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Hallo an Alle, Ich freue mich sehr hier sein zu dürfen und werfe direkt meine erste Frage in den Raum. Mein Freund und ich sind nun stolze Besitzer eines Oldtimers, Mercedes Hymer 550S. Nun haben wir nur das Problem, dass das Fahrzeug abgemeldet, ohne aktuellen TÜV, rund 40 km entfernt steht. Nun die Frage, wie bekommen wir unser neues altes WoMo legal zu uns? Klar, wir könnten uns einen Hänger mieten oder einen jemanden, der es abholt. Aber gibt es nicht noch eine andere Lösung als das? Einen Hallenplatz haben wir, quasi direkt neben der Werkstatt, bei der wir uns neuen TÜV besorgen werden. Aber einfach so zum TÜV fahren, ist ja auch nicht erlaubt. Was ist mit einem 07er Kennzeichen? Davon habe ich online gelesen. Bitte nicht direkt steinigen :( Wir versuchen nur die beste und natürlich eine legale Lösung zu finden. Da wir beide aber quasi " neu im Business sind" dachte ich ich frage hier um Rat. Ich Dank Euch auf jeden Fall schon mal sehr für jeden Tipp! LG Ariel Hallo Ariel, für diesen Fall gibt es die roten Nummernschilder. Da aber deine Werkstatt mit HU - Möglichkeit direkt in der Nähe ist, würde ich einen Termin ausmachen und einfach hinfahren! Ja, ich weiß.... No risk no fun! :D Ich sehe einzig die legale Lösung mit dem Anhänger. Das 07 Kennzeichen ist für euch nicht praktikabel denn ich nehme an ihr habt keines. Nachdem ihr aber eine Werkstatt habt in der Nähe könnt ihr diese bitten das Fahrzeug mit dem so vorhanden Werkstatteigenen 06 Kennzeichen zu überführen. 07er Kennzeichen? Das sind rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendungen an Oldtimern >= 30 Jahre. Das wird euch nur nach HU und Einstufung als Oldtimer zugeteilt und für andere Zwecke gedacht. Was du wohl meinst, sind Kurzzeitkennzeichen (in der Regel eine 04er-Nummer). KZK gelten für 5 Tage und dienen der Kfz.-Überführung. Zu haben sind sie entweder bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges oder bei der Zulassungsstelle deines Wohnortes. Aber Achtung: wenn das Fahrzeug keine HU mehr hat ("TÜV abgelaufen"), dann darfst du mit dem KZK nur Fahrten zur Durchführung der HU machen, und zwar bei einer Prüfstelle in deinem Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk. Wenn es so ist, wie du schriebest, dass direkt neben eurem künftigen Stellplatz eine Werke ist, bei der die HU durchgeführt werden kann, dann....hm... sollte die Überführung des Fahrzeugs zu dieser Werke erlaubt sein, sofern kein weiterer Zulassungsbezirk zwischen Standort und Werkstatt liegt. Bei 40 km Entfernung wird das wohl hinhauen, aber das weißt du sicher besser. Die verbleibende Alternative wäre ansonsten nur noch Abholen mit Hänger. Hoffe damit kommst du erstmal weiter.
Irgendwann begreift es wohl auch der und die Letzte, dass Privatpersonen keine roten Nummern haben, keine erhalten und fremde rote Kennzeichen auch nur unter begrenzten Umständen nutzen dürfen. Mit einem Kurzzeitkennzeichen kann man ganz legal zum TÜV fahren. Aber nicht wo anders hin. Zitat ADAC: Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung? Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt. Gruß Axel
Nicht ganz! Man kann das KZK auch in dem Zulassungsbezirk beantragen in dem das Womo jetzt gerade steht. Aber eben vollkommen richtig: man darf auch in den "Nachbarbezirk" zur HU oder in die Werkstatt fahren. Wobei im Falle einer Kontrolle das mit dem Nachweis der HU / Werkstatt ja jetzt nicht soo schwer ist, sofern man nicht sonntags oder nachts unterwegs ist. ( Und wenn zwischen dem eigenen Wohnsitz und dem Standort des Womos aber dummerweise doch noch ein weiterer Zulassungsbezirk liegt? Vielleicht kennt man ja jemanden der in diesem anderen Bezirk seinen Wohnsitz hat?? :gruebel: ) Grüße Dirk
Wenn das wirklich so vom ADAC zitiert ist dann ist das falsch! Man darf "Fahrten zur Erlangung der HU" machen. Und das wird so eingetragen. Zur "Erlangung der HU" kann auch die nächste, geeignete Werkstatt sein. Ansonsten hättest du auch ein Problem wenn das Womo die HU nicht bestehen würde. Grüße Dirk Lieben Dank Euch allen schonmal! Frage: Das WoMo ist zusätzlich zum fehlenden TÜV auch noch abgemeldet. Verändert das noch zusätzlich etwas? Gerade für das KZK? Durch die HU wird das WoMo höchstwahrscheinlich nicht direkt kommen. Hier ist noch etwas Bastelarbeit notwendig, das wissen wir. Ansonsten rufe ich wohl mal in der Werkstatt an und frage nach dem nächstmöglichen Termin.
