pensionaer22 am 16 Jul 2022 13:19:53 Hallo zusammen, ich habe während meines Urlaubs in Norwegen einen Wasserschaden im "Badezimmer" bekommen. Das Wasser tropfte am Wasserhahn des Waschbeckens (auch wenn man diesen nicht benutzt hat) fleißig nach unten in die darunterliegende Holzkonstruktion. Um einen größeren Folgeschaden zu vermeiden (aufquellen des Holzes) habe ich mir vom Händler in Deutschland eine Dethleffs Vertretung in Norwegen nennen lassen und bin zu dieser gefahren. Ich habe den dortigen Händler darauf hingewiesen, dass sich mein Fahrzeug noch 2 Wochen in der Garantiezeit befindet (Abnahme 02.06.20 - Meldung an den deutschen Händler 14.05.22). Der norwegische Händler hat sich den Schaden angesehen und gesagt, der Hahn sei defekt und müsste ausgetauscht werden. Da ich Laie bin, konnte ich natürlich die Aussage nicht überprüfen. Des weitern sagte er, er könne die Reparatur durchführen, aber nur gegen Cash. Er hätte keine Lust sich mit der Administration von Dethleffs herumzuschlagen. Ich solle mir das Geld von meinem Händler wiedergeben lassen. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub habe ich den "defekten Hahn" und die Rechnung des norwegischen Händlers an meinen deutschen Händler übergeben. Dieses weigert sich (angeblich nach Rücksprache mit Dethleffs) die Kosten zu übernehmen. Frage: Kennt jemand zufällig ein Urteil mit ungefähr gleicher Sachlage oder hat jemand irgend einen Tipp für mich? Gruß Pensionär
wolfherm am 16 Jul 2022 13:42:00 Hallo,
wenn ich das richtig sehe, handelt es sich hier um einen Gewährleistungsfall und nicht um einen Garantiefall vom Hersteller. Bei Gewährleistung ist dein Verkäufer/Händler dein Ansprechpartner. Du musst jetzt aber beweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung vorlag. Das wird nahezu unmöglich sein.
xenio am 16 Jul 2022 13:45:45 Das Thema Gewährleistung nur durch den Verkäufer wird hier immer wieder diskutiert... Rechtliche Tips kann ich Dir nicht geben, würde mich an Deiner Stelle aber darüber freuen, dass der Händler im Ausland Dir so schnell geholfen und Deinen Urlaub gerettet hat. Da würde ich mich über die Kosten für den Wasserhahn nicht ärgern...
Pechvogel am 16 Jul 2022 14:14:00 wolfherm hat geschrieben:…Bei Gewährleistung ist dein Verkäufer/Händler dein Ansprechpartner. Du musst jetzt aber beweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung vorlag. Das wird nahezu unmöglich sein.
Wenn ein Bauteil, das in der Regel erheblich länger hält als 24 Monate, bei „bestimmungsgemäßem Gebrauch“, innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt geht, gehen die Gerichte in der Regel davon aus dass es sich um einen Schaden handelt der von vornherein vorhanden war. Und der TE hat auch eine „Schadenminderungspflicht“. D.h. bei laufendem Wasser musste er das Womo vor Ort reparieren lassen sonst wäre es ein Wasserschaden größeren Ausmaßes geworden. Rein rechtlich sähe ich die Chancen des TE gar nicht so schlecht. Aber über was reden wir hier? 100,-€ oder 150,-€?? Dafür Gericht, evtl. Anwalt, einen verärgerten Händler,…???!! Grüße Dirk
NeuerCamper2021 am 16 Jul 2022 16:08:10 Vergess die paar Kröten und freu dich dass dir geholfen wurde.
Camper510 am 16 Jul 2022 16:30:13 pensionaer22 hat geschrieben:Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub habe ich den "defekten Hahn" und die Rechnung des norwegischen Händlers an meinen deutschen Händler übergeben. Dieser weigert sich.. ..die Kosten zu übernehmen..
Leider mit Recht. Du hättest deinen Händler darüber informieren und deswegen fragen müssen, ob er die "Fremd"-Kosten übernimmt. Es ist zwar unstrittig ein Gewährleistungsfall, aber du hast trotzdem nicht das Recht, damit einfach in eine andere Werkstatt zu gehen. Durch deine Eigeninitiative hat der Händler nämlich höhere Kosten, als wenn er es selbst repariert hätte und unter anderem deswegen sagt er nein.
