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Liebes Forum, bisher habe ich nur mitgelesen und viele tolle Informationen und Tipps gefunden. Nun bin ich in einer Zwickmühle und weiß nicht wie die rechtliche Situation ist: Wir haben ein neues Wohnmobil (Chausson X550) im März 2021 bestellt und im Mai 2022 übergeben bekommen. Im Prospekt (der uns im Original vorliegt) wurde explizit ein exklusives Prestigepaket beworben, das ein LED Tagfahrlicht beinhaltet. Das gelieferte Wohnmobil hat aber kein LED Tagfahrlicht. Diesen Mangel habe ich mehrfach per Email angemahnt und wurde bisher nur vertröstet. 1. Im Prospekt heißt es: Änderungen vorbehalten. 2. Trigano kann nichts für einen Fehler von Fiat 3. Dem Händler selber sind die Hände gebunden. 4. ... Ich möchte mich natürlich nicht mit meinem hervorragendem Händler, der auch eine Fiat-Werkstatt hat, überwerfen. Habt ihr ein paar Hinweise für mich, wie ich ohne hohe Anwaltskosten (ich habe keine Rechtschutzversicherung) doch noch zu meinem Recht kommen kann? Vielen Dank im Voraus an euch alle. LG Willi Grundsätzlich muss jedes Neufahrzeug mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Allerdings gibt es, zumindest in Deutschland, bis jetzt keine Pflicht mit TFL zu fahren. Fiat hat die am Ducato in den Scheinwerfer integriert. Theoretisch ist es aber möglich dass das TFL im Bodycomputer freigeschaltet werden muss. Grüße Dirk
Ich denke dem TE geht es um das fehlende LED-TFL!
Jo, das sind die "schwarzen" Scheinwerfer und die haben LED-TFL. Frage also an den TE: sind die Scheinwerfer dunkel / schwarz oder eher hell / silbern?? Grüße Dirk Achso: und selbst wenn die hellen Scheinwerfer montiert sind, kann man die 1:1 gegen die dunklen austauschen. So´n Satz liegt allerdings bei 400,- Euro zu 200,- Euro der hellen ( die ein Händler / Fiat ja vielleicht weiter verwenden könnte ). Grüße Dirk
Das ist eben eine der Änderungen Alternativ: Halogen-Leuchtmittel in den TFL gegen LED-Leuchtmittel tauschen. Ich habe jetzt nicht auf dem Schirm, ob es das auch mit Zulassung gibt (so wie für die H7 Hauptscheinwerfer), aber das kann man ja rausfinden :) Das löst aber noch nicht das Problem des TE :wink: Hier wurde eben das exclusive Prestige-Paket als inklusive beworben. Vielleicht sollte man wissen, was explizit im Kaufvertrag steht :?:
Zuerst einmal sei zu klären: "Was war vertraglich vereinbart". Wenn ich bei VW ein Auto im Konfigurator zusammenklicke, dann entsteht am Ende ein mehrseitige Liste, über die Ausstattung, die das Auto hat. Hier sind auch banale Dinge (z.B. Anzahl Gurte, etc. ) aufgeführt, die man im Konfigurator so nicht extra wählen muss. -- Entscheidend ist nicht, was im Prospekt steht, sondern was zum Zeitpunkt der Bestellung Gültigkeit hat. Ideal ist natürlich, wenn im Vertrag auf den Prospekt verwiesen wird. -- Parallel zur E-Mail würde ich das noch einmal per Post mit Einschreiben bemängeln. Dabei das Setzen von Fristen nicht vergessen, bis wann der Mangel zu beheben ist. Bei der E-Mail auf alle Fälle mit "Übermittlungsstatus" und "Lesebestätigung".