Ja klar ändert das was!! Wenn das Womo noch angemeldet wäre würdest Du kein KZK bekommen können. Allerdings könntest du dann halt ohne TÜV ganz "legal" fahren. Wie lange ist der TÜV denn abgelaufen? Grüße Dirk Hi Pechvogel, Das WoMo wurde im März abgemeldet und hatte bis dahin auch TÜV, wenn ich das richtig sehe. Technisch ist das Ding in super Zustand. Die Hupe muss neu und ein Licht. Ansonsten ist "nur" das Dachfenster abzudichten. Aber durch den TÜV kommen wir so noch nicht direkt. LG Ariel Du kannst auch ohne Kurzkennzeichen fahren, sind die alten Kennzeichen noch vorhanden? Erforderlich ist eine EBV von deiner Versicherung und am besten eine Bescheinigung von der Werkstatt das du einen Termin für die HU hast. Bei 40km gehe ich von aus das es der gleiche oder direkt benachbarte Zulassungsbereich ist. Du darfst nur auf direktem Weg zur Werkstatt fahren. Die alten Kennzeichen sind noch dran, ja! Wenn das stimmt, wäre das ja perfekt! Dann mache ich einen Termin in der Werkstatt und besorge die eVB bei der Versicherung. Bezüglich des Zulassungsbereiches muss ich mich noch schlau machen. Aber müsste eigentlich passen.
Diesen Beitrag habe ich mal mit dem gelben Button markiert. Er ist falsch, mindestens unvvollständigt und kann zu unsinnigem Verhalten führen. Wenn überhaupt, ist eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen nur genau dann möglich, wenn die Zulassungsstelle (die am Wohnort des Halters) dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat UND wenn für solche Fahrten die Deckung einer Versicherung vorliegt. Eine Situation, in der jemand auf Grund falscher Informationen und in gutem Glauben rechtswidrig mit einem im Zweifel nicht versicherten Fahrzeug unterwegs ist, wollen wir wohl hoffentlich alle vermeiden. Einfach irgendein altes Kennzeichen nehmen, irgendeine EVB in der Tasche haben und selig durch die Lande eiern... nein, so ist das nicht vorgesehen. OK, Danke ollimk! Das heißt... 1. ich besorge ein KZK 2. einen Nachweis der Versicherung, eine EBV 3. einen Termin in der Werkstatt und dann sollte es gehen? Mir ist wirklich nur wichtig, dass alles korrekt abläuft und man nicht in Schwierigkeiten kommt... :/ LG Ariel Ähnlichen Fall hatte ich auch gerade selbst (mit PKW): Du könntest Dir bei der örtlichen Zulassungsstelle (des jetzigen Standortes oder des Hallenplatzes) Kurzzeitkennzeichen holen und damit vom Standort bis nach Hause bzw. zur Werkstatt/Hallenplatz fahren. Ein Teil dieser Fahrt könnte evtl. nicht ganz legal sein da das Womo noch keinen TÜV hat und es evtl. nähergelegene TÜV-Prüfstellen gibt (kostet bei einer Kontrolle ggf. dann 50 € Bußgeld). Zur Beantragung musst Du eine Versicherungsbestätigung (bekommst Du i.d.R.innerhalb weniger Minuten online von der Versicherung) vorlegen. Die Erlaubnis kostet dann ca. 40 EUR (27 EUR für die Schilder und 13 EUR Gebühr) und gilt 5 Tage lang. Mit bestandener HU könntest Du dann das Womo innerhalb der 5 Tage in D völlig frei legal bewegen. Bis dahin aber nur zu nahegelegenem TÜV bzw. Werkstatt. Es gibt auch Zulassungsstellen, die auf Wunsch gleich ein "normales" Kennzeichen zuteilen bzw. ein vorhandenes entstempeltes (falls das Womo vorher im gleichen Kreis zugelassen war) wieder aktivieren. Dann musst Du aber gleich die volle Zulassungsgebür bezahlen (ca. 40 EUR) und innerhalb von 5 Tagen eine bestandene HU nachweisen. Ansonsten musst Du danach wieder die volle Zulassungsgebühr entrichten (Zulassung ist dann wieder verfallen). Diese "vorläufige" Zulassung ist aber natürlich auch nur auf Fahrten zur nahegelegen TÜV Stelle bzw. Werkstatt beschränkt. Wenn Du Dir absolut sicher sein willst, keine Ordnungswidrigkeit zu begehen, bleibt nur der Transport mit dem Anhänger oder Du findest jemanden (Autohändler/Werkstatt) der Dir für die Fahrt sein rotes Nummernschild überlässt. Wenn diese beiden Optionen ausscheiden MUSST Du die o.g. Ordnungswidrigkeit riskieren, da es keine andere Möglichkeit gibt das Womo zum Hallenplatz zu bringen. Gruß Stefan
