Bettenanordnung für Ihn und seine Frau nicht passte.
Und wir hatten ein Wohnmobil, genau nach unsern Vorstellungen.

Heute ist eher ein Zuschlag von 10 Prozent realistisch

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

Mhmm am 24 Jul 2022 15:02:52

Würde ich kaufen, was sind schon 1000€ Aufschlag vs 2 Jahre Wartezeit + Preiserhöhungen.

Worauf ich allerdings achten würde (neben dem legalen, also dass die Unterlagen alle stimmen), ist dass es kein Montagsauto ist bei dem der Besitzer gemerkt hat das überall der Wurm drin ist und er keine Lust mehr auf Reperaturen und Stress mit der Werkstatt hat. Kommt ja auch vor und so ein Wagen kann selbst als Neuwagen ne Menge Arbeit sein.

rudi-m am 24 Jul 2022 15:35:41

Hallo,
ungeachtet davon ich will einen Camper haben sollte man beim Kauf eines fast neuen Camper von Privat auch bedenken:
„Üblicherweise schließen private Verkäufer jegliche Gewährleistung aus. Auch wenn das Fahrzeug vom Alter her noch in der
Händler Gewährleistung ist, hast Du als Käufer vom Erstbesitzer, keinen Anspruch gegenüber dem Händler. Es besteht ja zum
Händler kein Vertrag, gekauft hat ja der Vorbesitzer. Beim Basis Fahrzeug z Bsp. Fiat kannst du diese Gewährleistung bei Fiat
Professional bekommen, so meine Meinung“.

Es können durchaus, auch bei einem neuen Camper, eine Vielzahl von Mängel auftreten :evil:

Freundliche Grüße

Therese am 24 Jul 2022 16:08:33

rudi-m hat geschrieben:Auch wenn das Fahrzeug vom Alter her noch in der
Händler Gewährleistung ist, hast Du als Käufer vom Erstbesitzer, keinen Anspruch gegenüber dem Händler. Es besteht ja zum
Händler kein Vertrag, gekauft hat ja der Vorbesitzer.


Das war mir nicht klar. Ich dachte die Gewährleistung bezieht sich auf das Fahrzeug und ist unabhängig vom Besitzer.
Danke Dir ein wirklich wertvoller Hinweis, da der jetzige Besitzer auch nicht alles ausprobiert hat. Z.B. bei meiner Frage, ob die Dusche dicht sei, meinte er, dass "er davon ausgeht".
D.h., wenn ich dich richtig verstehe, ich müsste eine neue Gewährleitung für mich abschließen? Noch ein Kostenfaktor!

mv4 am 24 Jul 2022 16:38:52

Der Verkäufer kann die Gebrauchtwagen Garantie ausschließen....aber der Händler ist immer noch in der Gewährleistung ....die gilt für das Fahrzeug und nicht für den Erstbesitzer.

huskimarc am 24 Jul 2022 16:42:14

Angebot und Nachfrage..... sollte der Boom mal vorbei, werden die Preise ordentlich runter gehen..
Hab im Oktober ein neues Fahrzeug gekauft und jetzt würde es über 10.000 mehr kosten

Grandeur am 24 Jul 2022 16:44:03

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Die Herstellergarantie vom Aufbauhersteller geht an den Käufer über.
Auch beim Erstkäufer ist zuerst der Ansprechpartner der Aufbauhersteller und der gibt den Garantiefall weiter an den Chassis-Hersteller.

Das Risiko ist also für den Jungfahrzeug Käufer sehr gering.

Möglich ist immer, dass der Erstkäufer überdurchschnittlichen Ärger mit dem Fahrzeug hatte oder Mängel hat. Die darf er aber beim Privatverkauf auf nicht verschweigen.

Gruß Grandeur

akany am 24 Jul 2022 16:45:17

Bei allem nötigen und angebrachten Misstrauen, denke ich mal (das ist das Ding zwischen "Glauben" und "Wissen"), dass es zu Corona-Zeiten einige Käufer gegeben hat die im "Camping" ihr Heil gesehen haben... und jetzt eben feststellen, dass es eben doch nicht ihr Ding ist.

Da wird auch sicher noch das eine oder andere Angebot auftauchen. Der Markt bestimmt dann, ob die den eigenen Irrtum im Endeffekt teurer oder günstiger weiterverkaufen können/dürfen oder müssen.

Der Rest an Gründen des Misstrauens wurde ja schon weiter oben genannt. Bleibt noch die Option, dass der Verkäufer ein Angestellter eines Händlers ist... und so auch aus der Sachmängelhaftung rauskommt. Vielleicht.

wolfherm am 24 Jul 2022 17:15:41

mv4 hat geschrieben:Der Verkäufer kann die Gebrauchtwagen Garantie ausschließen....aber der Händler ist immer noch in der Gewährleistung ....die gilt für das Fahrzeug und nicht für den Erstbesitzer.



