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Fragwürdige Vorgehensweise gewerblicher Vermieter


Mostien am 03 Sep 2022 19:11:29

Wir haben für 14 Tage ein Wohnmobil "AHORN CAMP VAN 620" gemietet. Bei einer Vorabbesichtigung wurde uns ein Fahrzeug mit einem größeren Heckschaden (Auffahrunfall) und einer defekten Stufe (eine Person schraubte gerade an dieser rum) gezeigt, mit dem Hinweis dies wäre nicht unser gemietetes.
Bei der Abholung stellten wir fest, dass es genau dieses war. Für den Vermieter stellte dies kein Mangel dar. Die Einweisung erhielten wir von einer Dame, die größtenteils keine Ahnung vom Womo hatte (kein Problem für uns, da wir schon öfters gemietet haben und dies ähnlich war). Wir prüften anschließend auch nach Mängeln,Schäden etc. Nicht auf einen vorhandenen Schaden wurden wir hingewiesen. Z. B. ein Seitenfenster sah merkwürdig aus, da hieß es:"ach so, das ist defekt das können sie nicht öffnen sonst fällt es raus". Es wurden alle Sachen die wir entdeckten im Protokoll aufgenommen.
Während der Reise stellten wir weitere Mängel fest. Der Kühlschrank lief aus, die Seitentreppe fuhr nach wenigen Tagen nicht mehr raus, kein Scheibenwischwasser, die Dusche lief aus, weshalb wir sie nach einmaligen Gebrauch nicht mehr nutzten, der Sensor des Abwassertankes meldete immer 100%, trotz kompletter Entleerung (dadurch ständig Warnton).
Bei der Rückgabe ging die Dame als erstes zur Frontscheibe und entdeckte einen Steinschlag (prüfte nur an einer Stelle). Dies hatten wir bei der Übernahme natürlich vergessen. Dann kam der Vermieter dazu, und fragte ob uns was aufgefallen wäre weil noch Garantie besteht. Wir zählten alles auf. Über eine Stunde prüfte sie. Ein Protokoll wurde erstellt, die defekte Dusche und der Steinschlag wurden aufgenommen. Nahmen wir so hin, weil wir es bei der Übergabe nicht gesehen haben. Auf die Frage, wie die Rückerstattung der Kaution erfolgt, wurde uns mitgeteilt, dass sie jetzt 5 Tage Zeit haben zu prüfen. Wenn sie nichts finden, wird die Kaution überwiesen. Nach drei Wochen hatte wir diese noch nicht erhalten, weshalb wir telefonisch nachfragten. Nach einem Rückruf meinte der Vermieter wir hätten gelogen bezüglich der Schäden. Kosten könnten nicht angegeben werden, weil die Lieferanten Betriebsferien hätten. Wir wiesen auch daraufhin, dass wir eine Versicherung für die Reduzierung der SB und für den Innenraum haben. Der Vermieter beendete das Gespräch, da er sich gerade im Urlaub befindet.
Kann der Vermieter so lange warten, ohne einen Kostenvoranschlag bzw. einen Schaden geltend zu machen?
Können wir umgekehrt rückwirkend geltend machen, dass uns kein einwandfreies (abgesehen von Gebrauchsspuren) Womo vermietet wurde? Es handelt sich nicht um einen privaten Vermieter, sondern gewerblich.
Vielen Dank für Ratschläge und Informationen.

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WomoToureu am 03 Sep 2022 19:22:53

Wir hatten vor etwa 12 Jahren Mietfahrzeuge gehabt und aus ähnlichen Gründen uns ein Wohnmobil gekauft, um dem Stress bei der Übernahme / Übergabe zu entgehen.
Wichtig ist alles so gut es geht zu dokumentieren und wenn man den Eindruck hat man wird betrogen Strafantrag zu stellen. So wird von der Staatsanwaltschaft der Vormieter herausgefunden und möglicherweise klärt das einiges.

Mieten würde ich ausschließlich von Automobilclubs und ähnlichem.

chrisc4 am 03 Sep 2022 19:35:32

Das Problem sind die Beweise, der Händler kann behaupten, dass einige Schäden während der Mietzeit entstanden sind. Du musst irgendwie beweisen, dass die schon bei der Übergabe vorhanden waren.
Wenn du eine Versicherung hast, die die Selbstbeteiligung übernimmt, werden die evtl Beweise haben wollen, dass die Schäden bei der Übergabe nicht vorhanden waren, also genau umgekehrt.
Deshalb aufpassen wie du argumentierst, bei widersprüchlichen Angaben zahlt keine Versicherung!