Ich lese aus dem Eingangsposting nur, dass das LED-TFL fehlt - nicht der gesamte Umfang des Prestige-Pakets? Und ja: Das gibt es derzeit leider oft. Ausstattungspakete werden nach der Bestellung munter durcheinadnergewirbelt und/oder neu zusammengestellt. Ist uns auch gerade bei einem Mini Cooper SE passiert, der im Oktober geliefert werden soll. Die Änderungen sind i.d.R. den Problemen in der Lieferkette geschuldet (oder zumindest wird das dann immer gerne als Begründung genommen ;) ) Das Womo hat ja TFL (muss es ja haben, weil Pflicht), nur eben keines in LED-Ausführung, so wie im Paket beschrieben. Den Tip, gegen LED zu tauschen, ist nicht legal. Wegen so einer "Kleinigkeit" einen Anwalt einschalten zu wollen, ist ehrlich gesagt Quatsch. Wenn das LED-Licht zugesicherte Eigenschaften laut Prospekt ist, dann hat der TE zuerst einmal Anspruch darauf. Natürlich gibt es immer im Kleingedruckten den Hinweis auf notwendige technische Änderungen, die solche Sachen mit einschließen. Ansprechpartner ist der Händler. Dieser muss sich, wenn er den Mangel nicht selber abstellen kann, an seinen Vertragspartner wenden, in dem Fall der Hersteller. Wenn dieser den Mangel anerkennt, aber nicht abstellen kann, wird er eine Gutschrift zusagen. Wenn Fiat hier was geändert hat, dann läuft das wieder auf's Kleingedruckte "techn. Änderungen vorbehalten" raus. Gruß Axel
Der Händler wird kaum nachrüsten können. Wenn Fiat das Chassis nicht mit den bestellten Optionen liefern kann, sind die Wohnmobilhersteller in der Regel machtlos. Dem Kunden bleibt letztendlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten . Ist bei der momentanen Marktsituation aber für die meisten Käufer keine echte Option. In diesem Fall würde ich den Händler auf eine vernünftige Kaufpreisminderung ansprechen. Alternativ könnte man dem Händler vorschlagen das gegen Scheinwerfer mit LED TFL getauscht wird. Das muss dann nur codiert werden. Sind genau 2 Schrauben und ein Stecker.
Das Wohnmobil wurde schon geliefert, da ist das keine Option mehr. In unserem Fall mit dem E-Mini wurde uns die Änderung vor Auslieferung mitgeteilt. Mit der Option, die "Kröte" (kein Glasdach, dafür höherer Paketpreis) zu schlucken, oder eben vom Vertrag zurückzutreten. Da ist die Sache klar. Hier steht das Mobil wohl schon zu Hause auf dem Hof (?)
Sorry, das war mir nicht bewusst.
Das ist leider wieder einmal ein Beispiel dafür, dass nicht alles von Anfang an gelesen und verstanden wird, trotzdem wird dann voller Überzeugung Halbwissen zum Besten gegeben. Elmar Die Frage ist doch eigentlich: Was steht in der Auftragsbestätigung drin? Wenn dort ein Ausstattungspaket mit LED-TF aufgeführt ist, ist es ein Mangel. Wenn nicht, dann kann man zwar darüber streiten, aber das Recht auf Austausch/Nachrüstung besteht m.M. nach nicht. Vorausgeschickt: Ich würde für dieses Detail auch keine gute Händlerbeziehung ruinieren. Also immer schön freundlich und das Anwaltshonorar sparen. Wenn der Händler sagt, er kann nichts machen (was so nicht stimmt, er könnte ja die dunklen Scheinwerfer bestellen und dann austauschen; kannst ihn ja mal drauf ansprechen, vielleicht 50:50 machen, wenn es Dir wichtig ist?), könnte er immer noch eine Gutschrift für eine Inspektion oder sonst irgendwas als Kompensation geben. Wenn es dir wichtig ist, freundlich aber hartnäckig auf Scheinwerfertausch oder einen Ausgleich für das fehlende LED-TFL bestehen. bis denn, Uwe Hallo, wie heißt es so schön: Pacta sunt servanda! Im Vertrag wurde ein LED - Tagfahrlicht aufgeführt! Es wurde aber nicht geliefert. Also hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt. Bei mangelhafter Lieferung gibt es folgende Möglichkeiten: 1. Rücktritt vom Vertrag 2. Minderung des Kaufpreises 3. Schadenersatz falls ein Schaden aufgetreten ist. Allerdings muss dem Händler erst eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben werden. Wird ein Anwalt eingeschaltet, ist in dieser vom Händler zu zahlen, da der den Vertrag nicht eingehalten hat.