Bist du dir da wirklich sicher?

Die Gewährleistung gilt immer zwischen Verkäufer (in dem Fall der Händler des ursprünglichen Käufers) und dem damaligen Käufer. Wenn der jetzt weiterverkauft, ist er in der Gewährleistungspflicht gegenüber dem neuen Käufer, die er aber als Privatverkäufer vertraglich ausschließen kann. Der Händler hat mit dem neuen Geschäft nichts mehr zu tun.

Etwas anderes ist die freiwillige Garantie des Herstellers. Die bezieht sich auf das Fahrzeug und geht auf den neuen Käufer über.

Camper510 am 24 Jul 2022 17:24:44

Therese hat geschrieben:..wenn ich dich richtig verstehe, ich müsste eine neue Gewährleistung für mich abschließen?.

Sowas gibt es aber meines Wissens nach aber nur für die reine Fahrzeugtechnik und nicht für den Wohnmobilausbau.

Camper510 am 24 Jul 2022 17:33:00

mv4 hat geschrieben:..der Händler ist immer noch in der Gewährleistung ....die gilt für das Fahrzeug und nicht für den Erstbesitzer.

Sowas gibt es aber nur im Automobilbereich, sonst nirgends und auch nicht bei jedem Wohnwagen- und Wohnmobil-Hersteller.
Laut Gesetz hat man auf eine Übertragung der Gewährleistung keinen Anspruch, nur der Automobilsektor macht da eine Ausnahme, das aber wohl eher freiwillig, aber weil die das versprechen, müssen sie sich auch daran halten.

Camper510 am 24 Jul 2022 17:38:37

Grandeur hat geschrieben:..Die Herstellergarantie vom Aufbauhersteller geht an den Käufer über.
Auch beim Erstkäufer ist zuerst der Ansprechpartner der Aufbauhersteller und der gibt den Garantiefall weiter an den Chassis-Hersteller.

Garantie oder Gewährleistung? Das ist schon ein großer Unterschied. Wenn Hersteller das machen, dann freiwillig, denn laut Gesetz hat man darauf keinen Anspruch.

Therese am 24 Jul 2022 17:39:11

wolfherm hat geschrieben:Die Gewährleistung gilt immer zwischen Verkäufer (in dem Fall der Händler des ursprünglichen Käufers) und dem damaligen Käufer. Wenn der jetzt weiterverkauft, ist er in der Gewährleistungspflicht gegenüber dem neuen Käufer, die er aber als Privatverkäufer vertraglich ausschließen kann..


Ja, das ist wohl so, aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen dem Händler und Käufer. Allerdings kann der Verkäufer (also der Erstbesitzer) die Gewährleistung an den Käufer (mich) abtreten. Hingegen darf dies im ursprünglichen Kaufvertrag nicht ausgeschlossen sein und der Verkäufer (Erstbesitzer) muss es natürlich auch machen. So verstehe ich die Lage nach Internetrecherche. Ich bin kein Anwalt und ob dann die Formulierungen in meinem Kaufvertrag justiziabel sind, kann ich überhaupt nicht beurteilen.

Ich überlege doch, das bleiben zu lassen und bei einem Händler zu kaufen.

Camper510 am 24 Jul 2022 17:42:43

wolfherm hat geschrieben:..Etwas anderes ist die freiwillige Garantie des Herstellers. Die bezieht sich auf das Fahrzeug und geht auf den neuen Käufer über.

Nee. Das hängt vom Garantiegeber ab. Da jede Garantie, wie du selbst schreibst, eine freiwillige Leistung ist, entscheidet auch nur der Garantiegeber, ob seine Garantie übertragbar ist oder nicht.

Pechvogel am 24 Jul 2022 18:17:59

Boa, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf!
Ja, es ist richtig dass die Sachmängelhaftung ( früher Gewährleistung ) eine „zugesicherte Eigenschaft“ des verkaufenden Gewerbetreibenden ( jedem Gewerbetreibendem! nicht nur Händler!! ) gegenüber dem Käufer ist.
Zwischen zwei Gewerbetreibenden kann man diese Sachmängelhaftung ausschließen, im Bereich Gewerblich - Privat nicht.

Auf der anderen Seite geben Hersteller Garantien. Bei Fiat kann man die Garantie bis zum 24. Monat sogar um Jahre verlängern. Und nicht nur der Erstkäufer sondern der momentane Besitzer.
Und selbst Aufbauhersteller und auch Händler werden wegen offensichtlichen Mängeln keinen im Regen stehen lassen.
Außerdem greift auch bei der Sachmängelhaftung die sog. „Beweislastumkehr“. D.h. nach 12 Monaten ( früher 6 Monaten ) muss der Käufer beweisen dass der Mangel schon bei Auslieferung bestanden hat.
Und nu‘ beweis mal nach 14 Monaten dass die Zündeinheit vom Kühlschrank von vornherein einen Mangel hatte der aber erst heute zum Ausfall führt!
Entweder der Händler sagt „… komm‘ is‘ kein Ding tausch ich eben aus…“ oder man versucht monatelang vor Gericht … wegen 150,-€.

