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Moin Ich habe vor mein ganzes Besteck mit den Logo von meinen Wohnmobil zu versehen. Da solche Logos in der Regel geschützt sind mal eine Frage, wenn ich das privat mache dürfte doch keiner wwas dagegen haben. Das ich damit keinen Handel betreiben darf ist mir schon klar. Mit den Logo weis ich immer was ins Womo gehört und nicht. Könnte auch was anderes nehmen, aber das gefällt mir. Gruss Dieter :) Ich denke mal :) rein rechtlich gesehen brauchst du auch für die private Nutzung eines geschützen Logos das Einverständnis des Rechteinhabers. Aber woher soll der wissen, was in deiner Schublade liegt. Ich zum Beispiel nutze auch das Logo des Wohnmobilforums (rein prvat) und nur auf einem einzigen Schild, aber habe vorher die Genehmigung von Dirk eingeholt. Besser ist das. Aber wie bekommst du das logo auf den Löffel, Klebefolie oder wie ? Gruss von der schönen Mittelmosel
Nee, der Patentschutz und Namensrechte gelten nicht bei einem rein privaten Gebrauch, wobei das öffentliche Posten des Besteckteiles mit dem Firmennamen drauf allerdings nicht erlaubt, denn das ist nicht mehr privat.
Indem er es hier in einem öffentlichen Forum ein Bild davon postet. :eek: Davon erzählen ist nicht verboten, aber ein Bild davon, mit dem Logo drauf, hier zu posten schon. Nimm doch lieber ein stilisiertes Wohnmobil. Kein Urheberrecht, und wenn du mal in Jahren auf einen Morelo wechselst, musst du nicht das Besteck tauschen :-)
Ich würde mal einen Rechtsanwalt fragen :D Hey Leute es geht um privates Besteck mit einem LOL ...Logo On Löffel :lol: "Clesana" würde ich mir aber verkneifen :wink: Sunlight auf Morelo, was für ein Quantensprung! Da ist dann auch noch Geld für neues Besteck drin...
Mit einen Faserlaser. Ich denke ich steige auf ein Logo mit einen Womo um. Gruss Dieter Ich würde mich nicht davon abhalten lassen. Was du privat treibst, geht niemanden etwas an. Habe mir ein Womo gebastelt Sieht auch ganz gut aus, und macht garantiert keinen Ärger. Und der Einwand mit den Morelo hat mich überzeugt :-D ![]() Gruss Dieter :) Also du hast ja jetzt das Problem geschickt gelöst :) Nichts desto trotz bleibe ich dabei, dass du ein geschütztes Logo auch nicht privat nutzen, gebrauchen oder verwenden darfst. Wenn du mit solchen Teilen erwischt wirst, beispielsweise am Zoll oder bei der Post, wirst du teilweise solche Artikel nicht erhalten, je hochwertiger desto wahrscheinlicher. Und ein Bussgeld kommt da evtl. auch noch nach. Ob der Rechteinhaber das in diesem Fall ahnden lässt, wage ich zu bezweifeln. Nichts desto trotz noch der Hinweis, dass ein Teil der Anwälte davon lebt, Stichwort : Abmahnung. Also Vorsicht damit. Nur meine Empfehlung Gruss von der schönen Mittelmosel Achim Dieter, hat aber genau wie beim Forumslogo den klitzekleinen Fehler, dass es sich um ein englisches Fahrzeug handelt. Aufbautür auf der linken Seite
:) Hallo Lena ! :) Da sieht du mal wieder den Unterschied Mann zu Frau, uns Kerlen fällt auf, dass die Technik defekt oder das Gesetz übertreten wird, dir als Frau fällt auf, dass die Tür auf der falschen Seite ist. Was können wir daraus schliessen ???? ==> Nix, ist aber trotzdem bemerkenswert Gruss von der schönen Mittelmosel Achim Hallo Achim, wir haben den Aufkleber ja seit Jahren vorne und hinten auf dem Wohnmobil. :wink: Irgendwann fällt's dann schon auf. :wink: Lass es in die andere Richtung fahren. Dann passt es. :mrgreen:
Au man, dann habe ich meistens auf Stellplätze gestanden die für die Engländer reserviert sind 8) :lol: Gruss Dieter
Nur, wenn du damit den Eindruck erweckst oder erwecken willst, es wäre ein Original, du also ein Fälscher wärst. Aber wenn du auf einem Messer von Viktorinox oder Zwilling z.B. das Logo von Hymer oder Hobby usw. eingravierst, ist das keine Fälschung, denn sowas gibt es nicht.