Das Kurzzeitkennzeichen bekommst du ja nur wenn du der ausgebenden Zulassungsstelle eine dafür (!) geltende EVB vorlegen kannst. Wenn du also mit deiner Versicherung sprichst, sag denen ausdrücklich, dass es um einen Versicherungsnachweis für KZK geht. Ob du den Termin mit der Prüfstelle ausgedruckt dabei haben musst, kann man diskutieren. Ich würde es machen, kostet dich ein Lächeln. Es muss nur klar sein, dass du solange, bis du eine gültige HU hast, keine sonstigen Fahrten mit dem KZK machen darfst. Ich denke aber, dass du darüber auch nochmal bei der Zulassungsstelle entsprechend belehrt werden wirst. Ihr seid super!! Danke für die vielen Hinweise! hallo: Zu Beginn der 1. Pandemie hatte ich mein Womo abgemeldet. da zwischenzeitlich der Tüv abgelaufen war konnte ich es nicht mehr zulassen. Ich kann mich erinnern, dass die Prüfstelle sagte: auf direktem Weg kann ich zur Prüfung kommen und wieder nach hause fahren und danach das Womo wieder neu zulassen!! So long KH
Ohne Kennzeichen und ohne Versicherung?!? :eek: Grüße Dirk
„Neuerdings“ wird bei einer Kurzzeit-Zulassung ohne gültigen HU-Nachweis, in der Zulassungsbescheinigung eingetragen „… nur zur Erlangung der HU…“ Lass Dich also nicht mit gültiger HU erwischen wenn Du nicht auf dem Weg nach Hause bist!! Grüße Dirk
Hupe dürfte ein geringer Mangel sein und „nur“ ein defektes Licht auch?!? Also entweder „Risiko“ und einfach zum TÜV oder vorher beim Verkäufer ein „Schrauberstündchen“ einlegen. Kann doch beides nicht „die Welt“ sein. Die Dachluke interessiert den TÜV nicht ( sofern sie nicht offensichtlich so marode ist das sie dem Hintermann auf die Windschutzscheibe fliegt! ) Grüße Dirk Hallo: Wenn man bei uns in RLP RP ein Wohmmobil abmeldet da werden die Stempel entfernt und das Kennzeichen bleibt beim Fahrzeug um sich die neuen Kennzeichen zu sparen.. Und die Versicherung Läuft bei einem Stillgelegtem Womo weiter...... So long KH
Und wo ist dann der Unterschied zwischen „nur abgemeldet“ und „abgemeldet und verkauft“? Und wenn die Versicherung weiterläuft wer zahlt die? Und im Falle von „verkauft an Händler“ läuft dann die Teilkasko weiter? :gruebel: Grüße Dirk
Pechvogel, Kamann hatte geschrieben das die Versicherung bei stillgelegtem Fahrzeug weiterläuft. Von derartigen Versicherungen die nach einer Stilllegung weiterlaufen habe ich aber auch noch nie gehört. Auch unklar welche Versicherung Teilkasko ? Vollkasko ? Haftpflicht ?
Man nennt das Ruheversicherung --> Link. Ja Danke, aber ich glaube wir reden aneinander vorbei. Das Fahrzeug wurde ja verkauft, da endet die kostenlose Ruheversicherung. Ich habe es so verstanden, dass diese angeblich auf den neuen Eigentümer weiterläuft und dieser nun damit zur HU fahren kann ( versichert mit der Ruheversicherung ) Hallo: wenn ich mit meinem Womo zur Zulassungstelle fahre dort die Schilder abschraube in die Zulassungsstelle rein gehe dort die Stempel entfernen lasse, also quasi abmelde kann ich damit nach hause fahren. Genauso mit einem elektronischen Versicherungsnachweis und den Schildern zur Zulassungsstelle fahre kann ich es wieder anmelden. Ach ja und techn. Abnahme geht auch noch, bekomme dort den Nachweis, dass es tech, i. O und das Pikerl gibt dann auf der Zul.-Stelle.... Ende Gelände So long KH
Ja klar. Die Zulassung läuft immer von 0.00 Uhr bis 23.59 Uhr. Und so zahlst Du auch Steuern und Versicherung. Immer ganze Tage. Da die Behördenmitarbeiter aber auch irgendwann mal nach Hause wollen, kannst Du Dein Fahrzeug um 10.00 Uhr abmelden und noch bis Mitternacht damit fahren. Schließlich zahlst Du ja auch bis Mitternacht.