Um zum Thema zurück zukommen:
Ein Womo dass vor 12 oder mehr Monaten bestellt wurde war im Januar bei der Auslieferung schon mehr Wert als im Vertrag stand. Dazu dann noch der momentane Markt und die sofortige Verfügbarkeit.
Da sind ganz bestimmt 10-15% mehr drin!
Dazu dann noch den „Kram“ den man sich als Anfänger sowieso noch zulegen muß ( Keile, Kabel,… )

Da ist der Preis von vor 18 Monaten + 1000,-€ doch ‘n Schnäppchen!! Zumal ja noch nicht einmal alles am Womo wirklich in Benutzung war. Vieles davon ist doch wirklich noch „flammenneu“.

Und warum er das Ding seit 2 Wochen nicht verkauft bekommt?
- er hat es nicht mal geschafft sich das zu kaufen was er haben wollte ( sonst müsste er nicht schon wieder verkaufen )
- manche Leute sind mit dem Verkauf auch schlicht überfordert ( man hört immer so viel schlechtes von Käufern die einen über‘n Tisch ziehen! :eek: )
- „ey was ist letztes Preis?“ haben ihn abgeschreckt

- und schließlich: warum hast Du in den letzten 2 Wochen nicht zugeschlagen??

Zuviel Mißtrauen auf beiden Seiten??




Grüße
Dirk

Therese am 24 Jul 2022 18:22:43

Pechvogel hat geschrieben:- „ey was ist letztes Preis?“ haben ihn abgeschreckt
Dirk


:D :rofl:

Pechvogel hat geschrieben:
- und schließlich: warum hast Du in den letzten 2 Wochen nicht zugeschlagen??


Dirk


Ich habe erst gestern gesucht.

Pechvogel am 24 Jul 2022 18:34:29

Therese hat geschrieben:
:D :rofl:


Such‘ mal hier im Forum nach Erlebnissen von Verkäufern!
Dann nimmst Du die beiden Smileys zurück! :D :D




Grüße
Dirk

purplenew am 24 Jul 2022 18:35:05

Wenn die Rahmendaten über Alter, Erstbesitz und Laufleistung stimmen, dann würde ich mich über einen Kontakt zu dem vermeintlichen Verkäufer sehr freuen. Selbst wenn ich das Wohnmobil nicht für mich behalte, ist der Kauf zu diesen Kondisitionen sehr interessant, denn man kann es mit einem deutlichen höheren Aufschlag sofort wieder umsetzen.

Oder ist es vielleicht mal wieder eine Geschichte wie "Arzt aus Dänemark, der wieder nach Hause will und vorher verkaufen muss"? Oder steht das Wohnmobil mal wieder zufällig in den Niederlanden und ...?

Grüße
Thomas

Fazerfahrer am 24 Jul 2022 18:35:17

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn, eher Mainstream Kasten oder TI oder eher eine ausgefallene Konfiguration die nicht jeden anspricht? Entspricht denn dieses Fahrzeug weitgehend Euren Vorstellungen? Falls ja, würde ich aufgrund der derzeitigen Marktsituation zugreifen.

Therese am 24 Jul 2022 18:47:37

Fazerfahrer hat geschrieben: Entspricht denn dieses Fahrzeug weitgehend Euren Vorstellungen?


Bingo!! Danke

Es ist nicht ein Fahrzeug, was ich 100% toll finde und zu mir passt. Da ist viel Schnickschnack, den ich gar nicht brauche und auch gar nicht will.

Mir ist aber klar, dass ich Abstriche machen muss und ob ich genau das bekomme, was ich will, bezweifle ich, insbesondere nach Euren Erfahrungen.

Dank an alle! Das hilft mir alles wirklich weiter!

Edit: nee, ganz normaler Camper, nichts besonderes.

Birdman am 24 Jul 2022 19:03:00

Therese hat geschrieben:ganz normaler Camper, nichts besonderes.

Da können wir uns jetzt bestimmt alle was drunter vorstellen.

mv4 am 24 Jul 2022 19:39:58

Wolfgang ...du hast Recht ...die Garantie vom Hersteller läuft weiter....egal wer das Fahrzeug innerhalb der Garantie besitzt...so meinte ich das.

Das mit der Gewährleistung ist was anderes....gegenüber von Privat aber immer schwierig durchzusetzen.

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