Da greifft dann der Gebrauchsmusterschutz, du darft nicht einen Artikel, den man auf Grund seiner Form oder Aussehen ein Musterschutz zuerkannt hat, ein anderes Label aufkleben und dann behaupten, diesen Artikel gibt es nicht. Beispielsweise beklebst du eine Hermes-Tasche mit "jupp& Schmitz" Aufkleber, schon hast du ein Problem. Natürlich nur dann, wenn du damit öffentlich beispielsweise handelst. Dies aber nur meine bescheidene Meinung Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
Das ist, definitiv, FALSCH! Schützen kann man sich grundsätzlich nur vor der „gewerbsmäßigen Nutzung“. Wobei die gewerbsmäßige Nutzung nicht zwingend voraussetzt dass man damit Geld verdient. Wenn Du also z.B. eine Autolackiererei hättest und als Werbegeschenke Feuerzeuge mit dem Mercedes-Stern verschenken würdest, wäre das eine „gewerbsmäßige Nutzung“ des Mercedes-Logos. Wie heißt es beim Deutschen Patent- und Markenamt: „Allerdings dürfen durch ein Patent geschützte Erzeugnisse und Ver- fahren für die private Nutzung oder zur Forschung verwendet werden.“ --> Link ( ich weiß, gilt hier für Patente, gilt aber äquivalent auch für Marken, Muster, Design,… ) Grüße Dirk :) Dirk ich kann jetzt nur sagen :) Ich hatte beruflich täglich mit solchen Sachen zu tun, und ich kann wirklich nur empfehlen, andere Logos oder Muster nicht zu nutzen, wenn Sie geschützt sind. Aber du musst mir das nicht glauben, leider habe ich erlebt, wie Bussgelder für solche Sachen erhoben wurden. Und beispielsweise bei der o.g. Tasche waren die z.T. 4stellig. Und das Abmahnverfahren vom Anwalt kommt dann auch noch dazu. Auch bei geringer wertigen Sachen. Aber es ist jetzt genug, mehr möchte ich nicht dazu schreiben. Und schon erst recht keinem vorschreiben, ob er sich an Gesetze oder Vorschriften halten soll. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim Siehst Du Achim ich halte mehrere Patente und Gebrauchsmuster. Du solltest Dir in meinem Link weiter oben mal die Seiten 4 und 10 ( „Ein Patent garantiert dem Inhaber oder der Inhaberin .. das aus- schließliche Verwertungsrecht…“ ) zu Gemüte führen. Ich geb‘ Dir allerdings Recht: Schutzrechte sind allg. ein schwieriges Gebiet! Grüße Dirk "Wortmarke" und/oder "Bildmarke" haben nicht unbedingt direkt mit Patent zu tun. Es geht um den Schutz einer Marke. Und es geht um Copyright. Darum ja auch das © Und ich habe einige Marken bzw Namen eingetragen. Und es wurde richtig gesagt, dass es ganze Scharen von Anwaltsbüros gibt, die nichts anderes tun als das Internet scannen nach -auch nur entferntest- anmutenden Dingen oder Wortschöpfungen, die einer Marke nahe kommen. Danach kommt dann erst eine Unterlassungsaufforderung mit einer entsprechenden Summe zur Überweisung... wohl dem, der einen guten Anwalt oder aber ein dickes Fell hat denn klar, bei allen Sachen haben die nicht Recht und manchmal genügt ein Einschreiben zur Richtigstellung bzw Abweisung. Aber btt: Warum nicht einfach den eigenen Namen eingravieren und/oder eine lustige Abwandlung oder Anlehnung? Moin Habe mal eine Anfrage bei Capron wegen des Logos gemacht, sicher ist sichen :wink: Die haben sogar geantwortet Zitat: gerne können Sie Ihr Essbesteck mit dem Logo Sunlight versehen, solange es rein für Ihren eigenen privaten Gebrauch ist. Weiterhin viel Freude mit Ihrem Sunlight! Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende Meine Enkelin hat mir ein Bild gemalt. Darauf ein Auto mit einem Mercedes-Stern. Muss sie nun Strafe fürchten :roll: :lol: Gruß Richy Ein Blick in das Gesetz hilft der Rechtsfindung: Grundsätzlich gilt: Par 38 Abs. 1 DesignG Das eingetragene Design gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das Inverkehrbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das eingetragene Design aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein. Aber es gibt Einschränkungen dieses Rechts: Par 40 Nr.1 DesignG Rechte aus einem eingetragenen Design können nicht geltend gemacht werden gegenüber Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden ..... Fazit: Das Kopieren/Verwenden eines Herstellerlogos auf dem Besteck ist für den privaten Gebrauch zulässig. Der Zustimmung des Herstellers bedarf es nicht.
Da sieht man, dass Common Sense und Recht nicht auseinander liegen müssen. Wenn mein Unternehmen eine solche Anfrage bekäme würde ich das befürworten. Es gibt doch nichts Besseres als Kunden (und natürlich Mitarbeiter), die auch Fans sind. |
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