Ich finde schon grenzwertig wie sich der Vermieter benimmt, anscheinend legt der keinen Wert auf zufriedene Kunden.

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WoMoNK19 am 03 Sep 2022 19:56:32

Hallo Mostien,

ich würde da gar nicht rummachen, sondern gleich am Montag ab
zum Anwalt.

Was willst Du noch lange mit so einer Firma rumreiten, die Dich
a) versuchen abzuzocken und dann auch noch
b) versuchen Dich mit fragwürdigen Aussagen um Dein Geld zu bringen.

WoMo NK 19

Pechvogel am 03 Sep 2022 19:57:46

Also so ganz seriös finde ich das Vorgehen des Vermieters zwar nicht aber auch nicht alles was ihm hier vorgeworfen wird sehe ich genauso:
- wenn man einen Steinschlag in der Windschutzscheibe findet dann braucht man keine weiteren zu suchen! Steinschlag oder kein Steinschlag? Ob ein, zwei oder fünf Steinschläge ist egal.
- wenn man, wie Ihr, schon öfters Mobile gemietet hat dann weiß man doch ob des Prozedere der Übergaben?!! Was man beim Abholen nicht aufgeschrieben hat, wird man wohl bei der Rückgabe bezahlen müssen?!!
- die Dusche hingegen sehe ICH jetzt nicht unbedingt als Euer Problem an. Zumindest sofern Ihr nicht was abgebrochen…. habt.
Ist die Dusche undicht… dürfte das in die Herstellergarantie fallen!?!
Genauso der Sensor für den Abwassertank.
Scheibenwischwasser? Keins drin oder Pumpe kaputt?? :gruebel:

Und die Kaution kann der Händler erstmal behalten um das Fahrzeug ausgiebig zu untersuchen.
„Ein paar Wochen“ sind da schon möglich bzw eine genaue Frist gibt es nicht.
Ich, an Eurer Stelle, würde den Händler mal ganz freundlich, aber schriftlich mit Nachweis des Zugangs ( Einschreiben oder Fax ) und mit Frist von zwei Wochen auffordern die Kaution abzurechnen.
Nach Ablauf der Frist wären dann fünf Wochen nach Rückgabe und damit schon ein entsprechender Zeitraum verstrichen UND Ihr hättet bereits mit Frist gemahnt.




Grüße
Dirk

chrisc4 am 03 Sep 2022 20:05:03

Gleich zum Anwalt würde ich nicht empfehlen, das kostet Geld!
Erst mal abwarten was der Vermieter will, dann unberechtigte Forderungen zurückweisen, die Reaktion vom Vermieter abwarten. Wenn der auf seine unberechtigte Forderung trotzdem besteht und Mahnung schickt, dann ist der richtige Zeitpunkt um einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ich denke, der wird das nicht darauf ankommen lassen!

chrisc4 am 03 Sep 2022 20:07:44

Eventuell kannst du herausfinden wer vor dir das Wohnmobil gemietet hatte und welche Schäden dort festgestellt wurden.

Joachim260 am 03 Sep 2022 21:27:26

Ich denke die nicht funktionsfähige Dusche hättest du mietmindernd geltend machen können, allerdings dürfte es dafür jetzt zu spät sein.

Gruß
Joachim

franneck am 04 Sep 2022 00:41:00

Ein Steinschlag gilt als "unabwendbares Ereignis", d.h. ihr als Mieter seit dafür nicht haftbar zu machen.
Ich würde hier zunächst ohne Anwalt vorgehen und schriftlich mit einer Frist zur Rückzahlung der Kaution auffordern. Dabei könnt ihr gleich ankündigen, bei Fristablauf den Anwalt einzuschalten.

fomo am 05 Sep 2022 11:47:13

Mostien hat geschrieben:... kein Scheibenwischwasser...

Das ist nicht dein Ernst. Du hast einen Tank mit ca. 100 Litern Frischwasser im Auto. Da kannst du doch schnell mal 5 Liter in den Scheibenwaschwasserbehälter umfüllen. Im Sommer braucht niemand Frostschutzmittel.

Gast am 05 Sep 2022 11:54:06

franneck hat geschrieben:Ein Steinschlag gilt als "unabwendbares Ereignis", d.h. ihr als Mieter seit dafür nicht haftbar zu machen.

Na, das kann‘s ja nicht sein. Wenn der Schaden in der Obhut des Mieters passiert, dann ist er sehr wohl haftbar.