Und was im Vertrag steht weißt Du woher??? Hab ich was überlesen? Gruß Richy Aber der TE hat scheinbar eh das Interesse an seiner eigenen Frage verloren :roll: Auf deutsch: "Verträge sind einzuhalten" (aus: " Latein für Angeber" ) :P Amazon Link
Das stimmt nicht unbedingt. Falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte (sofern die Klage zugelassen wird) und der/die Richter/in dann irgendwann ein Urteil spricht, wird entschieden, wer die Kosten trägt. Bis dahin geht der Kläger in Vorleistung und zahlt seinen Anwalt. In sehr vielen Fällen kommt es aber zu einem Vergleich und dann bleibt der Kläger auf seinen Anwaltskosten sitzen. Und wegen so einer Lapalie einen guten Händler zu verprellen wäre es mir nicht wert.... Es geht doch bei der ganzen Sache nur darum, dass ein TFL nicht in LED ausgeführt ist. Ein Rechtsstreit kostet Geld, das der TE erst mal selber aufbringen muss, wenn er nicht zufällig einen Rechtsschutzversicherung hat, die auch das KFZ einschließt. Der Richter wird zuerst einen Vergleich anstreben, wo jeder dann die Hälfte der anfallenden Kosten zahlen muss. Diese Hälfte wird zu 100% mehr kosten, wie die Scheinwerfer mit LED-TFL kosten, wenn man sie selber nachrüstet. Ob ein Rechtsstreit überhaupt vom Gericht wegen so eine Kleinigkeit zugelassen wird, ist das Andere. Bis dahin hat der TE aber schon Geld verbrannt. Ein Rücktritt vom Vertrag wird bei dieser Kleinigkeit nie möglich sein, weil die Verhältnismäßigkeit fehlt. Der Mangel, wenn es denn einer ist, ist ja abstellbar. Ich würde mit dem Händler reden und mit ihm einen Deal in irgend einer Art und Weise ausmachen (z.B. erste Wartung kostenlos). Das TFL als LED wäre mir nicht so wichtig, dass ich hier jetzt zusätzlich Kosten und Zeit investiere. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden. Gruß Axel Mir ist das gleiche widerfahren. Der Händler hat mit den Aufpreis für LED-TFL erstattet, der angefallen wäre, hätte ich es einzeln als Sonderausstattung bestellt. Die Nachrüstung hat er nicht rundheraus abgelehnt, nachdem ich aber etwas recherchiert hatte, war mit klar, das das für ihn nicht machbar ist. FIAT macht das nur, wenn die Nachrüstungsmöglichkeit ab Werk vorgesehen ist. Es gibt dafür einen extra Ausstattungscode. Der war bei mir natürlich nicht eingetragen, die haben im Werk wegen Teilemangel einfach das normale TFL statt mit LED eingebaut. Bei einer Umrüstung auf LED-TFL müssen Veränderungen in der Programmierung des Body-Computers gemacht werden, das macht eine FIAT-Werkstatt in der Regel nicht, sondern müsste aus dem Werk einen neuen Datensatz anfordern, der dann dort in der Datenbank auch für Dein Fahrzeug hinterlegt wird. Da muss man schon einen Händler haben, der das alles mit FIAT klärt und hartnäckig bleibt. Anwr da Dein Womo-Händler ja eine FIAT-Werkstatt hat, schafft er es ja vielleicht. Ich habe mich dann selbst drum gekümmert. War aber schon was Aufwand und Kosten. Mit den Voll-LEDs zur Nachrüstung hättest Du das Problem gelöst, die gibt es auch in einer Version für Fahrzeuge mit normalem TFL. Gab es noch nicht, als ich das Thema für mich gelöst habe. Lass den Händler die einbauen und einige Dich mit ihm über den Preis dafür. Viel Erfolg! Eigentlich ist das codieren der LED TFL eine Änderung von zwei Zahlen im Datensatz des Bodycomputers. Also nix wirklich kompliziertes. Kann man zb. mit Multiecuscan machen.
Ja, das ist so. BTW, kannst Du sagen, welches Byte von welchem Wert auf welchen Wert umgesetzt werden muss? Aus dem Kopf nicht. Es gab aber unter anderem mal einen Beitrag dazu. Hallo, Sehr interessant wie unterschiedlich die verschiedenen Menschen damit umgehen. Damals war es einfach so m, das die Scheinwerfer mit LED Tagdahrlicht nicht mehr lieferbar waren und Fiat die normalen verbaut hat. Alternative, mehrere Monate länger auf das Fahrzeug warten. Ich würde mit dem Händler sprechen und den Aufpreis für die LED Tagfahrlichter als Werkstatt Leistung, z.B. Inspektion, Service, Dichtigkeitsprüfung oder so etwas verrechnen lassen. Somit sollten beide zufrieden sein. Rücktritt vom Kaufvertrag eines Fahrzeugs, auf dass man sehr lange gewartet hat und dem Händler auch ohne LED Tagfahrlicht aus den Händen gerissen wird……,? Was ist eigentlich so wichtig ob man normale oder LEDs in den TFL hat ? Beide sieht man von weiten.