Camper510 am 16 Jul 2022 16:32:38 NeuerCamper2021 hat geschrieben:Vergess die paar Kröten und freu dich, dass dir geholfen wurde.
Sehe ich genauso. :top:
pensionaer22 am 17 Jul 2022 15:55:16 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Erstens habe ich die Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wäre das Wasser weiter getropft, wäre der Holzschrank aufgequollen und der Schaden wäre noch größer geworden. Zweitzens habe ich den Schaden dem Händler gemeldet und dieser hat mir Adressen im Ausland gemailt, wo ich den Schaden beheben lassen kann. Von einer Übernahme der Kosten hat er natürlich nicht gesprochen. Drittens: Für manche mögen 250 € Pinats sein, für mich nicht. Der folgende Satz ist nicht auf Deinen Beitrag bezogen: Ich dacht, ich wäre hier in einem Rechtsforum und nicht in einem Laberforum. Kommentare, wie "sei froh, dass man Dir geholfen hat, sind in diesem Forum Fehl am Platz. Gruß Pensionär
babenhausen am 17 Jul 2022 16:13:55 pensionaer22 hat geschrieben:Ich dacht, ich wäre hier in einem Rechtsforum und nicht in einem Laberforum. Kommentare, wie "sei froh, dass man Dir geholfen hat, sind in diesem Forum Fehl am Platz.
Gruß Pensionär
Du solltest dringend den Namen des Forums lesen Es heißt "Wohnmobilforum" es ist also kein juristisches Fachforum, auch nicht für Schäden am Wohnmobil. Juristischen Rat erhält man im allgemeinen gegen Bezahlung bei Anwälten.
jwjakarta am 17 Jul 2022 17:31:05 babenhausen hat geschrieben: Du solltest dringend den Namen des Forums lesen Es heißt "Wohnmobilforum" es ist also kein juristisches Fachforum, auch nicht für Schäden am Wohnmobil. Juristischen Rat erhält man im allgemeinen gegen Bezahlung bei Anwälten.
Der Unterbereich heisst aber "Rechtliches und Versicherungen"... Und vielleicht sollte man da mal denen das Feld überlassen die eigene, ähnliche Erfahrungen oder tatsächliches Fachwissen (soll ja auch Anwälte mit Wohnmobilen geben) haben überlassen ! "Vergess die paar Kröten Und freu Dich dass Dir geholfen wurde" ist da eher fehl am Platze , genau wie beitragsmaximierende Folgekommentare wie "Sehe ich genauso"... btw.: Wegen "ein paar Kröten" gibt es einen 47-seitigen Thread über die Gaspreise... Hmmmmm...
ollimk am 12 Aug 2022 11:35:11 pensionär22: der Schaden ist bei dir ja nun eine ganze Weile nach der für dich günstigen Beweislastumkehr während der ersten 6 Monate ab Kauf eingetreten [inzwischen sind es 12 Monate, ich weiß]. Das macht die Abwicklung auf Basis der gesetzlichen Sachmangelhaftung mit deinem Händler in der Tat schwierig. Allerdings möchte ich noch in die Waagschale werfen, dass du ja parallel dazu auch noch zum Schadenszeitpunkt eine Garantie von Dethleffs gehabt haben müsstest. Ich würde an deiner Stelle einen Versuch starten, freundlich bei Dethleffs die Situation - insbesondere das abweisende Verhalten des Händlers in Norwegen - zu schildern und um Beteiligung an den Kosten bitten. Wenn die zumindest einen Teil der Kosten übernehmen, obwohl du formal vermutlich zu spät vorstellig geworden bist, wäre wohl das weitere Beschreiten des Rechtsweges Perlen vor die Säue.
Nebenfrage: bestand keine Möglichkeit, den Hahn zu kaufen und selbst einzubauen?