Pechvogel am 05 Sep 2022 12:05:35

tztz2000 hat geschrieben:...Wenn der Schaden in der Obhut des Mieters passiert, dann ist er sehr wohl haftbar.

Das ist so.
Davon mal abgesehen:
der TE hat sich hier angemeldet, mit seinem ersten und einzigen Beitrag dieses Thema eröffnet und lässt seit dem nix mehr von sich hören!
( sind wir immer noch in diesem trolligen Sommerloch? )




Grüße
Dirk

Elgeba am 05 Sep 2022 12:13:35

Ich habe bei solchen Beiträgen kein gutes Gefühl.Da wird Frust abgelassen,der allerdings nur die Anschauung einer Seite vermittelt,wie es denn wirklich war, erfährt man leider nicht.Ich sehe das als typischen Beitrag nach dem Motto an "dem hänge ich jetzt einen rein", nicht mehr.


Gruß Bernd

Trollo am 05 Sep 2022 18:35:52

tztz2000 hat geschrieben:Na, das kann‘s ja nicht sein.


…doch, das ist definitiv so!

Gruß
Michael

hampshire am 06 Sep 2022 13:01:49

franneck hat geschrieben:Ein Steinschlag gilt als "unabwendbares Ereignis", d.h. ihr als Mieter seit dafür nicht haftbar zu machen.

Der Steinschlag ist ein Versicherungsschaden. Die Versicherung schließt der Mieter mit dem Vermieter im Vertrag für die Dauer der Miete von Übernahme bis Rückgabe des Fahrzeugs ab. Der Mieter bezahlt dafür und bekommt zumeist auch noch die Wahl der Selbstbeteiligung. Oft wird auf die CDW (Colision Damage Waiver) Option hingewiesen. Das kostet ein paar Euro extra, gibt einem als Mieter aber im Gegenzug finanzielle Sicherheit im Schadenfall. Manche Menschen haben Zusatzversicherungen über Kreditkarten oder Automobilclubs, die CDW-ähnliche Leistungen enthalten, dann braucht man den CDW nicht.

Julia10 am 06 Sep 2022 13:17:07

Elgeba hat geschrieben:Ich habe bei solchen Beiträgen kein gutes Gefühl.Da wird Frust abgelassen,der allerdings nur die Anschauung einer Seite vermittelt,wie es denn wirklich war, erfährt man leider nicht.Ich sehe das als typischen Beitrag nach dem Motto an "dem hänge ich jetzt einen rein", nicht mehr.


Stimme Dir 100% zu.

franneck am 07 Sep 2022 10:12:35

hampshire hat geschrieben:Der Steinschlag ist ein Versicherungsschaden. Die Versicherung schließt der Mieter mit dem Vermieter im Vertrag für die Dauer der Miete von Übernahme bis Rückgabe des Fahrzeugs ab. Der Mieter bezahlt dafür und bekommt zumeist auch noch die Wahl der Selbstbeteiligung. Oft wird auf die CDW (Colision Damage Waiver) Option hingewiesen.


Dem gegenüber steht aber der §538 BGB ("Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch") sowie der allgemeine Haftungsgrundsatz (mindestens Fahrlässigkeit ist nötig). Dies wird auch nicht durch den Abschluss eigentlich unnützer Zusatzversicherungen ausgehebelt.

Tinduck am 07 Sep 2022 12:37:40

Interessante Diskussion. Aber beim Mietmobil kommen ja auch noch andere Faktoren dazu.

Es gibt ja viele Fälle, in denen der Mieter eigentlich nicht haftbar sein sollte:

- Schäden, die durch Gewährleistung oder Garantien abgedeckt sind - darf hier doppelt kassiert werden (erst den Mieter bezahlen lassen, dann auf Gewährleistung/Garantie reparieren lassen)?
- Unabwendbare Ereignisse bei bestimmungsgemäßer Nutzung, siehe oben - alternativ Hagelschlag oder andere Naturkatastrophen
- Normale Abnutzung - wann ist ein Kratzer normal, wann ist er auf Kosten des Mieters zu reparieren?
- Was passiert, wenn das Womo ohne Verschulden des Nutzers (also ordentlich verschlossen, keine von aussen sichtbaren Wertsachen im Mobil) aufgebrochen wird? Oder gar ganz geklaut?

Das sind alles so Fragen, bei denen ich froh bin, ein eigenes Mobil zu haben.

bis denn,

Uwe

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