Ist genauso wichtig wie Alufelgen oder Lederlenkrad. Der Punkt ist, wenn mans bestellt und bezahlt hat, möchte man es auch haben - oder wenigstens das Geld dafür zurück, oder? bis denn, Uwe
Bei den LEDs ist der Strom niedriger. D.h. es bleibt mehr Ladestrom für die Aufbaubatterien übrig. :lach: :versteck: Grüße Dirk
Leider keinen gefunden, der diese Detailinformationen enthält. Daher wäre es schön wenn Du diese Information hier teilen könntest. Vielen Dank! Hallo, bei mir war in einem Paket die LED-Tagfahrlichter aufgeführt und wurde 8 Wochen vor der Lieferung angeschrieben, dass die Scheinwerfer zur Zeit nicht lieferbar wären. Dafür bekam ich eine Gutschrift, die vom Kaufpreis abgezogen wurde.
Du hattest im Bürstnerforum schon mal nen Beitrag dazu geschrieben. Der Admin dort hat den Umbau an seinem Womo gemacht und das mit AlfaOBD umcodiert. Das ist das einzige was ich dazu gefunden habe. Bulb Byte76: 20 and Byte134: 80 LED Byte76: A0 and Byte134: 28 Hat schon jemand geprüft ob diese Codierung funktionier? Ich will die LED FTL Scheinwerfer von meinem 2019 Ducato auf den 2021 Jumper umbauen. Aktuell flackern die auf Grund der n.i.O Kodierung. PS: Mit welcher Diagnos wir das am besten umgestellt? Danke
Der TE hat wohl keine Interesse mehr an seinem Problem.
Nach über einem Jahr fährt er bestimmt mit seinem Womo rum und erfreut sich an den schönen Dingen des Lebens?!? Grüße Dirk Hallo Happylive, habe meinen 21er-Ducato umstellen lassen. Gibt meines Wissens nur einen, der weiss weis geht. Info dazu per PN. Muss in den Proxydaten umgeschrieben werden mit AlfaODB oder MES. Von den HEX-Codes, die in Umlauf sind passt aber keiner zu meinen Proxydaten. Das Flackern des TFL solltest Du durch einschalten des Abblendlichtes unterbinden, sonst geht das TFL wohl schnell kaputt. Viele Grüsse Martin
Ist zwar schon was älter, aber egal. Das Problem ist, dass es für das Halogen-TFL/Standlicht-Glühobst bisher keine LEDs mit Zulassung gibt. Rüstet man nun das Abblendlicht auf die zugelassenen Night Breaker LED um (was ja eine gute Idee ist), sieht das mit den zwei Lichtfarben total gebastelt und schlecht aus. Deshalb (und weil wir unser Womo eh nicht im Alltag nutzen) werden wir bei guten Halogen-Leuchtmitteln bleiben.
Und was machst Du mit den Standlichtbirnchen? Legal in LED gibt es die nicht ( müssten auch mit Vorwiderstand sein wegen der Leuchtmittelüberwachung ) und die "originalen" sehen in Verbindung mit z.B. den Osram Night Breaker LED auch kack. aus. ( die Philips extrem gingen vielleicht, aber die haben ein blaues Glas ) Grüße Dirk ich kann beim fahren nicht erkennen, ob vorn irgendwelche farbunterschiede der leuchtmittel bestehen. im stand gucke ich nie mein auto in festbeleuchtung an. wo ist mein problem :?: allesbleibtgut hartmut
Doch, für den Ducato 250 vor dem Facelift BJ 2006 - 2014 sind sie von Osram mittlerweile auch freigegeben, siehe hier: --> Link
Dann Du hast bestimmt auch keine blaue LED-Beleuchtung an der Sat-Schüssel? :eek: :mrgreen: :mrgreen: Grüße Dirk
Wahrscheinlich funktioniert das nicht mit 6V-Elektrik :D Aber im Ernst, mir ist die Farbe meines Scheinwerferlichts auch Latte, Hauptsache ich seh was. Die Prioritäten scheinen unterschiedlich. bis denn, Uwe |
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