Mich hatte 2018 das Schicksal anlässlich der Jungfernfahrt nach Schweden ereilt, da war am wenige Monate alten Fahrzeug das Ersatzrad abgefallen (ja!). Die Kosten für einen neuen Reifen, den ich als Deckungskauf unterwegs beschaffen musste, habe ich dann allerdings mit sanfter Gewalt beim Händler eingefordert - hier griff ja zu meinen Gunsten die Beweislastumkehr. Sah der Betrieb anders, aber ein gegen geringe Gebühr vom heimischen Sessel aus veranlasster gerichtlicher Mahnbescheid half. Drei Tage später hatte ich mein Geld.
spinnerei am 12 Aug 2022 13:17:28 pensionaer22 hat geschrieben:Der folgende Satz ist nicht auf Deinen Beitrag bezogen: Ich dacht, ich wäre hier in einem Rechtsforum und nicht in einem Laberforum. Kommentare, wie "sei froh, dass man Dir geholfen hat, sind in diesem Forum Fehl am Platz.
Gruß Pensionär
Ich weiss den aktuellen Rechtsstand jetzt nicht, aber eine direkte Rechtsberatung von Nichtjuristen in Foren war früher mal nicht zulässig. Zudem wäre diese ja auch nicht rechtssicher.
Tinduck am 13 Aug 2022 08:59:13 pensionaer22 hat geschrieben:Kommentare, wie "sei froh, dass man Dir geholfen hat, sind in diesem Forum Fehl am Platz.
Gruß Pensionär
Gut, dass hier die Admins entscheiden, was wo rein gehört und nicht irgendwelche Leute, denen im Urlaub schnell und unkompliziert geholfen wurde und die sich dann über 250 Euro Kosten aufregen und rechtliche Schritte erwägen. Geniess deine Pension und ärger dich weniger, das Leben ist kurz. bis denn, Uwe
hampshire am 13 Aug 2022 09:43:11 ät pensionaer22: Wenn ich das richtig lese hast mit Deinem Händler in D telefoniert. Der nannte Dir die Dethlefs Vertretung in Norwegen - war also nicht in Schriftform über einen Gewährleistungsfall informiert. Über eine explizite Abmachung zur Kostenübernahme mit dem Händler bzw. die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs schreibst Du nichts. Du hast 250€ bezahlt, einen Endkundenpreis. Du kannst deine Forderung mit recht guter Wahrscheinlichkeit durchsetzen, wirst aber sehr hoher Wahrscheinlichkeit Deinen Sieg mit einem Minus bezahlen. Ist also nicht pragmatisch, wenn es Dir ums Geld geht. Wenn Du einfach Recht behalten willst ist das Folgende nichts für Dich. Lösungsvorschlag: Gehe zum Händler gehen und gib ihm zu verstehen, dass Du einen Anspruch auf Gewährleistung hast und auch, dass Du verstehen kannst, dass er nicht die Marge eines anderen Händlers mit bezahlen wolle. Daraus ergeben sich 2 anstrebbare Verhandlungsergebnisse, die Du mit entsprechender Überleitung erreichen kannst (vorausgesetzt, Du siehst Deinen Händler nicht als Gegner oder hast ihn bereits dazu gemacht): a) Kostenteilung, in der Du eine angenommene Marge übernimmst (Lösung bei angespannter Liquidität) b) Gutscheibung des Betrages anstelle einer Auszahlung für eine kommende Leistung, so hat der Händler ebenfalls nicht die Marge des Norwegers bezahlt. (Lösung zur vollen Kompensation) jwjakarta hat geschrieben:Der Unterbereich heisst aber "Rechtliches und Versicherungen"...
stimmt. Hier suchen Menschen nach Tipps für den Umgang mit einem Problem, in welcher sie entweder rechtlich unsicher sind oder Durchsetzungsprobleme sehen. jwjakarta hat geschrieben:Und vielleicht sollte man da mal denen das Feld überlassen die eigene, ähnliche Erfahrungen oder tatsächliches Fachwissen (soll ja auch Anwälte mit Wohnmobilen geben) haben überlassen !
Wenn die Lösung des Problems im Vordergrund steht, ist sicher auch die Idee eines Besenbinders willkommen. Daher sehe ich das anders als Du. Im Übrigen sind Ratschläge "Lass es ruhen und hol Dir keine blutige Nase." oder ein Blickrichtungsvorschlag "Sieh es mal so, Du hast das Problem im Urlaub lösen können und musstest nicht abbrechen." geeignet den Fragesteller vor größerem Schaaden zu bewahren oder eine Hilfestellung zu geben mit dem Problem ohne inhaltliche Lösung Frieden zu schließen. Das hat durchaus einen Wert für Menschen, die nicht starr-eingleisig auf "Ich hab recht" verbohrt sind.
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