Und genau das ist, zumindest so pauschal, falsch! :eek: 1. muß das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert worden sein. Sonst könnte die Behörde das Kennzeichen, nach Ablauf einer 3 Monatsfrist, wieder an jemand anderen vergeben haben 2. läuft die Ruheversicherung zwar 6-18 Monate aber das ist eine lange Zeitspanne! D.h. wenn man bei einer Versicherung ist bei der die Ruheversicherung schon nach 6 Monaten endet und man fährt im 7. Monat ist man illegal unterwegs! Wobei jemand der heute sein Auto abmeldet, verkauft und nächste Woche mit einem Käufer zum Tüv fährt, in der Regel, auch ohne Versicherung und damit illegal unterwegs ist. Theoretisch muß das Fahrzeug nach der Abmeldung nämlich mind. 2 Wochen stehen bevor die Ruheversicherung gilt. ( Aber das ist ein schwieriges Thema denn wenn das Auto in den ersten 14 Tagen abbrennt die Versicherung trotzdem greift … ) Grüße Dirk
Na ja, das ist auch nicht viel richtiger. Die Sperrfrist gibt es schon seit 10 Jahren, genauer gesagt seit der 1. FZVuaÄndV nicht mehr.
Bei der Hupe bin ich mir nicht sicher, beim Licht aber schon: Das ist ein schwere Mangel, bei dem es keinen TÜV gibt. Gruß Axel
Naja, LICHT ist immer relativ. Könnte ja auch Standlicht bzw Begrenzungsleuchte sein? ICH würd´ mir trotzdem ein "Birnchen" und irgendeine Hupe kaufen und und vor Ort mal eben 10 Minunten schrauben.... Grüße Dirk
Sorry ich muss Dich leider korrigieren. Es ist definitiv so dass diese Einschränkung nur solange gilt, solange Du noch keine bestandene HU hast. Wenn Du z.B. am ersten Tag die HU bestehst kannst Du trotz des Eintrages im Fahrzeugschein noch die restlichen 4 Tage in ganz D legal umherfahren. Das ist übrigens so auch sinngemäß im Kfz-Schein formuliert (ich hatte vor 2 Wochen einen solchen Kfz-Schein, habe den genauen Text aber nicht mehr im Kopf). Viele Grüße Stefan Moin! Wie das Kfz zum Standort der HU-Prüfung kommt, scheint es ja da div.Möglichkeiten zu geben. Wobei ich bei der Zulassungstelle in meiner Ecke aktuell immer noch die Auskunft(ca.1Jahr her) erhalte, ohne HU keine Kurzzeitplatten. Zum Thema Beleuchtungsmangel.Es ist unerheblich, was da defekt ist. Es ist immer ein schwerer Mangel laut Auskunft(ziemlich aktuell 06/22) bei Prüfern div.Prüforganisationen. Hupe ist m.W.n.auch ein solcher Mangel. Sonnigen weiterhin. Uwe
Dann muss da was geändert worden sein?!? Bei meinem PKW war im Oktober 21 ein Standlicht defekt das war ein GM. Und an dem PKW meiner Frau war im Januar zur HU der linke Scheinwerfer, auf Grund eines kurz danach kompl. ausgefallenen H4-Birnchens, schon erheblich dunkler worauf auch hingewiesen wurde -> ohne Mängel durch die HU. Grüße Dirk
Wenn Dir die Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung des KZK den Eintrag "Nur für Fahrten in Verbindung mit der Erlangung der HU" einträgt und Du wirst Sonntag-Nachmittag am Baggersee kontrolliert, hast Du ein Problem!! Und diesen Eintrag hatte ICH, zwar nicht immer, aber schon öfters! Grüße Dirk Moin, das wichtigste ist die Versicherung, ein Bußgeld kann man mal verschmerzen, ein Unfall ohne Versicherung kann dein Leben ruinieren. Gruß Bosko
Die genannte Eintragung in die Zulassungsbescheinigung des Kurzzeitkennzeichens ist verkehrsrechtlich betrachtet eine sogenannte "Beschränkung". Ist der Grund für die Beschränkung entfallen - in diesem Fall die bestandene HU - verliert sie ihre Wirkung. Das Kurzzeitkennzeichen kann dann vollumfänglich im Sinne des Par 16a FZV genutzt werden. |
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